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43. Jahrgang Donnerstag, 5. Januar 2012 Nummer

Auf ihrer siebeneinhalbmonatigen Fahrradtour durch Afrika haben Fabian Nawrath (li.) und Tim Starck viele Begegnungen am Straßenrand gemacht, die ihnen noch lange in Erinnerung bleiben werden – unter anderem mit „Jesus“, dessen fotografisches Porträt nun im Rahmen einer faszinierenden Ausstellung im Königsteiner Rathaus entdeckt werden kann.

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Ausgabe Datum HW OW KB KÖ Kelk.

1 5. Jan. 2012 x X X Titelseite

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www.noethe-immobilien.de (el) – Was ist das für eine un-

glaubliche Statistik? 35 Mal einen Platten, 14 Speichen- und 2 Gabelbrüche. Hinzu kom- men noch drei Verhaftungen – eine davon nicht ganz ungefährlich samt Kalaschnikow, weil man die beiden jungen Deutschen, Fabi- an Nawrath und Tim Starck, für Spione ge- halten hat. Keineswegs an der Tagesordung diese Begegnung, aber ein wichtiges Mo- saiksteinchen im sagenhaften Tagebuch der beiden „Drahtesel-Touristen“. Siebeneinhalb Monate mit dem Fahrrad quer durch Afrika – von Kapstadt nach Kairo – eine Erfahrung, wie sie so mancher in seinem ganzen Leben nicht machen wird.

Ein mutiges Abenteuer, auf das sich der junge Physiotherapeut Tim Starck (20) und sein zwei Jahre älterer Kompagnon Fabian Nawrath, der in Aachen Kommunikations- Design studiert und vorbildlich mit dem Fahrrad zur Fachhochschule fährt, da einlie- ßen. „Der Traum, eine Radtour über einen ganzen Kontinent zu machen, stammt noch aus der siebten Klasse, als ich zeitgleich per Zufall über das Buch „Radnomaden“ von Sarah Pendzich und Markus Fix gestolpert bin und dann dem Sog des Fernwehs nicht mehr entkommen konnte“, schildert Tim Starck seine Motivation für die Fahrradreise auf Website www.africabybike.de.

Küstenstreifen, die wie Diamanten funkeln, Wasserfälle, die alles mitreißen, was sich ihnen in den Weg stellt, Kinder voller Le- bensfreude, denen ein Kohlkopf als Fußball dient und grobkörniger Sand, soweit das Au- ge reicht – alles Aufnahmen, die die beiden Fahrradfahrer auf ihrer Odyssee festgehalten haben und nun, im Rahmen einer Ausstellung unter dem Titel „Afika by Bike“ – Begeg- nungen mit Afrika“ bis zum 28. Januar im Königsteiner Rathaus im Burgweg 5 präsen- tieren.

Einen begeisterten Bewunderer ihrer Bilder und gebannten Zuhörer während des infor-

mativen Diavortrages ihrer Reiseerlebnisse hatten die beiden in Bürgermeister Leonhard Helm. Dieser konnte sich verständlicher- weise an diesem Abend nicht ganz neutral verhalten, schließlich ist Tim Starck der Sohn seiner Schwester.

Und genau dieser Tim habe die Familie ganz schön in Aufruhr versetzt, als diese von sei- nen nicht ganz ungefährlichen Reiseplänen erfuhr. Doch man habe ihm diese Tour nicht ausreden können und so flogen die beiden jungen Männer, die sich über ein Internetpor- tal für Biker kennengelernt hatten, Ende Fe- bruar vergangenen Jahres nach Kapstadt als Ausgangspunkt für ihr Abenteuer. Es hat sich gelohnt, wenn Tim Starck ein Jahr später bei besagter Vernissage ohne zu zögern trotz der bewältigten Strapazen und so mancher Bles- sur unterwegs schwärmt: „Ich will zurück nach Afrika, die Menschen sind einfach toll!“

Zwölf Länder Afrikas hatte man sich vor- genommen. Navigiert wurde übrigens per Karte, obwohl man ein GPS-Gerät mitgeführt hatte. Auch aufs Telefonieren mussten die Jungs nicht verzichten; Internetcafés schei- nen auch in Afrika wie Pilze aus dem Boden zu schießen. Die ersten Meter ging es noch auf einem normalen Fahrradweg voran, da- nach folgten Pisten, Hochländer und schließ- lich die Sahara.

Schon am ersten Tag verließen die beiden Abenteurer nach rund 80 Kilometern die Kräfte und sie erkannten zudem: Käsebrot und Schokolade können ein Festmahl sein!

Dann kamen auch noch die Dornen, die Rei- fen waren hinüber, nur keiner in Sicht, der sie reparieren konnte – denn die beiden hatten keine Erfahrung diesbezüglich. So hieß es für sie, zwei Tage an der Straße nach Windhoek auszuharren, bis sie jemand samt ihrer Fahr- räder mitnahm.

Dann folgte ein „kleiner“ Abstecher entlang der berühmten Skeleton-Coast in Namibia, die die beiden allerdings nicht so beeindruckt

habe, wie sie ihren Zuhörern im Rathaus berichteten. Nach den gut 700 Kilometern Umweg und nächtlicher Bauten von „Skor- pion-Schutzwällen“ waren sie dann wieder im Plan, schließlich mussten sie ihr vorgege- benes Soll an Kilometern erfüllen – 11.500 hatten sie sich vorgenommen. Und das für den guten Zweck, denn jeder Kilometer, den sie in die Pedale traten, bedeutete gleichzeitig auch einen Euro für die internationale Hilfs- organisation „Ärzte ohne Grenzen“, für die sie bis dato 8.500 Euro gesammelt haben.

Mehr hierzu auch auf der Website.

Überall, wo sie hinkamen, sei ihnen große Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit entge- gengeschlagen, berichten die beiden, die in Namibia auf den Trichter kamen, sich in einem Gästehaus für Einheimische einzu- quartieren.

Und so kamen sie beim örtlichen Fußball- verein für 30 Cent pro Übernachtung unter.

Wolkenbrüche und Wassermelonen – auch dies sind wichtige Stichworte entlang des Weges, bei dem sie sich von der Illusion verabschieden mussten, dass in Afrika am Straßenrand überall frisches Obst verkauft würde. Und so ergatterten sie unverhofft ihre erste Wassermelone im Caprivi-Distrikt, die sich dann leider als völlig ungenießbar, da unreif, entpuppte.

25 US-Dollar wollte man ihnen schließlich abverlangen, um die legendären Viktoria- Fälle besichtigen zu können – bei diesem stattlichen Eintrittspreis blieb es dann aber doch nicht – die Fahrradtouristen impo- nierten mit ihrer unkomplizierten Art, die Einheimischen wollten mehr über sie erfah- ren. Bekanntschaft mit britischen Einwande- rern machten sie auch, man picknickte sogar zusammen im Fluss und machte darüber hinaus noch die Erfahrung, was das lokale Geschäftsleben angeht, dass hier Metallver- arbeitung und eine Fleischerei mit ein und derselben Säge auskommen.

Gejubelt wurde schließlich bei der Ankunft in Kairo, bei der man verwunderte Blicke gerne in Kauf nahm, als die Fahrradfahrer einige Ehrenrunden um den Tahrir Square drehten. An eins konnten sie sich allerdings nicht gewöhnen: Maisbrei viereinhalb Mo- nate essen zu müssen, ist eine größere Strafe als jeden Tag im Sattel sitzen zu müssen.

Ist die nächste Tour schon geplant? „Bis jetzt noch nicht“, antwortet Tim Starck, „aber es könnte gut möglich sein, dass die nächste Fahrt nach Asien führen wird“, ergänzt Fa- bian Nawrath.“ Das Essen soll dort sehr gut sein. Seinen Drahtesel, mit dem er die Tour de Force quer durch Afrika machte, fährt Tim Starck übrigens immer noch.

Die farbenfrohen und lebhaften Eindrücke dieser Reise können im Rahmen der Ausstel- lung im Königsteiner Rathaus noch bis 28.

Januar zu folgenden Öffnungszeiten bewun- dert werden: Montag, 8.30 bis 12 Uhr sowie 15.30 bis 18.45 Uhr, außerdem Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr.

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A K T U E L L E N A C H R I C H T E N

Aus dem RATHAUS Königstein

Aufgrund der §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ord- nung (HSOG) in der Fassung vom 14.01.2005 (GVBI. I S. 14), zuletzt geändert am 14.12.2009 (GVBI. I S. 635), und § 9 Abs. 2 der Gefahrenab- wehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003 (GVBI. I S.

51), zuletzt geändert am 15.10.2010 (GVBI. I S:

328), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein in ihrer Sitzung am 17.11.2011 folgende Gefahrenabwehrverordnung für das Ge- biet der Stadt Königstein im Taunus beschlossen:

Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrecht- erhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Königstein im Taunus; Beschluss der Stadtver- ordnetenversammlung vom 17.11.2011

§ 1Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Die Verordnung gilt für die öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen sowie deren Einrichtungen im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus.

(2) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Gefah- renabwehrverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewid- met sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentli- cher Verkehr stattfindet. Dazu gehören insbeson- dere auch Fahrbahnen, Randstreifen, Haltestellen, Haltebuchten, Flächenbereiche von Wartehäus- chen, Fußgängerunterführungen, Durchgänge, Brücken, Tunnel, Passagen, Parkplätze, Tiefga- ragen und Parkhäuser, Gehflächen, Straßenbö- schungen, Straßenbegleitgrün und Stützmauern.

(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Ver- ordnung sind: a) gärtnerisch gestaltete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- oder Landschaftsbildes dienen und der Öffentlichkeit zugänglich sind, b) öffentlich zugängliche Kin- derspielplätze, Ballspielplätze, Sportplätze und sonstige Sportanlagen unter freiem Himmel.

(4) Einrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind Flächen und Gegenstände, die dem öffentli- chen Nutzen dienen, insbesondere Verkehrsein- richtungen und Verkehrszeichen, Schallschutz- wände, Wände in Unterführungen, Geländer, Bänke, Denkmäler, Litfaßsäulen, Bäume, Licht- und Leitungsmasten, Wartehäuschen, Briefkäs- ten, Telefonzellen, Wertstoffbehälter, Abfallbe- hälter, Papierkörbe, Verteiler- und Schaltkästen sowie Türen, Tore, Wände und Mauern von öffentlichen Bauwerken.

§ 2Werben, Plakatieren, Beschriften

(1) Es ist verboten, auf oder an öffentlichen Stra- ßen, in öffentlichen Anlagen und an deren Ein- richtungen, Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen und Werbemittel jeder Art außerhalb der dafür bestimmten Stel- len (z. B. Plakatsäulen, Anschlagtafeln, bereit gestellte Flächen für Graffiti) anzubringen oder anbringen zu lassen.

(2) Das Verbot gilt ferner für Plakate, Plakatstän- der, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen und Werbemittel jeder Art an baulichen Anlagen, Einfriedungen, Bauzäunen, Bäumen und dergleichen, sofern sie von der Straße oder Anlage eingesehen werden können und sofern sie ohne oder gegen den Willen des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberech- tigten angebracht werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf rechtmäßig errichtete Anlagen der Außen- werbung.

(4) Wer gegen die Verbote der Absätze 1 und 2 verstößt oder einen solchen Verstoß veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.

Die Beseitigungspflicht trifft in gleichem Maße den auf dem Plakat oder Anschlag aufgeführten Veranstalter.

(5) Die Stadt Königstein kann von den Verbo- ten der Absätze 1 und 2 Ausnahmen zulassen.

Die Ausnahmen können mit Auflagen versehen werden. Die Vorschriften der Hessischen Bau- ordnung und des Hessischen Straßengesetzes bleiben unberührt.

§ 3Gefährdendes Verhalten

(1) Aggressives Betteln durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen, das Betteln durch das Vorschicken von Kindern oder das Zurschaustellen von Tieren sowie das organi- sierte Betteln ist verboten.

(2) Auf Kinderspielplätzen und auf Ballspielplät- zen ist es nicht erlaubt, alkoholische Getränke zu verzehren oder anderen zum Verzehr zu überlas- sen.

Dieses Verbot gilt darüber hinaus täglich zwi- schen 20 und 8 Uhr für folgende öffentliche

Grünanlagen und Plätze:

1.) Kurpark (zwischen Hauptstraße, Seilerbahn- weg, Burgweg und Burghain),

2.) Burghain (zwischen Burgweg, Kurpark, Bahnlinie und Woogtal),

3.) Woogtal (zwischen Burghain, Freibad, Grüner Weg, Ölmühlweg und Altstadt)

4.) Herzog-Adolph-Anlage, 5.) Hubert-Faßbender-Anlage, 6.) Konrad-Adenauer-Anlage, 7.) Kapuzinerplatz,

8.) Pater-Werenfried-Platz.

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von dem Verbot des Alkoholkon- sums an den genannten Örtlichkeiten zulassen sowie bei besonderen Anlässen (z. B. zum Feri- enbeginn) das Alkoholverbot zeitlich ausdehnen.

(3) Das Lagern oder dauerhafte Verweilen von Personen im Geltungsbereich dieser Verordnung in einer für Dritte beeinträchtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist verboten.

(4) Das Wohnen, sei es auch nur vorübergehend, in Zelten, Kraftfahrzeugen, Wohnwagen oder ähnlichen transportablen Unterkünften ist im Ge- biet der Stadt Königstein im Taunus außerhalb von Camping- oder sonstigen dafür ausgewiese- nen Plätzen verboten.

Eine einzelne Übernachtung als notwendige Ru- hepause zum Zwecke der Erhaltung oder der Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wird von dem Verbot nicht berührt.

Von dem Verbot können Ausnahmen zugelassen werden. Die Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

§ 4Straßenmusik

(1) Musikdarbietungen, die ausschließlich oder vorwiegend mit akustischen Instrumenten er- zeugt werden, sind nur bis zu einer maximalen Dauer von 90 Minuten pro Tag an der gleichen Stelle oder im gleichen Bereich im Umkreis von 100 Metern zugelassen. Eine darüber hinausge- hende Musikbeschallung, die mit elektronischen Verstärkern erzeugt wird oder diesen zeitlichen Rahmen überschreitet, bedarf einer Sonderer- laubnis.

(2) Die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten blei- ben unberührt.

§ 5Nutzung und Schutz öffentlicher Anlagen (1) Rasenflächen, Wege, Bäume und deren Wur- zelbereich, Pflanzungen, Baulichkeiten, Brunnen, Weiher und Planschbecken, Kinderspielplätze einschließlich ihrer Spielgeräte und Spielanla- gen, Ruhebänke sowie sonstige ähnliche Ein- richtungen in öffentlichen Anlagen (§ 1 Abs. 3) dürfen nicht beschädigt, entfernt, verunreinigt oder in sonstiger Weise missbräuchlich genutzt werden. Ebenfalls untersagt ist die Beschädi- gung, Entfernung und missbräuchliche Nutzung von Papierkörben, Aschenbechern und ähnlichen Behältnissen.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend für Blumen- schalen, Pflanzkübel, Blumenbeete und straßen- begleitende Pflanzungen auf öffentlichen Straßen (§ 1 Abs. 2).

(3) Jedes Verhalten, das die bestimmungsgemäße Benutzung der Grünanlagen (§ 1 Abs. 3 Buch- stabe a) und ihrer Einrichtung beeinträchtigt, ist untersagt.

Insbesondere ist verboten,

a) Beete und Pflanzflächen zu betreten. Auf Rasenflächen ist Fußballspielen, Fahrradfahren sowie übermäßiges Lärmen unter

b) das unbefugte Fahren, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie Wohnwagen oder sonstigen Anhängern. Dies gilt nicht für Einsatz- fahrzeuge der Polizei und Gefahrenabwehrbe- hörden, der Feuerwehr und Rettungsdienste im dienstlichen Einsatz sowie für Fahrzeuge, deren Einsatz der Unterhaltung der Grünanlagen dient.

Das Fahrradfahren ist auf Wegen mit einer lang- samen, den Umständen angepassten Geschwin- digkeit gestattet, soweit es nicht ausdrücklich verboten ist;

c) Tiere zu jagen, zu fangen oder zu belästigen;

d) in den Anlagen zu nächtigen oder überdachte oder durch Außenwände begrenzte Räume (Hal- len, Tempelchen, Lauben u. Ä.) als Schlaf- oder Lagerplatz zu nutzen;

e) Fahrzeuge aller Art in den Anlagen zu reinigen;

f) Einfriedungen oder Absperrungen eigenmäch- tig zu verändern oder wegzuräumen.

(4) Personen, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, können von öffentlichen Plätzen und Anlagen verwiesen werden.

§ 6Kinderspielplätze und Ballspielplätze

(1) Öffentlich zugängliche Kinderspielplätze und Ballspielplätze dürfen nur im Rahmen der jeweils festgelegten Öffnungszeiten und nur entspre- chend ihrem Zweck genutzt werden.

(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Spielgeräte dürfen nur dann von Personen ge- nutzt werden, die älter als 14 Jahre sind, wenn diese Personen ansonsten daran gehindert sind, ihrer Aufsichts- und Erziehungsfunktion nachzu- kommen.

(3) Hunde dürfen auf Kinderspielplätze und Ball- spielplätze nicht mitgenommen werden.

§ 7Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde

(1) Personen, die Hunde halten oder die tatsächli- che Gewalt über sie ausüben, haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus um- herlaufen. Hunde sind in den Grünanlagen von Liegewiesen, Anpflanzungen aller Art, Weihern und Planschbecken sowie von Kinder- und Ball- spielplätzen fernzuhalten.

(2) Hunde sind an der Leine zu führen:

a) bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrs- mitteln,

b) in folgenden Grünanlagen: Kurpark, Konrad- Adenauer-Anlage, Herzog-Adolph-Anlage und Hubert-Faßbender-Anlage.

Die Verpflichtung trifft den Tierhalter und denje- nigen, der die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt.

3) Die Verpflichtung zur Anleinung von Hunden gilt nicht für Blindenhunde beim zweckentspre- chenden Einsatz oder in der Ausbildung sowie für Diensthunde.

(4) Die Bestimmungen der hessischen Gefahren- abwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.

§ 8Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 HSOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, 1. entgegen § 2 Absatz 1 auf oder an öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen oder anderen Einrichtungen Plakate, Anschläge, Beschriftun- gen, Bemalungen, Besprühungen oder Werbe- mittel jeder Art außerhalb der dafür bestimmten Stellen anbringt oder anbringen lässt,

2. entgegen § 2 Absatz 2 Plakate, Anschläge, Be- schriftungen, Bemalungen, Besprühungen oder Werbemittel jeder Art an baulichen Anlagen, Einfriedungen, Bauzäunen, Bäumen oder der- gleichen anbringt oder anbringen lässt, sofern sie von der Straße oder Anlage eingesehen werden können und sofern sie ohne oder gegen den Wil- len des Eigentümers oder sonstigen Verfügungs- berechtigten angebracht werden,

3. entgegen § 2 Absatz 5 Satz 1 bei einem Ver- stoß gegen die Verbote nach § 2 Absatz 1, 2 oder 4 Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalun- gen, Besprühungen oder Werbemittel jeder Art nicht unverzüglich beseitigt,

4. entgegen § 2 Abs. 5 Satz 2 bei einem Verstoß gegen die Verbote nach § 2 Absatz 1, 2 oder 4 als der auf dem Plakat oder Anschlag aufgeführte Veranstalter Plakate, Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Besprühungen oder Werbemittel jeder Art nicht unverzüglich beseitigt,

5. entgegen § 3 Absatz 1 aggressiv durch nach- drückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen oder durch Vorschicken von Kindern, das Zurschaustellen von Tieren oder organisiert bettelt,

6. entgegen § 3 Absatz 2 auf Kinderspielplätzen oder auf Ballspielplätzen sowie an den in § 3 Abs.

2 Ziffern 1 bis 8 genannten Örtlichkeiten und den festgesetzten Verbotszeiten alkoholische Geträn- ke verzehrt oder anderen zum Verzehr überlässt, 7. entgegen § 3 Absatz 3 in einer für Dritte beein- trächtigenden Art zum Zwecke des Konsums von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittel- gesetz lagert oder dauerhaft verweilt,

8. entgegen § 3 Absatz 4 in Zelten, Kraftfahrzeu- gen, Wohnwagen oder ähnlichen transportablen Unterkünften außerhalb von Camping- und sons- tigen dafür ausgewiesenen Plätzen, sei es auch nur vorübergehend, wohnt,

9. entgegen § 4 Absatz 1 eine Musikbeschallung ausschließlich oder vorwiegend mit elektroni- schen Verstärkern oder über eine Dauer von 90 Minuten pro Tag an der gleichen Stelle bzw. im gleichen Bereich im Umkreis von 100 Metern hinaus ohne Erlaubnis erzeugt,

10. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 in öffentlichen

Anlagen Rasenflächen, Wege, Bäume und de- ren Wurzelbereiche, Pflanzungen, Baulichkeiten, Brunnen, Weiher, Planschbecken, Kinderspiel- plätze, deren Spielgeräte oder Spielanlagen, Ru- hebänke oder sonstige ähnliche Einrichtungen beschädigt, entfernt, verunreinigt oder in sonsti- ger Weise missbräuchlich nutzt,

11. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 2 Papierkörbe, Aschenbecher oder ähnliche Behältnisse beschä- digt, entfernt oder missbräuchlich nutzt,

12. entgegen § 5 Absatz 2 Blumenschalen, Pflanzkübel, Blumenbeete und straßenbegleiten- de Pflanzungen beschädigt, entfernt, verunreinigt oder missbräuchlich nutzt,

13. entgegen § 5 Absatz 3 die bestimmungsgemä- ße Nutzung der Grünanlagen (§ 1 Absatz 3 Buch- stabe a) und ihre Einrichtungen beeinträchtigt, 14. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a) Beete und Pflanzflächen betritt, auf Rasenflächen Fußball spielt, Fahrrad fährt oder übermäßig lärmt,

15. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b) Satz 1 Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder sonstige Anhänger unbefugt fährt, abstellt oder parkt, 16. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe b) Satz 3 auf Wegen mit einer den Umständen nicht angepassten, langsamen Geschwindigkeit Fahrrad fährt oder dort Fahrrad fährt, wo es aus- drücklich verboten ist,

17. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe c) Tiere jagt, fängt oder belästigt,

18. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe d) in den Anlagen nächtigt oder überdachte oder durch Außenwände begrenzte Räume (Hallen, Tempel- chen, Lauben u. Ä.) als Schlaf- oder Lagerplatz nutzt,

19. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe e) ein Fahrzeug in den Anlagen reinigt,

20. entgegen § 5 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe f) Einfriedungen oder Absperrungen eigenmächtig verändert oder wegräumt,

21. entgegen § 5 Absatz 4 einem Verweis aus den öffentlichen Plätzen und Anlagen nicht Folge leistet,

22. entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 öffentlich zu- gängliche Kinderspielplätze oder Ballspielplätze außerhalb der jeweils festgestellten Zeiten oder entgegen ihrem Zweck nutzt,

23. entgegen § 6 Absatz 2 auf Kinderspielplätzen aufgestellte Spielgeräte nutzt, obwohl er älter als 14 Jahre alt ist, ohne dabei einer Aufsichts- oder Erziehungsfunktion nachzukommen,

24. entgegen § 6 Absatz 3 Hunde auf Kinderspiel- plätze oder Ballspielplätze mitnimmt,

25. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1 als derjenige, der einen Hund hält oder die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt, das Tier unbeaufsichtigt im Gebiet der Stadt Königstein im Taunus um- herlaufen lässt,

26. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 2 einen Hund in einer Grünanlage nicht von Liegewiesen, An- pflanzungen aller Art, Weihern und Planschbe- cken sowie von Kinder- und Ballspielplätzen fernhält,

27. entgegen § 7 Absatz 2 als derjenige, der einen Hund hält oder die tatsächliche Gewalt über einen Hund ausübt, den Hund bei öffentli- chen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen oder sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Kurpark, in der Konrad-Adenauer-Anlage, der Herzog-Adol- ph-Anlage oder der Hubert-Faßbender-Anlage nicht an der Leine führt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 77 Abs.

2 HSOG in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19.02.1987 (BGBI. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBI. I S. 2353), mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister der Stadt Königstein im Taunus als örtliche Ord- nungsbehörde.

§ 9Ausnahmegenehmigungen

(1) Von den vorstehenden Verboten können die bereits genannten Ausnahmen zugelassen wer- den. Weitere Ausnahmegenehmigungen können im Rahmen von Festen, Feiern und besonderen Veranstaltungen erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen können mit Be- dingungen und Auflagen versehen werden.

§ 10Inkrafttreten

Diese Gefahrenabwehrverordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum

31.12.2017. Der Magistrat

Gefahrenabwehrverordnung tritt in Kraft

(3)

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Königstein (el) – Am 22. Januar werden die Wähler zu den Urnen gebeten, um ihr Votum darüber abzugeben, wer den Chefsessel im Rathaus besetzen soll: Amtsinhaber Leonhard Helm oder aber sein Herausforderer Michael T. Binder. Beide Kandidaten sind parteilos, Helm wird allerdings von der CDU König- stein in seinen Bemühungen um eine erneute Amtszeit unterstützt. Es ist davon auszu- gehen, dass sich auf dem Schreibtisch des Wahlgewinners jede Menge abzuarbeitende Themen auftürmen werden. Zumindest ist das der Eindruck, den man gewinnen kann, wenn man mal bei den Königsteiner Par- teien und Fraktionen

nachfragt, was für sie im neuen Jahr Vorrang hat. Das ist einerseits schon die Abwicklung von Großprojekten, die so manchen Poli- tiker schlaflose Nächte gekostet haben dür- fen, wie das Haus der Begegnung, das jetzt – wie man hört – vo- raussichtlich im März eröffnet werden soll, oder aber das Kur- bad, für dessen Erhalt zwar ein Grundsatzbe- schluss gefällt wurde, jetzt aber noch mit Hochdruck am Detail gefeilt werden muss, es sei denn, wie es ALK-Chef und Stadt- verordnetenvorsteher

Robert Rohr am liebsten sehen würde, wenn nicht vielleicht doch noch ein „weißer Ritter“

auftaucht, der mit seiner Investition nicht nur die Stadtkasse entlasten würde, sondern das Bad auch noch selbst betreibt. Die großen

„zwei“ sind also nach wie vor Thema und dennoch gewinnt man im Gespräch mit den politisch Aktiven die Einsicht, dass die Königsteiner Politik im neuen Jahr 2012 ihre Blicke schon viel weiter nach vorne gerich- tet hat und sehr fokussiert agiert, was die Abarbeitung der Themen angeht, die längst bekannt sind und für die nun eine Lösung gefunden werden muss. Da ist zum Beispiel der Neubau des Kindergartens – hier tendiert die Mehrheit zum Bau in der Eppsteiner Stra- ße mit Ausrichtung auf einer Betreuung für unter Dreijährige am selben Standort, wobei die zu schaffende Hortbetreuung in der Kern- stadt praktischerweise an der Grundschule einzurichten wäre. „Mit Maß und Ziel“ an die Dinge herangehen zu wollen, was Ale- xander Hees, Fraktionschef der Königsteiner CDU, da als Marschroute für 2012 ausgibt, klingt vernünftig und zeitgerecht. Schließlich erlaubt das Haushaltsdefizit keine großen Sprünge, was jedoch nicht heißen soll, dass die Hände der Politiker völlig gebunden sind.

Zumindest einen kleinen Silberstreif sieht Robert Rohr für das Stadtsäckel noch in Form der Anhebung der Grundsteuer, deren Satz jetzt bei 340 und nicht wie bisher 300 Prozent liegt (hier liege Königstein noch im unteren Bereich der Skala, so Rohr).

Die Aufgaben sind längst verteilt, trotz schlechter Haushaltslage. Kindergarten, Feuerwehrgerätehäuser in Falkenstein und Schneidhain, Sportplatz in Schneidhain, und, und, und … Prioritäten müssen gesetzt wer- den, auch die Stadtplanung muss vorange- trieben werden, so dass diese aus einem Guss besteht. Der Kapuzinerplatz war hierin das erste große Puzzleteil. Weitere, wie die Ver- kehrsführung, sollen folgen. Das soll nicht von der Agenda genommen werden. Dies alles vor dem Hintergrund, so Hees aus Sicht der CDU, den Spagat zu schaffen zwischen der Erwartungshaltung der Bürger an die Stadt und dem Machbaren. Das sei die täg- liche Herausforderung, für die die Christde- mokraten einen großen „Thinktank“ gebildet hätten. Der Fokus ist wichtig, sagt auch Dr.

Ilja-Kristin Seewald, Ortsvereinsvorsitzende der SPD Königstein, die vor allem die Fi- nanzierbarkeit der anzupackenden Projekte oben ansiedelt. Ohne diese Grundlage, die zudem viele einzelne Projekte miteinander verquicke, laufe nichts zusammen. „Viele Themen fließen ineinander“, deutet Seewald an, wie zum Beispiel der Anspruch König- steins, eine Schulstadt zu sein. Dies setze aber auch die dafür notwendige Infrastruktur voraus. So habe sich beispielsweise Genossin Ingrid Reimer dafür starkgemacht, dass die Anbindung im öffentlichen Nahverehr von Mammolshain reibungslos funktioniert oder aber dafür Sorge trägt und beim Kreis daran

appelliert, dass die Kreisumlage auch so ein- gesetzt wird, dass Königstein etwas davon hat, sprich sein breitgefächertes Angebot an Schulen auch aufrechterhalten kann. Und hier zielen die Bemühungen insbesondere auf die Friedrich-Stoltze-Schule ab.

Um diese Projekte und Ziele für die Kurstadt erreichen zu können, bedarf es auch einer Übereinstimmung zu den großen Themen- blöcken im Stadtparlament. Nur, „Großpro- jekte binden Möglichkeiten“, gibt Rohr zu bedenken. Kleine Schritte also, worunter sich Alexander Hees im Falle des Kurbades die

„kleine Variante“ vorstellt, wobei das nicht heißen soll, dass man existierende Pläne für eine Panorama-Sauna gänzlich über Bord geworfen habe.

„Der größte Konsens zwischen den Parteien war in Sachen Kin- dergarten zu sehen“, hat Dr. Michael-Klaus Otto, Fraktionsvorsit- zender der FDP, beo- bachtet. Auch hier die von der FDP bevor- zugte Variante: Kin- dergarten und Ü3 an einer Stelle und Hort und Schule an ande- rer. Den Einstieg in die „Ü3-Betreuung“

– auch die Königstei- ner Grünen – sowohl Fraktion als auch Partei – betont Grü- nen-Ortsverbandsvorsitzender Peter Völker- Holland, hätten sich das auf die Fahnen geschrieben. Nun warte man diesbezüglich auf ein Konzept von Bürgermeister Helm, so Völker-Holland, der vorhat, diesbezüglich in der nächsten Sitzung des Stadtparlaments noch mal nachzuhaken.

Auch die „großen Brocken“ wie Haus der Begegnung und Kurbad seien laut Michael- Klaus Otto noch nicht verdaut. In puncto HdB bleibt nicht nur spannend, wann genau eröffnet wird, sondern auch, ob – was keiner hofft – noch „Nachwehen“ in Form von Kos- ten ins Haus flattern.

Die Liberalen haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass aus ihrer Sicht das HdB zu- gunsten des Kurbades verzichtbar gewesen wäre, dennoch ist die Vorgabe klar: Zweifel hin oder her, jetzt muss man zusehen, dass die Vermarktung des Hauses richtig angepackt wird und hier habe man bereits die Signale von Vereinen vernommen, die sich für ei- ne Belegung der Räume interessieren, dass zum Teil Preise aufgerufen werden, die sich nicht, um es gelinde auszudrücken, mit den Vorstellungen der Vereine decken. Auch in puncto Kurbad hänge vieles an der Finan- zierbarkeit, so der Grünen-Chef, in dessen Partei die Perspektive des Verkaufs eines angrenzenden Grundstücks unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen hat. Ein Muss für Völker-Holland auf der Agenda: der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Falkenstein – daher sein Appell, auch aus der Warte eines Ortsbeiratsmitgliedes: „Das soll nicht kaputtdiskutiert werden.“ „Alles ist jedoch nur möglich, wenn das finanzielle Tableau stimmt“, geht Otto konform mit der Aussage von SPD-Chefin Seewald, die zudem noch einen Schritt weitergeht und „stärkere Schul- tern mehr belasten“ für den richtigen Weg hält, wenn es darum geht, die „soziale Balan- ce“ in der Haushaltspolitik, die gleichwohl der Verwaltung als wichtige Arbeitsgrund- lage diene, herzustellen. In gleicher Konse- quenz bedeutet das für die Sozialdemokraten auch, dass man sich bei allem Verständnis für die dahinter stehende sensible Problematik dazu durchgerungen hat, die im Parlament beschlossene Erhöhung der Kindergarten- gebühren mitzutragen. Diese Anhebung der Beiträge sei laut Stadtverordnetenvorsteher Rohr ab dem neuen Jahr beschlossen worden, erlange jedoch erst Gültigkeit, wenn eine ex- tra aufzustellende Satzung im Stadtparlament verabschiedet wird, was aller Voraussicht nach in die kommende Sitzung des Parla- ments eingebaut werden wird. Einen Neubau des Kindergartens hält der ALK-Chef für notwendig, zweifelt allerdings wie so man- cher an, ob man das 2012 noch umsetzen kann. Im Umkehrschluss, so Rohr, könne ein Kindergartenneubau nicht als Argument für Gebührenerhöhungen dienen. Hier sieht auch Seewald die Vorgehensweise klar vorgege- ben: Erst müsse die Verbesserung der Ange- botsqualität auf den Weg gebracht werden.

2012: Vorsichtiger Optimismus

Erfüllen die Königsteiner Politiker 2012 die Erwartungen der Bürger?

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Unserer heutigen Ausgabe

(ohne Postversand) liegen folgende Prospekte bei:

Möbelland Hochtaunus Wir bitten um freundliche Beachtung.

Beilagenhinweis

Königstein (pit) – Dr. Dieter Arnold hat gut lachen. Schließlich sind die 9.000 Euro, die er von Nicolas Kitzki, dem Geschäftsführer der Firma Ikarus Tours, per Scheck überreicht bekommen hat, wirklich kein Pappenstiel.

Verwendet werden sie für „Herzen für eine Neue Welt“, ein Kinderhilfsprojekt in Peru, das vor 13 Jahren von Dieter Arnold und sieben weiteren Mitstreitern ins Leben ge- rufen wurde. Zustande gekommen ist diese beachtliche Summe durch eine ganz simple Geste: „Wir haben für jede im abgelaufenen Jahr gebuchte Reise einen Euro für das Pa- tenschaftsprojekt genommen“, erläutert Ralf Huber, stellvertretender Geschäftsführer des Reiseunternehmens. Insgesamt seien dabei knapp 8.800 Reisekunden zusammengekom- men. Ikarus selbst hat den Betrag schließlich aufgerundet.

Anschaulich schildert Dieter Arnold anlässlich der Scheckübergabe die Tätigkei- ten des Vereins in dem Andenland.

Kinder würden durch Lehrmaterial und Schulspeisung unterstützt, mittlerweile gibt es auch fünf Computerzentren für deren Wei- terbildung. Wie berichtet, ist eines der neu- esten Projekte der Aufbau einer eigenen Fischzuchtanlage, der ein Netzwerk solcher Anlagen folgen soll. Der Reingewinn hieraus soll wiederum in die Schulspeisung fließen.

Im Aufbau befindet sich derzeit ein eigenes Restaurant mit Informationszentrum.

Die Geschäftsführer von Ikarus Tours freuen sich, dass sie dieses Engagement doch noch so großzügig unterstützen konnten, schließ- lich sei die Zahl der Buchungen nach starken Anfängen im krisengebeutelten Jahr 2011 zurückgegangen.

„Nach starken Anfängen kamen dann die Einbrüche im Nahen und Fernen Osten“, so Ralf Huber. Ein Ausgleich sei jedoch durch vermehrte Reisen nach Europa oder Amerika geschaffen worden, so dass sich das Minus im einstelligen Prozentsatz bewegt. Daher ist dieser Rückgang nicht allein der Grund dafür, dass diese Form der Spende zunächst auf 2011 beschränkt ist. „Es gibt auch andere

Projekte auf der Welt, die wir unterstützen“, verrät der Prokurist. So zum Beispiel eine Schule in China oder die Hilfe für Japan.

Bestehen bleibt auf jeden Fall die Integration des Peru-Projekts in Form von Besuchen durch die Reisenden während der geführten Touren durch das Land. Derer bietet Ikarus in diesem Jahr zwei verschiedene an. „Der Begegnungscharakter unserer Reisen hat zu- genommen“, weiß Rainer Schlegel, Direktor für Amerika und den pazifischen Raum, aus Erfahrung.

Da es jedoch gegenseitige Ängste gibt, sei der Reiseleiter ein besonders wichtiger Mitt- ler. Aufgrund dieser Integration des Projekts können die Menschen, die sich später even- tuell als Paten hierbei einsetzen, sich einen ersten Eindruck davon verschaffen. „Wenn die Leute es kennen, dann ist auch die Spen- denbereitschaft größer“, so Rainer Schlegel.

9.000 Euro von Ikarus Tours für das Projekt der Herzen

Nicolas Kitzki (li.) und Dr. Dieter Arnold gingen für das Herzensprojekt ein Bündnis ein, das den Kindern in Peru zugute kommt.

Königstein (el) – Ein ungläubiger Blick auf zugeklebte Fensterscheiben und Neugier auf das, was sich wohl dahinter verbergen mag – fest steht allerdings, dass die Filiale des Drogeriemarktes Rossmann in der Frankfur- ter Straße seit einigen Tagen geschlossen hat.

Warum aus Königstein weggehen? Haben sich die Geschäfte nicht gelohnt? Aus dem Konzern selbst kommt die Bestätigung: Der Standort in Königstein habe nicht die Um- sätze gebracht, die man sich erhofft habe und

daher habe man die Konsequenzen daraus gezogen, erklärte Edzard Schönrock, Mitar- beiter der Rossmann-Pressestelle, zur Auf- gabe des 320 Quadratmeter großen Laden- geschäfts, das sicherlich flächenmäßig nicht dem Rossmann-Durchschnitt von etwa 500 Quadratmetern entspricht. Hat es auch an der Nachbarschaft zum Müller-Markt gelegen?

Darüber kann nur spekuliert werden. Die für die Königsteiner nächstgelegene Rossmann- Filiale befindet sich nun in Schwalbach.

Rossmann gibt

Standort Königstein auf

Königstein – Das Forstamt Königstein wird vom 9. Januar bis voraussichtlich 15. Febru- ar Durchforstungsmaßnahmen im Romberg durchführen. Hierdurch kann es vorüberge- hend zu Einschränkungen für Waldbesucher kommen. Die Waldwege im Bereich des Rombergs werden aus Sicherheitsgründen zeitweise gesperrt. Waldbesucher haben diese Sperrungen zum Schutz von Leben und Ge- sundheit unbedingt zu beachten. Das Forst-

amt Königstein weist außerdem darauf hin, dass durch feuchte Witterung Verschmutzun- gen oder Beschädigungen der Waldwege auf- treten können. Diese werden nach Abschluss der Arbeiten beseitigt. Das Forstamt bitte die Waldbesucher und die Anwohner für die durch die Holzernte und Holztransport ent- stehenden Einschränkungen um Nachsicht.

Fragen hierzu beantwortet das Forstamt Kö- nigstein unter Telefon 06174/92860.

Holzfällarbeiten am Romberg

Königstein – Beide Königsteiner hatten ih- ren Mercedes ordungsgemäß geparkt am Silvestermittag in der Straße Am Roth – und dann das: Ein weißer LKW mit polnischem Kennzeichen fuhr rückwärts gegen das Auto des einen Mannes, dessen Wagen wiederum gegen den gegenüberstehenden Mercedes des anderen Königsteiners geschoben wurde.

Der Unfallverursacher entfernte sich dann auch noch prompt von der Unfallstelle. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 220 Euro.

Es krachte auf dem Parkplatz an Silvester

Königstein – Die Stadtbibliothek ist bis ein- schließlich Montag, 9. Januar, geschlossen.

Ab Dienstag, 10. Januar, findet die Ausleihe wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten statt.

Stadtbibliothek wieder am 10. Januar geöffnet

In ihrer letzten Sitzung vom 15. Dezember 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteu- er B von 300 auf 340 Prozent beschlossen.

Damit werden die Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer B entsprechend neu festge- legt.

Der neue Hebesatz ist ab 1. Januar im gesam- ten Stadtgebiet gültig.

Hebesatz für

Grundsteuer B ändert sich

Mammolshain – Wie bisher findet auch im neuen Jahr 2012, am zweiten Donnerstag im Monat, das Treffen der Senioren im DGH Mammolshain statt.

Alle Senioren sind hierzu recht herzlich eingeladen. Somit findet das erste Treffen in diesem Jahr am Donnerstag, 12. Januar, ab 15 Uhr statt. An diesem Donnerstag sind Annette Otto vom Mobilen Sozialen Dienst und ein Mitarbeiter des Malteser Hilfsdiens- tes anwesend.

Beide werden über die Notwendigkeit des Hausnotrufdienstes informieren. Dieser kann für Menschen, die oft allein zu Hause sind, gesundheitlich eingeschränkt oder sturzge- fährdet sind oder aber ein hohes Sicherheits- bedürfnis haben, nützlich sein.

Seniorentreff im DGH Mammolshain

Ein Klassiker unter den Bilderbüchern ist die Geschichte von der Maus Frederick und gerade richtig zum Erzählen an einem kalten Winternachmittag.

Eine herzliche Einladung ergeht daher sei- tens des Teams der Stadtbücherei für Diens- tag, 17. Januar, 16.15 Uhr, an alle Kinder ab drei Jahren zum Bilderbuchkino mit dem Titel „Frederick“ von Leo Lionni.

Bilderbuchkino am 17. Januar

Herausgeberin: Annette Bommersheim Geschäftsführer: Alexander Bommersheim Anzeigenleitung: Alexander Bommersheim Anzeigenberatung: Torsten Großmann Redaktion: Elena Schemuth (el) Produktion: Birger Auweck Geschäftsstelle: Theresenstraße 2

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Sehr verehrte Gäste!

Wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes Jahr 2012.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen, Ihre Treue in den acht Jahren im „Le Journal“!

Es hat mir viel Spaß und Freude bereitet, Sie bewirten zu dürfen und für Sie zu kochen.

Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen habe ich zum Jahreswechsel aufgehört.

Nochmals vielen Dank! Ihr wart super-super Gäste! Hiermit verabschiede ich mich von Königstein und wünsche Ihnen alles Gute!

P. S. Man sieht sich immer zwei Mal im Leben!

Hoffe ich!

Herzlichst Ihre Nada Wir wünschen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.

Wir sind ab dem 9. Januar 2012 wieder für Sie da.

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Königstein (pit) – Es hat schon was an sich, ein Schwimmbecken zu durchque- ren, ohne nass zu werden – und das auch noch, ohne vom Bademeister gemaßre- gelt zu werden. Nein, ein Heiliger oder Prophet muss man hierfür nicht sein, es genügt vollkommen, sich mal zum alljährlichen Termin der Grundreinigung des Königsteiner Kurbades einladen zu lassen. Für die Koordination des ganzen Ablaufs ist Haustechniker Jürgen Stau- fert verantwortlich. „Das Wichtigste ist, dass alle involvierten Handwerker zur Verfügung stehen“, erläutert er. Denn wenn die 450 Kubikmeter Wasser erst mal aus dem Becken gelassen wurden, dann muss zügig alles abgearbeitet wer- den.Los geht‘s mit einer Reinigungsfirma, die sich nach Badeschluss erst einmal intensiv den Duschen und dem Sauna- bereich gewidmet hat, bevor mit Hoch- druckreinigern zweimal das Becken ge- putzt wird. Anschließend werden die Scheinwerfer durchgeschaut und repa- riert. Auch wird die Dehnungsfuge in der Mitte des Beckens, die zum Beispiel unmerkliche Bewegungen des Gebäudes ausgleicht, alljährlich erneuert. Sofern die Abschlussfugen in den Ecken auf- gequollen und schadhaft sind, wird mit ihnen ebenso verfahren. „Dann haben sie insgesamt eineinhalb Tage, um zu trocknen“, erklärt Jürgen Staufert.

Im Becken selbst wird das Gerüst auf-

gebaut, von dem aus die Hallenspiegel geputzt werden. Ständig etwas zu tun hat der Fliesenleger: „Er muss jedes Mal da sein.“ Mit kritischem Blick inspiziert der Haustechniker auch den Beckenbo- den und weist auf ein paar lockere Fu- gen hin. Aufgrund des Eigengewichtes des Wassers, das sonst auf die Fliesen einwirkt, sei so etwas im normalen Ba- debetrieb überhaupt nicht feststellbar.

Apropos Fliesen: „Von denen haben wir eigentlich noch genügend auf Lager, doch wenn mal welche ausgehen, kön- nen wir sie nachfertigen lassen“, sagt Staufert. Manchmal kommt es allerdings zu Überraschungen und da ist es schon vorgekommen, dass defekte schwarze Fliesen in den Streifen, die auf dem Beckenboden verlaufen, durch blaue er- setzt wurden. Wichtig natürlich auch die Wartungsarbeiten. So wird der Schwall- wasserbehälter gereinigt, darüber hinaus gilt es die Mess- und Regeltechnik zu warten, ebenso die Chlorgasanlage. Im wahrsten Sinne des Wortes werden die Schwitzkabinen auseinandergenommen, die Bänke werden von Hand überarbei- tet, die Holzdielen abgeschliffen und neu versiegelt. Nicht entgehen lässt sich auch Almut Boller, Geschäftsführerin der Kurgesellschaft, dieses Spektakel:

„Es ist immer wieder ein verblüffender Anblick, wenn das Becken leer ist.“ Sie nutzt dieses alljährliche Geschehen, um mit Kollegen einen kritischen Blick auf

die Aushänge und Informationsschilder zu werfen. „Das ist stets eine willkom- mene Gelegenheit, mal zu schauen, was man verbessern kann“, sagt sie und ent- fernt gleich mal eine dreiteilige Bilder- reihe, die den Gebrauch der „Coins“ zum Einlass in den Saunabereich veranschau- licht: „Wie sie damit umzugehen haben, wissen unsere Gäste mittlerweile.“Bevor das Becken wieder gefüllt wird, gilt es noch einen Anruf zu machen. „Ich in- formiere das Wasserwerk, denn wenn so viel Wasser auf einmal verbraucht wird, dann könnte man sich dort wundern und vielleicht einen Wasserrohrbruch vermuten“, so Jürgen Staufert. Schließ- lich und endlich sind nicht „nur“ 450 Kubikmeter Wasser für das Becken not- wendig, sondern obendrein noch einmal 80 bis 100 Kubikmeter für die diversen Leitungen: „Das dauert etwa sieben bis acht Stunden“, weiß der Techniker aus Erfahrung. Und bevor das Bad wieder geöffnet wird, fließt das Wasser in- nerhalb von zwei Tagen erst einmal in aller Ruhe durch die Umwälzanlage und wird mit Unterstützung von Heißwas- serschläuchen aufgeheizt. Die letzten Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind dann schon abgeschlossen und so kann nach einer Woche Schließung wieder nach Herzenslust im Königsteiner Kur- bad geschwommen, gesaunt und gechillt werden – bis zur nächsten Reinigung im kommenden Dezember.

Klarschiff im Kurbad

Ein wichtiger Termin im laufenden Jahr fürs Kurbad: die Großreinigung, die vom Aufwand her ein großes Unterfangen für

alle Beteiligten darstellt. Foto: Pfeifer

Königstein (pit) – 2011 jährte sich das Firmenbestehen von Claus Blumenau- er Immobilienconsulting zum zehnten Mal. Ein guter Zeitpunkt, um sich mal zurückzulehnen und einen Blick auf die Entwicklungen des Marktes zu werfen – schließlich ist Claus Blumenauer nicht erst seit zehn Jahren in der Branche tätig, sondern begann hiermit schon 1978 im väterlichen Unternehmen.

Hinzu kommt seine rege Verbandstä- tigkeit, zum Beispiel beim Immobilien- verband Deutschland (IVD), zu dessen Gründungsmitgliedern er gehört. Be- sonderes Augenmerk legt Claus Blu- menauer bei seinem Resümee auf die Finanzkrise. „Als ‚Betongold’ sind seit- her Immobilien wieder in aller Munde“, konnte er feststellen.

Eine Entwicklung, die ihn selbst kaum verwundert, denn schon als es mit der Lehmann-Pleite losging, habe er sie pro- phezeit. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch wurde die Investition in Häuser oder Wohnungen eher als „langweilig“ abge- tan, viel spannender sei da das „Zocken für 15 bis 20 Prozent Rendite“ gewesen.

Doch in der Zeit von Inflationsängsten gelte eine solche Form der Geldanlage als sicher. „Der Käufer weiß, dass der Sachwert nicht kaputt gehen kann, so- fern er anschließend auch in den Erhalt investiert“, sagt Claus Blumenauer.

So positiv diese Entwicklung für die Immobilienbranche zunächst aussieht, geht damit auch ein Paradoxon einher.

„Eigentümer von Ein- oder Mehrfami- lienhäusern stellen ihre Verkaufsabsich- ten zurück, weil sie nicht wissen, wie sie den Erlös am besten sicher und Gewinn bringend anlegen können“, so

der Immobilien-Experte. Folge davon ist eine Verknappung des Angebots von Wohnimmobilien, „die heutigen An- sprüchen gerecht werden“. Das habe teilweise bereits zu Auswüchsen in den Preisen geführt, insbesondere im Frank- furter Westend.

Und in München, doch auch im Taunus sowie im Großraum Frankfurt – dort hat Claus Blumenauer seine geschäftlichen Schwerpunkte rund um hochwertige Häuser und Villen – wird die Nachfrage rund um Anlageobjekte zunehmend grö- ßer als das Angebot.

„Von einem Boom kann man jedoch nicht sprechen, da die Interessenten nach wie vor wählerisch sind“, erläutert der gebürtige Kasseler. Besonderen Wert werde auf Lage sowie das Verhältnis von Preis und Leistung gelegt. Doch das stößt bei dem Immobilienmakler auf großes Verständnis, denn auch er rät seinen Kunden stets, dass sie nicht unüberlegt kaufen sollen.

Ein weiterer Faktor sei die Energieeffizi-

enz eines Gebäudes: „Daher werden im Gegensatz zu früher sanierungsbedürf- tige Häuser eher mal zu Gunsten eines Neubaus abgerissen.“

In Bezug auf Königstein hat Claus Blu- menauer übrigens eine interessante Be- obachtung gemacht: „Durch den Kreisel, wie er früher angelegt war, hatten wir lange Zeit einen Dämpfer.“ Da der Ver- kehr dort seit dem Umbau besser fließt, habe sich das gegeben. Gerne gibt Claus Blumenauer auch noch einen kleinen Einblick in aktuelle Diskussionen inner- halb seiner Berufsgruppe, die er mittel- fristig im Umbruch sieht.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Frage rund um Provisionen und wer sie zahlen soll: „In Hessen muss das der Käufer tun, in anderen Bundesländern teilen sie sich Käufer und Verkäufer.“

Weltweit wiederum werde sie meistens vom Verkäufer beglichen. „Ich bin der Meinung, dass sich bundesweit eine Üb- lichkeit entwickeln sollte, jedoch keine Gesetzmäßigkeit zu herrschen braucht.“

„Betongold“ in aller Munde

Rendite-Objekte wie dieses sind heutzutage gefragt.

Referenzen

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