Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-011110
FFH
•Fern-Fachhochschule Hamburg 1
Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Europäisches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-EWR-P11-011110
Datum 10.11.01
Die Klausur enthält 7 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt 90 Minuten zur Ver- fügung stehen. Von den sechs Aufgaben der ersten Gruppe sind nur fünf Aufgaben zu lösen. Bei Bearbeitung von mehr als fünf Aufgaben aus Block 1 werden nur die ersten fünf Lösungen in die Bewertung einbezogen. Aufgabe sieben der Gruppe 2 ist zu bear- beiten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Zum Bestehen der Klausur müssen 50% der Gesamtpunktzahl (50 von 100 möglichen) erzielt werden.
Bearbeitungs- zeit:
90 Minuten Hilfsmittel: Keine
Anzahl Aufgaben: - 7 - Höchstpunktzahl: - 100 -
Vorläufiges Bewertungsschema
% der von der Ge- samtpunktzahl erziel- ten Punkte
Note
95-100 1 sehr gut
90-94,5 1,3
85-89,5 1,7
80-84,5 2 gut
75-79,5 2,3
70-74,5 2,7
65-69,5 3 befriedigend
60-64,5 3,3
55-59,5 3,7
50-54,5 4 ausreichend
0-49,5 5 nicht ausreichend
Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-011110
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•Fern-Fachhochschule Hamburg 2
Nur 5 der 6 Aufgaben sind zu bearbeiten!!!
Aufgabe 1: 12 Punkte
a)
Welche grundlegenden Funktionen kommt dem Vertrag über die Europäische Union gegenüber den Verträgen über die Europäische Gemeinschaft zu?5 Punkte
b)
Welche grundlegenden Inhalte umfaßt der EUV? (Antworten Sie stichwortartig) 7 PunkteAufgabe 2: 12 Punkte
a)
Worauf erstreckt sich das Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen i.S.d. Art. 25 S. 1 EGV? 6 Punkteb)
Und was beinhaltet dieser Art. 25 S. 1 EGV? 6 PunkteAufgabe 3: 12 Punkte
Nennen Sie gesetzliche Kriterien, nach denen sich die Marktmacht im Wettbewerbsrecht
a)
Grundlegend und 2 Punkteb)
Ergänzend Bestimmt!!Nennen Sie die gesetzliche Grundlage!
9 Punkte 1 Punkt
Aufgabe 4: 12 Punkte
Nennen Sie zwölf Kriterien zur Bestimmung der Marktmacht im Wettbewerbsrecht aus der Entscheidungspraxis der Kommission und des EUGH!
Aufgabe 5: 12 Punkte
Nennen Sie Merkmale, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik kennzeichnen!
Aufgabe 6: 12 Punkte
a)
Was versteht man unter einer Gruppenfreistellungsverordnung i.S.d. Art. 81 Abs. 3 EGV?4 Punkte
b)
Was kennzeichnete bislang die bestehenden Gruppenfreistellungsverordnungen? 4 Punktec)
Welchen Kriterien soll die Freistellung nach den Vorstellungen der Europäischen Kom-mission in Zukunft folgen?
4 Punkte
Klausur Europäisches Wirtschaftsrecht BW-EWR-P11-011110
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•Fern-Fachhochschule Hamburg 3
Aufgabe 7 ist zu bearbeiten!!!
Aufgabe 7: 40 Punkte
Die Estée Lauder Cosmetics GmbH ist eine Tochterfirma des französischen Unternehmens Estée Lauder. Sie vertreibt in Deutschland Kosmetika. Eine Reihe von Artikeln trägt den Namen ”Clinique.” Diese Bezeichnung wurde nach § 3 UWG und § 27 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) wegen Irreführung gerichtlich verboten. Zur Be- gründung führte das Gericht an, die Verbraucher würden mit dem Namen ”Clinique” zu Unrecht medizinische Wirkungen verbinden. Die Firma Estée Lauder Cosmetics GmbH hält die Entscheidung nicht mit den Regeln über den freien Warenverkehr vereinbar.
Beurteilen Sie, ob das Verbot der Verwendung des Namens “Clinique” gegen Art. 28 EGV verstößt!
Hinweis: Begründen Sie Ihre Entscheidung unter Verwendung der von dem EuGH entwik- kelten Kriterien zur Bestimmung von Maßnahmen gleicher Wirkung!