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Klausur - Aufgaben

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Academic year: 2022

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Volkswirtschaftslehre II BW-VWL-P21-021109

Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre II Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P21-021109

Datum 09.11.2002

Die Klausur enthält insgesamt 5 zu lösende Aufgaben. Die Aufgabenblöcke 1 und 2 beinhalten je- weils drei Aufgaben, von denen je zwei zu beantworten sind. Die Beantwortung der Aufgabe 3 steht nicht zur Wahl und muss bearbeitet werden. Für die Lösung der Klausur stehen 90 Minuten zur Ver- fügung. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden.

Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie leserlich.

Denken Sie an Ihren Namen, Unterschrift und Matrikelnummer.

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel:

Höchstpunktzahl: -100-

-Taschenrechner-

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabenblock 1 2 von 3 Aufgaben

Aufgabenblock 2 2 von 3 Aufgaben

Aufgabe 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2 2.3 3 Σ

max. erreichbare Punkte 18 18 18 20 20 20 24 100

NOTENSPIEGEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

Klausur - Aufgaben

(2)

Volkwirtschaftslehre II Studiengang Betriebswirtschaftslehre

BW-VWL-P21-021109 Seite 2 von 3

Aufgabenblock 1

Nur zwei der drei Fragen sind zu beantworten. Bei Beantwortung aller drei Aufgaben werden nur die beiden zuerst bearbeiteten Aufgaben bewertet.

Aufgabe 1.1 18 Punkte

Erläutern Sie die Rolle des Staates in der klassischen, der keynesianischen und der monetaristischen Wirtschaftstheorie! Womit werden die unterschiedlichen Aufgabenstellungen begründet?

Aufgabe 1.2 18 Punkte

Die geplante Mehrheitsübernahme an Ruhrgas durch E.on hat die Diskussion über die Wettbe- werbskontrolle in der Bundesrepublik Deutschland erneut angefacht, insbesondere auch über eine mögliche Ministererlaubnis dieser Fusion.

Skizzieren Sie das Fusionskontrollverfahren im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) und gehen Sie dabei besonders auf die Bedeutung der Ministererlaubnis ein.

Aufgabe 1.3 18 Punkte

Zeichnen Sie die Lorenzkurve für die Primär- und die Sekundärverteilung einer beliebigen Volkswirt-

schaft. Erläutern Sie alle Elemente ihrer Zeichnung inhaltlich. Welche Instrumente stehen dem Staat

zur Beeinflussung der Einkommens- und der Vermögensverteilung zur Verfügung?

(3)

Volkwirtschaftslehre II Studiengang Betriebswirtschaftslehre

BW-VWL-P21-021109 Seite 3 von 3

Aufgabenblock 2

Nur zwei der drei Fragen sind zu beantworten

.

Bei Beantwortung aller drei Aufgaben werden nur die beiden zuerst bearbeiteten Aufgaben bewertet.

Aufgabe 2.1 20 Punkte

Erläutern Sie ausführlich die Eigenschaften des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts laut Stabilitäts- gesetz!

Durch welche ökonomischen Indikatoren können diese konkretisiert werden?

Warum spricht man in diesem Zusammenhang von einem „magischen“ Viereck?

Aufgabe 2.2 20 Punkte

Wie werden in der Bundesrepublik Deutschland die Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten auf die Gebietskörperschaften verteilt? Nennen Sie Beispiele!

Mit welchem Ziel wird in der Bundesrepublik Deutschland noch zusätzlich ein bundesstaatlicher Fi- nanzausgleich vorgenommen? Beschreiben Sie die verschiedenen Arten des Finanzausgleichs.

Aufgabe 2.3 20 Punkte

Was versteht man unter Protektionismus? Nennen Sie verschiedene Praktiken protektionistischer Handelspolitik. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der WTO zu?

Aufgabe 3 24 Punkte

Die Aufgabe 3 muss beantwortet werden.

Definieren Sie in allgemeiner Form den Geldschöpfungsmultiplikator und erläutern Sie seine ökono- mische Aussagekraft. Nennen Sie die einzelnen ökonomischen Größen, die den Geldschöpfungsmul- tiplikator m

3

bestimmen, und zeigen sie auf, wie diese wirken. Durch welche Instrumente können die Zentralbank und die Geschäftsbanken den Geldschöpfungsmultiplikator beeinflussen?

!!!!!Viel Erfolg!!!!!

(4)

BW-VWL-P21-021109–LÖSUNGEN

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Volkswirtschaftslehre II

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-VWL-P21-021109

Datum 09.11.2002

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summari- sche Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Vertei- lung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor:

Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

NOTENSPIEGEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

27. November 2002

in Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

Aus den Aufgabenblöcken 1 und 2 sind jeweils nur zwei von drei Aufgaben von den Prüflingen zu beant- worten. Sollte dennoch ein Prüfling alle drei Aufgaben eines Aufgabenblocks beantwortet haben, so sind für die Bewertung lediglich die beiden zuerst bearbeiteten Aufgaben zu berücksichtigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabenblock 1 2 von 3 Aufgaben

Aufgabenblock 2 2 von 3 Aufgaben

Aufgabe 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2 2.3 3 Σ

max. erreichbare Punkte 18 18 18 20 20 20 24 100

Korrekturrichtlinie

(5)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 2/8

Lösungen Aufgabenblock 1

Aufgabe 1.1

SB 1, S. 17-20, S. 24-28, S. 33-35

18 Punkte

Erläutern Sie die Rolle des Staates in der klassischen, der keynesianischen und der mo- netaristischen Wirtschaftstheorie! Womit werden die unterschiedlichen Aufgaben des Staates begründet?

Klassische Wirtschaftstheorie:

Rolle: Der Staat soll lediglich die Wirtschaftsverfassung und Rechtsprechung festlegen und durchsetzen sowie öffentliche Güter – die durch den Markt nicht effizient bereitge- stellt werden können – anbieten. Zu den öffentlichen Gütern zählen z. B. innere/äußere Sicherheit, das Geldwesen oder Infrastruktur.

Begründung: In der klassischen Wirtschaftstheorie wird erstmals das Individuum und sein Eigeninteresse in den Mittelpunkt der Wirtschaftstheorie gestellt. Die Verfolgung der Ei- geninteressen führt zu einer effizienten Allokation der Produktionsfaktoren mit entspre- chendem Güterangebot. Ein Einmischen des Staates führt in diesem Modell nur zu Ver- zerrungen der optimalen Allokation.

Keynesianische Wirtschaftstheorie:

Rolle:Hier soll der Staat eine aktive Rolle auch in der Konjunktursteuerung in Form einer antizyklischen Fiskalpolitik übernehmen. In Rezessionsphasen soll sich der Staat ver- schulden, um aktiv die Staatsnachfrage zu erhöhen. Dadurch soll durch multiplikative Prozesse eine Ausdehnung der gesamtwirtschaftlich Nachfrage insgesamt, die Auslastung der Produktionskapazitäten und damit steigende Beschäftigung und Einkommen erreicht werden. In Boomphasen soll der Staat dagegen die Verschuldung abbauen.

Begründung: Die Weltwirtschaftskrise von 1929 war durch die wirtschaftspolitischen In- strumente der (neo)klassischen Wirtschaftstheorie nicht zu bewältigen. Die Unterbe- schäftigung verharrte auf hohem Niveau. In Reaktion auf diese ökonomische Situation formuliert KEYNES sein Hauptwerk, wobei der Staat als weitere Nachfragegröße die Ö- konomie aus der Unterbeschäftigung herausführen soll.

Monetaristische Wirtschaftstheorie:

Rolle: Die staatliche Aktivität allgemein, aber vor allem staatliche Eingriffe in den Wirt- schaftsablauf werden sehr kritisch gesehen. Die Staatsquote sollte aus der Sicht der Mo- netaristen maximal 10 bis 20 % betragen und sich auf klassische Bereiche wie äußere Si- cherheit beschränken.

Begründung: Da in der Umsetzung der keynesianischen Wirtschaftspolitik kaum die Rückführung der staatlichen Verschuldung und der Einflussnahme in Boomphasen vor- genommen wurde, stiegen die Staatsquoten in den westlichen Industrieländern bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts ständig an. Dadurch wurden die Spielräume der Wirtschaftspolitik immer kleiner und die Wachstumsdynamik der Wirtschaft sank. So entstand als Gegenentwurf zum Keynesianismus der Monetarismus.

2 Pkt.

3 Pkt.

4 Pkt.

4 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

(6)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 3/8

Aufgabe 1.2

SB 2, S. 40 – 44

18 Punkte

Die geplante Mehrheitsübernahme an Ruhrgas durch E.on hat die Diskussion über die Wettbewerbs- kontrolle in der Bundesrepublik Deutschland erneut angefacht, insbesondere auch über eine mögliche Ministererlaubnis dieser Fusion.

Skizzieren Sie das Fusionskontrollverfahren im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) und gehen Sie dabei besonders auf die Bedeutung der Ministererlaubnis ein.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Wettbewerbskontrolle durch das Bundes- kartellamt wahrgenommen; die gesetzliche Grundlage stellt das GWB dar. Schwerpunkte des GWB sind Kartell- und Fusionskontrolle.

Fusionen sind Zusammenschlüsse von Unternehmen unter Aufgabe ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit.

Der Fusionskontrolle des GWB unterliegen drei Formen von Fusionen: Vertikale Kon- zentration, horizontale Konzentration und diagonale Konzentration.

Eine Fusionskontrolle wird vorgenommen, wenn ein oder mehrere beteiligte Unterneh- men eine bestimmte Umsatzgröße (2 Mrd. DM) überschreiten oder wenn nach Vollzug des Zusammenschlusses ein kritischer Marktanteil (20 %), ein bestimmtes Umsatzvolu- men (500 Mill. DM) oder eine kritische Beschäftigungsgröße (10.000) erreicht wird.

(Hinweis: Zahlenangaben vgl. Abb. 13; die Größen der Neufassung des GWB v. 1999 sind entsprechend zu werten.)

Wird eines der genannten Kriterien durch die Fusion erfüllt, prüft das Bundeskartellamt, ob eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird.

Wird dies bejaht, wird der Zusammenschluss untersagt, es sei denn, dass die beteiligten Unternehmen nachweisen können, dass die Wettbewerbssituation oder die Güterversor- gung insgesamt verbessert wird (Abwägungsklausel).

Wird abschließend durch das Bundeskartellamt die Fusion untersagt, können die Unter- nehmen eine so genannte Ministererlaubnis beantragen. Der Bundesminister der Wirt- schaft kann nach einem eigenen Prüfverfahren die Fusion bewilligen, wenn gesamtwirt- schaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit vorliegen.

2 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

4 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

(7)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 4/8

Aufgabe 1.3

SB 4, S. 34-37

18 Punkte

Zeichnen Sie die Lorenzkurve für die Primär- und die Sekundärverteilung einer beliebi- gen Volkswirtschaft. Erläutern Sie alle Elemente ihrer Zeichnung inhaltlich. Welche In- strumente stehen dem Staat zur Beeinflussung der Einkommens- und der Vermögensver- teilung zur Verfügung?

Achsenbeschriftung je 1 Pkt., Gleichverteilungslinie 1 Pkt., Linie Primär/ Sekundärver- teilung je 1 Pkt.

Die Lorenzkurve ist ein Instrument zur grafischen Verdeutlichung der Einkommensver- teilung. Sie zeigt, wie viel Prozent der Haushalte welchen Anteil am Gesamteinkommen erzielen.

Die Diagonale spiegelt eine absolute Gleichverteilung der Einkommen wider.

Die Primärverteilung ist die Einkommensverteilung, die sich aus dem Marktprozess er- gibt.

Die Sekundärverteilung ist die Einkommensverteilung, die sich nach staatlichen Umver- teilungsmaßnahmen ergibt.

Die Einkommensverteilung kann durch das Steuer- und Transfersystem beeinflusst wer- den. Progressive Steuern und einkommensabhängig gewährte Transferzahlungen wirken auf größere Gleichverteilung der Einkommen hin.

Die Vermögensverteilung kann durch steuerpolitische Maßnahmen wie einer Erbschaft- steuer, einer Vermögensteuer oder einer Steuer auf Kapitalerträge in Hinsicht auf eine größere Gleichheit beeinflusst werden.

Indirekt kann die Vermögensverteilung ebenso durch Sparförderung, Wohnungsbau- förderung, Förderung des Besitzes von Aktienkapital etc. beeinflusst werden.

insg. 5 Pkt.

2 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

2 Pkt.

20 40 60 80 100

20 40 60 80 100

in % der Haushalte

in % des Haushaltseinkommens

Primärvertei- lung

Sekundärver- teilung

(8)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 5/8

Lösungen Aufgabenblock 2

Aufgabe 2.1

SB 2, S. 8-11; S. 27-35; SB 5: S 43

20 Punkte

Erläutern Sie ausführlich die Eigenschaften des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts laut Stabili- tätsgesetz! Durch welche ökonomischen Indikatoren können diese konkretisiert werden? Warum spricht man in diesem Zusammenhang von einem „magischen“ Vie reck?

Ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht im Sinne des Stabilitätsgesetzes besitzt folgen- de Eigenschaften:

Stabilität des Preisniveaus: Die EZB beurteilt die Preisentwicklung in der EU anhand der Geldmengenentwicklung; diese sollte weitgehend der Produktivitätsentwicklung entspre- chen.

Ein Indikator zu Beurteilung der nationalen Preisentwicklung kann die Erfüllung des 2. Konvergenzkriteriums sein: Die Inflationsrate eines Landes darf nicht mehr als 1,5 % über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei Länder mit der niedrigsten Inflation liegen.

Hoher Beschäftigungsgrad: Vollbeschäftigung wird als der Zustand definiert, in dem nur eine Arbeitslosigkeit in Höhe der so genannten natürlichen Arbeitslosigkeit vorliegt; die- se wird zur Zeit in Höhe von 1-2 % (Angabe Studienbrief) geschätzt.

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Dieses Ziel kann anhand der Indikatoren Außen- beitrag (Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz) und Leistungsbilanzsaldo (Au- ßenbeitrag plus Saldo der Übertragungsbilanz) konkretisiert werden.

Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum: Ein angemessenes Wachstum sollte die Vollbeschäftigung aller Produktionsfaktoren ermöglichen.

Man spricht in diesem Zusammenhang von einem „magischen“ Viereck, da Zielkonflikte in der Realisierung der vier genannten ökonomischen Größen auftreten.

Vor allem das Ziel der Preisniveaustabilität kann dem wirtschaftpolitischen Ziel der Wachstumsförderung (und damit dem Ziel der Vollbeschäftigung) entgegenstehen, da ei- ne expansive Konjunkturpolitik mit der Gefahr inflationärer Tendenzen verbunden ist.

Ebenso kann eine konjunkturpolitische gewünschte Auf-/Abwertung des Euros in Wider- spruch zu den stabilitätspolitischen Zielen des ESZB stehen.

3 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

(9)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 6/8

Aufgabe 2.2

SB 4, S. 8, S. 14, S. 17-19

20 Punkte

Wie werden in der Bundesrepublik Deutschland die Einnahmen aus den verschiedenen Steuerarten auf die Gebietskörperschaften verteilt? Nennen Sie Beispiele! Mit welchem Ziel wird in der Bundesrepublik Deutschland noch zusätzlich ein bundesstaatlicher Fi- nanzausgleich vorgenommen? Beschreiben Sie die verschiedenen Arten des Finanzaus- gleichs.

Es werden Bundes-, Länder-, Gemeinde- und Gemeinschaftsteuern unterschieden.

- Bundessteuern: Mineralölst., Tabakst., Kapitalverkehrst., Solidarzuschlag, etc.

- Ländersteuern: KfzSt., Erbschaftst., Biersteuer etc.

- Gemeindesteuern: Gewerbest., Grundst., Realst., etc.

- Gemeinschaftsteuern: Einkommenst., Körperschaftst., Umsatzst., Gew.st.umlage Durch den Finanzausgleich soll gewährleistet werden, dass alle Bundesländer genügend finanzielle Mittel besitzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

Dies entspricht dem Gedanken des Subsidiaritätsprinzips: Staatliche Aufgaben (und die zu ihrer Erfüllung notwendigen Einnahmenkompetenz) sind grundsätzlich der niedrigsten Ebene des Staates zuzuordnen. Nur aus nachweisbaren Effizienzgründen sollte sie einer höheren Ebene übertragen werden.

ð Vertikale Elemente des Finanzausgleichs:

- Aufteilung der Steuerquellen und der Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern.

- Finanzzuweisungen des Bundes an untergeordnete Ebenen zur Erfüllung beson- derer Aufgaben.

- Bundesergänzungszuweisungen

- Zuschüsse des Bundes an die BfA und zur Rentenversicherung (diagonaler Fi- nanzausgleich)

ð Horizontale Elemente des Finanzausgleichs:

- Zahlungen zwischen ausgleichsberechtigten und ausgleichspflichtigen Ländern.

Die Position der Länder wird anhand ihrer Steuereinnahmen pro Kopf im Ver- gleich der bundesdurchschnittlichen Steuereinnahmen pro Kopf ermittelt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

3 Pkt.

3 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

2 Pkt.

1 Pkt.

(10)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 7/8

Aufgabe 2.3

SB 5, S. 13-23

20 Punkte

Was versteht man unter Protektionismus? Nennen Sie verschiedene Praktiken protektio- nistischer Handelspolitik. Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der WTO zu?

Unter Protektionismus versteht man eine Wirtschaftspolitik, die die einheimische Wirt- schaft gegenüber ausländischer Konkurrenz schützt. Dies geschieht durch den Aufbau von quantitativen und qualitativen Handelshemmnissen.

Dies können beispielsweise nichttarifäre Handelshemmnisse sein. Dazu gehören absolute Mengenrestriktionen, Devisenvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Normungen etc.

Zölle sind ebenfalls Instrumente protektionistischer Handelspolitik.

Man unterscheidet vier Zollarten:

Finanzzölle; diese dienen vor allem der Einnahmenerzielung.

Schutzzölle; diese werden von Industriestaaten erhoben, um der einheimischen Wirtschaft Gelegenheit zu geben, sich an die veränderten Weltmarktbedingungen anzupassen.

Erziehungszölle; diese werden von Entwicklungs- und Schwellenländern erhoben, um ih- ren Unternehmen Gelegenheit zu geben, sich zu entwickeln und weltmarktgeeignete Strukturen zu entwickeln.

Retorsionszölle; dies sind Zölle, die als Gegenmaßnahme zu Importbeschränkungen an- derer Länder erhoben werden.

Die WTO (World Trade Organization) ist die zentrale internationale Organisation, die den Welthandel überwacht und an seiner weitergehenden Liberalisierung arbeitet.

Die WTO überwacht die Erfüllung der verschiedenen Handels-, Dienstleistungs- und Wirtschaftsabkommen der Mitgliedstaaten. Sie dient auch als internationale Schiedsstelle für Handelsfragen.

Gemäß der Regularien der WTO sind alle nichttarifären Handelshemmnisse verboten.

Finanzzölle sind laut WTO grundsätzlich verboten, Schutzzölle und Erziehungszölle sind zwar untersagt, können aber genehmigt werden. Retorsionszölle sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt und legalisierbar.

2 Pkt.

3 Pkt.

1 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

2 Pkt.

(11)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre FFH • Fern-Fachhochschule Hamburg

BW-VWL-P21-021109 S. 8/8

Aufgabe 3

SB 3, S. 25-28

24 Punkte

Definieren Sie in allgemeiner Form den Geldschöpfungsmultiplikator und erläutern Sie seine ökonomische Aussagekraft. Nennen Sie die einzelnen ökonomischen Größen, die den Geldschöpfungsmultiplikator m3 bestimmen, und zeigen sie auf, wie diese wirken.

Durch welche Instrumente können die Zentralbank und die Geschäftsbanken den Geld- schöpfungsmultiplikator beeinflussen?

Der Geldschöpfungsmultiplikator m wird allgemein definiert als m = M/B.

m ist die Relation der volkswirtschaftlichen Geldmenge M zur Geldbasis B. Die Geldba- sis ist die zentrale Größe in der Geldpolitik, die direkt durch die Zentralbank beeinflusst wird. Welche Veränderungen der Geldmenge durch eine Veränderung der Geldbasis aus- gelöst werden, wird durch die Höhe des Geldschöpfungsmultiplikators bestimmt.

Der Geldschöpfungsmultiplikator m3 bezieht sich auf die Geldmenge M3, also m3 = M3/B.

In der Abgrenzung der Deutschen Bundesbank umfasst M3 Bargeld, Sichtguthaben, Ter- mineinlagen bis vier Jahre Laufzeit und Spareinlagen.

m3 wird beeinflusst durch die Bargeldumlaufquote b, den Mindestreservesatz r, die Ter- mineinlagenquote t und die Spareinlagenquote s.

Je höher s und t sind, um so größer ist der Geldschöpfungsmultiplikator.

Je niedriger b und r sind, um so größer ist der Geldschöpfungsmultiplikator.

s und t können die Geschäftsbanken durch Maßnahmen erhöhen, die die Attraktivität die- ser Anlageformen erhöhen.

b können die Geschäftsbanken durch die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Ausweiten des Kreditkartenwesens und Vergrößerung des Filialnetzes senken.

Die Zentralbank kann die Reservesätze senken.

2 Pkt.

4 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

4 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

2 Pkt.

Referenzen

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