Statut der Paracelsus-Medaille
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Statut der Paracelsus-Medaille
(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 15. Dezember 1989 beschlossenen Fassung)
1. Das Präsidium des Deutschen Ärztetages beschloss am 6. Juli 1952 die Stiftung einer
Paracelsus-Medaille.
Die Paracelsus-Medaille wird jährlich in der Regel an drei Ärzte verliehen, die sich durch vorbildliche ärztliche Haltung oder durch erfolgreiche berufsständische Arbeit oder her- vorragende wissenschaftliche Leistungen besondere Verdienste um das Ansehen des Arztes erworben haben.
Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer. Der Beschluss wird auf dem Deutschen Ärztetag verkündet. Über die Verleihung wird eine Ur- kunde ausgestellt, in der die besonderen Verdienste gewürdigt werden.
2. Aus den vorgelegten Entwürfen wird der Entwurf der Medaille mit der großen Darstellung des Kopfes des Paracelsus gewählt und den Vorschlägen des Vorstandes zur äußeren Gestaltung der Medaille und der Art der Ausgestaltung ihrer Verleihungsurkunde zuge- stimmt. Die Medaille soll an silberner Kette am Hals getragen werden, die Verleihungsur- kunde in Form eines ledergebundenen Buches überreicht werden.