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Der Ärger über die misslungene Informationspolitik der Behörden ist bei der Bevölkerung gross

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Academic year: 2022

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Sitzungstitel7 2014.RRGR.10127 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 17. November 2014

Polizei- und Militärdirektion

15 2014.RRGR.10127 Motion 135-2014 Brunner (Hinterkappelen, SP)

Task-force für eine transparente und proaktive Informationspolitik der Behörden bei Gefahren

Richtlinienmotion

Vorstoss-Nr.: 135-2014

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.RRGR.10127 Eingereicht am: 11.06.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Brunner (Hinterkappelen, SP) (Sprecher/in)

Hofmann (Bern, SP)

Rüfenacht (Biel/Bienne, Grüne) Imboden (Bern, Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1241/2014 vom 22. Oktober 2014 Direktion: Polizei- und Militärdirektion

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Task-force für eine transparente und proaktive Informationspolitik der Behörden bei Gefah- ren

Der Regierungsrat wird beauftragt, zusammen mit dem Bund und den Gemeinden künftig für eine transparente, offene und rasche Information der Öffentlichkeit zu sorgen, wenn es um die Gefähr- dungen der Bevölkerung durch radioaktive Verseuchung oder andere Bedrohungen durch Abfälle auf kantonalen Grundstücken und kantonalen Baustellen geht.

Begründung:

Im Juni 2014 wurde durch die Sonntagspresse bekannt, dass in der Deponie Teuftal radioaktives Radium 226 aus Biel gefunden worden ist. Der Zufall wollte es, dass in Teuftal, anders als in den meisten Deponien, eine Messanlage für radioaktive Stoffe vorhanden ist.

Der Ärger über die misslungene Informationspolitik der Behörden ist bei der Bevölkerung gross.

Solche schlimmen Kommunikationspannen dürfen nicht mehr passieren. Auch wenn das Risiko für die Bevölkerung als gering eingeschätzt wird, besteht Handlungsbedarf, was die Kommunikations- abläufe betrifft. Es geht nicht an, dass die Schuld über die Fehlkommunikation zwischen Bund, Kan- ton und Gemeinde hin und her geschoben wird. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, offen, transparent und umfassend informiert zu werden.

Antwort des Regierungsrats

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Novembersession 2014 2014.RRGR.10127 2

CONVERT_b2f7d20dd9ad43d9a0da17318b2b2c5e 27.11.2014

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbe- reich des Regierungsrats (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass eine gegenseitige Schuldzuweisung zwischen Bund, Kan- tonen und Gemeinden nicht zielführend ist. Eine solche liegt hier jedoch auch nicht vor, da die rechtlichen Grundlagen die Zuständigkeiten klar aufzeigen und das Vorgehen zur Information der Bevölkerung grundsätzlich funktioniert.

Gemäss der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung des Bundes liegt die Zuständigkeit für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Radioaktivität beim Bund, wobei verschiedene Bundes- stellen involviert sind. Der Themenbereich der Radium-Altlasten auf (ehemaligen) Deponien und in ehemaligen Setzateliers der Uhrenindustrie liegt dabei in der Zuständigkeit des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Das BAG veranlasst entsprechende Messungen und beurteilt die mögliche Ge- sundheitsgefährdung der Bevölkerung. Demnach ist auch das BAG – allenfalls zusammen mit dem Grundeigentümer – für die Information der Bevölkerung im Falle erhöhter Strahlenwerte auf einer ehemaligen Deponie verantwortlich. Die Kantone verfügen über keine Zuständigkeiten und Kompe- tenzen was die Kommunikation im Zusammenhang mit Radium-Altlasten betrifft.

Im Fall der Deponie Lischenweg in Biel wurden das BAG und die SUVA, sowie das Ingenieurbüro, das die Aushubarbeiten begleitete, das Tiefbauamt (TBA), das Amt für Wasser und Abfall (AWA) und die Stadt Biel über den Fund von radioaktiven Stoffen informiert. Es hätte eine öffentliche In- formation durch das BAG und die Stadt Biel stattfinden sollen. Das BAG hatte dazu bereits eine Medienmitteilung vorbereitet. Der Fall wurde allerdings vor der Veröffentlichung der Mitteilung via Presse publik.

Für den Fall von Katastrophen und Notlagen in der Zuständigkeit des Kantons ist die Information der Bevölkerung im Kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG; BSG 812.11) geregelt. Auf Kantonsebene obliegt die Information dabei dem Regierungsrat, koordiniert wird sie durch die Staatskanzlei. Beim in der Motion geschilderten Fall handelte es sich jedoch nicht um eine Katastrophe oder Notlage im Sinne des KBZG. Beim Fund radioaktiven Abfalls ist es wichtig, dass das BAG raschmöglichst informiert und das Material bis zur Begutachtung durch das BAG gesichert zwischengelagert wird. Im Umgang mit radioaktivem Material ist darauf zu achten, dass kein Staub entsteht, der eingeatmet werden könnte. Die Bevölkerung war im von der Motionärin geschilderten Fall nicht in Gefahr.

Radioaktive Stoffe kommen in Abfällen selten vor und falls doch, bergen sie kaum Gefahren. Wer- den radioaktive Stoffe bei der Annahme von gewöhnlichen Abfällen in Kehrichtverbrennungsanla- gen oder Deponien entdeckt, wird das zuständige BAG vom Betreiber informiert. Das BAG leitet dann ein klar definiertes Verfahren ein, um die Stärke und die Ursache der radioaktiven Strahlung zu ermitteln, das Material allenfalls zu isolieren, sowie die Entsorgung festzulegen. Eine Information der Bevölkerung findet grundsätzlich nicht statt. In gewissen Fällen werden die lokalen Behörden (Vertreter der Standortgemeinde von Deponien) informiert.

Der Regierungsrat setzt sich dafür ein, die Forderungen der Motion bezüglich der Kommunikation gegenüber der Bevölkerung innerhalb seiner Zuständigkeiten bestmöglich umzusetzen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme

Präsidentin. Nous passons à l’affaire n°15, motion de Mme Brunner, «Communication des autori- tés en cas de danger. Motion ayant valeur de directive». Nous sommes en débat réduit. Cette mo- tion est acceptée par le Conseil-exécutif. Est-ce que cette motion est contestée? – Ce n’est pas le cas. Nous passons donc tout de suite au vote. Ceux qui acceptent cette motion votent (lDie Präsi- dentin läutet die Glocke) oui, ceux qui la refusent votent non.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 69

Nein 49

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Novembersession 2014 2014.RRGR.10127 3

CONVERT_b2f7d20dd9ad43d9a0da17318b2b2c5e 27.11.2014

Enthalten 3

Präsidentin. Vous avez accepté cette motion. M. le directeur de la police, je vous souhaite une bonne soirée. Nous attendons M. le directeur de la santé publique et de la prévoyance sociale.

Hier wird die Sitzung kurz unterbrochen, bis Herr Perrenoud eintrifft.

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