A 306 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 112|
Heft 8|
20. Februar 2015 Eine neue Servicebroschüre derKassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) informiert Ärztinnen und Ärzte über die Verordnung von Hilfsmitteln. Das Heft enthält nach Angaben der KBV alle wichtigen HILFSMITTELVERORDNUNG
KBV gibt Servicebroschüre heraus
Regelungen und Besonderheiten, die Ärzte bei der Verschreibung von Bandagen, Einlagen oder Roll- stühlen beachten sollten. Die Be- sonderheiten bei Hörhilfen und bei Sehhilfen stehen gesondert im Fo- kus. Hier geht es um Fragen zu den Festbeträgen, die gesetzliche Kran- kenkassen zahlen, um Formulare und um den verkürzten Versor- gungsweg. Fragen und Antworten aus dem Praxisalltag runden das Angebot ab.
Ärzte können gedruckte Exem- plare der Broschüre „Hilfsmittel – Hinweise zur Verordnung“ kosten- frei per E-Mail unter versand@
kbv.de bestellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Broschüre im PDF-Format kostenfrei unter www.
kbv.de/html/praxiswissen.php her -
unterzuladen. EB
Der GKV-Spitzenverband blockiert den Vorschlag der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV), die telemedizinische Funktionsana- lyse und Verlaufskontrolle eines Herzschrittmachers oder eines im- plantierten Defibrillators im Einheit- lichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzubilden. Nach mehreren ergeb- nislos verlaufenen Sitzungen hierzu hat die KBV jetzt den Erweiterten Bewertungsausschuss eingeschaltet.
Das Schiedsgremium will nach ei- ner Expertenanhörung bis zum 30.
Juni darüber entscheiden.
Die Kassen begründeten ihre Ab- lehnung mit dem fehlenden Nutzen- nachweis. Eine Überlegenheit zur derzeitigen Versorgung in der Arzt- praxis lasse sich nicht belegen. Au- ßerdem lägen keine Hinweise auf Versorgungsdefizite vor. Für den Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr.
med. Andreas Gassen, ist dies nicht nachvollziehbar. „Gerade in ländli- chen Gegenden können sich die Pa- tienten lange Wege sparen“, betonte Gassen.
Die telemedizinische Herzschritt- macherkontrolle wird bereits so- wohl in Deutschland als auch in an- deren Ländern wie den USA, der Schweiz oder in Australien genutzt.
Die KBV hält eine Anpassung des EBM aufgrund der technischen Ausstattung, die Ärzte dafür vor- halten müssen, für gerechtfertigt.
Das KBV-Konzept sieht eine drei- malige Funktionskontrolle inner- halb eines Quartals vor. Mindes- tens einmal im Jahr muss außerdem ein persönlicher Arzt-Patienten-Kon-
takt erfolgen. KBr
TELEMEDIZIN
Keine Einigung bei Anpassung des EBM
kus Fes ken und gun aus An Ä pla Hin frei kbv die PD kbv unt Gegen die Einführung eines eigen-
ständigen Berufs des Osteopathen, wie er vom Verband der Osteopa- then Deutschland (VOD) gefordert wird, haben sich die Deutsche Ge- sellschaft für Orthopädie und Un- fallchirurgie (DGOU), die Deut- sche Gesellschaft für Manuelle Me- dizin (DGMM) und der Berufsver- band der Orthopäden und Unfall- chirurgen Anfang Februar in einer gemeinsamen Pressemitteilung aus- gesprochen. „Osteopathische Ver- fahren sind nur durch die ärztliche Diagnose und Therapie unter Be- rücksichtigung der Kontraindika- tionen für den Patienten transparent und vor allem sicher“, betonte der DGOU-Generalsekretär, Prof. Dr.
med. Bernd Kladny.
Viele Ärzte in Deutschland sei- en nach der Zusatzweiterbildung
„Manuelle Medizin/Chirotherapie“
und zusätzliche Fortbildungen zu osteopathischen Diagnose- und The- rapieverfahren befähigt, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Der Arzt habe darüber hinaus die Mög- OSTEOPATHIE
Ärzte lehnen eigenständigen Beruf ab
lichkeit, ausgewählte osteopathische Verfahren nach ärztlicher Diagno- se und dem Ausschluss von Kon- traindikationen an einen in Osteo- pathie ausgebildeten Physiothera- peuten zu delegieren. „Ein neuer osteopathischer Beruf ist daher überflüssig und würde der Pa tien - tensi cherheit und Behandlungsqua- lität schaden“, sagte DGMM-Präsi- dent Dr. med. Matthias Psczolla zu
der Forderung des Osteopathen- Verbandes. Kritisiert werden auch die Krankenkassen, die den Patien- ten mitunter sehr hohe Kosten für eine Behandlung durch teils un - qualifizierte Therapeuten erstatten
würden. TG
Osteopathische Verfahren sollten nach Ansicht der Orthopäden nicht ohne ärztliche Diag- nose angewendet werden.
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Informationen für die Praxis:
Die Hilfsmittel- broschüre der KBV können Ärzte über versand@
kbv.de bestellen oder unter www.kbv.de herunterladen.