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Archiv "Haftpflicht: Hausaufgaben machen" (10.04.1998)

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A-853 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 15, 10. April 1998 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Kulturkreis gewachsen, wird sie sich nie als medizinisches Massenphänomen etablieren.

Dr. med. Christoph Kunkel, Zentrum für TCM, Markt- straße 24, 36037 Fulda

Haftpflicht

Zu dem Leserbrief „Unverständlich“

von Prof. Dr. med. Martin Vogel in Heft 8/1998:

Hausaufgaben machen

. . . Wir haben sehr viele Klienten, die uns nur deshalb aufsuchen, weil Ärzte schwei- gen und es nicht für not- wendig erachten, bei unver- meidlichen Komplikationen und unvermeidlichen uner- wünschten Ergebnissen von Eingriffen Akzeptanz beim Patienten zu suchen, indem

man ihm erklärt, was vorge- fallen ist. Ein Beispiel aus der Praxis:

In der Kieferchirurgie bricht nach abgeschlossener Operation eine Fixierungs- platte, mit der der Gelenk- kopf des Oberkiefers befe- stigt wurde. Die Klinik, die das verspätet erkennt und die Plattenteile entfernt, geht nicht auf die Eltern zu, um diese Komplikation zu er- klären. Die Eltern bekom- men nur ungefähr mit, daß ei- ne Komplikation vorlag, und möchten Auskunft, was ge- brochen sei, was das für Aus- wirkungen habe usw. Zahlrei- che Versuche, verantwortli- che Ärzte ans Telefon zu be- kommen, scheitern. Die ge- nervten Eltern verlangen nun den OP-Bericht. Der OP- Bericht, wie auch weitere Behandlungsunterlagen, wer-

den vom Personal verweigert:

„Das steht Ihnen nicht zu!“

Die Eltern gingen daraufhin stante pede zum Rechtsan- walt, und wir recherchieren anhand der Behandlungsun- terlagen, die wir uns beschaf- fen. Ergebnis: kein Schuld- vorwurf, vielmehr eine intel- ligente Operationstechnik, auch eine gute Prognose. Wir vermitteln dieses Ergebnis den Eltern, diese sind ein- sichtig, daß kein Arzt versagt hatte. Wir standen also nicht am Krankenbett, sondern wir haben wieder einmal die Hausaufgaben gemacht, die eigentlich die Ärzte hätten machen müssen. Unsere langjährige Erfahrung ist nicht, daß die Ärzte zu viel re- den und der Patient akribisch aufpaßt, ob er nicht Schaden- ersatz verlangen könnte, viel- mehr werden Patienten zum

einen zu wenig, zu ungenau oder verharmlosend aufge- klärt, zum anderen werden diese über Komplikationen so unzureichend informiert, daß sie sich nicht ernst ge- nommen fühlen und die An- wälte gar nicht in erster Linie aufgesucht werden, um Scha- denersatz zu fordern, son- dern jemanden zu finden, der sich die Mühe macht, einen komplizierten medizinischen Sachverhalt so rüberzubrin- gen, daß er verstanden wird.

Ein nicht unwesentlicher Teil unserer Arbeit besteht darin, den Patienten verständlich zu machen, daß eben kein Behandlungsfehler vorliegt, zum Beispiel weil Infektionen und auch Nervenläsionen un- vermeidlich sind.

Dr. jur. Klaus von Schirach, Rechtsanwalt, Leopold- straße 48, 80802 München

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