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Archiv "Nachhaltig lebensverändernde Erkrankungen" (11.12.2009)

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A 2528 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 50

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11. Dezember 2009 le Familienmitglieder völlig ver-

schiedene Vor- und Nachnamen ha- ben, mussten auch der Name des Va- ters und das Haus notiert werden, um eine exakte Zuordnung zu gewähr- leisten. Lehrer übersetzten für uns zanskarisch (ein tibetischer Dialekt) ins Englische.

Die Patienten kamen zahlreich und anfangs gleich zu mehreren in das ärztliche Sprechzimmer. Eine persönliche Sphäre war den Leuten nicht geläufig. Meist klagten sie über Zerumen und Ohrenjucken. Schwer-

hörigkeit und Tinnitus waren eher selten.

Schwindel wurde kaum geäußert. Patienten mit Frakturen und Platz- wunden suchten den deutschen Hals-Nasen- Ohren-Arzt ebenso auf wie Leute mit Augen- problemen oder Ge- lenkbeschwerden. Die Schulkinder wurden zu - nächst mit seitenge- trennter Flüstersprache untersucht, wobei schnell schwerhörige Kinder auffielen, die mit Hörgeräten ver- sorgt werden konnten. Großer An- drang herrschte dann noch einmal, als nach einem „Teaching“ des Dalai Lama über die Lautsprecher durch- gesagt wurde, dass in Sani ein deut- scher Hals-Nasen-Ohren-Arzt arbei- te und er Hörgeräte dabeihabe. Die Patienten nahmen zum Teil be- schwerliche ein- bis zweitägige Rei- sen auf sich, um sich von uns unter- suchen zu lassen.

Bei der Anpassung und Überlas- sung von Hörgeräten zeigten sich die

Patienten sehr dankbar. Besonders junge Erwachsene erklärten, dass sie durch ihre Schwerhörigkeit sozial abgesondert waren. Die Schüler, die Hörgeräte erhielten, blühten sichtbar auf, als sie besser hören konnten.

Für Patienten mit Trommelfellper- forationen vereinbarte ich auf der Rückfahrt im Gouvernment Hospital in Leh Termine zur Tympanoplastik in nächsten Sommer. Medikamente konnten meist aus dem mitgebrach- ten Vorrat mitgegeben werden oder wurden auf einem Blatt Papier ver- ordnet, um sie in der Hauptstadt Padum in der Apotheke zu kaufen.

Rückschauend war die ärztliche Tätigkeit unter einfachsten Bedin- gungen eine echte Herausforde- rung, die aber durch die aufrichtige Dankbarkeit der Behandelten sehr belohnt wurde. Ich hoffe, durch die- sen kurzen Bericht auch andere Kollegen zu ermuntern, nach dem Ausscheiden aus der eigenen Praxis noch einmal ohne evidenzbasierte Qualitätskontrollen mit Freude be- dürftigen Patienten in fernen Gebie-

ten zu helfen. ■

Dr. med. Klaus W. Rommelfanger

Die Nr. 34 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die „Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen ei- ner Krankheit auf die Lebensgestaltung in un- mittelbarem Zusammenhang mit der Feststel- lung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbe- drohenden Erkrankung – ggf. einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwä- gung seiner Konsequenzen und Risiken –, ein- schließlich Beratung – ggf. unter Einbeziehung von Bezugspersonen“. Diese leider etwas sper- rig geratene Leistungsbeschreibung lässt da- bei einen größeren Interpretationsspielraum zu, da der Verordnungsgeber weder den „un- mittelbaren Zusammenhang“ noch die Voraus- setzungen für eine „nachhaltig lebensverän- dernde“ Erkrankung exakt definiert hat.

Der GOÄ-Kommentar von Brück führt als nach- haltig lebensverändernde Erkrankungen bei- spielhaft alle Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises und die Lebensgestaltung berüh- rende Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder

Asthma bronchiale auf. Auch kann von einer mindestens nachhaltig lebensverändernden Er- krankung ausgegangen werden, wenn Risiko- faktoren festgestellt werden, die erfahrungsge- mäß mit einer deutlichen Lebensverkürzung ein- hergehen. Dies trifft beispielsweise sowohl auf eine HIV-Infektion als auch auf eine schwere ar- terielle Hypertonie zu. Entscheidend ist jeweils, dass mit der Erkrankung gravierendere gesund- heitliche Einschränkungen verbunden sind, die sich erheblich auf die Lebensgestaltung auswir- ken und eine entsprechende Erörterung im Sin- ne der Leistungslegende erforderlich machen.

Probleme bereitet in der Praxis immer wieder die Abrechnung der Nr. 34 für ausführliche Aufklärungsgespräche vor größeren Operatio- nen im Krankenhaus. Obwohl im Zusammen- hang mit Eingriffen bei nachhaltig lebensver- ändernden oder lebensbedrohlichen Erkran- kungen wie der (Teil-)Resektion von Organen oder der Implantation von Prothesen ein er- heblicher Gesprächsbedarf besteht und sich erhebliche Auswirkungen auf die Lebensge-

staltung ergeben können, wird die Nr. 34 von einzelnen Krankenversicherungen abgelehnt.

Dies wird damit begründet, dass ein unmittel- barer Zusammenhang mit der Feststellung der Erkrankung nicht gegeben sei, da die Erkran- kung regelmäßig vom einweisenden Arzt, nicht jedoch vom Operateur diagnostiziert werde.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach Mei- nung des GOÄ-Kommentars von Brück der

„unmittelbare Zusammenhang“ nicht nur im Sinne einer zeitlichen Bindung zu verstehen ist. Vielmehr kommt es vor allem auf den un- mittelbaren sachlichen Zusammenhang zwi- schen der Erörterung und der Feststellung oder Verschlimmerung einer Erkrankung an.

Dementsprechend haben die Amtsgerichte Ra- dolfzell (Az.: 2 C 447/06 und 3 C 1/07) und Wetzlar (Az.: 30 C 127/05) sowie das Landge- richt Frankfurt/M. (Az.: 2 – 16 S 170/06) die Nr. 34 für präoperative Aufklärungsgespräche im Zusammenhang mit der Implantation von Knie- beziehungsweise Hüftgelenkendoprothe- sen sowie der Dekompression von Nervenwur- zeln an der Wirbelsäule ausdrücklich aner- kannt. Dipl.-Verw.Wiss. Martin Ulmer

GOÄ-RATGEBER

Nachhaltig lebensverändernde Erkrankungen

Schwerhörige Schüler, die von Klaus W. Rommel- fanger mit Hörgerä- ten versorgt wur- den, blühten sicht- bar auf.

Foto: Klaus W. Rommelfanger

S T A T U S

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