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Archiv "Hans Wolf Muschallik: Wie ernst ist es den Parteien mit dem Bekenntnis zur Freiberuflichkeit des Kassenarztes?" (22.05.1980)

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Wenn in der heutigen Sitzung der Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung Repräsentanten der politischen Parteien um ihre Meinung zu der Frage gebeten werden, ob das derzeitige System unserer sozia- len Krankenversicherung mit dem Auftrag zur Sicherung der ambu- lanten ärztlichen Versorgung durch freipraktizierende Kassen- ärzte auch den Anforderungen der achtziger Jahre gewachsen ist, dann geschieht dies mit dem Ziel zu klären, ob es im politischen Raum Ansätze oder gar eine Kon- zeption für eine generelle Ände- rung unseres Gesundheitssiche- rungssystems gibt;

es geschieht ebenso, um alternativ hierzu zu klären, ob für die vor uns liegenden Jahre eine übereinstim- mende Auffassung darüber be- steht, daß bei ungeschmälertem Fortbestand der derzeitigen ge- setzlichen Grundlagen die Stabili- tät und Leistungsfähigkeit unseres Systems der sozialen Krankenver- sicherung entscheidend von dem Maß abhängt,

> in dem die grundsätzliche Ver- antwortung des Individuums, I> die Freiberuflichkeit des Kas- senarztes und

> die Entscheidungsfreiheit der Selbstverwaltung von Kranken- kassen und Kassenärzten

gesichert sind.

Mag mancher die Meinung vertre- ten, daß vor einer Bundestagswahl

selbst kompetente Politiker dazu neigen, an ihre Parteien gerichtete Fragen so zu beantworten, daß sie sich mit allgemein gehaltenen Re- dewendungen den Aussage- und damit den späteren Handlungs- spielraum möglichst offenhalten.

Ich bin zuversichtlich, daß wir auf die präzise formulierten Fragen auch konkrete Antworten erwar- ten dürfen.

„Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden, einverstan- den ist nicht durchgeführt, durch- geführt ist noch lange nicht beibe- halten."

Dieses vielsagende Zitat von Kon- rad Lorenz — trifft es nicht auch auf manche Entwicklungsphasen unseres sozialen Sicherungssy- stems, der Kranken- und der Ren- tenversicherung, zu?

In der Politik müssen sich die Wor- te an den nachfolgenden Taten messen lassen. Ich erinnere daran, daß vor der letzten Bundestags- wahl von äußerst kompetenter Sei- te den Ärzten schriftlich die Zusi- cherung gegeben wurde, daß we- der die Freiheit des Arztes noch die Prinzipien unseres Gesund- heitssicherungssystems in Gefahr seien. Aber schon kurz nach der Wahl wurden im Zusammenhang mit der Sanierung der Rentenver- sicherung Maßnahmen ergriffen, welche die Funktionen des Sy- stems der sozialen Krankenversi- cherung grundlegend beeinflußt haben.

Flankierend zur Neufestsetzung der Beitragszahlungen der Ren- tenversicherung an die Kranken- versicherung wurden Änderungen im Kassenarztrecht vorgenom- men, welche einen Anfang des Weges zu einem einschneidenden Strukturwandel in der sozialen Krankenversicheruog darstellen können und gleichzeitig auch am Kern der Freiberuflichkeit des Arz- tes zu rütteln geeignet sind.

Mit &esen wenigen Markierungen möchte ich einleitend zweierlei verdeutlichen:

0 Erstens ist die Kassenärzte- schaft wie bisher der grundsätzli- chen Auffassung, daß ein enger Kontakt und Gedankenaustausch mit den Politikern über den Stand und eine Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung ei- ne notwendige und selbstver- ständliche Aufgabe ist. Nicht im ständigen Gegeneinander, son- dern nur im Bemühen um ein Mit- einander, wenn es sein muß, auch im kritischen Gegenüber kann dem Bemühen um ein leistungsfä- higes, humanes und finanzierba- res Gesundheitswesen Erfolg be- schieden sein.

0 Zweitens verfolgen wir mit den gestellten Fragen das Ziel, zu er- fahren, was wir von den politi- schen Parteien im Bereich der Ge- sundheits- und Sozialpolitik in den nächsten vier Jahren zu erwarten haben, damit die deutschen Kas- senärzte wissen, woran sie sind und sich dementsprechend ein- stellen können.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß die Diskussion über die Auswirkungen des

Krankenversicherungs-Kosten- dämpfungsgesetzes insbesondere auf

> die Struktur der sozialen Kran- kenversicherung,

> die Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Krankenkassen und

> die Kostenentwicklung im Ge- sundheitswesen

KBV-Vertreterversammlung

Hans Wolf Muschallik:

Wie ernst ist es den Parteien mit dem Bekenntnis zur

Freiberuflichkeit des Kassenarztes?

Einleitendes Referat und Bericht zur Lage

des Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf der Sitzung der KBV-Vertreterversammlung am 12. Mai 1980

1362 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Internationales Congress Centrum Berlin, Saal 2, am 12. Mai kurz nach 10 Uhr: Die Sitzung der Vertreterversammlung hat begonnen. Blick über einige Sitzreihen auf Vorstandstisch und Rednerpult; Dr. Hans Wolf Muschallik, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erstattet einleitend den „Bericht zur Lage"

KBV-Vertreterversammlung

keineswegs abgeschlossen sind.

Man hört nicht nur hinter der vor- gehaltenen Hand reden von Plä- nen und Überlegungen für einen weiteren Ausbau des gesetzlichen Lenkungsinstrumentariums und für einen weiteren Abbau des Sy- stems der gegliederten Kranken- versicherung.

Aus dieser Sorge heraus, die auch jeden Kassenarzt existentiell be- trifft, haben wir die vorliegenden Fragen (siehe Seite 1369) zu den Kernpunkten des Systems der kas- senärztlichen Versorgung in unse- rem Land formuliert.

Unsere Auffassung hierzu haben wir in vielfältigen Stellungnahmen dargelegt, so daß ich darauf ver- zichten kann, detaillierte Erläute- rungen abzugeben. Es erscheint mir aber zum allgemeinen Ver- ständnis wichtig und notwendig zu sein, an einigen Beispielen den politischen Hintergrund aufzuhel- len, vor dem diese Fragestellung erfolgt.

Innerhalb der Ärzteschaft — dar- über sollte absolute Klarheit be- stehen — werden neben anderen auch die wirtschaftlichen Auswir- kungen des Krankenversiche- ru ngs-Kostendäm pfu ngsgesetzes (KVKG), soweit sie die Anpassung der Honorare an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zum Ziele hatten, heftig kritisiert.

Dies ist verständlich, denn die Ho- norarergebnisse des Jahres 1979 und die aus ihnen resultierende durchschnittliche Umsatzsteige- rung je Arztpraxis haben u. a.

auch wegen der überproportional steigenden Praxiskosten allenfalls ausgereicht, diesen Kostenanstieg aufzufangen. Eine Anpassung des Realeinkommens des Kassenarz- tes an die gestiegenen Lebenshal- tungskosten hat nicht stattge- funden.

Hinzu kommt die Kritik, daß Aus- wirkungen des Gesetzes in Form der Honorarempfehlungen, denen wir Anfang 1979 in dem Bemühen um Beitragssatzstabilität und Ko-

stenbalance im Gesundheitswe- sen bis Ende 1980 zugestimmt hat- ten, heute unbestreitbar als nicht ausreichend angesehen werden müssen.

Natürlich sind in diesem Zusam- menhang die bei Abschluß der Be- ratungen über die Empfehlungen in der Konzertierten Aktion nicht voraussehbaren weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Entwick- lungen von besonderer Bedeu- tung.

Angesichts der Preissteigerungs- raten allein schon in den ersten Monaten dieses Jahres und eines hieraus zu erwartenden weiteren überproportionalen Anstiegs der Praxiskosten wird auch die für 1980 in den Honorarverträgen auf Landesebene vereinbarte Anhe- bung der ärztlichen Gebühren wieder nicht ausreichen, um we- nigstens das bisherige Realein- kommen eines Kassenarztes zu er- halten. Damit besteht die berech- tigte Sorge, daß manche Kassen-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 21 vom 22. Mai 1980 1363

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KBV-Vertreterversammlung

ärzte bereits heute von der Sub- stanz leben und die Grenze des für die Kassenärzteschaft Zumutba- ren überschritten wird.

Die Kassenärzte haben mit ih- rem bisherigen honorarpoliti- schen Verhalten Verständnis für die veränderte volkswirtschaftli- che Allgemeinsituation, für die Notwendigkeit einer ausgewoge- nen Kostenentwicklung im Ge- sundheitswesen und für das Be- mühen um die Stabilität der Bei- tragssätze in der Krankenversiche- rung schon lange vor Inkrafttreten des KVKG bewiesen, und sie ha- ben durch ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Konzertier- ten Aktion im Gesundheitswesen bisher zum Erfolg verholfen. Sie müssen deshalb auch Verständnis für ihre berechtigte Forderung er- warten, daß das Realeinkommen des freipraktizierenden Kassen- arztes erhalten bleiben und sich gegebenenfalls mit der Entwick- lung der allgemeinen Wirtschafts- lage ändern muß.

• Wem es ernst ist mit dem Willen zur Erhaltung einer leistungsfähi- gen Kassenpraxis, die freiberuf- lich und unternehmerähnlich ge- führt wird, der muß Verständnis haben für diesen Standpunkt und die daraus resultierenden Forde- rungen. Schließlich trägt der Kas- senarzt die Verantwortung und Sorge für eine qualitativ hochwer- tige ambulante Betreuung seiner Patienten. Er muß in seinem ärztli- chen Handeln nach dem individu- ellen Bedürfnis des Patienten den jeweiligen Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Einklang bringen.

Leider hat sich aber ungeachtet der im Kassenarztrecht vorgese- henen zahlreichen Prüf- und Kor- rekturmöglichkeiten im einzelnen im Laufe der letzten Jahre auch im Gesundheitsbereich die Philoso- phie einer makrosozialen Global- steuerung breitgemacht, und das daraus entwickelte Schlagwort von einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik gewinnt bei den

Beratungen und Entscheidungen im Gesundheitssektor zunehmend Raum.

Solche Tendenzen, welche das Handeln des Arztes, besonders des Kassenarztes, immer stärker in die Maßstäbe einer vorprogram- mierten und undifferenzierten Wirtschaftlichkeit pressen wollen, müssen mit Sorge registriert wer- den; denn sie gehen zu Lasten ei- ner qualifizierten leistungsopti- mierten gesundheitlichen Betreu- ung des Bürgers. Sie werden nach meiner Überzeugung über kurz oder lang die zur Aufrechterhal- tung einer qualitativ hochstehen- den Versorgung notwendigen In- vestitionen des Kassenarztes un- möglich machen, die Weiterbe- schäftigung der derzeit tätigen nichtärztlichen Mitarbeiter in Fra- ge stellen und letztlich die im In- teresse des Patienten notwendige Anpassung an den medizinischen

Fortschritt behindern.

• Soll etwa so die freie Kassenpra- xis ausgehungert und damit der Boden für eine mehr oder minder automatische Systemänderung vorbereitet werden?

Freiheit

— auch Vertragsfreiheit — ist nicht teilbar!

Wer meinen sollte, die berechtig- ten, auch die berechtigten wirt- schaftlichen Interessen der rund 60 000 in der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung tätigen Ärz- te bei den Überlegungen über die zukünftige finanzielle Entwicklung in der Krankenversicherung ver- nachlässigen zu können, der hat offensichtlich völlig falsche Vor- stellungen von den Größenord- nungen, mit denen sich Einspa- rungen auf diesem Gebiet, abge- sehen von dem durch sie zu be- fürchtenden Schaden für die ge- sundheitliche Betreuung der Be- völkerung, auf die Gesamtaufwen- dungen der Krankenkassen über- haupt auswirken könnten. Er sieht offenbar auch völlig darüber hin- weg, daß auch die in freier Praxis

tätigen Ärzte wie jeder andere in unserer Gesellschaft ein legitimes Recht darauf haben, daß ihre In- teressen einschließlich der wirt- schaftlichen in der angemessenen Weise Berücksichtigung finden.

Dabei gehört die Beurteilung der Angemessenheit nach meiner Auf- fassung in die fachliche Kompe- tenz der Partner in der gemeinsa- men Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten und nicht etwa in die von staatlichen Instanzen. Würde zum Beispiel die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen dirigistisch in den Selbstverwaltungsspielraum von Krankenkassen und Ärzten ein- greifen oder diesen gar zu erset- zen versuchen, dann würde nach meiner Überzeugung von Ver- tragsfreiheit in unserem Bereich nicht mehr gesprochen werden können.

• Wer aber einen solchen Verlust der Vertragsfreiheit im Verhältnis der Krankenversicherungsträger zur Kassenärzteschaft in Kauf zu nehmen geneigt sein sollte, dem sage ich bereits jetzt voraus, daß eine solche Entwicklung auch für die Vertragsautonomie in anderen Bereichen tiefgreifende Folgen haben müßte; Freiheit, und das heißt auch Vertragsfreiheit, ist nicht teilbar! Die Begrenzung der Handlungsfreiheit der Ärzteschaft durch den gesetzlichen Ausschluß eines vertragslosen Zustandes und die Konfliktauflösung in Schiedsämtern sind wirklich genug!

Die tragende Grundsäule des Sy- stems der kassenärztlichen Ver- sorgung, das gleichberechtigte Zusammenwirken der Selbstver- waltung der Träger der Kranken- versicherung und der Selbstver- waltung der Kassenärzte in Frei- heit sind rund ein halbes Jahrhun- dert alt. Dieses System hat bis heute viele Stürme überstanden:

Die Auswirkungen der Weltwirt- schaftskrise Anfang der dreißiger Jahre, den Zweiten Weltkrieg, die Aufbauphase mit der gesetzlichen Bestätigung der noch heute gel-

1364 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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Bericht und 1\leinunz,

KBV-Vertreterversammlung

tenden Grundsätze, die vielfachen Ausdehnungen des Leistungs- rechts mit der gesetzgeberischen Einbeziehung neuer Leistungsge- biete und die Expansion der Ge- samtkosten des Gesundheitswe- sens infolge eines „Gesundheits- booms".

Wieviele der an diesem System ge- übte Kritiken haben sich aber im Laufe dieser Zeit grundlegend ge- wandelt! Noch vor wenigen Jahren wurde von einem Ärztemangel ge- sprochen. Heute sind sich die Sachkenner darüber einig, daß wir vor einem — allenfalls im Ausmaß differenziert gesehenen — Überan- gebot von Ärzten stehen, das für den einzelnen Bürger nicht nur positive Auswirkungen haben wird.

Es ist auch noch nicht lange her, daß der Fortschritt in der ambu- lanten ärztlichen Versorgung im wesentlichen in der anzustreben- den Ausdehnung fachärztlicher Tätigkeit und deren koordinierter Zusammenfassung zu einer Art

„künstlichem" Praktiker gesehen wurde. Heute wird auch weltweit anerkannt, daß der „allround"

praktisch geübte Allgemeinarzt für ein menschliches System der Ver- sorgung unserer Bürger nicht nur in ländlichen Bereichen, sondern auch in städtischen Ballungsräu- men unersetzbar ist.

Wer sich vergegenwärtigt, mit wel- chen Hoffnungen die derzeit gülti- ge Approbationsordnung für Ärzte bei ihrem Erlaß bedacht wurde, und sich dann vor Augen hält, daß eine Sachverständigenkommis- sion vor kurzem dieser an sich gu- ten Ordnung bescheinigt hat, daß es nach ihr wegen der hohen Zahl von Medizinstudenten nicht mög- lich ist, die für die praktischeAus- übung ärztlicher Tätigkeit notwen- digen Fähigkeiten zu vermitteln, der erkennt, wie schnellebig unse- re Zeit ist und wie dringend es zur Vermeidung eines zukünftigen Qualitätsverlustes in der ambulan- ten ärztlichen Versorgung der po- litischen Entscheidung in den Fra- gen der ärztlichen Ausbildung so-

wie als Übergangsregelung der Verankerung einer zweijährigen Assistentenzeit in Krankenhaus und freier Praxis vor Kassenzulas- sung bedarf.

Als weiteres Beispiel für die Schnellebigkeit in unserer Zeit las- sen Sie mich ein Wort zur Präven- tion sagen, da sich auch hier in ähnlicher Weise Hoffnungen nicht

Dr. Hans Wolf Muschallik bei seinem

„Bericht zur Lage", der auf diesen Sei- ten im Wortlaut wiedergegeben ist erfüllten. Wer gemeint hat, daß beispielsweise eine erfolgreiche und durchgreifende Bekämpfung von Krebskrankheiten durch die Einführung der Früherkennungs- untersuchungen erreichbar wäre, sieht sich heute enttäuscht.

Wir haben den Glauben an die al- lein seligmachende Kraft der se- kundären Prävention nie geteilt.

Denn Gesundheit bis ins hohe Al- ter und das, was jeder einzelne unter seiner Lebensqualität ver- stehen mag, hängen in aller Regel entscheidend von der Bereitschaft der Betroffenen ab, Lebensform und Lebensweise nach gesund- heitlichen Erfordernissen zu ge- stalten.

Deshalb setzen wir uns auch im- mer wieder dafür ein, daß im Rah- men der Krankenversicherung

Maßnahmen der Gesundheitsbe- ratung durch den Arzt gefördert werden sollten. Nur so wird man, wie vorliegende Modellversuche aus dem angelsächsischen Raum beweisen, in Unterstützung sonsti- ger Handlungsangebote auf die in die Verantwortung und Entschei- dung des einzelnen gegebene Ver- haltensweise, zum Beispiel der Er- nährung, des Rauchens und des Alkoholkonsums erfolgreich ein- wirken können.

Auch der Wandel der Bewertung der Rolle der Technik in der Medi- zin gehört zu diesem schnell wechselnden Bild. Heute besinnen wir uns, unbeschadet der Notwen- digkeit und des zweifelsfreien Nut- zens der Medizintechnik als Be- standteil des Instrumentariums des Arztes, wieder auf die zeitwei- se verlorene „Mitte" der Medizin und ihr Wirkungsziel, den Men- schen.

Wir befinden uns auf dem Wege von der Überbewertung der Tech- nik und ihrer Möglichkeiten zu- rück und voran zu einer Medizin, die Naturwissenschaft, Psychoso- matik und Sozialmedizin gleicher- maßen umfaßt und somit wieder zu einer auf den ganzen Men- schen gerichteten Disziplin wird.

Wir erkennen, daß die Medizin heute mehr sein muß als Naturwis- senschaft, und erinnern uns an den Ausspruch Virchows, daß die Medizin eine soziale Wissenschaft sei.

Diese Rück- oder Umorientierung müssen nicht nur wir Ärzte und alle diejenigen, die sich im Ge- sundheitswesen mit dem Men- schen beschäftigen, mitvollzie- hen, sondern auch die Gesund- heits- und Sozialpolitiker müssen ihren Standpunkt entsprechend überprüfen. Im Interesse des ein- zelnen Menschen müssen dabei auch kollektivistische und soziale Abhängigkeiten überwunden wer- den.

Das vor kurzem veröffentlichte Er- gebnis einer demoskopischen Be- fragung über die Einstellung eines

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 21 vom 22. Mai 1980 1365

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Bericht und Meinung KBV-Vertreterversammlung

repräsentativen Teils unserer Be- völkerung zur stationären Kran- kenhauslJehandlung bestätigt meine Auffassung, daß die in den letzten Jahren zu starke, ja oft aus- schließliche Betonung der Tech- nik und ihrer Möglichkeiten einen großen Verlust an menschlicher Hinwendung und menschlichem Interesse für den Hilfe und Rat Su- chenden zur Folge hatte. Notwen- digerweise werden jetzt Umwer- tungen und neue Überlegungen gefordert.

Dieser Vorgang wird- davon bin ich überzeugt - in Kürze unsere Auffassung bestätigen, daß mit Schlagworten wie "Konzentra- tion", ,.Integration", "Bedarfspla- nung", "optimaler Versorgungs- grad" und was noch alles Techno- kraten sich ausdenken mögen, für den einzelnen wenig getan ist.

e

Dem Bürger ist es letztlich gleichgültig, wie oft ihm gegen- über das Wort "Bürgernähe" ver- wandt wird; ihm kommt es ent- scheidend darauf an, diese Bür- gemähe im tagtäglichen Leben zu spüren und nutzen zu können!

Technisierung, Zentralisierung und Bürokratisierung gehen eben zumeist, wie die Erfahrung auf vie- len Gebieten zeigt, unter Mißach- tung von Humanität und Men- schenwürde über den einzelnen hinweg. So erweisen sich auch vielfach und jeden Tag eine bür- gernahe Verwaltung und die zen- tralisierte Nutzung der Elektroni- schen Datenverarbeitung als ein wohl unüberbrückbar bleibender Gegensatz.

Auch wir als Vertreter der Kassen- ärztlichen Selbstverwaltung müs- sen uns solcher Gefahren bewußt sein; wir dürfen.nie vergessen, daß die Verwaltung der Kassenärztli- chen Vereinigungen in erster Linie für den Kassenarzt da ist und nicht umgekehrt. Nur eine so unbüro- kratisch wie möglich durchgeführ- te und auch so empfundene Selbstverwaltung der Kassenärzte wird in der Lage sein, den Sicher- stellungsauftrag für die ambulante

kassenärztliche Versorgung auf Dauer so erfüllen zu können, wie es der Patient von seinem Arzt und der Arzt von seiner Selbstverwal- tung erwartet.

Wenn wir uns nachdrücklich für die Erhaltung des in unserem Lan- de bewährten Systems der ambu- lanten ärztlichen Versorgung ein- setzen, so geschieht es in der fe- sten Überzeugung, daß diese Or- ganisationsform am bestEm in der Lage ist, dem Recht des Bürgers auf Selbstverwirklichung in Frei- heit auch und gerade im Krank- heitsfall Rechnung zu tragen.

I

Gegen die lnstitutionalisierung - im Patienteninterassel Dieses Bestreben, auf allen Gebie- ten der ärztlichen Versorgung den berechtigten Wünschen und Vor- stellungen des einzelnen Men- schen auf seine Betreuung, seine Behandlung, die Heilung seiner Krankheit, die Linderung seiner Leiden gerecht zu werden, prägt unsere gesundheits-und sozialpo- litische Grundhaltung zu den Fra- gen, die wir den politischen Partei- en vorgelegt haben (siehe Kasten auf Seite 1369).

Wenn wir uns in der Vergangen- heit gegen die lnstitutionalisie- rung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Ganzen oder in Teilbereichen gewehrt haben und auch weiterhin wehren werden, dann geschieht es, wie wir glau- ben beweisen zu können, im Inter- esse des Patienten.

Das bedeutet nicht, daß wir uns etwa bei einer Weiterentwicklung medizinischen Notwendigkeiten verschließen. Ich nenne als ein Beispiel die Onkologie, bei der die Notwendigkeit einer Zusammenar- beit verschiedener Fachrichtun- gen in der jüngsten Vergangenheit besonders deutlich geworden ist:

Onkologische Zentren für Diagno- se, Therapie und gegebenenfalls Überwachung von an Krebs er-

13&6 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

krankten Patienten können aber nach meiner Überzeugung nur dann ihre wertvolle Aufgabe erfül- len, wenn eine enge Koordination und Information mit dem behan- delnden niedergelassenen Arzt gewährleistet ist. Der dem Bürger nahe und vertraute Hausarzt muß im Interesse des mit ihm verbun- denen Patienten und seiner Fami- lie derjenige sein, der darauf hin- wirkt, daß sein Patient von den in den onkologischen Zentren gege- benen medizinischen Möglichkei- ten entsprechenden Gebrauch macht- nicht umgekehrt.

Mit diesem auch auf andere Ge- biete übertragbaren Beispiel möchte ich klarstellen, daß der Vorwurf, die freipraktizierende Ärzteschaft wäre aus Konkurrenz- gründen gegen sinnvolle Weiter- entwicklungen von Versorgungs- strukturen, unberechtigt ist. Die deutschen Kassenärzte sind be- reit, mit systemkonformen Mitteln, zum Beispiel mit

~ der Bildung von Gruppen- und Senior/Junior-Praxen,

~ der Stärkung des Hausarztprin- zips durch qualifizierte Allgemein- ärzte,

~ der Förderung eines bürgerna- hen Belegarztnetzes und von Pra- xiskliniken

Beiträge zur Weiterentwicklung ei- nes modernen, individuellen und humanen Gesundheitswesens in einer sich ständig ändernden Welt zu leisten. Sie halten aber anderer- seits am Bewährten fest und sind skeptisch und zurückhaltend ge- genüber Neuem, dem die Bewäh- rung fehlt.

e

Wie begründet einerseits diese Skepsis ist und wie berechtigt an- dererseits die ständigen warnen- den Hinweise der Ärzteschaft auf die Gefahren einer sich schon heute in kleinen Schritten vollzie- henden lnstitutionalisierung der ambulanten ärztlichen Versor- gung sind, zeigt deutlich die jüng- ste Beschlußfassung zur Novelle

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Außer den Mitgliedern der KBV-Vertreterversammlung hatten sich interessierte Gäste und Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen in sehr großer Zahl eingefunden, um Dr. Muschalliks grundlegende Ausführungen, die anschließend gegebenen Antworten von Repräsentanten der CDU, SPD, FDP und CSU auf fünf sozial- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen der Kassenärzteschaft und danach das Referat des Konstanzer Soziologen Professor Baier über Reformaufgaben für die Kassenmedizin sowie über Forderungen für eine offensive Sicherung der kassenärztlichen Versorgung zu hören, das zu einer mehrstündigen, lebhaft geführten allgemeinen Diskussion überleitete Fotos (1 0): Bohnert-Neusch

des Krankenhausfinanzierungsge- setzes mit der Anrufung des Ver- mittlungsausschusses. Danach sollen die Universitätspoliklinik- verträge künftig bei Nichteinigung auch ohne Mitwirkung der Kran- kenversicherungsträger und der Kassenärztlichen Vereinigungen einseitig durch die Landesgesund- heitsbehörden und die Landeskul- tusminister festgesetzt werden können, wobei die an die Poliklini- ken zu zahlenden Vergütungssät- ze den für Kassenärzte jeweils gül- tigen Honoraren entsprechen sollen.

~ Dieser von den Vertretern der Bundesländer für mich unver- ständlicherweise und ganz offen- sichtlich ausschließlich aus fi- nanzpolitischen Erwägungen zur Entlastung der Landeshaushalte gefaßte Beschluß würde nicht nur zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Krankenver-

sicherung führen und damit je- der Kostendämpfungsbemühung Hohn sprechen, sondern müßte auch schwerwiegende Auswirkun- gen auf das gesamte System der ambulanten ärztlichen Versor- gung und die Vertragsfreiheit haben.

~ Wie soll das bestehende System der ambulanten ärztlichen Versor- gung durch freiberuflich tätige Ärzte, dem gerade in letzter Zeit von Politikern aller Richtungen die Bewährung expressis verbis be- scheinigt wurde, in Zukunft exi- stieren können, wenn daneben ein von allen Bürgern mit Steuergel- dern vorab subventioniertes Sy- stem von Universitäts- und Lehr- krankenhausambulatorien aufge- baut werden soll, in dem unter dem Gesichtspunkt von Lehre und Forschung das medizinische Lei- stungsangebot unkontrolliert aus- gedehnt werden kann?

~ Wie soll künftig auch nur halb- wegs glaubwürdig die Notwendig- keit der Unterwerfung des Kassen- arztes unter das Wirtschaftlich- keitsgebot der Reichsversiche- rungsordnung gerechtfertigt wer- den, wenn auch diese Ambulato- rien Anspruch auf eine Einzellei- stungsvergütung haben, sie je- doch nicht nur keiner Wirtschaft- lichkeitsprüfung unterliegen, .son- dern wegen des Auftrages zu

"Lehre und Forschung" frei von jeder Bindung sind?

• Der Aufbau eines solchen Sy- stems von Universitäts- und Lehr- krankenhausambulatorien in der kassenärztlichen Versorgung wür- de - nach meiner Überzeugung - den bisher tiefgreifendsten Ein- griff in das Kassenarztrecht und damit in das bestehende System der ambulanten Versorgung dar- stellen. Damit würden auch alle bisher erfolgreichen Kostendämp-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 21 vom 22. Mai 1980 1367

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KBV-Vertreterversammlu ng

fungsbemühungen der Selbstver- waltungen der Krankenkassen und der Kassenärzte in der Kon- zertierten Aktion im Gesundheits- wesen illusorisch, ein weiteres Mitwirken der Kassenärzte in der Konzertierten Aktion müßte sich erübrigen!

e

An die den Beschluß des Bun- desrates tragenden Bundesländer müssen wir die eindringliche Fra- ge richten, wie ernst es den ihre Regierungen bildenden und tra- gen<;len Parteien eigentlich mit dem Bekenntnis zu unserem von freiberuflich tätigen Ärzten getra- genen System der ambulanten Versorgung und dessen zukünfti- ger Erhaltung ist. Die Ärzteschaft wird jedenfalls diesem Versuch ei- ner Systemveränderung entschie- den entgegentreten und alles tun, damit sie nicht Gesetz wird!

Mit gleicher Skepsis betrachtet die Ärzteschaft die vorgesehene Neu- regelung des sogenannten "So- zialgeheimnisses" in der Sozial- versicherung. Nach unserer Auf- fassung können und dürfen For- schungs- und Planungsinteressen von Bundesressorts und Sozial- versicherung niemals als Recht- fertigung dafür dienen, daß die strenge Bindung an den Zweck, zu dessen Erfüllung sie medizini- sche Daten über den einzelnen Versicherten erhalten, durchbra- chen wird. Das Interesse des Ver- sicherten, daß die einen wesentli- chen Teil seiner grundgesetzlich geschützten Intimsphäre bilden- den Gesundheitsdaten geschützt bleiben und möglichst wenigen Personen bekannt werden, muß absoluten Vorrang vor dem ver- waltungs- oder forschungsmäßi- gen Interesse der Sozialversiche- rung für einen möglichst unkom- plizierten Zugriff auf diese Daten haben.

.,.. Wir erwarten, daß von allen, die in unserem Lande politische Ver- antwortung tragen und tragen werden, in diesem Zusammen- hang gemachte wichtige Aussa- gen einschließlich entsprechender Beschlüsse des Rechtsausschus-

ses des Deutschen Bundestages nicht etwa nur Lippenbekenntnis- se bleiben, sondern der immer wieder betonte und gelobte Daten- schutz und damit das Persönlich- keitsrecht des Versicherten auch von solchen, die aus Forschungs- oder Verwaltungsgründen an ei- ner umfassenden Datenverarbei- tung interessiert sind, streng be- achtet wird.

.,.. Ich betone diese ärztliche For- derung nachdrücklich und immer wieder, weil zahlreiche Vorhaben bestätigen, daß zentrale Daten- banken zur zentralisierten Erfas- sung, Zusammenführung und Kontrolle der kassenärztlichen Versorgungsleistungen ebenso eingerichtet werden wie solche zur Überwachung des sogenann- ten "lnanspruchnahmeverhal- tens" der Patienten. Es ist keine Utopie, keine Vision, wenn man als Fazit einer solchen Entwick- lung zur Erfassung, Zusammen- führung und zentralen Auswer- tung der intimsten Daten den Pa- tienten nur noch als ein vom "Gro- ßen Bruder" von der Geburt bis zum Tode mit allen Einzelheiten registriertes, beeinflußtes und sta- tistisch überwachtes gläsernes In- dividuum sieht.

• Die Ärzteschaft fordert, daß der drohenden Aushöhlung des Per- sönlichkeitsrechts als Folge einer uneingeschränkten Datenverar- beitung und -verwendung in der Sozialversicherung durch die Bei- behaltung der bestehenden stren- gen Bestimmungen zur Wahrung des Sozialgeheimnisses rechtzei- tig begegnet wird.

Bewußt habe ich vermieden, de- tailliert auf die gestellten Fragen einzugehen. Mir schien es wichtig zu sein, anhand einiger Gedan- kengänge aus ärztlicher Sicht un- sere Grundposition noch einmal zu verdeutlichen, um so auch klar- zustellen, warum wir auch

- nach einem halben Jahrhundert Erfahrung mit der Durchführung der Grundsätze des deutschen Kassenarztrechts,

1368 Heft 21 vom 22. Mai 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

-nach 25 Jahren mit dem Kassen- arztrecht von 1955 und

- trotz KVWG und KVKG

unverändert und nachdrücklich zu diesem System stehen. Ich hoffe, mit meinen Ausführungen auch klargestellt zu haben, daß wir Kas- senärzte von Ethik und Humanität reden und diese auch meinen und man uns nicht unterstellen möge, daß die legitime Forderung nach angemessener Honorierung vor- nehmlich der Vermehrung des ei- genen Besitzstandes diene.

Uns Ärzten geht es und muß es auch gehen um den Schutz und die Vergrößerung des Gesund- heitsbesitzstandes unserer Bevöl- kerung.

Diesem Ziel haben die Kassenärz- te mit ihrer persönlichen Leistung und mit ihrem Beitrag zur Kosten- balance im Gesundheitswesen ge- dient, und dies berechtigt, ja ver- pflichtet uns notfalls auch zu scharfer Kritik an staatlicher Ge- sundheits- und Sozialpolitik, sei es auf Bundes-, auf Landes- oder auf kommunaler Ebene.

Ich hoffe, ebenso klargestellt zu haben, warum nicht nur wir als Vertreter der kassenärztlichen Selbstverwaltung und die als Gä- ste unter uns weilenden Vertreter der Selbstverwaltung der Kran- kenversicherung, sondern auch der einzelne Bürger unserer Bun- desrepublik ein Recht darauf ha- ben zu erfahren, was die politi- schen Parteien zu wesentlichen

KernpunhlendesSy~emsderam­

bulanten ärztlichen Versorgung von mehr als 90 Prozent der Bevöl- kerung meinen und wie sie es in der Zukunft zu gestalten beabsich- tigen.

ln diesem Sinne wünsche ich uns allen, daß sich aus dieser Vertre- terversammlung ein fruchtbarer Dialog über die uns alle angehen- den Grundsätze ärztlicher Tätig-

keit in der sozialen Krankenversi- ~ cherung, ja im Gesundheitswesen

unseres Staates entwickeln möge.

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