• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Sozial- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen der Kassenärzteschaft an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien" (22.05.1980)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Sozial- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen der Kassenärzteschaft an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien" (22.05.1980)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

KBV-Vertreterversammlung

Sozial- und gesundheitspolitische

Grundsatzfragen der Kassenärzteschaft an die im Deutschen Bundestag

vertretenen Parteien

I. System der ambulanten

Krankenversorgung

Stützt Ihre Partei unsere Auffas- sung, daß auch für die Zukunft das System der Sicherstellung der am- bulanten ärztlichen Versorgung der sozialversicherten Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland durch freiberuflich tätige, in eigener Praxis niedergelassene Ärzte erhal- ten werden sollte?

Oder strebt Ihre Partei ein anderes System än?

Wenn ja,

a) soll diese Änderung grundsätzli- cher Natur — etwa durch die Einfüh- rung eines staatlichen Gesundheits- dienstes — sein oder

b) soll eine Umstrukturierung nur verändernder Natur sein; wenn dies der Fall ist, in welchen Punkten und in welche Richtung?

II. Vertragsfreiheit zwischen Arzten und Krankenkassen

Soweit Sie grundsätzlich für die Bei- behaltung der jetzigen Form ambu- lanter ärztlicher Versorgung eintre- ten, wird von Ihnen dann ebenso an der herrschenden Vertragsfreiheit zwischen Ärzten und Krankenkas- sen, insbesondere über das Hono- rierungssystem für ärztliche Lei- stungen (Vertragsfreiheit für jede Form der Vergütung) auch in Zu- kunft festgehalten, wobei sich die Vergütung der Ärzte im wesentli- chen nach den Bedürfnissen der Be- völkerung nach ärztlichen Leistun- gen und dem medizinischen Fort- schritt auszurichten hat? — Oder strebt ihre Partei für die Zukunft ein

anderes Vergütungssystem an; be- jahendenfalls, welches?

III. Formen der Teilnahme an der ambulanten

kassenärztlichen Versorgung

Halten Sie das gegenwärtige Sy- stem der Einbeziehung von anderen als von Kassenärzten in die ambu- lante ärztliche Versorgung der Be- völkerung in Gestalt von beteiligten und ermächtigten Krankenhausärz- ten nach vorheriger Bedürfnisprü- fung auch für die Zukunft für die geeignete Ergänzung ärztlicher Tä- tigkeit in der ambulanten Versor- gung?

Oder würden Sie andere Formen der Teilnahme an der ambulanten ärztli- chen Versorgung für erstrebens- wert halten?

Bejahendenfalls, welche — etwa a) eine uneingeschränkte und da- mit voraussetzungslose Öffnung des Krankenhauses für ambulante Patienten

b) andere Formen institutioneller ambulanter ärztlicher Versorgung — und sei es auch in Teilbereichen der Medizin (Medizintechnik)?

IV. Sicherung einer qualitativ hoch-

stehenden ambulanten kassenärztlichen

Versorgung

Angesichts der hohen Zahl an Me- dizinstudenten ist derzeitig die pra- xisbezogene Ausbildung zum Arzt nicht in dem Umfang gewährleistet, wie es für die Sicherstellung der

ärztlichen Versorgung der Bevölke- rung erforderlich wäre.

Die Konzertierte Aktion im Gesund- heitsweSen hat deshalb empfohlen, vorübergehend eine zweijährige Vorbereitungszeit auf die Tätigkeit als Kassenarzt einzuführen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung von den EG-Ärzte-Richtlinien hat die Bundesregierung in Brüssel bean- tragt.

Wenn eine entsprechende Ausnah- meregelung europarechtlich nicht zu erreichen ist, würde Ihre Partei dann für eine derartige Vorberei- tungszeit nach innerdeutschem Recht eintreten?

Halten Sie entweder anstelle der Einführung einer Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit oder neben ihr weitere Instrumente zur Sicherung einer qualitativ zufrie- denstellenden ambulanten ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung für notwendig?

Bejahendenfalls, welche?

V. Datenschutz für Patient und Arzt

Teilt Ihre Partei unsere Auffassung, daß es bei dem gegenwärtig gere- gelten — strengen — Schutz perso- nenbezogener Daten für Patient und Arzt auch im Bereich der Sozialver- sicherung, insbesondere der sozia- len Krankenversicherung, bleiben muß?

Oder würden Sie eine Lockerung des Datenschutzes dahingehend be- fürworten, daß

a) Verwaltungsabläufe in der So- zialversicherung erleichtert werden;

b) Forschungs- und Planungs- vorhaben ermöglicht oder unter- stützt werden?

Teilt Ihre Partei unsere Auffassung, daß der Schutz personenbezogener Daten in der Sozialversicherung Vorrang vor jedem Verwaltungs-, Planungs- und Forschungsinteresse haben muß?

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 21 vom 22. Mai 1980 1369

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

U ber drei Aufnahmeanträge hatte das Präsidium des Deutschen Ärztetages bei seiner schon traditionellen vorweihnachtlichen Tagung zu be- finden: Die „Sektion Bundesrepu-

Den Delegierten des 82. Deut- schen Ärztetages lag fristgerecht der von Vorstand und Geschäfts- führung vorgelegte "Tätigkeitsbe- richt '79 " der

— Jobsharing genannt — und damit Teilzeitweiterbildung. Man sollte durchaus prüfen, ob in dem einen oder anderen Gebiet gleiche Er- gebnisse zu erzielen sind, auch Ausgabe

„absolut sinnvoll“ bezeichnet Matthias Zenker den Vorschlag, dass angestellte Ärztinnen und Ärzte in unter- versorgten Gebieten ohne Lei- stungsbegrenzung in der Praxis

Der Bundesminister für Ge- sundheit, Horst Seehofer, sprach, seine mehr als einstündige Rede ein- leitend, Professor Diettrich an: Er wolle sich nicht, soweit es gehe, mit

Gerade nach dem Zusammenbruch der so- zialistischen Diktaturen im Osten müssen sich die Anstrengungen der Ärzteschaft darauf richten, in dem wiedervereinigten Deutschland unter

Der Studie der FAA aus dem Jahr 2000 zufolge wurden 69 Prozent regi- strierter medizinischer Zwischenfälle während eines Fluges in den USA von freiwilligen Hilfskräften versorgt:

Bei der Vergabe von öffentlichen Fördergeldern würde Frauen jedoch regelmäßig wesentlich weniger Kompetenz für Forschungsför- derung zugesprochen als Männern, wie eine in