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Archiv "Präsidium des Deutschen Ärztetages: Beschränkung auf das gesundheitspolitische Mandat" (26.12.1988)

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AKTUEL POLITIK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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ber drei Aufnahmeanträge hatte das Präsidium des Deutschen Ärztetages bei seiner schon traditionellen vorweihnachtlichen Tagung zu be- finden: Die „Sektion Bundesrepu- blik Deutschland der Internationa- len Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges" (kurz: IPPNW) sowie die Berufsverbände der Internisten und der Kinderärzte wollten im Prä- sidium vertreten sein.

Die deutsche Sektion der IPPNW hatte bereits im vorigen Jahr einen solchen Antrag gestellt, war damit aber nicht durchgekom- men (dazu Heft 1-2/1988). Neben Unklarheiten über die IPPNW-Sat- zung — im wesentlichen: sind nur Ärzte Mitglieder? — spielte hierbei das von der IPPNW beanspruchte politische Mandat eine Rolle. Das Präsidium war der Meinung, man habe sich, genauso wie auch der Ärztetag selbst und die Bundesärz- tekammer, auf die Gesundheitspoli- tik zu beschränken, während der Anspruch der IPPNW auf die Allge- meinpolitik ausgehe.

In genau denselben Bahnen wie im Vorjahr verlief auch die diesjähri- ge Debatte. Allenfalls die Satzungs- frage schien beantwortet; das Präsi- dium gab sich jedenfalls mit der Aus- kunft, die IPPNW nehme nur „Me- diziner mit Staatsexamen" auf, zu- frieden. Kontrovers blieben die Auf- fassungen über das politische Man- dat. Das Präsidium lehnte schließlich die Aufnahme der IPPNW erneut ab.

Gezählt wurden 21 Gegenstimmen, 16 Prostimmen und 4 Enthaltungen.

Die Stimmungslage hat sich im Ver- gleich zum Vorjahr indes zugunsten der deutschen IPPNW-Sektion ge- wandelt: Im Vorjahr waren lediglich 5 Prostimmen gezählt worden. Die neuen Befürworter einer Aufnahme der IPPNW ins Präsidium argumen- tierten zumeist taktisch: man könne eine so große Gruppierung nicht au- ßen vor lassen; es gelte, sie zu inte- grieren.

Auch die Aufnahme der Berufs- verbände der Internisten und der Kinderärzte war nicht ganz unum- stritten, sind doch bisher die (fach- ärztlichen) Berufsverbände nicht di- rekt im Präsidium vertreten, son- dern durch die Gemeinschaft Fach-

Zur Vorbereitung des 92. Deut- schen Ärztetages 1989 trat am

10. Dezember 1988 das Präsidi- um des Deutschen Ärztetages zusammen. Drei Anträge auf Aufnahme ins Präsidium ließen das eigentliche Thema, die Be- ratungen über den kommenden Ärztetag (Berlin, 2. bis 6. Mai), fast in den Hintergrund treten.

ärztlicher Berufsverbände (GFB).

Die Internisten begehrten vor allem mit dem Argument der großen Zahl (15 000 Mitglieder) die Aufnahme, die Kinderärzte mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Kindes und des Jugendlichen, deren Interessen beim Arztetag mehr als bisher be- rücksichtigt werden müßten. Mit welcher Argumentation auch immer

— das Präsidium nahm die Interni- sten-Vertretung mit 18 zu 12 zu 7 Stimmen und die Kinderärzte-Ver- tretung mit 33 zu 5 zu 4 Stimmen auf.

Bleibt das Präsidium

„arbeitsfähig"?

Die Aufnahme dieser beiden Berufsverbände dürfte eine Fülle weiterer Aufnahmeanträge von Be- rufsverbänden nach sich ziehen.

Auch wissenschaftliche Fachgesell- schaften (die bisher durch die AWMF = Arbeitsgemeinschaft wis- senschaftlich-medizinischer Fachge- sellschaften repräsentiert sind) dürf- ten ins Ärztetags-Präsidium streben.

Die Arbeitsfähigkeit des Präsidiums wäre damit dahin, befürchteten viele

Teilnehmer des Kölner Treffens.

Folglich kam die Forderung, das Präsidium neu zu strukturieren.

Woher kommt das Interesse an der Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Ärztetages? Es kann ganz gewiß nicht an den Sitzungen des Präsidiums liegen. Diese finden für gewöhnlich nur einmal im Jahr statt und zeichnen sich in aller Regel nicht durch ein Übermaß an Infor- mation und Meinungsbildung aus.

Für manche Verbände scheint es ei- ne Frage des Prestiges zu sein, dem Präsidium anzugehören. Alle aber sind an der Mitgliedschaft interes- siert, weil Präsidiumsmitglieder auf den Arztetagen Antrags- und Rede- recht haben. Präsidiumsmitglieder können somit, ohne gewählte Dele- gierte zu sein, die Meinungsbildung auf den Deutschen Arztetagen be- einflussen.

In seinem gleichfalls schon tra- ditionellen „Bericht zur Lage" kon- zentrierte sich der Präsident der Bundesärztekammer und des Deut- schen Ärztetages, Dr. med. Karsten Vilmar, auf das Gesundheits-Re- formgesetz. Vilmar begründete ein- mal mehr die Einwände, die aus der Ärzteschaft gegen dieses Gesetz vor- gebracht wurden und werden. In ähnlicher Weise hatten sich zwei Ta- ge zuvor Vertreter ärztlicher Ver- bände und Organisationen im Hause der Bundesärztekammer mit dem Gesundheits-Reformgesetz beschäf- tigt und dabei eine kritische Stel- lungnahme verabschiedet.

Kritisiert wird darin einerseits das „unzumutbar eilige Beratungs- verfahren", andererseits werden Verbesserungen und Verlauf der Beratungen anerkannt In der Ver- bändestellungnahme werden sodann die grundsätzlichen Bedenken er- neuert; wörtlich: „Der Reforman- spruch wird nicht eingelöst; im Ge- genteil: die politischen Ziele wie

Präsidium des Deutschen Ärztetages:

Beschränkung auf das

gesundheitspolitische Mandat

Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988 (13) A-3645

(2)

Sitzung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages am 10. Dezember im großen Saal der Bundesärztekammer: Abstimmung über Aufnahmeanträge Foto: d-e-w

‚Solidarität neu bestimmen' „Eigen- verantwortung der Versicherten stärken' usw., erweisen sich bei Analysen des Gesamtkonzepts und der einzelnen Regelungen als Leer- formeln, die nur verdecken sollen, daß Reformansätze in reiner Ko- stendämpfung steckenbleiben. Öko- nomische Orientierung sowie weite- re Reglementierung und Bürokrati- sierung des Gesundheitswesens sind die Folge." Weiter heißt es: „Die Hauptursachen der Ausgabensteige- rungen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel

—Strukturprobleme der Gesetz- lichen Krankenversicherung,

—ungelöste Finanzierungspro- bleme der Krankenversicherung der Rentner,

—die Abwälzung sozialpoliti- scher Lasten auf die Beitragszahler,

—Probleme versicherungsfrem- der Leistungen,

—Überkapazitäten im Gesund- heitswesen,

—Notwendigkeit von Qualitäts- verbesserungen

bleiben von den jetzigen Rege- lungen unberührt. Die gesetzten Ziele können deshalb nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Gesetzli- chen Krankenversicherung werden neue unkalkulierbare Leistungen zur Absicherung der Pflegebedürf- tigkeit aufgebürdet, die Sicherung der präventiven, ambulanten und stationären Versorgung als Kernauf- gaben einer Krankenversicherung wird in das Korsett der Beitragssta- bilität gezwängt.

Die starre Ausrichtung an der Beitragssatzstabilität muß angesichts

der demographischen Veränderun- gen und des daraus erwachsenden Morbiditätsanstieges mit weiteren Leistungsansprüchen eine den ge- sundheitlichen Bedürfnissen der Be- völkerung und dem medizinischen Fortschritt entsprechende Versor- gung gefährden. Denn vor allem aus diesen Gründen steigen die Ausga- ben für Gesundheit in den Industrie- ländern — auch bei unterschiedlichen Versorgungssystemen und häufig so- gar stärker als in der Bundesrepu- blik Deutschland. Einengende Re- glementierungen der ärztlichen Be- rufsausübung zum Beispiel durch Krankenhauspreisvergleichslisten, Eingriffe in die Arzneitherapie, das Übermaß an neuen Prüfungen zur Überwachung der wirtschaftlichen

Versorgungsweise werden den Arzt zu Lasten der Versicherten in eine Defensiv-Medizin drängen. Die Er- fassung umfangreicher Patienten- und Behandlungsdaten zur Überwa- chung des Versicherten und des Arztverhaltens wird das Vertrauens- verhältnis zwischen Patienten und Ärzten empfindlich stören. Mit die- sem Gesetz soll so offenbar die Ver- antwortung auf die im Gesundheits- wesen Beteiligten abgewälzt wer- den. Selbstverständlich wird sich die Ärzteschaft ihrer Pflicht nicht ent- ziehen."

Für die Folgen des Gesetzes, so wird in der Stellungnahme abschlie- ßend betont, „dürfen nicht die Ge- setzesanwender verantwortlich ge- macht werden. Die Verantwortung dafür trifft den Gesetzgeber selbst und nicht zuletzt jene, die die Ent- scheidung des Gesetzgebers vorbe-

reitet und unter Zeitdruck bewirkt haben."

Vilmar wies vor dem Präsidium am 10. Dezember ausdrücklich auf diese Stellungnahme hin. Über sie war am Vortag auch im Vorstand der Bundesärztekammer beraten worden; dieser hatte sie „zur Kennt- nis genommen". Getragen wird die Stellungnahme von den Präsidenten, den Vorsitzenden und Hauptge- schäftsführern von Bundesärzte- kammer, Hartmannbund, Marbur- ger Bund, GFB und Bundesverband der Knappschaftsärzte. Bei dem

„Verbandsgespräch" am 8. Dezem- ber in Köln war des weiteren auch die Kassenärztliche Bundesvereini- gung vertreten. Diese sah allerdings davon ab, die Stellungnahme mitzu- unterzeichnen.

Die Tagesordnung des Ärztetages

Schließlich das eigentliche The- ma, dessen sich das Präsidium all- jährlich zu widmen hat: die Tages- ordnung des Deutschen Ärztetages.

Der 92. Deutsche Ärztetag, der vom 2. bis 6. Mai 1989 in Berlin stattfin- den wird, soll folgende thematische Schwerpunkte erhalten:

• Datenschutz und Datennut- zung

• Ärztliche Fortbildung

• Neue Berufsfelder und Ar- beitsmarkt für Ärzte

• Außerdem wird ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung vorliegen, der die Rede- und An- tragsberechtigung betrifft.

• Schließlich wird der Ärztetag sich mit den Regularien — Tätigkeits- bericht der Bundesärztekammer, Fi- nanzen — zu beschäftigen haben. Der

„Tätigkeitsbericht" dürfte wieder- um Anlaß geben, eine Fülle von Themen aus dem weiten Feld der Gesundheitspolitik vor den Ärztetag zu bringen.

Auf Initiative der Ärztekammer Berlin wird anläßlich des Ärztetages auch das Thema „Medizin und Na- tionalsozialismus" behandelt — in ei- ner Ausstellung im Kongreßzentrum sowie in Referaten zu Beginn der Tagung. NJ A-3646 (14) Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988

Referenzen

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