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Archiv "Entschließungen des 79. Deutschen Ärztetages zum Tagesordnungspunkt 5 des 79. Deutschen Ärztetages" (27.05.1976)

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Abstimmungsszene in der Plenarsitzung

79. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Entschließungen

des 79. Deutschen Ärztetages

zum Tagesordnungspunkt 5 des 79. Deutschen Ärztetages Ausbildung der medizinischen

Assistenzberufe

„Medizinische Assistenzberufe haben in den letzten Jahren, be- dingt durch fortschreitende Spezia- lisierung in der Wissenschaft und rascher Entwicklung in der Tech- nik, eine zunehmende Bedeutung bei der Behandlung, Vorsorge und gesundheitlichen Betreuung des Menschen gewonnen. Die deutsche Ärzteschaft verfolgt aufmerksam die Entwicklung dieser Berufe, de- ren Bedeutung sie voll anerkennt.

Allerdings zeichnen sich diese Be- rufe durch weitgehende Zersplitte- rung und unterschiedliche Zustän- digkeiten aus. So sind Rechts- grundlagen für die Berufsausübung in diesem Bereich sowohl landes- gesetzliche Regelungen für ver- schiedene Assistenzberufe als auch Bundesrecht für Berufe der Krankenpflege, der med.-techni- schen als auch der Masseure und Bademeister sowie das Berufsbil- dungsgesetz für die Arzthelferin.

Teilweise fehlen gesetzliche Grundlagen und Verordnungen für sich bildende Berufsgruppen. Die erkennbaren Bestrebungen, eine Konzeption nichtärztlicher Gesund- heitsberufe auf bundesgesetzlicher Grundlage zu erstellen, werden von der Ärzteschaft aufmerksam, aber mit erheblicher Skepsis betrachtet.

Der zur Realisierung dieses Vorha- bens eingeschlagene Weg läßt starke Zweifel an der Richtigkeit der Zielrichtung erkennen. Sowohl die Novelle zum Berufsbildungsge- setz als auch die Novellierung der Krankenpflegegesetzgebung sind durch die im gesamten Bildungs- bereich erkennbare Unsicherheit gekennzeichnet. Der Gesetzgeber sollte erkennen, daß es sich bei der Ausbildung zu den medizini- schen Assistenzberufen und ganz besonders zu den Krankenpflege-

berufen um Ausbildungsgänge ei- gener Art handelt. Kein Ausbil- dungsweg läßt sich allein im schu- lischen Sektor verankern; wie in gleicher Weise eine nur praxisbe- zogene Ausbildung als nicht hinrei- chend anzusehen ist. Schwere Be- denken sind gegen das in dem

„Gesetzentwurf eines Gesetzes über nichtärztliche Heilberufe" in der Krankenpflege verfolgte Vorha- ben des Gesetzgebers anzumel- den, die Ausbildung zu den nicht- ärztlichen Pflegeberufen außerhalb des Krankenhauses und vor allem theoriebezogen, d. h. patientenfern in Berufsfachschulen anzusiedeln.

Diese Tendenzen sind diametral entgegengesetzt zu dem, was gera- de für die Ausbildung zum Arzt ge- fordert wird.

Der Deutsche Ärztetag macht ein- dringlich darauf aufmerksam, daß die Pflege des kranken Menschen nicht theoretisch erlernbar ist und nur in tätiger Zuwendung zum Pa- tienten vermittelt werden kann. Ge- rade der für die Pflegeberufe so wichtige Aspekt in der beruflichen Ausbildung — die praktische Ar- beit am kranken Menschen, ver- bunden mit menschlicher Hinwen- dung zu ihm — lassen sich in der Schule nur unzulänglich vermitteln.

Der Deutsche Ärztetag ist der Auf- fassung, daß gerade in diesem Be- reich eine „Systemänderung" zu einschneidenden, nachteiligen Konsequenzen für den Kranken führen muß.

Der Deutsche Ärztetag beobachtet gleichfalls mit großer Sorge, daß bereits in einigen staatlich aner- kannten Kranken- und Kinderkran- kenpflegeschulen heute schon die Zahl der Ausbildungsplätze verrin- gert worden ist, um somit auch, wie es begründet wird, einen Bei- trag zur Senkung der Kranken- hauskosten zu leisten. Der Deut-

sche Ärztetag macht auf die ernste Gefahr für die Sicherstellung der Krankenpflege in der Zukunft durch solche einschneidenden Maßnahmen eindringlich aufmerk- sam. In den kommenden Jahren wird eine größere Anzahl erfahre- ner Kranken- und Kinderkranken- schwestern das Ruhestandsalter erreichen und aus dem Berufsle- ben ausscheiden. Außerdem wer- den ausländische Pflegekräfte in ihre Heimat zurückkehren, so daß bei Einschränkung der Ausbil- dungsplätze erfahrene Kranken- pflegekräfte fehlen werden.

Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, sich der besonderen Situation der medizinischen Assi- stenzberufe anzunehmen, um unter Berücksichtigung der Eigenart die- ser Berufsgruppen und unter Zu- grundelegung gemeinsamer, ver- bindlicher Orientierungslinien eine Gesamtkonzeption der beruflichen Ausbildung zu schaffen, die allen

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Erfordernissen des Berufes in opti- maler Weise entspricht. Bei der Neufassung der beruflichen Ord- nung für die Assistenz- und Pflege- berufe sollte auf ideologische Be- trachtungsweisen verzichtet wer- den, um unter Wahrung der fachli- chen Kompetenzen der für das Ge- sundheitswesen zuständigen Mini- sterien eine Bildungskonzeption zu erarbeiten, die der besonderen Si- tuation kranker und pflegebedürfti- ger Menschen angemessen ist.

Mit Sorge sieht der Deutsche Ärz- tetag eine Entwicklung im Bereich der Krankenpflegeausbildung, die einer Verschlechterung der Situa- tion der Lernschwestern und der

Patienbetreuung entspricht.

In zunehmendem Maß werden Lernschwestern in den Stellenplan für Pflegepersonal wieder einbezo- gen. Dies führt dazu, daß Lern- schwestern zum Teil als Arbeits- kräfte eingesetzt werden müssen, ohne schon die notwendige Qualifi- kation zu besitzen. Dies wiederum muß sich auf die Qualität der Kran- kenpflege negativ auswirken.

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt den Krankenhausträgern dringend, dieser besorgniserregenden Rück- entwicklung in der Krankenpflege- ausbildung entgegenzuwirken."

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Katastrophenfall

❑ „Der Deutsche Ärztetag stellt zum wiederholten Male fest, daß die für jeden Staat zwingend not- wendigen Maßnahmen zur Sicher- stellung der ärztlichen Versorgung im Katastrophenfall in der Bundes- republik bisher nur unzureichend verwirklicht worden sind. Der Deut- sche Ärztetag fordert den Deut- schen Bundestag und die Bundes- regierung auf, dafür Sorge zu tra- gen, daß bis ins einzelne gehende gesetzliche Regelungen zur Pla- nung und Vereinheitlichung der Sicherstellung der ärztlichen Ver- sorgung der Bevölkerung im Kata- strophenfall verabschiedet werden.

Das am 12. April 1976 im Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetz zur

Änderung des ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung (Bundestags- Drucksache 7/448) kann nur als ein erster Schritt hierzu bezeichnet werden.

Der Deutsche Ärztetag appelliert an die gesetzgebenden Gremien insbesondere auch das Zusam- menwirken zwischen Zivilschutz und militärischer Verteidigung nun- mehr so zu regeln, daß auch im Verteidigungsfall die bestmögliche ärztliche Versorgung der Bevölke-

rung gewährleistet wird."

Zunahme des Alkoholmißbrauchs

❑ „Mit Sorge beobachtet die deut- sche Ärzteschaft das Anwachsen des Alkoholismus in der Bundesre- publik. Die Zahl der Alkoholkran- ken wird heute auf über eine Mil- lion geschätzt. Deutlich gestiegen ist in den letzten Jahren der Anteil der Frauen auf etwa 20 Prozent und der Jugendlichen unter 25 Jah- ren auf etwa 10 Prozent der Ge- samtzahl der Alkoholiker.

Der Alkoholismus trifft heute alle sozialen Schichten und Altersklas- sen. Unermeßlich ist die seelische und meist auch materielle Not der betroffenen Familien. Der Alkoho- lismus ist unser größtes sozialme- dizinisches Problem. Krankenkas- sen, Rentenversicherungen und an- dere Sozialleistungsträger müssen Jahr für Jahr Millionen ausgeben für die Behandlung des Alkoholis- mus und solcher Erkrankungen, die von übermäßigem Alkoholge- nuß verursacht werden.

Folgende Schwerpunkte sieht die deutsche Ärzteschaft für die Be- kämpfung des Alkoholismus:

Durch umfassende vorbeugende Aufklärung muß die Bevölkerung zu einem vernünftigen Umgang mit dem Alkohol erzogen werden. Al-

kohol ist kein Statussymbol.

Eine erfolgreiche Behandlung der Alkoholkranken erfordert eine enge Zusammenarbeit aller daran betei-

ligten Personen und Institutionen, der Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen, der niederge- lassenen Ärzte, der stationären Einrichtungen und Nachsorgeein- richtungen. Insbesondere dieser Nachsorgeeinrichtungen, seien sie stationär, halbstationär oder ambu- lant, müssen in ausreichender Zahl erst geschaffen werden. Anders sind dauerhafter Alkoholentzug und Resozialisierung des Alkohol- kranken nicht gesichert.

Eine wichtige Rolle in der Rehabili- tation Alkoholkranker nehmen die Gruppen abstinenter Alkoholiker ein. Sie müssen mehr als bisher gefördert werden.

In der Aus-, Weiter- und Fortbil- dung der Ärzte muß der Behand- lung Suchtkranker verstärkte Auf- merksamkeit gewidmet werden.

Der Arzt muß wissen, daß eine un- bedachte Verschreibung von Medi- kamenten den Alkoholiker nur ei- ner weiteren Abhängigkeit ausset- zen wird. Soweit eine wesentliche medikamentöse Behandlung beim Alkoholentzug notwendig ist, soll sie der Klinik oder hierin beson- ders erfahrenen Ärzten vorbehal- ten bleiben.

Dem Staat fließen aus der Alkohol- steuer erhebliche Geldmittel zu.

Aus der Duldung des Alkoholmiß- brauchs erwächt ihm die Pflicht, zur Vorbeugung gegen den Alko- holmißbrauch beizutragen und sich auch an der Behebung und Heilung der durch den Alkoholismus einge- tretenen Schäden auch wirtschaft- lich stärker als bisher zu beteili- gen."

Keine Zulagenkürzung

im Sanitätsdienst der Bundeswehr

❑ „Der 79. Deutsche Ärztetag for- dert die Bundesregierung auf, die mit Wirkung vom 1. Mai 1976 ver- fügte Kürzung der Zulage für Sani- tätsoffiziere von bisher 350 DM bis auf 150 DM monatlich und auf be- reits vorprogrammierte Kürzungen für die kommenden Jahre unver- züglich rückgängig zu machen. >

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Aus der Perspektive des Hängebodens: Blick auf die Bühne während der Aus- sprache über die Berufsordnung

Entschließungen

Der 79. Deutsche Ärztetag verweist bei dieser seiner Forderung vor al- lem auf die Empfehlungen der Per- sonalergänzungskommission beim Bundesminister der Verteidigung, die nach über einjähriger Tätigkeit dem Bundesminister der Verteidi- gung am 5. Juni 1975 vorgeschla- gen hat, diese Zulage in eine Amts- zulage umzuwandeln und auf 500 DM monatlich zu erhöhen.

Dabei sei bemerkt, daß dieser Kommission — neben Vertretern der Länder und Hochschulen, Ver- bänden, Gewerkschaften und Stan- desorganisationen — auch Vertre- ter aller drei im Deutschen Bun- destag vertretenen Parteien ange- hört haben.

Eine Beibehaltung bzw. Erhöhung der Zulage ist auch deshalb zwin- gend notwendig, weil die Sanitäts- offiziere zum Beispiel keinerlei Vergütung für geleistete Überstun- den und Bereitschaftsdienste be- kommen. Darüber hinaus wurden ihnen in den letzten Jahren eine Fülle von Aufgaben übertragen, die mit ihrem eigentlichen Dienstauf- trag nichts zu tun haben. Alle diese Leistungen wurden nicht hono- riert."

Das „Praktische Jahr"

[I] „Der Deutsche Ärztetag weist mit Nachdruck darauf hin, daß die Ausbildung der Medizinstudenten im letzten Abschnitt, dem Prakti- schen Jahr, nach wie vor nicht ge- sichert ist.

Es fehlt an der notwendigen Zahl von akademischen Lehrkranken- häusern. An den wenigen bereits vorhandenen sind weder genügend Ärzte für die Lehraufgaben noch die für die praktische und theoreti- sche Unterweisung der Studenten notwendigen Einrichtungen vor- handen. Ein einheitlicher Ausbil- dungsplan mit festgelegten Lehrin- halten ist bisher nicht erarbeitet worden. Schließlich ist auch die rechtliche und finanzielle Lage der Studenten im Praktischen Jahr nicht geklärt.

Der Deutsche Ärztetag betont, daß die mit der Approbationsordnung eingeleitete Neuordnung der ärztli- chen Ausbildung ohne Verwirkli- chung des Praktischen Jahres scheitern muß.

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt, Universitätskliniken so weit wie möglich von der Aufgabe der Aus- bildung von Studenten im Prakti- schen Jahr zu entlasten, damit die- se den klinischen Unterricht im zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung bewältigen können.

Der Deutsche Ärztetag hat kein Verständnis für die von der Bun- desregierung erhobene Forderung nach Einführung des obligatori-

schen poliklinischen Unterrichts in das Praktische Jahr. Die ohnehin kurzen praktischen Ausbildungsab- schnitte in den einzelnen Fächern müssen unbedingt dem klinischen Unterricht am Krankenbett vorbe- halten bleiben. Die Kenntnisse und Erfahrungen, die in einem poliklini- schen Unterricht vermittelt werden könnten, können weit wirkungsvol- ler durch intensive Nutzung der Praxisfamulatur erreicht werden.

Außerdem gefährdet dieses Vorha- ben der Bundesregierung die Ver- wirklichung des Praktischen Jah- res, da poliklinische Einrichtungen an den Lehrkrankenhäusern erheb- liche finanzielle Mittel erfordern würden; solche sind jedoch nicht einmal ausreichend vorhanden, um DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 27. Mai 1976 1507

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die Lehrkrankenhäuser, so wie sie bis jetzt konzipiert sind, auszustat- ten."

Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder

❑ „Der Deutsche Ärztetag bittet die Bundesländer, die durch die Vorsorgeprogramme für Säuglinge und Kinder eingeleitete Früherken- nung und Frühförderung behinder- ter oder von Behinderung bedroh- ter Kinder weiter auszubauen. Im Gegensatz zu der vom Deutschen Bildungsrat empfohlenen Errich- tung neuer Zentren mit pädago- gischem Schwerpunkt empfiehlt der Deutsche Ärztetag die organisato- rische Erweiterung bestehender medizinischer Einrichtungen. Damit wird eine zu einseitige Orientierung der Frühförderung vermieden und bei geringerem Kostenaufwand eine höhere Effektivität erzielt."

Müttergenesungswerk

❑ „Der Deutsche Ärztetag bittet, die geplante Kürzung der finanziel- len Zuwendungen des Bundesmini- steriums für Jugend, Familie und Gesundheit an das Deutsche Müt- tergenesungswerk nicht zu reali- sieren. In Übereinstimmung mit In- itiativen der kinderärztlichen Ver- bände und Gesellschaften, des Deutschen Ärztinnenbundes und des Hartmannbundes weist der Deutsche Ärztetag darauf hin, daß es sich beim Müttergenesungswerk um ein Sozialprogramm handelt, das des Ausbaues bedarf, keines- falls aber reduziert werden darf.

Durch die Hilfsmaßnahmen sozial benachteiligter, körperlich oder psychisch überlasteter Mütter wird nicht nur die Gesundheit der be- troffenen Mütter gebessert, son- dern auch positive Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes und die gesamte Familiensituation erreicht."

Ärztliche Weiterbildung — Allgemeinmedizin

❑ „Der Deutsche Ärztetag fordert die Leiter aller Kinderkliniken auf, Kollegen, die sich in der Weiterbil-

dung zum Allgemeinarzt befinden, Planstellen für mindestens 6 Mona- te zur Verfügung zu stellen."

Gesundheitserziehung

❑ „Nur ausreichende frühzeitige Gesundheitserziehung führt zu ei- ner bewußten gesunden Lebens- weise. Auch spätere Bewußtseins- änderung in der gesundheitlichen Lebensführung des einzelnen ist meist nur möglich, wenn er als Kind und Jugendlicher vom menschlichen Körper und seiner Gesunderhaltung genügend erfah- ren hat und zu einem Gesundheits- bewußtsein erzogen wurde.

Der Deutsche Ärztetag bittet daher die Kultusminister der Länder, in allen Schulgattungen das Fach Ge- sundheitslehre einzuführen, wieder einzuführen oder zu verbessern und es — vor allem in den Mäd- chenschulen — mit Säuglingspfle- ge, häuslicher Krankenpflege und Ernährungslehre zu verbinden. Ins- besondere soll die heranwachsen- de Jugend über die großen Gefah- ren des Alkohol-, Drogen- und Ni- kotinkonsums aufgeklärt werden."

Arbeitsmedizin

„Am 1. Mai 1976 trat die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft, die dem arbeitenden Menschen in der Bundesrepublik möglichst hu- mane und gesunde Arbeitsstätten und Arbeitsplätze gewährleistet.

Die wissenschaftlichen Grundlagen dazu haben die Physiologen und Arbeitsmediziner mit geschaffen, wofür ihnen der Deutsche Ärztetag sehr herzlich dankt. Er bittet aber auch alle Ärzte, die haupt- und ne- benamtlich in der Arbeitsmedizin tätig sind, auf die Durchführung der Arbeitsstättenverordnung zum Wohle der arbeitenden Bevölke- rung und der Betriebe zu achten und sich dafür einzusetzen."

Praktisches Jahr aussetzen

❑ „Der 76. Deutsche Ärztetag for- dert die Bundesregierung auf, das Praktische Jahr im 3. Medizini- schen Studienabschnitt so lange

auszusetzen, bis die räumlichen und die patientengebundenen Vor- aussetzungen dazu gegeben sind."

Begründung:

0 Weder die Universitätskliniken noch die akademischen Lehrkran- kenhäuser haben die notwendigen Mittel erhalten, die am Krankenbett auszubildenden Studenten über- haupt in ihren Mauern unterzubrin- gen. Bis zum heutigen Tag ist die räumliche Ausstattung der Univer- sitätskliniken lediglich auf das Hör- saalkolleg ausgerichtet, das durch die neue Approbationsordnung ab- gelöst werden soll.

0 Patientennaher Unterricht setzt vornehmlich eine vernünftige Rela- tion von Kranken und Studenten voraus. Das erfordert ein wesent- lich breiteres Heranziehen von au- ßeruniversitären Krankenanstalten für den studentischen Unterricht, als es bisher geschehen ist.

Überwachung von Arzneimittel- untersuchungen an Probanden

❑ „Aus Anlaß der Neufassung der Deklaration von Helsinki auf dem Weltärztetag in Tokio 1975 möge der 79. Deutsche Ärztetag be- schließen:

Der 79. Deutsche Ärztetag fordert mit Nachdruck, daß alle Arzneimit- teluntersuchungen an Gesunden und Kranken unter ausschließli- cher Verantwortung eines entspre- chend qualifizierten approbierten Arztes erfolgen."

Begründung:

Bei der Entwicklung von Pharmaka werden im Rahmen der Klinischen Pharmakologie immer differenzier- tere Untersuchungen am Men- schen notwendig. Diese Untersu- chungen beziehen sich nicht nur auf die Erprobung der Wirksamkeit von Pharmaka, sondern auch auf die Pharmakokinetik und den Me- tabolismus im menschlichen Orga- nismus (= Verstoffwechselung).

Die Untersuchungen werden so- wohl an gesunden freiwilligen

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Reges Interesse fand in der Düsseldorfer Stadthalle der Ausstellungsstand des Deutschen Ärzte-Verlages. Eine gute Gelegenheit, sich am Rand des Ärztetages über alle Neuerscheinungen zu informieren

Entschließungen

Probanden als auch an Patienten mit entsprechender Aufklärung durchgeführt. In der Deklaration von Helsinki/Tokio wird dafür die Verantwortlichkeit eines entspre- chend erfahrenen Arztes gefordert (clinical competent medical Per- son)."

Gestaltung des Praktischen Jahres

E

„Der 79. Deutsche Ärztetag pro- testiert auf das schärfste gegen die unverantwortlich schleppende und völlig ungenügende Verwirklichung der in der Approbationsordnung genannten Voraussetzungen durch die Verantwortlichen in Regierung von Bund und Ländern, Universitä- ten und Lehrkrankenhäusern. Er fordert für das Praktische Jahr zum 1. Oktober 1976:

0 Bundeseinheitliche Ausbil- dungspläne für eine Ausstattung der Lehrkrankenhäuser nach den Bestimmungen der Approbations- ordnung.

® Sofortige Ausstattung der Lehr- krankenhäuser mit Ärzten und Pfle- gepersonal für die erfolgverspre- chende Ausbildung der Studenten, wobei auf acht Studenten minde- stens ein zusätzlicher Arzt kommen muß.

® Garantien der Lehrkrankenhäu- ser, bis zum 1. Oktober 1976 alle räumlichen und sächlichen Voraus- setzungen für Arbeitsplätze, Labor- plätze, Bibliotheken, Untersu- chungszimmer, Nachtdienstzimmer und Schutzkleidung der Studenten für die Durchführung des Prakti- schen Jahres zu schaffen.

® Sicherstellung eines umfassen- den Unfall- und Haftpflichtversiche- rungsschutzes für die Absolventen des Praktischen Jahres.

0 Absicherung der Betroffenen durch einen Tarifvertrag, wie ihn der Marburger Bund vorgeschla- gen hat.

Der 79. Deutsche Ärztetag erwartet von allen Verantwortlichen soforti- ges Handeln."

Ausbildung zur Arzthelferin El „Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird beauftragt, sich ge- genüber dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und anderen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, daß die Berufs- ausbildung zur Arzthelferin von zwei auf drei Jahre verlängert wird."

Begründung:

Die Arzthelferin muß in der Lage sein, Aufgaben einer Assistentin, Laborantin und Sekretärin zu erfül- len. Der vielfältige Wissensstoff und die notwendigen Fertigkeiten lassen sich in einer nur zweijähri- gen Ausbildung kaum ausreichend vermitteln.

Eine Verlängerung der Berufsaus- bildung auf drei Jahre, wie sie in den meisten Lehrberufen üblich ist, würde auch der Tatsache Rech- nung tragen, daß der Anteil des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule zu Lasten der Ausbil- dung in der ärztlichen Praxis in den letzten Jahren heraufgesetzt wurde. Das neue Jugendarbeits- schutzgesetz verstärkt diese Ent- wicklung.

Die Bundesärztekammer, Landes- ärztekammern und freie ärztliche Verbände haben stets eine dreijäh- rige Berufsausbildung zur Arzthel- ferin gefordert. Auch der Berufs-

verband der Arzthelferinnen hat sich, wie seine Vorsitzende in die- ser Woche erneut bestätigte, seit 1964 immer wieder für eine Verlän- gerung der mit zwei Jahren unzu- reichenden Ausbildung eingesetzt.

Der Deutsche Ärztetag ist der Auf- fassung, daß die Ausbildung quali- fizierter Helferinnen des praktizie- renden Arztes nicht zuletzt im In- teresse der Patienten und damit der Öffentlichkeit liegt. Die zustän- digen Stellen sollten deshalb jetzt die dreijährige Berufsausbildung zur Arzthelferin einführen, wie sie für Zahnarzthelferinnen längst selbstverständlich ist.

Dadurch würden auch Schwierig- keiten vermieden, wie sie bei einer Einführung des Berufsbildungsjah- res und seiner Anrechnung auf die Ausbildungszeit von nur zwei Jah- res im Lehrberuf der Arzthelferin sonst mit Sicherheit zu erwarten wären."

Versorgung psychisch Kranker

„Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird beauftragt, zum Er- gebnis der Psychiatrie-Enquete der Bundesregierung ausführlich Stel- lung zu nehmen.

Die Erweiterung des Bundesärzte- kammer-Ausschusses für psycho- hygienische Fragen zu einem Aus- schuß für die Probleme der Versor- gung psychisch Kranker wird ange- regt."

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22 vom 27. Mai 1976 1509

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