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Archiv "Praxiscomputer: Preiswerter „guter Geist“" (06.03.1992)

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dRCO

Arzt-Computer-Systeme

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Der moderne Klassiker

Praxiscomputer:

Preiswerter „guter Geist"

werden. Gerade das Gegen- teil ist der Fall. Kompatibili- tät der erstellten Datensätze, das heißt die Gewährleistung ihrer Kommunikationsfähig- keit zwischen Datenverarbei- tungsanlagen unterschiedli- cher Hersteller, ist eine zen- trale Forderung an die daten- verarbeitungsgestützte Doku- mentation im Krankenhaus.

Dies gilt sowohl für die Quali- tätssicherung als auch für die Basisdokumentation im Krankenhaus. An dieser Stel- le muß den mit Verve vorge- tragenen „Insellösungen" mit Hilfe einer jeweils spezifi- schen Software eine Absage erteilt werden. Datenverar- beitung macht sich erst dann bezahlt, wenn die unter dem Aspekt der Vereinheitlichung der Dokumentationsgrund- sätze wesentlichen Schritte geleistet worden sind. Dazu gehören:

D klare Definitionen für Schnittstellen in den Pro- grammpaketen;

D klare Definition der Protokolle, mit denen Daten übertragen werden können;

D vom Hersteller — und damit von Hard- und Soft- ware-unabhängige Definitito- nen von Standards.

• Die Dokumentations- qualität wird dadurch gestei- gert, daß die Erfassung von einer Prüfroutine unterstützt wird, die die Plausibilität ein- gegebener Daten sichert. Da- mit ist eine gesteigerte Erfas- sungsqualität gesichert, zu- mal eine solche Plausibilitäts- prüfung sicherstellt, daß un- geprüfte Datensätze nicht

„exportiert" werden dürfen.

Der erreichbare Doku- mentationsstandard über- schreitet deutlich die Qualität von papierbezogener Doku- mentation. Künftig sollte kein Konzept zur Qualitätssiche- rung angeboten werden, das nicht eine EDV-gestützte plausibilitätsgeprüfte Erfas- sung der zu erhebenden Da- ten vorsieht.

Dr. med. Robert Schäfer Geschäftsführender Arzt Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstraße 31 W-4000 Düsseldorf 30

Oftmals erweist es sich als vorteilhaft, wenn man ein ge- gebenes Problem mit den Au- gen des unvoreingenomme- nen Außenstehenden be- trachten kann. Genau diese Chance hatte ich, als sich meine Frau vor einem Jahr als praktische (Ost-)Kassen- ärztin niederließ und schlag- artig einem für uns bis dahin unvorstellbaren Papierkrieg gegenüberstand.

Da ich genügend Zeit hat- te (ich gehöre zu den „abge- wickelten" Physikern der Akademie der Wissenschaf- ten) und auch über mehrjäh- rige Programmiererfahrung verfüge, lag es nahe, daß ich mich ein wenig mit dem (in- zwischen ja sehr weitläufigen)

Gebiet der EDV-Angebote für Arztpraxen befaßt habe.

Es fiel mir auf, daß die über- wiegende Mehrzahl der EDV-Anbieter für Arztpra- xen grundsätzlich „komplette Lösungen" an den Arzt brin- gen möchte — das heißt vom Rechner (am besten gleich ei- ne UNIX-Anlage mit mehre- ren Terminals) bis hin zur ausgeklügelten Software, die einfach alles kann: Karteikar- te, Statistiken aller Art, Ab- rechnung, Diagnose-Hilfen, Finanzbuchhaltung (mit Pri- vatliquidation) und manch- mal: ein Text-System gleich eingearbeitet!

Das ist sicher alles nütz- lich, und trotzdem ist die überwiegende Mehrzahl der Arztpraxen offenbar einfach nicht davon zu überzeugen:

Weniger als eine von fünf Arztpraxen nutzt die EDV.

Die erste Hemmschwelle ist

der Preis. „Um die 20 000 DM müssen für ein System investiert werden", so die Aussage der Zeitschrift

„NAV-Virchow-Bund", Heft 11/1991, Seite 70. Und das in einer Zeit, wo man einen 286er AT (inklusive VGA- Grafik, 40 MB-Harddisk, MS- DOS 5.0) zuzüglich VGA- monochrome-Monitor und 24-Nadel-Matrix-Drucker al- les zusammen für weniger als 2500 DM kaufen kann.

Die zweite Hemmschwelle ist zweifellos die Tatsache, daß die meisten Ärzte neben ihrer Arbeit keine Zeit fin- den, sich auch noch mit EDV zu beschäftigen, und deshalb den EDV-Anbietern „schutz- los" ausgeliefert sind. Die

NAV - Virchow - Bund - Zeit- schrift bringt es auf den Punkt mit der Scherzbemer- kung: „Nachdem man uns so leicht keine Bauherrenmodel- le und Ferienimmobilien in Spanien mehr andrehen kann, sollen wir jetzt unser schwer verdientes Geld für Computer rauswerfen." Man erwartet obendrein eine tief- greifende Umstrukturierung des gesamten Praxis-Betrie- bes, sieht hilflose Arzt- helferinnen vor unverständli- chen Menüs (Monitor-Anzei- ge) verzweifeln und läßt es dann halt bleiben.

Integrations-Konzept Nachdem ich mir zunächst einen Überblick zum gesam- ten organisatorischen Ge- schehen in einer Arztpraxis verschafft hatte, begann ich

ein Konzept zu entwickeln, wie man einen AT so in den Arbeitsbereich der Arzthelfe- rin integrieren kann, daß in einem ersten Schritt die ge- samte laufende Datenerfas- sung vom Rechner übernom- men wird. Selbstverständlich hängt hier gleich die Formu- larbeschriftung dran, und Da- teien für die Quartalsabrech- nung einschließlich EBM- Nummern-Vergabe-Statistik, Kosten-Entwicklung, Patien- ten-Stammdaten und anderes werden erzeugt.

Die entscheidende Frage

„Elektronische Karteikarte — ja oder nein?" habe ich mit

„nein" beantwortet. Glückli- cherweise stehe ich mit der Meinung, daß man dem Arzt seine Karteikarte lassen soll- te, nicht allein: Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 49/1991, be- richtete ein EDV-geschädig- ter Arzt, aus welchem Grund seine Praxis nach neun Mona- ten „reumütig zu den über- sichtlichen Karteikarten zu- rückkehrte".

Um mit Hilfe der EDV ei- ne Menge monotoner Arbeit aus der Arztpraxis zu elimi- nieren, ist die Abschaffung der klassischen Karteikarte nicht notwendig. Nicht beim Eintragen der aktuellen Be- funde in die Karte wird Zeit vertan, sondern beim Routi- ne-Betrieb im Anmeldungs- bereich. Enorme Zeiterspar- nis ist bereits mit einem rela- tiv kleinen preisgünstigen Rechner zu erzielen.

Thomas Fuhrmeister, E.- Weinert-Straße 26, 0-6418 Sonneberg

Impressum Redaktion:

Dr. rer. pol. Harald Clade Technische Redaktion:

Herbert Moll

Redaktion Deutsches Ärzteblatt, Herbert-Lewin- Straße 5, 5000 Köln 41, Tel:

02 21/ 40 04-0

Verantwortlich für Anzei- gen: Kurt Sittard, Deutscher Arzte-Verlag GmbH, Die- selstraße 2, 4000 Köln 40, Tel: 0 22 34/7 01 10 Gesamtherstellung:

L. N. Schaffrath, Geldern

Dt. Ärztebl. 89, Heft 10, 6. März 1992 (127) A1-859

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