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Archiv "Guter Arzt" (05.12.2003)

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in der Qualität, bei den Wartezeiten und beim Komfort unterscheiden. Aller- dings müsse geprüft werden, ob die Leistungserbringer künftig auch nach unterschiedlichen Gebühren- und Ent- geltsystemen für ein und dieselbe Lei- stung vergütet oder bezahlt werden (EBM; GOÄ; DRGs).

Auch beim Bürgerversicherungsmo- dell blieben die traditionell gut funktio- nierende, weitgehend von der Selbst- verwaltung gestaltete gegliederte Ge- sundheitssicherung und die Kostenträ- ger und Leistungserbringer unangeta- stet. Die Einbeziehung weiterer Ein- kunftsarten in die Beitragsbemessung und die Anhebung der Beitragsbemes- sungsgrenze in der GKV auf ein höhe- res Niveau seien verfassungsrechtlich tolerabel.

Dagegen müsse ein einkommensun- abhängiges Kopfprämien-Pauschalsy- stem auf eine Refundierung der Pau- schalprämien aus dem allgemeinen Steueraufkommen zurückgreifen. Dies sei weder finanziell darstellbar, noch könne die Finanzierung der Kranken- versicherung wegen des stark kon- junkturabhängigen Steueraufkommens je nach Kassenlage vollzogen werden.

Auch sieht Lauterbach keine reali- stische Chance, ein teilkapital- oder vollkapitalgedecktes Krankenversiche- rungssystem mittelfristig aufzubauen.

Die erforderlichen Finanz- und Kapi- talmittel seien dafür in der Bevölke- rung sehr begrenzt. Das Sparkapital und requirierbare Finanzmittel seien weitgehend bereits durch die gesetzli- che Rentenversicherung und die priva- te Vorsorge für das Alter absorbiert.

Unterstellt, es würden je privat Kran- kenversicherten jährlich 10 000 Euro zurückgestellt, so reichte dieser Kapi- talbetrag lediglich für ein bis einein- halb Jahre.

Kapitalgedeckte oder kapitalgestütz- te Umlagefinanzierungsverfahren in der gesetzlichen Renten- und Pflege- versicherung seien dagegen sinnvoll.

Hier würden die Anspruchsberechtig- ten, die Altersrentner und die Pflege- bedürftigen, ab Erreichen der Alters- grenze keine laufenden Beiträge mehr entrichten müssen, aber in ihrer er- werbsaktiven Zeit zumindest in der Rentenversicherung Anwartschaften aufbauen. In der GKV zahlen auch

Rentner zumindest den hälftigen Pflichtbeitrag weiter.

Im Übrigen ließen sich der solidari- sche und soziale Ausgleich in einer Bür- gerversicherung besser managen als ei- ne auf Steuerrefundierung und massive Subventionierung (bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr) angewiesene Kopfprä-

mienversicherung. Allerdings erfordere das Lauterbach-Modell eine Konvergenz von Gesetzlicher und privater Kranken- versicherung insoweit, als die PKV auf Umlagefinanzierung umstellen und ebenso in den Risikostrukturausgleich einbezogen werden müsste wie die ge- setzlichen Kassen. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 495. Dezember 2003 AA3213

M

it Hippokrates ist bei der Ausübung ärztlicher Tätigkeit ein höherer moralischer Anspruch verankert, der uns wohltuend von anderen Berufsgruppen abhebt und unsere Profession in einem besonderen Glanze erstrahlen lässt. War das nicht ein wesentliches Motiv, das uns dazu verleitete, alle Zellen des menschlichen Körpers auswendig zu lernen, bio- chemische Formeln ins Gehirn zu brennen, endlose Nachtdienste zu schie- ben, 70-Stunden-Wochen als selbstverständlich zu erachten? Hatten wir nicht all dies auf uns genommen, um später einmal diese besondere Aus- zeichnung zu bekommen, man sei ein guter Arzt? Aber gestern ist gestern und heute ist heute. Ich sitze in der Sprechstunde, ein mir bislang fremder Mensch eröffnet das Gespräch mit den Worten: „Ich habe gehört, Sie seien ein wirklich guter Arzt, deswegen komme ich zu Ihnen!“ Ich zucke zusam- men und kauere hinter meinem Schreibtisch, Böses ahnend. „Fangen wir von vorne an: Mit drei Jahren hatte ich Masern!“ Ich schaue höchst interes-

siert, so was macht ein guter Arzt ja. „Oder war es mit vier Jahren?“ Es wä- re geradezu Verrat, ihn auf die mangelnde Bedeutung des Masernjahres hin- zuweisen. „Vor 20 Jahren hatte ich eine Extrasystole!“ Schier unglaublich, aber es hilft nichts, ich muss da durch. „Vor 15 Jahren kam wieder eine!“ Ich höre weiterhin angestrengt zu, es könnte sich schließlich um einen Testpati- enten der Gesetzlichen Krankenversicherung handeln. „Vor zehn Jahren hatte ich keine Extrasystole!“ Das Schicksal will, dass diejenigen mit der umständlichsten Anamnese meist die schlimmsten Erkrankungen haben, die sie aber keinesfalls preisgeben wollen. „Vor fünf Jahren hatte ich auch keine!“ Ich harre gottergeben aus, darauf hoffend, noch innerhalb der nächsten drei Stunden den transmuralen Vorderwandinfarkt erkennen zu dürfen. „Mein bisheriger Hausarzt wollte mir meine Medikamente nicht mehr verordnen!“ Das war also das Problem dieses Menschen! Erleichtert unterschreibe ich die gewünschten Rezepte und damit meinen nächsten Re- gress. Triumphierend nimmt er sie entgegen, und ich lehne mich in dem trügerischen Gedanken zurück, für heute gut genug gewesen zu sein. Fehldiagnose. „Sie könnten mir auch dieses neue Potenzmittel auf Kas- senrezept verschreiben, da hat doch jemand erfolg- reich darauf geklagt. Und falls es zum Prozess kommt, können Sie den für mich führen. Sie sind ja schließlich ein guter Arzt!“ Es gibt Momente, da wünschte ich mir, keiner zu sein. Dr. med. Thomas Böhmeke

Guter Arzt

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