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Archiv "Abtreibung: Kein Honorar ohne anonyme Meldung?" (04.06.1987)

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L SER 87'

OPTO-ELEKTRONIK MIKROWELLEN

8. Internationaler Kongress und Internationale Fachmesse

a•■■•—+13--

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7th Congress of the International Society for

Laser Surgery and Medicine

München, 22:26. Juni 1987

MESSE MÜNCHEN M INTERNATIONAL

Information: Münchener Messe- und Ausstellungsgesell- schaft mbH, Postfach 121009, D-8000 München 12, Telefon (0 89) 5107-0, Telex 5212 086 ameg d, Telefax (0 89) 5107-506, Btx * 35075 # kenversicherung ausgliedern.

Im Gegensatz zu dem Mini- ster meinte er jedoch, der

,demographische Faktor in der Krankenversicherung' sei nicht allein mit der Grund- lohnentwicklung aufzufan- gen. Der Preis für diese Ent- wicklung seien daher steigen- de Beitragssätze, prognosti- zierte Kaula.

Er erneuerte die Forde- rung nach einer Positivliste zur Begrenzung der Arznei- mittelausgaben. Man brau- che sie als Instrument, um die Versorgung mit Arzneimit- teln auf das Notwendige zu- rückzuführen. Um die ent- sprechenden Weichen für die Selbstverwaltung zu stellen, müsse der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.

Zur Selbstbeteiligung meinte Kaula, daß die Versi- cherten schon heute durch- schnittlich mit 6% ihrer Krankheitskosten direkt be- lastet seien. Steuerungswir- kungen seien aber nicht fest- stellbar. Als dieser Anteil noch vergrößert werde, müs- se über eine neue Aufteilung des Beitragssatzes zwischen Arbeitnehmern und Arbeit- gebern nachgedacht wer- den." sm

Abtreibung: Kein Honorar ohne

anonyme Meldung?

„Die von der Bundesre- gierung geplante Verknüp- fung der Meldepflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen mit den Honorarforderungen der Kassenärzte bleibt um- stritten. Bundesgesundheits- ministerin Rita Süssmuth sprach sich im Deutschland- funk dafür aus, Ärzten die Abrechnung eines Schwan- gerschaftsabbruchs bei den Krankenkassen nur dann zu erlauben, wenn sie ihrer Mel- depflicht nachgekommen sind. Abtreibung sei bereits seit 1976 eine ,mitteilungs- pflichtige Krankheit'. Dieser Pflicht zur Mitteilung an das Statistische Bundesamt kä- men jedoch zu viele Ärzte nicht nach. Frau Süssmuth

unterstrich, daß die Mittei- lung weiterhin anonym blei- ben solle und das Verhältnis zwischen Arzt und Patientin nicht belastet werden dürfe.

Eine namentliche Meldung habe nie zur Debatte gestan- den. Bei einem Vorgang wie dem Schwangerschaftsab- bruch müsse die Gesellschaft aber wissen, in welcher Wei- se Entwicklungen verlaufen.

Sie stehe jedoch zu dem Grundsatz ,Helfen statt stra- fen'.

Der Vorsitzende des Ver- bandes der Ärzte Deutsch- lands, Hartmannbund, Horst Bourmer, stellte sich ,voll

Süddeutscheleitung hinter den Vorschlag' von Frau Süssmuth. Die Ärzte leisteten sich einen schlech- ten Dienst, wenn sie Schwan- gerschaftsabbrüche nicht an- gäben, da so der Verdacht entstehen könnte, daß sie Eingriffe in Rechnung stell- ten, die sie gar nicht vorge- nommen hätten, sagte Bour- mer in einem ddp-Gespräch.

Deshalb sei die in den Koali- tionsvereinbarungen festge- schriebene Maßnahme, die Nichterfüllung der Melde- pflicht mit Sanktionen zu be- legen ,richtig und unterstüt- zenswert'. Aus ,falsch ver- standener Schweigepflicht' könne man nicht Leistungen abrechnen, die Meldung je- doch unterlassen. Zudem ist nach Meinung Bourmers An- onymität der Angabe ge- währleistet „ähnlich wie bei den Geschlechtskrankheiten Syphilis und Gonorrhöe' .. . Die stellvertretende Vor- sitzende der SPD-Bundes- tagsfraktion, Renate Schmidt, erklärte, eine sol- che Regelung werde vor al- lem bei Ärzten im ländlichen Raum die Bereitschaft noch verringern, Schwanger- schaftsabbrüche vorzuneh- men. Grundsätzlich sei es durch regionale Auszählun- gen möglich, die Anonymität der Ärzte aufzuheben. Für Frauen werde es künftig noch schwerer und teurer, im Not- fall einen zu dem Eingriff be- reiten Arzt zu finden." ddp

Dt. Ärztebl. 84, Heft 23, 4. Juni 1987 (19) A-1619

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