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Archiv "Die Überkapazitäten sind schuld ..." (04.06.1987)

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Asta-Werke

Degussa Pharma Gruppe Homburg

Degussa Pharma Gruppe

Keine Reform gegen die Ärzte

„,Es wird keine Struktur- reform im Gesundheitswesen gegen die Ärzte geben.' Dies versicherte der für die Re- form im Bundesarbeitsmini- sterium zuständige Ministe- rialdirektor Karl Jung auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesver- einigung in Karlsruhe, die ei-

DIE*WELT

nen Tag vor dem Deutschen Ärztetag stattfindet. Die Ärzte hätten mit der Koppe- lung des Anstiegs der Vergü- tung an die Grundlohnent- wicklung bis ins nächste Jahr hinein bereits eine Vorlei- stung erbracht — im Gegen- satz zu anderen .. .

Die Ärzte forderte er auf, sein Ministerium dabei zu un-

terstützen, die Öffentliche Hand stärker an der Struk- turreform zu beteiligen. Jung nannte insbesondere eine steuerfinanzierte Lösung der Pflegeproblematik und die Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel. Auch könn- te er sich Mittel aus dem Auf- kommen der Tabak- und Al- koholsteuer für die Präven- tion vorstellen. Die Ärzte spielen in Jungs Präventions- überlegungen eine zentrale Rolle: ,Wieso sollen Ärzte nicht in Schulen und Kinder- gärten Stunden über Gesund- heitserziehung abhalten?'

Jährlich oder zweijährlich sollen sich nach Jungs Vor- stellungen alle Versicherten einem Gesundheits-Check- up unterziehen. Dabei sollen Kassen und Ärzte Vorsorge- beratungsstellen einrichten.

Insbesondere sprach Jung sich dafür aus, daß Ärzte in Zukunft ihre Patienten auch

‚teilarbeitsunfähig' schreiben

können. Das absolute Krank- oder Gesundschreiben würde dann entfallen.

Leistungen, die im Grun- de nicht Leistungen der Krankenversicherung sind, sollten nicht mit Beiträgen bezahlt werden. Hier nannte Jung die Abtreibungen, die ja auch aus Steuermitteln fi-

Die Überkapazitäten sind schuld ...

„Für den Vorsitzenden des VdAK, Karl Kaula, sind die Überkapazitäten des Me- dizinbetriebes ,wesentlicher Sprengsatz der Kostenexplo- sion'. Die Begrenzung der Zahl der Ärzte, Zahnärzte und ,fast aller anderen Ein- richtungen des Medizinbe- triebes' müßten daher im Mittelpunkt der anstehenden Strukturreform stehen. Kau- la forderte deshalb ,Kompe-

nanziert werden könnten. Er fragte zudem, ob es noch ge- rechtfertigt sei, daß ein Ar- beiter in die Ortskrankenkas- se gezwungen wird, während ein Techniker im selben Be- trieb in die wesentlich gün- stigere Techniker-Kranken- kasse eintreten könne."

Thomas Linke

tenzen für die Selbstverwal- tung zur Ausschließung von Leistungsangeboten und Lei- stungsanbietern`.

Als weitere wesentliche Ursache für steigende Bei- tragssätze nannte der VdAK- Vorsitzende den zunehmen-

f ndetsblatt

den Anteil der Rentner in der Versichertengemeinschaft.

Ebenso wie Blüm will aber auch Kaula die Rentner nicht aus der solidarischen Kran-

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Bei diabetischer Polyneuropathie

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Asta-Werke AG. Chemische Fabrik, Bielefeld, Chemiewerk Homburg, Zweigniederlassung der Degussa AG, Frankfurt am Main, Thioctacid®

Zusammensetzung: 1 ml Injektionslösung enthält 32,3 mg Ethylendiaminsalz der a-Liponsäure (entsprechend 25,0 mg a-Liponsäure), 10,0 mg Benzylalkohol. 1 Filmtablette enthält 50,0 mg a-Liponsäure. Indikationen:

Diabetische sowie alkoholische Polyneuropathie. Chronische Lebererkrankungen, Fettleber und Fettzirrhose, besonders durch Alkohol, Leberschädigung durch Pilzvergiftung. Gegenanzeigen: Warnhinweis: Thioctacid darf wegen des Gehaltes an Benzylalkohol nicht bei Neugeborenen, insbesondere bei unreifen Frühgeborenen angewendet werden. Nebenwirkungen: Bei zu rascher intravenöser Injektion gelegentlich Kopfdruck und Atembeklemmung, die spontan wieder abklingen. Bei empfindlichen Patienten können im Bereich der Injek- tionsstelle brennende Schmerzen auftreten. Bei oraler Gabe sind keine Nebenwirkungen bekannt. Wechsel- wirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsverlust von Cisplatin. Hinweise: Während Thioctacid-Therapie bei Lebererkrankungen und alkoholischer Polyneuropathie strikte Alkoholkarenz. Schwangere müssen ihren Arzt über die Einnahme von Thioctacid informieren. Preise: 10 Ampullen 50 mg, 2 ml, DM 63,-; 20 Ampullen 50 mg, 2 ml, DM 115,-; 10 Ampullen 100 mg, 4 ml, DM 112,75; 10 Ampullen 250 mg, 10 ml, DM 269,80;

30 Filmtabletten (N1) DM 15,25; 100 Film- tabletten (N3) DM 42,-; Anstaltspackungen.

Stand: Januar 1987

DIE HÖHERE DOSIS ALS Lt rr UND 10 ml INJEKTIONSLÖSUNG

A-1618 (18) Dt. Ärztebl. 84, Heft 23, 4. Juni 1987

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Im Gegensatz zu dem Mini- ster meinte er jedoch, der

,demographische Faktor in der Krankenversicherung' sei nicht allein mit der Grund- lohnentwicklung aufzufan- gen. Der Preis für diese Ent- wicklung seien daher steigen- de Beitragssätze, prognosti- zierte Kaula.

Er erneuerte die Forde- rung nach einer Positivliste zur Begrenzung der Arznei- mittelausgaben. Man brau- che sie als Instrument, um die Versorgung mit Arzneimit- teln auf das Notwendige zu- rückzuführen. Um die ent- sprechenden Weichen für die Selbstverwaltung zu stellen, müsse der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.

Zur Selbstbeteiligung meinte Kaula, daß die Versi- cherten schon heute durch- schnittlich mit 6% ihrer Krankheitskosten direkt be- lastet seien. Steuerungswir- kungen seien aber nicht fest- stellbar. Als dieser Anteil noch vergrößert werde, müs- se über eine neue Aufteilung des Beitragssatzes zwischen Arbeitnehmern und Arbeit- gebern nachgedacht wer- den." sm

Abtreibung: Kein Honorar ohne

anonyme Meldung?

„Die von der Bundesre- gierung geplante Verknüp- fung der Meldepflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen mit den Honorarforderungen der Kassenärzte bleibt um- stritten. Bundesgesundheits- ministerin Rita Süssmuth sprach sich im Deutschland- funk dafür aus, Ärzten die Abrechnung eines Schwan- gerschaftsabbruchs bei den Krankenkassen nur dann zu erlauben, wenn sie ihrer Mel- depflicht nachgekommen sind. Abtreibung sei bereits seit 1976 eine ,mitteilungs- pflichtige Krankheit'. Dieser Pflicht zur Mitteilung an das Statistische Bundesamt kä- men jedoch zu viele Ärzte nicht nach. Frau Süssmuth

unterstrich, daß die Mittei- lung weiterhin anonym blei- ben solle und das Verhältnis zwischen Arzt und Patientin nicht belastet werden dürfe.

Eine namentliche Meldung habe nie zur Debatte gestan- den. Bei einem Vorgang wie dem Schwangerschaftsab- bruch müsse die Gesellschaft aber wissen, in welcher Wei- se Entwicklungen verlaufen.

Sie stehe jedoch zu dem Grundsatz ,Helfen statt stra- fen'.

Der Vorsitzende des Ver- bandes der Ärzte Deutsch- lands, Hartmannbund, Horst Bourmer, stellte sich ,voll

Süddeutscheleitung hinter den Vorschlag' von Frau Süssmuth. Die Ärzte leisteten sich einen schlech- ten Dienst, wenn sie Schwan- gerschaftsabbrüche nicht an- gäben, da so der Verdacht entstehen könnte, daß sie Eingriffe in Rechnung stell- ten, die sie gar nicht vorge- nommen hätten, sagte Bour- mer in einem ddp-Gespräch.

Deshalb sei die in den Koali- tionsvereinbarungen festge- schriebene Maßnahme, die Nichterfüllung der Melde- pflicht mit Sanktionen zu be- legen ,richtig und unterstüt- zenswert'. Aus ,falsch ver- standener Schweigepflicht' könne man nicht Leistungen abrechnen, die Meldung je- doch unterlassen. Zudem ist nach Meinung Bourmers An- onymität der Angabe ge- währleistet „ähnlich wie bei den Geschlechtskrankheiten Syphilis und Gonorrhöe' .. . Die stellvertretende Vor- sitzende der SPD-Bundes- tagsfraktion, Renate Schmidt, erklärte, eine sol- che Regelung werde vor al- lem bei Ärzten im ländlichen Raum die Bereitschaft noch verringern, Schwanger- schaftsabbrüche vorzuneh- men. Grundsätzlich sei es durch regionale Auszählun- gen möglich, die Anonymität der Ärzte aufzuheben. Für Frauen werde es künftig noch schwerer und teurer, im Not- fall einen zu dem Eingriff be- reiten Arzt zu finden." ddp

Dt. Ärztebl. 84, Heft 23, 4. Juni 1987 (19) A-1619

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