• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Vl. Ärzte im öffentlichen Dienst : 1. Derzeitige Situation" (27.06.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Vl. Ärzte im öffentlichen Dienst : 1. Derzeitige Situation" (27.06.1974)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

E. Der Arzt im Beruf

Die Akademie gab im Zusammen- hang mit dem Beschluß des Bun- desverfassungsgerichtes zum Facharztwesen dem Vorstand der Bundesärztekammer zahlreiche Anregungen, die in den später pu- blizierten Vorschlag der Bundesärz- tekammer für eine ländergesetzli- che Regelung Eingang fanden. Da- neben wurden von der Akademie Einzelfragen erörtert, die sich aus der fachärztlichen Tätigkeit im Rahmen der RVO ergaben.

Zur Auswertung des bei den ver- schiedenen ärztlichen und fachärzt- lichen Berufsverbänden vorliegen- den Materials und der von den Re- ferenten eines jeden Fachgebietes bzw. jeder fachärztlichen Berufs- gruppe in den vergangenen Jahren in mehreren Sitzungen des Ple- nums der Akademie vorgetragenen Vorstellungen über die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes aus der besonderen Sicht ihrer einzel- nen Fächer wurde mit Zustimmung des Vorstandes der Bundesärzte- kammer ein besonderer Arbeits- kreis gebildet. Dieser stellte einen umfassenden Bericht über die der- zeitige Lage, Arbeitsbedingungen und mögliche künftige Entwicklung der fachärztlichen Tätigkeit in den verschiedenen Gebieten zusam- men. Der Bericht soll aufzeigen, welche Möglichkeiten sich bieten und welche voraussichtliche Ent- wicklung in den einzelnen Tätig- keitsbereichen zu erwarten ist. Die- se Zusammenstellung soll zu einer Broschüre gefaßt werden und ins- besondere auch zur Unterrichtung des ärztlichen Nachwuchses dienen.

2. Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände

Seit Jahren bestand als Zusam- menschluß fachärztlicher Berufs- verbände die „Arbeitsgemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände"

(AfB). Dieser Verband hat sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem 75. Deutschen Ärztetag aufgelöst.

Es wurde eine „Gemeinschaft fach- ärztlicher Berufsverbände" (GfB) neu gegründet. Während zahlrei- che, insbesondere auch die großen Berufsverbände der Internisten und

Chirurgen in den letzten Jahren in der AfB nicht mehr Mitglied waren, sind zur Zeit bis auf zwei Berufs- verbände sämtliche bestehende Or- ganisationen dieser Art Träger des neuen Zusammenschlusses. Der derzeitige erste Sprecher, Prof.

Bröglie, erklärte zur Neugründung vor der Deutschen Akademie der Fachärzte, daß, „wenn auch das Ziel des facharztverbandlichen Zu- sammenschlusses, nämlich die ge- meinsame Vertretung fachärztli- cher Probleme, nach außen hin nicht mehr die Bedeutung hat wie in früheren Jahren, ein derartiger

1. Derzeitige Situation

Der öffentliche Gesundheitsdienst leidet seit Jahren unter einem be- trächtlichen Mangel an ärztlichen Mitarbeitern. Nicht zuletzt tragen die wenig attraktiven Einkommen und fehlenden Aufstiegsmöglich- keiten dazu bei. Dies veranlaßte die Bundesärztekammer, sich wieder- holt — und zwar schon vor Jahren

— unter anderem für eine bessere Bezahlung, aber vor allem für bes- sere Aufstiegsmöglichkeiten der im öffentlichen Gesundheitsdienst tä- tigen Ärzte einzusetzen.

Im Berichtsjahr wandte sich das Präsidium des Deutschen Ärzteta- ges mit einer neuerlichen Ent- schließung an die Öffentlichkeit.

Das Präsidium nahm die Beratun- gen im Deutschen Bundesrat zur Reform des Besoldungs- und Zula- genrechts zum Anlaß, darauf hinzu- weisen, „daß um den zeitlich ab- sehbaren personellen Zusammen- bruch des öffentlichen Gesund- heitsdienstes zu verhindern, eine der Leistung und Verantwortung dieser Ärzte gerecht werdende Be- soldung zu schaffen ist". Als So- fortmaßnahme sollte den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst eine Stellenzulage gewährt wer- den, wie sie bereits den Sanitätsof- fizieren seit Jahren gezahlt wird.

Selbst diese Zulage macht aber nach Auffassung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages struktu- relle Verbesserungen im öffentli- chen Gesundheitsdienst und eine

Zusammenschluß dennoch nötig ist, weil es auch heute noch Fra- gen und Problemkreise gibt, die alle fachärztlichen Berufsverbände angehen".

Die GfB soll nach Auffassung ihrer Mitglieder ein Aussprache- und Be- schlußgremium sein. Es ist vorge- sehen, daß der neue Verband nur dann tätig wird, wenn eine gemein- same Vertretung fachärztlicher Be- lange nach außen hin erforderlich ist. Eine offizielle Aussage ist nur auf Grund einstimmiger Beschlüs- se möglich.

grundlegende Neuordnung der Be- soldung nicht entbehrlich. „Im Hin- blick auf die mehrfach vom Deut- schen Ärztetag erhobene Forde- rung nach einer Neuordnung der Besoldung der Ärzte im öffentli- chen Gesundheitsdienst ist es un- verständlich" — so die Entschlie- ßung des Präsidiums —, „daß der im Endstadium der Beratungen und Beschlußfassung stehende Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Verein- heitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts (BesVNG) dieser Notwendigkeit einer Besoldungs- neuordnung nicht Rechnung trägt."

Durch gesondertes Schreiben wur- den ferner die Mitglieder der betei- ligten Ausschüsse des Bundesrates

— der Ausschuß für innere Angele- genheiten, der Finanzausschuß, der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, der Ausschuß für Kulturfragen und der Rechtsaus- schuß — auf die brennenden Pro- bleme der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verwiesen. Die parlamentarischen Beratungen zu einer endgültigen Besoldungsre- form stehen noch aus.

Ausschuß

„Ärzte im öffentlichen Dienst"

Der 1972 ins Leben gerufene Aus- schuß der Bundesärztekammer

„Ärzte im öffentlichen Dienst" hat die Aufgabe übernommen, sich den Problemen der Ärzte im öffentli- chen Dienst besonders zu widmen.

Vl. Ärzte im öffentlichen Dienst

1998 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

E. Vl. Ärzte im öffentlichen Dienst

Unter dem Vorsitz von Dr. Schmidt, Berlin, sieht der Ausschuß seine Aufgabe vor allem darin, die Tätig- keit und Stellung des Arztes im öf- fentlichen Dienst innerhalb und au- ßerhalb der Ärzteschaft sowie die Beziehung zu den übrigen ärztli- chen Gruppen — Ärzten im Kran- kenhaus und niedergelassenen Ärzten — darzustellen. Schwer- punkt der Arbeit des Ausschusses

„Ärzte im öffentlichen Dienst" sind neben der weiteren Befassung mit der Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Stellung- nahme zur Reform des sozialärztli- chen Dienstes, die Rechtsstellung und die Besoldung der beamteten Ärzte im öffentlichen Dienst, Be- sonderheiten des angestellten Arz- tes im öffentlichen Dienst und Nachwuchsfragen.

2. Reform des öffentlichen

Gesundheitsdienstes

Eine der Hauptaufgaben des Aus- schusses war es, eine Stellungnah- me über die Zukunftsaspekte des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu konzipieren; sie wurde dem Ausschuß „Gesundheits- und so- zialpolitische Vorstellungen der deutschen Ärzte" überwiesen. Dar- in werden die Zielvorstellungen der Ärzte im öffentlichen Dienst, derje- nigen Ärzte also, die in der soge- nannten „Dritten Säule" unseres Gesundheitssystems — Ärzte in freier Praxis, Ärzte im Kranken- haus, Ärzte im öffentlichen Dienst

— tätig sind, dargestellt. Danach soll das Aufgabengebiet der Ärzte im öffentlichen Dienst entspre- chend dieser Gliederung vornehm- lich jene gesundheitlichen Aufga- ben umfassen, die ihrer Natur nach von anderen ärztlichen Gruppen nicht wahrgenommen werden kön- nen.

Somit beschränkt sich der Inhalt der Stellungnahmen auf jene Pro- blemkreise, welche für die im öf- fentlichen Dienst wirkenden Ärzte als spezifisch anzusehen sind. Der Ausschuß „Ärzte im öffentlichen Dienst" will durch seine Stellung- nahme zu den gesundheitspoliti- schen Fragen der Gegenwart, die an den Ausschuß „Gesundheits-

und sozialpolitische Vorstellungen der deutschen Ärzte" gerichtet wird, zu einer Versachlichung und Entideologisierung der Diskussion um unser Gesundheitswesen bei- tragen.

Im Hinblick auf den Beschluß des Deutschen Ärztetages 1973, der die erstmalig vorgelegten und berate- nen „Gesundheits- und sozialpoliti- schen Vorstellungen" grundsätz- lich billigte und zur Überarbeitung an die ärztlichen Organisationen überwies, sah es der Ausschuß im Berichtsjahr unter anderem als sei- ne Aufgabe an, das Kapitel „Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst"

zu überarbeiten. Wesentliche in- haltliche Änderungen wurden da- bei nicht vorgenommen; eingeflos- sen in die Arbeit sind jedoch Anre- gungen, die aus den Reihen ande- rer ärztlicher Organisationen an die Bundesärztekammer herange- tragen worden sind. Die neugefaß- te Stellungnahme des Ausschusses

„Ärzte im öffentlichen Dienst" hat folgenden Wortlaut:

> „Derzeitige Situation und Be- sonderheiten

Die derzeitige Situation bei den Gesundheitsämtern ist durch die folgenden, für den gesamten son- stigen öffentlichen Dienst nicht ty- pischen Merkmale charakterisiert:

Der einzelne Arzt handelt im Rah- men seiner ärztlichen Tätigkeit ei- genverantwortlich und kann seine ärztliche Entscheidung nicht dele- gieren. Er ist weisungsgebunden gegenüber dem Träger der öffentli- chen Einrichtung nur in Verwal- tungsfragen; dagegen ist er wei- sungunabhängig in ärztlichen Fra- gen. Auch zwischen vor- und nach- geordneten Ärzten besteht im ärzt- lich-medizinischen Bereich kein Weisungsverhältnis. Dementspre- chend fehlt für den typischen Tä- tigkeitsbereich der im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärzte die verwaltungsübliche Ent- scheidungpyramide; der sonst übli- che Stellenkegel wird damit nicht anwendbar.

Aus der Aufgabenstellung des Arz- tes in der Gesundheitsverwaltung, aus der Wahrnehmung der öffentli- chen Interessen und aus der ärztli-

chen Schweigepflicht gegenüber dem Träger können sich Konflikt- situationen zwischen Arzt und Be- hörde ergeben.

In vielen Fällen sind Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ohne Überschreiten der Grenzen einer kommunalen Gebietskörper- schaft nicht mehr zu erfüllen.

Da diese Gegebenheiten in der Ge- staltung der Aufgaben und der Ar- beitsbedingungen für Ärzte im öf- fentlichen Gesundheitsdienst nicht ausreichend berücksichtigt wer- den, ist diese verantwortungsvolle Tätigkeit für den ärztlichen Nach- wuchs kaum erstrebenswert. Das führte zu einer spürbaren Überalte- rung der dort tätigen Ärzte und ei- ner erheblichen Unterbesetzung der Stellen. Es muß mit Nachdruck auf den Ernst der Lage hingewie- sen und darauf aufmerksam ge- macht werden, daß ein fahrlässig in Kauf genommener Zusammen- bruch des öffentlichen Gesund- heitsdienstes das Funktionieren des gesamten Gesundheitswesens entscheidend in Frage stellt.

> Gesundheitsfachverwaltung Aus alledem wird eine veränderte Gestaltung des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes im Sinne einer Gesundheitsfachverwaltung immer dringender notwendig. Nicht zu- letzt verlangen die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Tech- nik, die Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung eine sol- che Umgestaltung.

Der Deutsche Ärztetag schlägt vor, in allen Bundesländern weitgehend übereinstimmende Landesgesund- heitsgesetze als Voraussetzung für die empfohlenen Änderungen zu schaffen. Die Gesundheitsfachver- waltung sollte in ausreichend gro- ßen Regionen unter Berücksichti- gung aller beteiligten Disziplinen eingerichtet werden.

In jeder Ebene der staatlichen und kommunalen Verwaltung sollte nur eine Stelle mit Befugnissen des öf- fentlichen Gesundheitsdienstes ausgestattet werden.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 1999

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Es waren nicht die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die in den letzten vier Jahren mehr als 500 Gesetze beschlossen haben, sondern das war der Deutsche Bundestag.. Ich

(Grimm) sdte I. Begriff und Haftungsgrundsätze. Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Begriff und Zweck. Inhalt der Personalakte. Personalakten und

Dem Beschäftigten obliegt es, seinen fälligen Urlaub geltend zu machen 46. Der Arbeitgeber als Schuldner der Urlaubsgewährung hat nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG die Pflicht, Wünsche

Einem weiteren gewerkschaftlichen Anliegen widmet sich das Projekt „Unterstüt- zende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (RE-BEM)“. Es wird vom DGB

5.3 Mitarbeiter im Amt für Öfentliche Ordnung, Abteilung

schaften die Frage nach wirksamen Gegenmaßnahmen. Was können sie für mehr Sicherheit der Beschäftigten tun? Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst belei­.. digt, beschimpft

2 Pusch.. d) Wirkung, Angreifbarkeit und Durchsetzbarkeit des Spruches des Schiedsgerichts 134 4. Analyse des Konfliktlösungsmechanismus und Zusammenfassung 135 a) Verhandlungshilfe