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(1)

Staatliche Förderung von Lebensversicherungen als Säule der privaten Altersversorgung

Ein Vergleich der Entwicklungen in Großbritannien und in Deutschland mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung

Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft

Eingereicht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg

Vorgelegt von: Axel Thomas Rüttler Berichterstatter: Prof. Dr. Rainer Gömmel

Prof. Dr. Dirk Meyer-Scharenberg Tag der Disputation: Montag, 6. Februar 2006

(2)

Meinen Eltern

(3)

Vorwort

Private Altersversorgung ist ein stets aktuelles Thema. Entsprechende Gesundheit vorausgesetzt muss sich jeder Mensch früher oder später mit der eigenen zukünftigen Versorgungssituation auseinandersetzen. In den vergangenen Jahren steigerte sich das Interesse an der privaten Altersversorgung bedeutend. Dies ist ursächlich auf die verstärkt publik gemachte abnehmende Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Renten- versicherung zurück zu führen. Die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung war keine Überraschung. Bereits bei Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 wurden anhand prognostizierter demographischer Entwicklungen ungünstige langfristige Perspektiven aufgezeichnet.

Die private Altersversorgung ist ein weites Feld. Es gibt heute eine kaum mehr überschaubare Vielzahl an Produkten und Möglichkeiten der Vorsorge. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist nur eine von vielen Möglichkeiten, Alterssicherung zu betreiben. Zweifelsohne gibt es alternative Kapitalanlageprodukte, bei denen man erörtern kann, ob langfristig nicht höhere Erträge zu erwarten sind.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger e.V. (VDR) mehr als 50 Mio. (aktiv und passiv) Versicherte, die noch keine Rente beziehen. Alle – auch die in dieser Zahl noch nicht enthaltenen 23 Mio. Bestandsrenten – sind von der abnehmenden Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen. Ohne eine leistungsfähige zusätzliche Altersversorgung wird sich ihre Versorgungssituation in den nächsten Jahrzehnten deutlich verschlechtern. Mit der zu erwartenden Versorgungssituation in Deutschland dürfen sich insbesondere aktive rentenversicherungs- pflichtige Arbeitnehmer bei der in Deutschland gegebenen Förderungssituation der privaten Altersversorgung nicht mehr zufrieden geben.

Stand: Juli 2003 (Vorlage der Dissertation).

(4)

Inhaltsübersicht

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis ... X Abkürzungsverzeichnis... XIII

1 Aufgabenstellung...1

1.1 Einführung...1

1.2 Ziele der Arbeit ...2

1.3 Zielgruppe und Abgrenzungen ...3

1.4 Aufbau der Untersuchung ...4

2 Begriffliche Grundlagen...6

2.1 Staatliche Förderung ...6

2.2 Lebensversicherung ...7

2.3 Altersversorgung ...18

2.4 Vergleich ...20

2.5 Deutschland und Großbritannien ...20

2.6 Gesetzliche Rentenversicherung ...21

3 Lebensversicherung im Kontext der Alterssicherung ...24

3.1 Alterssicherungstheorien und -systeme ...24

3.2 3-Säulen-Theorie und Praxis...24

3.3 Ziele mit Lebensversicherungen ...32

3.4 Bedeutung der Lebensversicherung ...34

3.5 Rendite der Lebensversicherung ...39

4 Entwicklung der Lebensversicherung...51

4.1 Deutschland ...51

4.2 Großbritannien ...58

5 Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ...63

5.1 Deutschland ...63

5.2 Großbritannien ...79

6 Staat, Wirtschaftsordnung und Altersversorgung ...92

6.1 Deutschland ...94

6.2 Großbritannien ...102

7 Fördermaßnahmen in Deutschland ...111

7.1 Technik der Einkommensbesteuerung ...111

7.2 Sonderausgaben ...113

7.3 Kapitalerträge in der Ansparphase ...147

7.4 Kapitalleistungen ...158

7.5 Rentenbezüge ...160

7.6 „Riester-Rente“...170

7.7 Direktversicherung ...189

7.8 Befreiungsversicherungen...192

7.9 Schenkung- und Erbschaftsteuer ...193

7.10 Vermögensteuer...195

7.11 Verkehrsteuer...196

7.12 Sparförderung ...198

(5)

8 Fördermaßnahmen in Großbritannien ...205

8.1 Technik der Einkommensbesteuerung ...205

8.2 Selbständige Förderung der Lebensversicherung...208

8.3 Retirement annuity contracts...221

8.4 Personal pensions...224

8.5 Stakeholder pensions...228

8.6 Sparförderung ...236

8.7 Capital gains tax...245

8.8 Kapitalverkehrsbesteuerung...248

8.9 Verkehrsteuer...251

9 Ergebnisse und Fazit...253 Anhang (einschließlich Anhangsverzeichnis) ...CCLXV Quellen- und Literaturverzeichnis ...CCXCI

(6)

Inhaltsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis ... X Abkürzungsverzeichnis... XIII

1 Aufgabenstellung...1

1.1 Einführung...1

1.2 Ziele der Arbeit ...2

1.3 Zielgruppe und Abgrenzungen ...3

1.4 Aufbau der Untersuchung ...4

2 Begriffliche Grundlagen...6

2.1 Staatliche Förderung ...6

2.2 Lebensversicherung ...7

2.2.1 Allgemeiner Versicherungsbegriff ...7

2.2.2 Begriffe und Ausprägungen ...8

2.2.3 Funktionsweise von Lebensversicherungen ...15

2.3 Altersversorgung ...18

2.4 Vergleich ...20

2.5 Deutschland und Großbritannien ...20

2.6 Gesetzliche Rentenversicherung ...21

3 Lebensversicherung im Kontext der Alterssicherung ...24

3.1 Alterssicherungstheorien und -systeme ...24

3.2 3-Säulen-Theorie und Praxis...24

3.2.1 Deutschland ...25

3.2.2 Großbritannien ...28

3.3 Ziele mit Lebensversicherungen ...32

3.4 Bedeutung der Lebensversicherung ...34

3.5 Rendite der Lebensversicherung ...39

4 Entwicklung der Lebensversicherung...51

4.1 Deutschland ...51

4.2 Großbritannien ...58

5 Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ...63

5.1 Deutschland ...63

5.1.1 Ursprung ...63

5.1.2 Entwicklung...64

5.1.3 Aktuelle Lage ...72

5.1.4 Daten ...74

5.2 Großbritannien ...79

5.2.1 Ursprung ...79

5.2.2 Entwicklung...80

5.2.3 Aktuelle Lage ...84

5.2.4 Daten und Besonderheiten der National Insurance ...86

6 Staat, Wirtschaftsordnung und Altersversorgung ...92

6.1 Deutschland ...94

6.2 Großbritannien ...102

(7)

7 Fördermaßnahmen in Deutschland ...111

7.1 Technik der Einkommensbesteuerung ...111

7.2 Sonderausgaben ...113

7.2.1 Definition und Zielsetzung...113

7.2.2 Voraussetzungen ...115

7.2.3 Berechnung...117

7.2.4 Entwicklung des § 10 EStG...118

7.2.5 Quantifizierung ...127

7.2.6 Förder-Paradoxon ...133

7.2.6.1 Subjektives Leistungsfähigkeitsprinzip...133

7.2.6.2 Spielraum für Arbeitnehmer ...137

7.2.6.3 Versicherungsschutzgedanke ...138

7.2.6.4 Rentner-Förderung ...139

7.2.6.5 Inflation und leere Kassen ...140

7.2.6.6 Freibetrag versus Zulage ...141

7.2.6.7 Millionärs-Förderung ...142

7.2.6.8 Negative Sparanreize und umgekehrtes Solidaritätsprinzip...143

7.2.6.9 Vorwegabzug ...144

7.2.6.10 Fungibilität des Vermögens ...146

7.2.6.11 Steuercharakter der Beiträge ...146

7.3 Kapitalerträge in der Ansparphase ...147

7.3.1 Steuerfreiheit der Erträge...147

7.3.2 Sparer-Freibetrag...151

7.3.3 Kapitalertragsteuer...152

7.3.4 Förder-Paradoxon ...154

7.3.4.1 Millionen-Versicherung ...154

7.3.4.2 Wettbewerbsverzerrung...155

7.3.4.3 Gekürzter Sparer-Freibetrag ...156

7.3.4.4 Fehlende Inflationsanpassung ...157

7.3.4.5 Nominalwertprinzip ...157

7.4 Kapitalleistungen ...158

7.5 Rentenbezüge ...160

7.5.1 Förder-Paradoxon ...164

7.5.1.1 Sterbetafeln ...164

7.5.1.2 Ertragsanteil und Umlageverfahren ...164

7.5.1.3 Versicherungsgewinn und –verlust ...166

7.5.1.4 Mallorca-Rentner ...167

7.5.1.5 Pensionen und Renten ...168

7.5.1.6 Umgekehrtes Solidaritätsprinzip ...170

(8)

7.6 „Riester-Rente“...170

7.6.1 Allgemeines ...170

7.6.2 Entstehungsgeschichte ...172

7.6.3 Fördermaßnahmen und Besteuerung ...173

7.6.4 Förder-Paradoxon ...175

7.6.4.1 Begünstigter Personenkreis ...175

7.6.4.2 Ausweitung staatlicher Aktivität...175

7.6.4.3 Dokumentationsbedarf...176

7.6.4.4 Ablauforganisation ...177

7.6.4.5 Vertragskosten und Produktqualität ...178

7.6.4.6 Eingeschränkte Produktvielfalt...179

7.6.4.7 Fungibilität, Vererbbarkeit und Hinterbliebenenversorgung ...180

7.6.4.8 Nachgelagerte Besteuerung ...182

7.6.4.9 Umgekehrtes Solidaritätsprinzip ...184

7.6.4.10 Mallorca-Rentner und Gastarbeiter...184

7.6.4.11 Kalkulierte Lebenserwartung ...185

7.6.4.12 Prognoseannahmen...186

7.6.4.13 Einseitige Arbeitgeberentlastung ...187

7.6.4.14 Förderintensität ...187

7.7 Direktversicherung ...189

7.8 Befreiungsversicherungen...192

7.9 Schenkung- und Erbschaftsteuer ...193

7.10 Vermögensteuer...195

7.11 Verkehrsteuer...196

7.11.1 Umsatzsteuer ...196

7.11.2 Versicherungsteuer ...197

7.12 Sparförderung ...198

7.12.1 Kapitalansammlungsverträge, Spar- Prämiengesetz ...199

7.12.2 Vermögensbildungsgesetze...201

8 Fördermaßnahmen in Großbritannien ...205

8.1 Technik der Einkommensbesteuerung ...205

8.2 Selbständige Förderung der Lebensversicherung...208

8.2.1 Beiträge...208

8.2.2 Kapitalerträge in der Ansparphase...214

8.2.3 Kapitalleistungen...217

8.2.4 Rentenbezüge...220

8.3 Retirement annuity contracts...221

8.4 Personal pensions...224

8.5 Stakeholder pensions...228

8.5.1 Allgemeines ...228

8.5.2 Berechtigter Personenkreis...229

8.5.3 Beiträge...230

8.5.4 Erträge in der Ansparphase ...232

8.5.5 Leistungen ...233

8.5.6 Zusammenfassung...235

8.6 Sparförderung ...236

8.6.1 Personal Equity Plan...237

8.6.2 Tax Exempt Special Savings Account...238

8.6.3 Individual Savings Account ...240

8.6.4 Zusammenfassung...244

(9)

8.7 Capital gains tax...245

8.8 Kapitalverkehrsbesteuerung...248

8.8.1 Estate duty und capital transfer tax ...248

8.8.2 Inheritance tax ...249

8.9 Verkehrsteuer...251

8.9.1 Value added tax und stamp duty...251

8.9.2 Premium tax ...251

9 Ergebnisse und Fazit...253 Anhang (einschließlich Anhangsverzeichnis) ...CCLXV Quellen- und Literaturverzeichnis ...CCXCI

(10)

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tab. 1 Struktur der Lebensversicherungsbeiträge nach

Versicherungsarten 9 Tab. 2 Anteil der Lebensversicherung an der Anzahl der

Verträge des eingelösten Neuzugangs in der

Lebensversicherung 9 Tab. 3 Anteil der Lebensversicherung an der

Versicherungssumme des eingelösten Neuzugangs

in der Lebensversicherung 10

Tab. 4 Entwicklung der garantierten Mindestverzinsung 16 Tab. 5 Vertraglich garantierte Versicherungssummen 37 Tab. 6 Rendite deutscher und britischer

Lebensversicherungen 46 Tab. 7 Rendite britischer Clerical Medical Policen 46 Tab. 8 Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung 48 Tab. 9 Verhältnis von Renten- zu Beitragsmark in der

gesetzlichen Rentenversicherung 49

Tab. 10 Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung 75 Tab. 11 Beitragssätze zur National Insurance 89 Tab. 12 Beitragsbemessungsgrenzen zur National Insurance 90 Tab. 13 Abgabenlast eines Durchschnittsverdieners

einschließlich Arbeitgeberanteilen 146 Tab. 14 Entwicklung der Sparer-Freibeträge 151 Tab. 15 Veränderung der Ertragsanteile 163

Tab. 16 Riester-Förderung 187

Tab. 17 Entwicklung der Direktversicherung 189 Tab. 18 Veränderung der pauschalen Lohnsteuersätze und

Höchstbeiträge bei der Direktversicherung 191 Tab. 19 Entwicklung des allgemeinen

Versicherungsteuersatzes 198 Tab. 20 Britischer Einkommensteuertarif 2002/03 206 Tab. 21 Entwicklung des Basissteuersatzes 208 Tab. 22 Entwicklung der Beitragsförderung in Großbritannien 213 Tab. 23 Entwicklung der absetzbaren Höchstbeiträge zu

retirement annuity contracts 222

Tab. 24 Staffelung der Höchstbeiträge zu retirement annuity

contracts für das Steuerjahr 2002/03 223 Tab. 25 Entwicklung der Beitragssatzminderungen zur NI im

Zusammenhang mit qualifizierenden personal

pension schemes 225

Tab. 26 Beitragsbegrenzung zu personal pensions in

Prozent des Einkommens 227

Tab. 27 Entwicklung der earnings cap – Einkommensgrenze

für Beiträge zu personal pensions 227 Tab. 28 Beitragsbegrenzung zu stakeholder pensions in

Prozent des Einkommens 231

Tab. 29 Entwicklung der earnings cap – Einkommensgrenze

für Beiträge zu stakeholder pensions 231

(11)

Tab. 30 Entwicklung der Beitragssatzminderungen zur NI im Zusammenhang mit qualifizierenden stakeholder

pension schemes 232

Tab. 31 Maximalbeiträge zu ISAs 241

Tab. 32 Kumulierung der Sparförderung seit PEPs 244 Tab. 33 Unterschiede personal pensions / stakeholder

pensions und ISAs / PEPs 245

Tab. 34 Entwicklung der Freibeträge und Steuersätze bei

der CGT 247

Tab. 35 Entwicklung der Freibeträge bei der inheritance tax 249 Tab. 36 Entwicklung des regulären Steuersatzes bei der

premium tax 252

Abb. 1 Formen der Alterssicherung in Deutschland 25 Abb. 2 Formen der Alterssicherung in Großbritannien 28 Abb. 3 Anteil der Lebensversicherung am

Versorgungsvolumen der Bevölkerung 35 Abb. 4 Kumulierte Beitragssätze zur Sozialversicherung 76 Abb. 5 Entwicklung der durchschnittlichen Bruttoentgelte im

Vergleich zu den Beitragsbemessungsgrenzen 77 Abb. 6 Entwicklung der realen durchschnittlichen

Versichertenrenten 78 Abb. 7 Einkommensteuerliches Ermittlungsschema 112 Abb. 8 Nominelle Entwicklung der kumulierten

aufzuwendenden und steuerwirksamen

Sonderausgabenhöchstbeträge eines kinderlosen ledigen Steuerpflichtigen bei ungekürztem und

erschöpftem Vorwegabzug 127

Abb. 9 Nominelle Entwicklung der kumulierten aufzuwendenden und steuerwirksamen Sonderausgabenhöchstbeträge zusammen- veranlagter Ehegatten mit zwei Kindern bei

ungekürztem und erschöpftem Vorwegabzug 128 Abb. 10 Reale Entwicklung der kumulierten aufzuwendenden

und steuerwirksamen Sonderausgabenhöchst- beträge eines kinderlosen ledigen Steuerpflichtigen

bei ungekürztem und erschöpftem Vorwegabzug 129 Abb. 11 Reale Entwicklung der kumulierten aufzuwendenden

und steuerwirksamen Sonderausgabenhöchst- beträge zusammenveranlagter Ehegatten mit zwei Kindern bei ungekürztem und erschöpftem

Vorwegabzug 129 Abb. 12 Nominelle Entwicklung der Arbeitnehmeranteile

eines ledigen Durchschnittsverdieners im Vergleich zu den steuerwirksamen Sonderausgabenhöchst-

beträgen 130

(12)

Abb. 13 Verbleibendes steuerwirksames Aufwandspotential eines ledigen Durchschnittsverdieners für

sonderausgabenabzugsfähige individuelle Vorsorge 131 Abb. 14 Nominelle Entwicklung der Arbeitnehmeranteile

einer Familie mit zwei Kindern und 1,5

Durchschnittsverdienern im Vergleich zu den

steuerwirksamen Sonderausgabenhöchstbeträgen 132 Abb. 15 Verbleibendes steuerwirksames Aufwandspotential

einer Familie mit zwei Kindern und 1,5

Durchschnittsverdienern für sonderausgaben-

abzugsfähige individuelle Vorsorge 133 Abb. 16 Sonderausgabenhöchstbeträge eines

durchschnittlichen Rentners 140

Abb. 17 Zinsbesteuerung bei Lebensversicherungen 149 Abb. 18 Steuerfreier Kapitalstock in Abhängigkeit des

Zinssatzes bei Einzel- und Zusammenveranlagung 152 Abb. 19 Geplante Neuregelung des Jahres 1989 154 Abb. 20 Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die income

tax 206

Abb. 21 Anlageprodukte bei ISAs 241

(13)

Abkürzungsverzeichnis

a.A. anderer Ansicht

Abb. Abbildung

ABI Association of British Insurers (brit.,

Dachverband brit. Lebensversicherer)

Abs. Absatz

AFP Agence France-Presse GmbH

(Nachrichtenagentur)

AltZertG Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Anm. Anmerkung

ANSPZ Arbeitnehmer-Sparzulage

AnV Angestelltenversicherung

AO Abgabenordnung

AP Associated Press GmbH (Nachrichtenagentur) APP Appropriate Personal Pension (brit., privater

Altersvorsorgevertrag)

APPSHP Appropriate Personal Pension Stakeholder Pension (brit., privater Altersvorsorgevertrag) ArV Arbeiterrentenversicherung AS Altersvorsorge-Sondervermögen

AStG Außensteuergesetz

Aufl. Auflage

AV gesetzliche Arbeitslosenversicherung AVmEG Altersvermögensergänzungsgesetz AVmG Altersvermögensgesetz

AZ Aktenzeichen

BAFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAV Bundesaufsichtsamt für das

Versicherungswesen

BB Betriebsberater (Zeitschrift) BBMG Beitragsbemessungsgrenze

Bd. Band

betr. betreffend

BetrAVG Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz)

BewG Bewertungsgesetz

BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

BFH Bundesfinanzhof

BFHE Entscheidungen des Bundesfinanzhofes

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGH Bundesgerichtshof

BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium der Finanzen /

Bundesminister der Finanzen BRD Bundesrepublik Deutschland brit. britisch / -e / -er / -es

Bsp. / bspw. Beispiel / beispielsweise

BStBl. Bundessteuerblatt

BT-Drucks. Bundestags-Drucksache Buchst. Buchstabe

(14)

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts

bzw. beziehungsweise

ca. circa

CAT-Standards Charges – Access – Terms (brit., Vertragsbedingungen bei

Altersvorsorgeverträgen) CGT capital gains tax (brit.,

Vermögenszuwachssteuer)

COMPS Contracted-Out Money Purchase Schemes (brit., privater Altersvorsorgevertrag)

CTT capital transfer tax (brit., Kapitalverkehrsteuer)

DAX Deutscher Aktienindex

DB Der Betrieb (Zeitschrift)

DBA Doppelbesteuerungsabkommen

ddp-vwd ddp-Vereinigter Wirtschaftsdienst

Wirtschaftsnachrichten GmbH (Nachrichtenagentur)

d.h. das heißt

DHSS Department of Health and Social Security (brit., Ministerium für Gesundheit und soziale

Sicherheit)

DIA Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH

DM Deutsche Mark

DMEURO Zeitschrift

Drucks. Drucksache

DRV Deutsche Rentenversicherung,

Fachmitteilungen (Zeitschrift)

DSS Department of Social Security (brit., Ministerium für soziale Sicherheit)

DSWR Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht (Zeitschrift)

DWP Department for Work and Pensions (brit., Ministerium für Arbeit und Renten)

ebd. ebenda

EG Einführungsgesetz

EStG Einkommensteuergesetz

EStH Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien EStRG Einkommensteuerreformgesetz

EU Europäische Union

evtl. eventuell

e.V. eingetragener Verein f. / ff. folgende / fortfolgende FA Finance Act (brit., jährliche

Steuergesetzgebung)

FG Finanzgericht

Fn. Fußnote

FSA Financial Services Act (brit., Gesetz betreffend Finanzdienstleistungsinstitute) /

Financial Services Authority (brit., Aufsichtsbehörde)

(15)

FTD Financial Times Deutschland (Tageszeitung)

GDV Gesamtverband der Deutschen

Versicherungswirtschaft e.V.

gKV gesetzliche Krankenversicherung

gPflegeV gesetzliche Pflegeversicherung

grds. grundsätzlich

gRV gesetzliche Rentenversicherung

HHR Herrmann / Heuer / Raupach (Kommentar zum EStG)

Hrsg. Herausgeber

ICTA Income and Corporation Taxes Act (brit., Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz) i.d.F. in der Fassung

i.d.R. in der Regel

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer

IHT inheritance tax (brit., Erbschaft- und Schenkungsteuer)

i.H.v. in Höhe von

i.S. / i.S.d. im Sinne / im Sinne des

ISA Individual Savings Account (brit., Kapitalanlageform)

IVG Invalidenversicherungsgesetz

Jh. Jahrhundert

KEStG Kapitalertragsteuergesetz

KRG Kontrollratgesetz

KVdR Krankenversicherung der Rentner LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

lt. laut

LVA Landesversicherungsanstalt

PIA Personal Investment Authority (brit., Aufsichtsbehörde)

Preuß. EStG Preußisches Einkommensteuergesetz

M Mark

m.E. meines Erachtens

MIG Minimum Income Guarantee (brit., garantiertes Mindesteinkommen)

mind. mindestens

m. w. Anm. mit weiteren Anmerkungen m. w. N. mit weiteren Nachweisen

Mio. Millionen

Mrd. Milliarden

NI National Insurance (brit.

Sozialversicherungssystem) NIA National Insurance Act

No. Number (brit., Nummer)

Nr. Nummer

nre net relevant earnings (brit., Bemessungsgröße des Einkommens)

o.ä. oder ähnliches

OECD Organization for Economic Co-operation and Development

OFD Oberfinanzdirektion

(16)

OLG Oberlandesgericht

OPRA Occupational Pensions Regulatory Authority (brit., Aufsichtsbehörde)

o.V. ohne Verfasser

p.a. per annum; jährlich

PEP Personal Equity Plan (brit., Kapitalanlageform) RegDir. Regierungsdirektor

REXP Deutscher Rentenindex

RGBl. Reichsgesetzblatt

RM Reichsmark

RRG Rentenreformgesetz

RVO Reichsversicherungsordnung

Rz. Randziffer

S. Seite, Satz

SERPS State Earnings Related Pensions Scheme (brit., staatliche einkommensbezogene Zusatzrente)

SGB Sozialgesetzbuch

SI Statutory Instruments (brit., Gesetzgebung) SIB Securities and Investment Board (brit.,

Aufsichtsbehörde)

sog. sogenannte / -r / -s

SSA Social Security Act (brit., Sozialgesetzgebung) SSP State Second Pension (brit., staatliche

einkommensbezogene Zusatzrente) SSPA Social Securities Pensions Act (brit.,

Sozialgesetzgebung)

StÄndG Steueränderungsgesetz StEntlG Gesetz zur Steuerentlastung und

Familienförderung

StNG Gesetz zur Neuordnung von Steuern

StRG Steuerreformgesetz

StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) StuZBl Steuer und Zollblatt

SubvAbG Gesetz zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen

SZ Süddeutsche Zeitung (Tageszeitung)

Tab. Tabelle

TESSA Tax Exempt Special Savings Account (brit., Kapitalanlageform)

u. / u.a. / u.a.m. und / und andere, unter anderem / und andere mehr

UK United Kingdom (brit., Vereinigtes Königreich) Univ. Universität

Urt. Urteil

u.s.w. und so weiter

u.U. unter Umständen

V Versicherung

v. vom / von

VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VAT value added tax (brit., Umsatzsteuer)

VDR Verband deutscher Rentenversicherungsträger e.V.

(17)

Verf. Verfasser

VermBG Vermögensbildungsgesetz VersStG Versicherungsteuergesetz

vgl. vergleiche

v.H. vom / von Hundert

VR Die Versicherungsrundschau (Zeitschrift)

VStG Vermögensteuergesetz

VVG Versicherungsvertragsgesetz

VW Versicherungswirtschaft (Zeitschrift)

VZ Veranlagungszeitraum

z.B. zum Beispiel

ZfV Zeitschrift für das Versicherungswesen

Ziff. Ziffer

zit. zitiert

z.T. zum Teil

zugl. zugleich

ZfV Zeitschrift für Versicherungswesen ZVersWiss Zeitschrift für die gesamte

Versicherungswissenschaft

(18)

1 Aufgabenstellung

1.1 Einführung

Es „stellt sich (...) die Frage, ob und in welchem Umfang man künftig dem Einzelnen die Vorsorge für seine soziale Sicherung noch mehr als bisher abnehmen kann und soll. Dies ist eine grundlegende gesellschaftspolitische Frage, bei deren Beantwortung die gewichtigen Bedenken gegen zusätzliche Belastungen des Sozialprodukts, aber auch gegen die negativen psychologischen Auswirkungen, die eine weitere Verlagerung ehemals privater Sicherheitsvorkehrungen auf die Allgemeinheit ihrerseits auf den Sparwillen und die Arbeitsleistung der Bevölkerung nach sich ziehen muss, nicht außer Betracht gelassen werden dürfen.“1 Die gesetzlichen Sicherungssysteme wurden auch nach dieser Anregung aus dem Jahr 1965 weiter ausgebaut.2

Ziel dieser Arbeit ist nicht, die Lebensversicherung als Kapitalanlageprodukt besonders hervorzuheben oder gar zu preisen.3 Es geht darum, die Unterschiede und Ursachen unterschiedlicher Förderung freiwilliger privater Vorsorge in Deutschland und Großbritannien zu analysieren. Das Instrument der Lebensversicherung wurde und wird in seinen verschiedenen Ausprägungen von weiten Kreisen der Bevölkerung als das bedeutendste Produkt der dritten Säule der Altersversorgung, sprich der privaten Altersversorgung angesehen.4 Dass Lebens- versicherungen zumindest in der Vergangenheit als Synonym für Altersversorgung galten zeigt in erster Blick in Meyers Enzyklopädisches Lexikon aus dem Jahr 1971: Bei dem Begriff Altersversorgung wird ohne weitere Erläuterungen auf die Begriffe Lebens- und Rentenversicherung verwiesen.5

Der Vergleich zwischen Großbritannien und Deutschland wird gezogen, da in Großbritannien die Frage der Zukunft der Altersversorgung aufgrund veränderter Rahmendaten in Wirtschaft und Bevölkerung ebenso wie in Deutschland aufgetreten ist. Im Gegensatz zu Deutschland wurden in Großbritannien fundamentale systemverändernde Entscheidungen bereits getroffen. Großbritannien erfuhr in den vergangenen Jahrzehnten einen tiefgreifenden wirtschaftlichen, sozialen, mentalen und politischen Wandel.

Er wurde im Wesentlichen 1979 mit dem Regierungswechsel durch die Konservative Partei unter der Leitung von Margaret Thatcher eingeläutet und von John Major fortgeführt. Dieser Wandel ist bis heute nicht abgeschlossen. Er wurde seit Mai 1997 von der sozialdemokratischen Partei unter der Führung von Tony Blair fortgesetzt. Durch die

1 Pagenkopf, H., [Sozialpolitiker], Bonn 1965, S. 291.

2 Vgl. Kapitel 5.1.4 Daten (der gesetzlichen Rentenversicherung).

3 Vgl. zur Diskussion um die Vorteilhaftigkeit des Produkts Theis, A., [Alterssicherungsinstitution], Baden-Baden 2001, S. 22 ff.

4 Vgl. Greisler, P., Mittel- und langfristige Entwicklung der privaten Vorsorge, sowie Lowe, K.-H., Die private Lebensversicherung, beide in: Cramer, J.-E. / Förster, W. / Ruland, F.

(Hrsg.), [Handbuch], Frankfurt am Main 1998, S. 1011 (S. 1021) sowie S. 249 (S. 249);

vgl. Kühlmann, K. u.a., [Konsequenzen], München 1992, S. 6.

5 Vgl. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 1, 9. Aufl., Mannheim 1971.

(19)

Bezeichnung der Partei als „New Labour“ soll für jedermann offensichtlich sein, dass sich diese Politik von der Politik der Sozialdemokraten früherer Jahrzehnte unterscheidet. Vorrangig ist die Stärkung der Wirtschaft und der Eigenverantwortung der Individuen. Der Wohlfahrtsstaat soll sich auf die Bedürftigen beschränken. Bedürftigkeitsprüfungen sind kein tabu. Die Altersversorgung wurde mit vergleichsweise großzügiger Förderung zur Entlastung der staatlichen Sicherungssysteme schwerpunktmäßig auf betriebliche und private Säulen gestellt. Das frühzeitige und durchgreifende Reformieren zahlt sich bereits heute aus. Die sich abzeichnenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Renten- versicherung in Großbritannien werden bei weitem nicht die deutschen Ausmaße annehmen.6

Im Rahmen dieser Arbeit wird nicht auf jede gesetzliche Voraussetzung sowie die Ausnahmeregelungen im Detail eingegangen, die zu beachten wären um eine Fördermaßnahme in Anspruch zu nehmen. Es werden nicht explizit alle steuerschädlichen oder -unschädlichen Maßnahmen vor Vertragsbeginn, während der Vertragslaufzeit, im Auszahlungszeitpunkt oder während des Auszahlungszeitraums diskutiert. Die Diskussion gesetzlicher Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen bleibt die Aufgabe z.B. laufend aktualisierter steuerlicher Kommentierungen.

Entscheidend ist in diesem Rahmen vielmehr die grundsätzliche wirtschaftliche Idee, die Beschränkung auf grundlegende Prinzipien auf denen die Fördermaßnahmen aufbauen, die Form der Förderung, ihre praktische Wirkung hinsichtlich der Möglichkeit der Bildung einer privaten Altersversorgung, die Veränderung der Maßnahmen im Zeitablauf sowie die Beurteilung und Würdigung der Zielerreichung der Maßnahmen.

Soweit möglich hält sich diese Arbeit fern von den unzähligen Reformvorschlägen, Vorhaben, Diskussionen und Debatten über die

„richtige“ zukünftige Reform und die „ideale“ Altersversorgung. Vielmehr ist die Erfassung der in der Vergangenheit tatsächlich durchgeführten Reformen und Fördermaßnahmen von Bedeutung. Ausgehend von den Erfahrungen der Vergangenheit lassen sich bereits ausreichend richtungsweisende Empfehlungen geben, insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen, die in Großbritannien bereits vorliegen.

1.2 Ziele der Arbeit

Die primären Ziele der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:

i. Darstellung der Entwicklung der Lebensversicherung im Zeitablauf.

Der betrachtete Zeitraum umfasst die Entwicklung ab dem Zeitpunkt des Entstehens der modernen Sozialversicherungs- systeme. Dabei ist auch die Entwicklung der gesetzlichen Altersversorgungssysteme aufgrund der sich wandelnden Bedeutung im Rahmen der ganzheitlichen Altersversorgung von Interesse. Versorgungslücken im Rahmen der gesetzlichen

6 Vgl. Government Actuary´s Department (Hrsg.), [Estimates], London 1999, Table 1.1.

(20)

Versorgung sollten mit privater (oder betrieblicher) Vorsorge geschlossen, zumindest aber verringert werden.

ii. Darstellung der in diesem Zeitraum vorhandenen Förder- maßnahmen und deren Wandel im Laufe der Zeit.

Die Betrachtung im Zeitablauf dient zudem der Untersuchung, ob mit den Fördermaßnahmen auf sich abzeichnende Entwicklungen in den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen reagiert wurde, oder ob die Fördermaßnahmen davon losgelöst aus anderen Beweggründen installiert wurden.

iii. Analyse der Unterschiede in den Entwicklungen Großbritanniens und Deutschlands.

iv. Klärung der Ursachen, die für unterschiedliche Entwicklungen verantwortlich sind.

v. Erörterung der Frage, ob mit den gegebenen Fördermaßnahmen aus individueller, d.h. einzelwirtschaftlicher Perspektive erfolgreich eine angemessene private Altersversorgung aufgebaut werden kann.

vi. Ausgehend von den Erfahrungen der Vergangenheit, den Erfahrungen in Großbritannien sowie der aktuellen Situation in beiden Ländern wird aufgezeigt, welche Entwicklungen zukünftig in Deutschland zu erwarten sind.

Die Betrachtung von Lebensversicherungen mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung ist notwendig, da diese beiden Formen der Altersversorgung in einem Ergänzungsverhältnis einerseits und einem Konkurrenzverhältnis andererseits stehen. Das Ergänzungsverhältnis entsteht durch die Idee des Drei-Säulen-Konzepts, wonach neben der gesetzlichen Altersversorgung, betriebliche und private Altersversorgung stehen sollten. Andererseits entsteht das Konkurrenzverhältnis durch die Tatsache, dass gesetzliche Rentenversicherung und private Altersversorgung bzw. konkret Lebensversicherungen als substituierbare Güter7 angesehen werden können.

1.3 Zielgruppe und Abgrenzungen

Zielgruppe der Untersuchung sind unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer,8 die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- versichert sind. Personen die gegen Arbeitsentgelt unselbständig beschäftigt sind, d.h. einer unselbständigen Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nachgehen, unterliegen grds. der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.9 Die Zielgruppe stellt im Gegensatz zu Unternehmern, Selbständigen oder Beamten, den größten relativen und absoluten Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung.10 Die nachlassende Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung

7 Vgl. Greb, W., [Verhältnis], Karlsruhe 1968, S. 4f.

8 Angestellte und Arbeiter.

9 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bestimmt von §§

1 – 4, 229, 229a, 230 SGB VI.

10 Für das Jahr 2001 gilt in Deutschland: 82,4 Mio. Einwohner, 41,8 Mio.

Erwerbspersonen, 34,7 Mio. abhängig Beschäftigte; vgl. VDR (Hrsg.), [Zeitreihen 2002], Frankfurt am Main 2002, Kapitel 12, Tab.: Erwerbstätigkeit (Inländerkonzept).

(21)

betrifft insbesondere diesen Personenkreis, da die Betroffenen mit z.T.

erheblichen Beiträgen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Laufe des Erwerbslebens erworben haben. Im Zusammenhang mit diesem Personenkreis stehen auch Hinterbliebene, die u.U. keine eigenen originären gesetzlichen Rentenansprüche erworben haben, aber als Hinterbliebene einen derivativen Anspruch z.B.

im Rahmen einer Witwen- oder Waisenversorgung erwerben.

Der untersuchte „Standardfall“ bedingt, dass die Lebensversicherung im Privatvermögen gehalten wird. Der angesprochene Personenkreis ist abhängig beschäftigt und verfügt nicht über Betriebsvermögen. Steuerlich beliebte Konstruktionen wie etwa die Nutzung von Lebensversicherungen zur Finanzierung von Investitionen bei gleichzeitigem Abzug von Schuldzinsen bei der Einkommensteuer werden von der Untersuchung nicht erfasst, da sie für Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst praktisch ohne Relevanz sind.11 Diese Konstruktionen sind zum einen durch eine Vielzahl an Publikationen untersucht und zum anderen typischerweise Konstruktionen, die nicht der Zielgruppe, sondern „besserverdienenden“

Bevölkerungsschichten oder Unternehmern zuzuschreiben sind, deren Altersversorgung regelmäßig – wenn überhaupt – nur zu einem geringen Teil auf der gesetzlichen Rentenversicherung beruht.

Das Thema schließt durch die Untersuchung der Förderung der privaten Altersversorgung sämtliche Formen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich aus.12

1.4 Aufbau der Untersuchung

Der Aufbau der Untersuchung folgt dem methodischen Vorgehen. Im begrifflichen Grundlagenteil wird zunächst das Verständnis für das Thema und die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe vertieft. Der anschließende Hauptteil beginnt mit einer Standortbestimmung. Die Lebensversicherung wird innerhalb des gesamten Alterssicherungs- systems lokalisiert. In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als bisher bedeutendste Säule der Altersversorgung erläutert und der Entwicklung der entsprechenden Sicherungssysteme in Großbritannien gegenübergestellt. Retrospektiv können an bestimmten Wendepunkten (Fehl)Entwicklungen aufgezeigt werden. Manche Entscheidungen wurden bereits im Entscheidungs- zeitpunkt als langfristig nicht tragbar angesehen. Anschließend erfolgt eine Untersuchung der staatlichen Fördermaßnahmen für die Lebens- versicherung im Rahmen der privaten Altersvorsorge beider Länder. Die Hintergründe der Entwicklungen in gesetzlichen und privaten Sicherungssystemen werden beleuchtet. Die Untersuchung erfolgt im Zeitablauf und beginnt im Wesentlichen zur Zeit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Der Detaillierungsgrad steigt in Abhängigkeit der zeitlichen Nähe zur Gegenwart. Die aktuelle Situation bildet einen Schwerpunkt der Arbeit. Sie ist Ergebnis der

11 Vgl. zur Finanzierung mit Lebensversicherungen Meyer-Scharenberg, D., [Finanzierung], 2. Aufl., München 1996; vgl. Horlemann, H.-G.,

[Kapitallebensversicherung], Karlsruhe 1995.

12 Eine Ausnahme bildet die Direktversicherung, vgl. Kapitel 7.7.

(22)

historischen Entwicklung und Ausgangsbasis für weitere Veränderungen.

Der Schluss der Arbeit dient der Zusammenfassung der Thesen. Der Anhang dokumentiert im Wesentlichen das Datenmaterial, das in den im Text enthaltenen Abbildungen verwendet wird.

(23)

2 Begriffliche Grundlagen

2.1 Staatliche Förderung

Die Förderung von Lebensversicherungen bzw. der Altervorsorge ist im weitesten Sinne eine Aufgabe der Sozialpolitik bzw. des Sozialstaats.13 Die grds. zur Verfügung stehenden sozialpolitischen Maßnahmen sind einerseits hoheitlich, andererseits finanzwirtschaftlich.14 Hoheitliche Maßnahmen werden in der Form von Geboten bzw. Verboten im Rahmen der Normengebung durchgesetzt. Hierzu zählen auch die Schaffung der Rahmenbedingungen für den Markt, bspw. das Aufsichtsrecht unter dem Versicherungsunternehmen stehen und die Kapitalanlagevorschriften, die sie zu berücksichtigen haben. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen fallen in den Bereich der von sozialpolitischen Zielen gelenkten Steuerpolitik, bzw.

der öffentlichen Ausgaben, die im Rahmen der Sozialpolitik getätigt werden.

Bei den steuerpolitischen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um Steuerbegünstigungen oder Steuervorteile,15 sondern auch um Maßnahmen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet ist, um die verfassungsmäßige gerechte Besteuerung,16 insbesondere die Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zu verwirklichen. Mit steuerlicher Entlastung kann der Gesetzgeber versuchen, Individuen zu einem bestimmten Verhalten zu verleiten, ohne dabei Zwang auszuüben.

Neben im weitesten Sinne sozialpolitischen Motiven können z.B. auch Ziele der Wirtschafts- oder Arbeitsmarktpolitik durch Förderung der Geschäftstätigkeit von Finanzdienstleistungsunternehmen sowie makroökonomische Ziele durch Kapitalansammlung in einer Volkswirtschaft oder andere nichtfiskalische Ziele verfolgt werden.

Grundsätzlich besteht ein staatliches Interesse an der Förderung von Altersvorsorgemaßnahmen, da17

• Individuen eigene Vorkehrungen treffen und somit tendenziell nicht zu einem die Allgemeinheit belastenden Sozial- oder Fürsorgefall werden;

• durch die faktische Pflicht zur Vorsorge für die Zeit des nichterwerbstätigen Alters sowie durch den gesetzlichen Zwang zur Vorsorge (Rentenversicherungspflicht) das verfügbare Einkommen und somit die steuerliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird;

• die für Zwecke der kapitalgedeckten Altersversorgung stattfindende Kapitalansammlung eine wesentliche Determinante der Wachstums-, Konjunktur- und Verteilungspolitik ist.

13 Vgl. Beiser, R., [Pensionsbesteuerung], DB 2002, S. 703 (S. 703).

14 Vgl. Pagenkopf, H., [Sozialpolitiker], Bonn 1965, S. 285f.

15 Vgl. Burbach, H.-D., [Steuerbegünstigungen], Nürnberg 1960, S. 15f.

16 Verankert in Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. Söhn, H. in: Kirchhof, P. / Söhn, H., EStG, § 10 Rz.

A 17.

17 Vgl. Dürkop, H., [Bestandsaufnahme], Bayreuth 1992, S. 41; vgl. Leibfritz, W. u.a., [Aufgabenteilung], München 1986, S. 173f.; vgl. Raab, G., [Erfahrungen

Sparförderung], Wien 1974, S. 5.

(24)

2.2 Lebensversicherung

2.2.1 Allgemeiner Versicherungsbegriff

Der Versuch Versicherung allgemein zu definieren gelingt stets nur unvollständig. Zu vielfältig sind die in Erscheinung tretenden Versicherungsformen und ihre Wirkung. Entsprechend ist der Versicherungsbegriff nicht eindeutig definiert. Eine vielbeachtete Definition stammt von Karl Hax (1964): „Versicherung ist die Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines durch Zusammenfassung einer genügend großen Anzahl von Einzelwirtschaften herbeigeführten Risikoausgleichs.“18

Zunächst gilt es Lebensversicherungen in die Systematik von Versicherungen einzuordnen. Eine grundsätzliche Unterscheidung besteht zwischen Individualversicherung und Sozialversicherung.19 Bei der weiteren Unterscheidung der Individualversicherungen wählen der Gesetzgeber einerseits sowie Wissenschaftler wie etwa Gürtler und Hax andererseits unterschiedliche Wege. Der Gesetzgeber unterscheidet Schaden- und Personenversicherungen.20 Leistungen bei Schadenversicherungen orientieren sich an der eingetretenen materiellen Schadenhöhe. Leistungen bei Personenversicherungen sind unabhängig vom materiellen Schaden. Gürtler unterscheidet versicherungstechnisch nach der Art der Bedarfsdeckung zwischen konkreter und abstrakter Bedarfsdeckung, mit weiteren Untergliederungen der konkreten Bedarfsdeckung in reine Interessenversicherung, Vollwertversicherung, Erstrisikoversicherung und Bruchteilversicherung. Die Lebensversicherung ist in dieser Systematik ein Beispiel für abstrakte Bedarfsdeckung. Hax kategorisiert zwei umfassende Versicherungszweige: die Sach- sowie die Personenversicherung. Sachversicherungen21 dienen der Versicherung beweglicher Sachen oder Grundstücke aber auch der Versicherung von Rechten. Diese Versicherungen sind grds. als Schadenversicherungen ausgestaltet, d.h. ein nachweislich eintretender Schaden wird vom Versicherer ersetzt. Beispiele für Sachversicherungen sind Haftpflicht-, Kasko-, Feuer-, Hagel-, Tier-, Transport- und Diebstahlversicherungen.

Personenversicherungen können dagegen auch als Summen- versicherungen ausgestaltet sein, die im Schadenfall zur Auszahlung von vorher festgesetzten Tagesgeldern, Renten- oder Versicherungssummen führen. Zu den Personenversicherungen zählt u.a. die private Unfall-, private Kranken- und private Lebensversicherung.22 Die gesetzliche Sozialversicherung wird diesen Bereichen nicht zugeordnet. Sie kann zwar ähnliche Risiken übernehmen, befindet sich aber in einer Sonderrolle, die nicht zuletzt darauf beruht, dass Beiträge nicht

18 Hax, Karl, zit. nach Greb, W., [Verhältnis], Karlsruhe 1968, S. 3. Darüber hinaus sind bspw. Definitionen von Alfred Manes, Werner Mahr, Roland Eisen, Kenneth Arrow, Mark Greene und James Trieschmann, Dieter Farny sowie Bernhard Kromschröder bedeutend; vgl. Farny, D., [Versicherungsbetriebslehre], 2. Aufl., Karlsruhe 1995, S. 13.

19 Sowohl der Gesetzgeber (in § 1 VVG) als auch die Wissenschaft, z.B. Karl Hax und Max Gürtler, teilen Versicherungen zunächst in diese Kategorien; vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S.1f.

20 § 1 VVG.

21 Auch als Güterversicherungen bezeichnet.

22 Vgl. Bischoff, J. u.a., [Verkehrsteuern II], 3. Aufl., Achim 1992, S. 300.

(25)

risikoadäquat kalkuliert und entrichtet werden,23 sondern grds.

einkommensabhängig. U.a. besteht bei der Sozialversicherung grds.

gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Teilnahme am System. Die Versicherungsträger haben eine monopolartige Stellung,24 die Finanzierung erfolgt grds. im Umlageverfahren und der Risikoausgleich erfolgt eher mit Rücksicht auf das Solidaritätsprinzip und weniger nach dem Äquivalenzprinzip.25

Keiner der Definitionsversuche führt zu einer klaren Abgrenzung aller Versicherungen. In der Realität ergänzen oder überschneiden sich Bereiche der Individualversicherung mit der Sozialversicherung, z.B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso verhält es sich innerhalb der Individualversicherungen. Leistungen aus Lebensversicherungen müssen nicht nur bei Tod vorgesehen sein. Auch Erleben, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit können leistungsauslösende Tatbestandsmerkmale sein. Die Lebensversicherung überschneidet sich dann u.a. mit der Kranken- und Unfallversicherung.26

2.2.2 Begriffe und Ausprägungen

Wie bei den Definitionsversuchen zum allgemeinen Versicherungsbegriff gibt es auch bei der Lebensversicherung eine Vielzahl an Definitionen.27 Die „freie“ Lebensversicherung ist die von Lebensversicherern unter freien marktwirtschaftlichen Bedingungen betriebene Versicherung. Der Wettbewerb wird von diversen Vorschriften wie etwa der Überwachung durch die Versicherungsaufsicht eingeschränkt. Im Gegensatz dazu steht die gesetzliche Rentenversicherung. Zwangsversicherungseinrichtungen nehmen am freien marktwirtschaftlichen Wettbewerb nicht teil und sind somit vom Begriff „freie Lebensversicherung“ nicht erfasst.28

Als prädestiniert zur Nutzung im Rahmen der privaten Altersversorgung werden im Wesentlichen folgende Hauptproduktformen unterschieden:29 Die kapitalbildende Lebensversicherung (gemischte Versicherung, gemischte Kapitalversicherung,30 Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, Kapitallebensversicherung), sowie die private Renten- versicherung. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist Angaben des

23 Eine Ausprägung des Äquivalenzprinzips.

24 Es besteht ein Krankenkassenwahlrecht.

25 Ausdruck des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips ist die Gleichung:

Barwert der Prämien = Barwert der Versicherungsleistungen; vgl. Goecke, O. / Will, R., [Renditewettbewerb], Köln 2001, S. 20. Verbal formuliert besagt das

versicherungstechnische Äquivalenzprinzip, dass die reine Risikoprämie dem Erwartungswert der Schäden entsprechen soll; vgl. Farny, D.,

[Versicherungsbetriebslehre], 2. Aufl., Karlsruhe 1995, S. 54. Die Beitragssumme muss genau so bemessen sein, dass sie zur Deckung aller Risiken und entstehenden Kosten gerade ausreicht, vgl. Petersen, H.-G., [Ansatzpunkte], Gießen 1986, S. 7.

26 Vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S.1ff.

27 Vgl. hierzu auch Theis, A., [Alterssicherungsinstitution], Baden-Baden 2001, S. 81 ff.

28 Vgl. Greb, W., [Verhältnis], Karlsruhe 1968, S. 4.

29 Vgl. Lowe, K.-H., Die private Lebensversicherung, in: Cramer, J.-E. / Förster, W. / Ruland, F. (Hrsg.), [Handbuch], Frankfurt am Main 1998, S. 249 (S. 251f.); vgl. Lührs, D., [Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 57.

30 Vgl. Goll, H. P. u.a., [HdLV], Karlsruhe 1992, S. 2.

(26)

GDV31 zufolge die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der Lebensversicherung.

Die folgende Übersicht zeigt die Struktur der Lebensversicherungsbeiträge nach Versicherungsarten in v.H. der Gesamtbeiträge:32

KapitalV Vermögens- bildungsV

Renten- und PensionsV

KollektivV ZusatzV Jahr

% % % % %

1975 72,5 13,5 3,6 6,4 4,0

1978 73,8 10,7 3,9 7,4 4,2

1980 75,7 8,6 3,7 7,5 4,5

1983 74,4 7,0 6,6 7,2 4,8

1985 76,6 7,0 4,0 7,1 5,3

1988 76,4 6,0 5,1 7,1 5,4

1990 78,0 5,0 4,8 6,8 5,4

1993 74,5 3,5 10,1 6,7 5,2

1995 69,5 2,7 14,0 8,6 5,2

1998 64,2 2,1 18,1 10,1 5,5

2000 59,7 1,6 22,1 11,1 5,5

2001 58,6 1,4 22,4 11,5 6,1

Tab. 1

Die folgende Übersicht zeigt den Anteil der Versicherungsarten an der Anzahl der Verträge des eingelösten Neuzugangs in der Lebens- versicherung:33

Einzel- KapitalV

Vermögens- bildende LV

Einzel- RisikoV

Einzel- RentenV

Gruppen-/

KollektivV Jahr

% % % % %

1980 56,4 3,1 24,5 1,3 14,7

1990 62,5 2,9 18,8 2,5 13,3

1995 40,2 4,1 8,9 11,5 35,3

1999 43,5 1,9 6,7 19,3 28,6

2000 36,4 1,6 8,9 15,7 37,4

2001 34,0 1,2 8,7 22,7 33,4

Tab. 2

Die folgende Übersicht zeigt den Anteil der Versicherungsarten an der Versicherungssumme des eingelösten Neuzugangs in der Lebens- versicherung:34

31 Vgl. GDV (Hrsg.), [Rentenreform 2000], Karlsruhe 2000, S. 44; stellvertretend für andere auch Goll, H. P. u.a., [HdLV], Karlsruhe 1992, S. 2; Lührs, D.,

[Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 56.

32 Vgl. GDV (Hrsg.), [Statistik 2002], Berlin / Karlsruhe 2002, Tafel 27.

33 Vgl. GDV (Hrsg.), [Jahrbuch 2002], Berlin / Karlsruhe 2002, S. 65 und GDV (Hrsg.), [Jahrbuch 2001], Berlin / Karlsruhe 2001, S. 71. Die Statistik betrifft

Mitgliedsunternehmen des GDV. Zu genauer Abgrenzung der Versicherungsarten siehe dort.

34 Tabelle zusammengesetzt aus GDV (Hrsg.), [Jahrbuch 2002], Berlin / Karlsruhe 2002, S. 68; GDV (Hrsg.), [Jahrbuch 2000], Berlin / Karlsruhe 2000, S. 66; GDV (Hrsg.), [Geschäftsentwicklung 2000], Berlin / Karlsruhe 2001, S.13.

(27)

Einzel- KapitalV

Vermögens- bildende LV

Einzel- RisikoV

Einzel- RentenV

Gruppen-/

KollektivV Jahr

% % % % %

1970 75,3 - 10,6 4,2 9,9

1975 63,9 9,5 12,0 2,2 12,4

1980 64,3 1,9 15,4 2,8 15,6

1985 60,0 5,0 18,9 3,6 12,5

1988 62,4 3,8 19,7 3,4 10,7

1990 67,7 1,6 16,4 4,9 9,4

1993 54,4 1,4 22,2 12,6 9,4

1995 45,3 1,6 18,8 14,8 19,5

1998 37,9 0,9 20,6 19,8 20,8

2000 34,2 0,5 21,0 24,0 20,3

2001 30,2 0,3 18,4 32,2 18,9

Tab. 3

Die Tabellen bestätigen, dass die kapitalbildende Lebensversicherung als das klassische Instrument der privaten Altersversorgung zunehmend von seiner vorherrschenden Stellung zugunsten privater Renten- versicherungen verdrängt wird.35 Seit 1992 sinkt der Anteil der Beiträge zu Kapitallebensversicherungen. Es sei darauf hingewiesen, dass seit 1992 steuerlich beliebte aber regelmäßig nicht von Arbeitnehmern angewandte Konstruktionen mit Policendarlehen36 durch verschärfte Voraussetzungen wesentlich erschwert wurden. Die Bedeutung der Kapitallebens- versicherung als Investitionsobjekt im Rahmen der für Arbeitnehmer relevanten Vermögensbildungsgesetze hat ebenfalls anteilig einen deutlichen Rückgang erfahren. Der Trend zur privaten Rentenversicherung wird durch die „Riester-Rente“ zukünftig unterstützt, da sie eine Absicherung mit privaten Rentenversicherungen fördert.

Bereits die Formen der klassischen Deckung treten in einer Fülle von Varianten auf, die die Palette der von Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte unübersichtlich machen können.37 Eine Kapitallebensversicherung als Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall verbindet die Risikoabsicherung eines vorzeitigen Todesfalls mit einem Sparvorgang. Die Leistung bzw. die Versicherungssumme wird grds. bei Tod der versicherten Person, spätestens aber nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit fällig. Die im Erlebens- oder Todesfall zu leistenden Summen können unterschiedlich hoch vereinbart sein. Im Erlebensfall wird eine Ablaufleistung in Form der Versicherungssumme zuzüglich weiterer erwirtschafteter Gewinne bzw. Überschussanteile zur Verfügung gestellt, die als Vorsorgekapital der Altersversorgung dienen kann. Andererseits werden im Todesfall Leistungen zur Verfügung gestellt, die der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen dienen können. U. U.

wird die Kapitaldecke einer privaten Altersversorgung zunächst mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung aufgebaut, deren Ablaufleistung im Erlebensfall verrentet wird, d.h. die Ablaufleistung wird zum Erwerb einer lebenslangen Rente bzw. privaten Rentenversicherung genutzt. Auch

35 Vgl. Felsenberg, A., [Geldanlage III], FTD v. 7.6.2001,

http://www.ftd.de/bm/ga/1072352.html (Stand 27.12.2002); vgl. Harder von, P. C., [Perspektiven], VW 1996, S. 674 (S. 674); vgl. o.V., [Strukturwandel], ZfV 1998, S. 742 (S.742).

36 Vgl. hierzu Kapitel 7.2 Sonderausgaben.

37 Vgl. z.B. zur temporären Todesfallversicherung, Rentenversicherung und

Vermögensbildungsversicherung u.a.m. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 112ff.

(28)

Konstruktionen mit aufgeschobenen Rentenversicherungen, verlängerten oder abgekürzten Leibrenten sind denkbar. Man unterscheidet die Sofort- Rentenversicherung, bei der i.d.R. durch Einmalzahlung sofort Anspruch auf eine grds. bis zum Lebensende zahlbare Rente entsteht und die aufgeschobene Rentenversicherung, bei der durch mehrjährige Beitragszahlung Deckungskapital aufgebaut wird und der Versicherungsnehmer am Ende der Beitragsphase ein Wahlrecht zwischen Verrentung und einmaliger Kapitalabfindung haben kann. Ein Todesfallschutz ist bei Rentenversicherungen grds. nicht vorgesehen.38 Die aus dem Zweck der Altersversorgung generierte Artverwandtheit der Rentenversicherung mit der Lebensversicherung führt dazu, dass auch die Aspekte der staatlichen Förderung verrenteter Lebensversicherungen in dieser Arbeit betrachtet werden.

Kurzendörfer39 und Theis40 sprechen von der privaten Rentenversicherung als Lebensversicherungsart, da das Langlebigkeitsrisiko versichert, d.h.

finanziell abgesichert wird. Es kann m.E. darüber diskutiert werden, ob Langlebigkeit ein „Risiko“ darstellt und ob solche Verträge mit überwiegendem bzw. ausschließlichem Sparcharakter überhaupt als Versicherungen bezeichnet werden sollten. Dagegen sind Risikolebensversicherungen bzw. Todesfallversicherungen nur bedingt zur Nutzung im Rahmen der privaten Altersversorgung geeignet. Sie dienen regelmäßig nur der Hinterbliebenenversorgung und – mangels Erlebens – nicht der eigenen Altersversorgung.

Wird der Begriff Lebensversicherung im allgemeinen Sprachgebrauch genutzt, dann ist üblicherweise von der gemischten Lebensversicherung die Rede.41 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird grds. der Oberbegriff Lebensversicherung verwendet. Sofern nicht auf etwas anderes hingewiesen wird, soll im Rahmen dieser Arbeit dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend die Kapitallebensversicherung angesprochen sein.

Lebensversicherungen können mit diversen Zusatzversicherungen gekoppelt sein. Diese Versicherungskombinationen führen in der Praxis zu einer Vielzahl unterschiedlicher Ausprägungen der Lebensversicherung, die als „Tarife“ bezeichnet werden.42 Die Mitversicherung von Zusatzrisiken kann Berufs-, Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung oder Pflegebedürftigkeit umfassen.43 Es existieren bspw. Versicherungen auf den Heiratsfall (Aussteuerversicherungen), Dread-Disease-

38 Z.B. kann Beitragsrückgewähr vereinbart sein; vgl. Dürkop, H., [Bestandsaufnahme], Bayreuth 1992, S. 107 m.w.N.

39 Vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 10.

40 Vgl. Theis, A., [Alterssicherungsinstitution], Baden-Baden 2001, S. 82.

41 Vgl. Neubeck, J., [Steuerersparnis], 8. Aufl., Karlsruhe 1975, S. 21; vgl. Theis, A., [Alterssicherungsinstitution], Baden-Baden 2001, S. 21.

42 Vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 8, 12. Für einen Überblick über die in der Praxis vorkommenden wesentlichen Tarife siehe dort S. 29;

zu weiteren Formen der Lebensversicherung vgl. auch Kühlmann, K. u.a., [Konsequenzen], München 1992, S. 200; vgl. Lührs, D., [Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 53.

43 Vgl. Lowe, K.-H., Die private Lebensversicherung, in: Cramer, J.-E. / Förster, W. / Ruland, F. (Hrsg.), [Handbuch], Frankfurt am Main 1998, S. 249 (S. 251).

(29)

Versicherungen (auch Critical Illness Cover genannt) bei denen nicht nur der Tod, sondern bereits schwere Erkrankungen zu einer Leistung des Versicherers führen, sowie Versicherungen auf mehrere Leben. Weitere Tarif-Sonderformen sind Versicherungsprodukte mit besonderer Kapitalanlage. Hierzu zählen u.a. fondsgebundene Lebens- versicherungen, aktienindexgebundene Lebensversicherungen, Fremd- währungsversicherungen und Altersvorsorge-Sondervermögen.44

Der Versicherungsnehmer ist der Antragsteller und der Vertragspartner des Lebensversicherers.45 Er ist grds. Träger aller Rechte und Pflichten des Vertrages. Er kann den Begünstigten bestimmen. Der Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers.

Der Versicherte bzw. die versicherte Person ist die Risiko- bzw.

Gefahrsperson, d.h. die Person auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird.

Versicherungsnehmer und Versicherter müssen nicht identisch sein. Die versicherte Person hat keine Rechte aus dem Vertrag, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person auseinanderfallen.46 Neben Versicherungsnehmer und versicherter Person können auch Beitrags- zahler und Bezugsberechtigter auseinanderfallen. Im Rahmen dieser Arbeit wird vom Standardfall ausgegangen, d.h. Versicherter, Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter vereinigen sich in ein und derselben Person.

Steuerliche Vorschriften engen in der Praxis den theoretischen Facettenreichtum ein. Nur Versicherungen, die sich mit verschiedenen Merkmalen innerhalb bestimmter Bandbreiten bewegen, erhalten steuerliche Förderungen. Heinicke47 unterscheidet steuerlich nach dem versicherten Risiko, nach Beitragsleistung, nach Auszahlung der Versicherungssumme, nach der Versicherungsdauer bzw. der Mindestvertragsdauer und nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Hinsichtlich des versicherten Risikos bzw. der versicherten Gefahr unterscheidet man von reinen Todesfallversicherungen über gemischte Versicherungen bis hin zu reinen Erlebensfallversicherungen. Reine Todesfallversicherungen sehen nur Leistungen bei Tod der versicherten Person vor. Bei den Todesfallversicherungen unterscheidet man weiter in Versicherungen die im Todesfall stets Leistungen vorsehen (reine Todesfallversicherung, Risikoversicherung, lebenslängliche Todesfall- versicherungen) und Versicherungen mit begrenzter Vertragslaufzeit, die im Todesfall bis zu einem bestimmten Alter leisten und nach Überschreiten dieser Altersgrenze bzw. im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit zumindest in ihrer ursprünglichen Form keine Leistungen

44 Vgl. hierzu Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 99ff.; vgl.

Lowe, K.-H., Die private Lebensversicherung, in: Cramer, J.-E. / Förster, W. / Ruland, F. (Hrsg.), [Handbuch], Frankfurt am Main 1998, S. 249 (S. 253).

45 Vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 206.

46 Vgl. Greb, W., [Verhältnis], Karlsruhe 1968, S. 17; vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 209.

47 Vgl. Heinicke, W., in: Schmidt, L., EStG, § 10 Rz. 75.

(30)

erbringen (Todesfallrisiko- bzw. Lebensrisikoversicherung, temporäre Todesfallversicherungen, Risikolebensversicherung). Letztere enthalten grds. keine Sparanteile. Sparanteile sind regelmäßig nur bei den Versicherungsformen enthalten, deren Versicherungsfall zwar zeitlich unbestimmt sein kann, aber auf jeden Fall eintreten wird. Reine Erlebensfallversicherungen sehen keine Leistungen im Todesfall vor. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherte einen vereinbarten zukünftigen Zeitpunkt überlebt. Diese Verträge haben den Charakter von Sparverträgen.48

Hinsichtlich der Beitragsleistung wird einmalige oder periodische Beitragspflicht unterschieden, die lebenslänglich oder abgekürzt bestehen kann mit jeweils konstanter oder variierender Höhe der Beitragszahlung.49 Hinsichtlich der Auszahlung der Versicherungssumme bzw. der Art des Leistungsversprechens unterscheidet man neben der einmaligen Auszahlung der gesamten Kapitalleistung auch Teilauszahlungen bis hin zur Verrentung bzw. Rentenformen oder Rentenversicherungen, bei denen die Versicherung in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, ausgezahlt wird. Bei den Rentenversicherungen muss insbesondere zwischen Zeitrenten und Leibrenten unterschieden werden. Zeitrenten sind grds. unabhängig vom Erleben der primär berechtigten Person. Da Zeitrenten somit ein wesentliches versicherungstechnisch abzudeckendes Merkmal fehlt, handelt es sich bei Zeitrenten tendenziell nicht um Versicherungen im engeren Sinne, sondern um bankenmäßige Kapitalgeschäfte. Bei Leibrenten in ihrer ursprünglichen Form wären die Leistungen grds. an das Erleben des Auszahlungszeitpunktes gebunden.

50 Weitere Unterscheidungen sind möglich, z.B. in sofort beginnende oder aufgeschobene Renten, lebenslängliche oder abgekürzte Renten.

Hinsichtlich der Versicherungsdauer können für die steuerliche Förderung bestimmte Fristen bzw. Mindestvertragsdauern festgelegt sein.

Für steuerliche Zwecke ist des Weiteren der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Relevanz, da Gesetzesänderungen ab bestimmten Zeitpunkten in Kraft getreten sind und danach Altverträge und Verträge, die dem neuen Recht unterliegen zu unterscheiden sind.

Diverse weitere Merkmale können unterschieden werden, wie etwa nach der Zahl der versicherten Personen in Einzel- oder Gruppenversicherungen. Eine heute nicht mehr übliche Unterscheidung von Kapitalversicherungen ist die Trennung von Klein- und Großlebensversicherungen in Abhängigkeit der Versicherungssumme.

Kleinlebensversicherungen haben niedrige Versicherungssummen, die Beiträge sind i.d.R. monatlich fällig und können aus der „Haushaltskasse“

48 Vgl. Lührs, D., [Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 53f.; vgl. Goll, H. P. u.a., [HdLV], Karlsruhe 1992, S. 2; vgl. Kurzendörfer, V., [Einführung LV], 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 9.

49 Vgl. Ebersperger, K., [Konsumstil], München 1967, S. 122; vgl. Heinicke, W., in:

Schmidt, L., EStG, § 10 Rz. 75.

50 Vgl. Greb, W., [Verhältnis], Karlsruhe 1968, S. 23; vgl. Lührs, D., [Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 73ff.

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entrichtet werden. Der Vorsorgecharakter ist von geringer Bedeutung. Z.T.

wird die Ansicht vertreten, dass sie nicht aus sachlichen Überlegungen heraus, sondern impulsiv bzw. spontan, nach aktuellem Stand der Haushaltskasse abgeschlossen werden. Psychologische Momente und ein geschickter Vertrieb durch Abschlussvermittler seien ausschlaggebend. Demgegenüber werden Großlebensversicherungen durch die Haushalte zielgerichtet abgeschlossen. Die höheren Beträge und langen Laufzeiten führen bei dem Haushalt zu einem Konsumverzicht und Sparprozess. Die notwendigen Geldmittel müssen disponiert werden.

Eine Großlebensversicherung hat eine weit größere Bedeutung für die Altersvorsorge.51

Ebenso sind weitere in Wissenschaft und Praxis ehemals verwendeten Bezeichnungen wie etwa Arbeiterlebens- oder Volkslebensversicherung nicht mehr gängig.52 Aus versicherungstechnischer Sicht handelt es sich ohnehin um vergleichbare Produkte, die einzig hinsichtlich der Versicherungssumme, dem Kundenkreis oder dem Verwendungszweck unterschiedlich bezeichnet wurden.

In Großbritannien findet man diesen „Artenreichtum“ an verschiedenen Formen der Lebensversicherung ebenfalls. Ausgehend von der ursprünglichen reinen Risikoversicherung haben sich heute verschiedenste Ausprägungen der Lebensversicherung herausgebildet, die wie in Deutschland neben der finanziellen Absicherung eines Todesfalls u.a. auch das Nebenziel der steuerlich geförderten Ersparnisbildung und der langfristigen Altersvorsorgeplanung verfolgen.53 Auch bei britischen Lebensversicherungen werden versicherungs- mathematische Methoden zugrunde gelegt. Die drei wesentlichen Arten von Lebensversicherungen (life insurance, auch life assurance) sind die term insurance, die whole life insurance und die endowment insurance.

Die term insurance wird auch als temporary insurance bezeichnet und entspricht der temporären Todesfallversicherung. Die whole life insurance ist eine lebenslängliche Todesfallversicherung und nicht auf bestimmte Zeit beschränkt. Die endowment insurance entspricht der Kapitallebensversicherung. Die Police kann als with profits, without profits oder unit-linked endowment insurance ausgestaltet sein. Bei with profits Verträgen54 werden jährlich Boni gutgeschrieben, die nach Gutschrift grds.

nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Besonders ins Gewicht fallen die nicht garantierten Schlussüberschussanteile. Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme sowie alle bisher gutgeschriebenen Boni fällig. Die without profits Verträge55 sehen bei Fälligkeit nur die Versicherungssumme vor. Unit-linked Verträge entsprechen fonds- gebundenen Lebensversicherungen. Grds. gibt es hier nur im Todesfall

51 Kleinlebensversicherungen waren z.B. auf eine Versicherungssumme von DM 5.000 beschränkt; vgl. Ebersperger, K, [Konsumstil], München 1967, S. 40f., S. 122; vgl.

Lührs, D., [Lebensversicherung], Wiesbaden 1997, S. 53f.

52 Vgl. ausführlich zu den ehemals verwendeten Bezeichnungen und deren Unterscheidung Milzer, H., [Volkslebensversicherung], Weißenburg 1953, S. 1ff.

53 Vgl. Trimm, L., [Planning], 2. Aufl., London 1984, S. 1.

54 Überschussbeteiligte Verträge.

55 Nicht-überschussbeteiligte Verträge mit vollgarantierten Leistungen.

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