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Archiv "Früherkennung: Bis 1977 höhere Teilnehmerzahl" (08.02.1979)

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Die Information:

Bericht und Meinung Fortbildung

,Spaß an der Fortbildung' nehmen will, sei gewarnt: das Ergebnis wird negativ sein!"

Gerade die Vielfalt der Veranstal- tungen und der Veranstalter stelle jedoch „die Ärztekammern als die gesetzlich hierzu verpflichtete Selbstverwaltung vor die Notwen- digkeit der Koordination und Sy- stematisierung der Fortbildung.

Schwerpunkte müssen gesetzt werden, damit die ärztliche Peri- pherie aus der Fülle neuer Er- kenntnisse die richtige Auswahl treffen kann." Das bedeute aber nicht, daß die Bundesärztekam- mer den Anspruch erhebe, alleine Fortbildung vermitteln zu können, versicherte Vilmar.

Der Koordination und der Anre- gung sollen auch die Schwer- punktthemen dienen, die der „Se- nat" alljährlich aussucht. Einst- weilen sammelte der Senat dies- mal lediglich eine Vielzahl in Frage kommender Themen. Auf einer späteren Sitzung sollen daraus die Schwerpunkte gewählt werden.

Filmpreis verliehen

Anläßlich des Forums wurde wie- derum der Fortbildungsfilmpreis der Bundesärztekammer verlie- hen. Dieser Preis zeichnet unter den neuen Filmen den Film mit dem höchsten Wert für die ärztli- che Fortbildung aus. Diesmal standen 25 im Jahr 1978 produ- zierte Filme zur Auswahl. Ausge- zeichnet wurde der Film „Rekto- skopie als Krebsvorsorge". Er wur- de dem Hersteller, der Kali-Che- mie, Hannover, verliehen. Der Vor- sitzende des Filmausschusses der Bundesärztekammer, Prof. Dr.

Walter Kreienberg, überreichte den Preis, der „als symbolischer Dank für das kostenlose Angebot wertvoller Fortbildungsfilme" an- zusehen ist, an den Leiter des wis- senschaftlichen Außendienstes der Firma, Dr. Hans Georg Rüther.

Während das 3. Forum noch lief, waren die Vorbereitungen für das 4. Interdisziplinäre Forum bereits im Gang. Es wird vom 23. bis 26.

Januar 1980 stattfinden. NJ

NACHRICHTEN

Gefahren

für die gegliederte Krankenversicherung

Das am 1. Juli 1977 in Kraft getre- tene sogenannte „Krankenversi- cheru ngs-Kostendämpfu ngsge- setz" (KVKG) könne langfristig auch die gegliederte Krankenver- sicherung in ihren Grundprinzi- pien wesentlich verändern. Diese Auffassung vertrat der Verfas- sungsrechtler Prof. Dr. jur. Fried- rich E. Schnapp, Universität Mün- ster, vor der Mitgliederversamm- lung der Gesellschaft für Versiche- rungswissenschaft und -gestal- tung Ende November 1978 in Köln.

Zwar sei die formal-organisatori- sche Gliederung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesetz nicht angetastet, doch ha- be sich die „materiell-rechtliche Landschaft in Richtung auf Unifor- mierung und Konzentration be- reits entscheidend" geändert. Dies sei vor allem darauf zurückzufüh- ren, daß das umstrittene Gesetz durch die Installierung von Bewer- tungsausschüssen, deren Emp- fehlung zu beachten und jede Ab- weichung zu begründen sei, die Selbstverwaltung erheblich ein- schränke. Indem den Bewertungs- ausschüssen normative Gewalt verliehen werde, so Prof.

Schnapp, komme den Festsetzun- gen der Bewertungsausschüsse quasi der Charakter eines vertrag- lichen Abschlusses zu.

Es sei für das deutsche öffentliche Recht „ein Novum", daß damit un- ter Umständen Verträge zu Lasten Dritter durch einfache Mehrheits- entscheidung zustande kommen könnten.

Ferner hält es der Verfassungsju- rist für außerordentlich bedenk- lich, daß die Bewertungsaus- schüsse im Sozialgerichtsgesetz nicht als Beteiligte vorgesehen seien, ihre Festsetzungen also auch nur schwer gerichtlich über- prüfbar seien.

Dies gelte um so mehr, wenn man in Betracht ziehe, daß das Gesetz

für die Festsetzungen des Bewer- tungsausschusses keine gesetzli- chen Maßstäbe festlege, also auch von dieser Seite eine gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit nicht gegeben sei, weil die Gerich- te die Rechtmäßigkeit von Hand- lungen anhand von Maßstäben, die sie aus dem Gesetz entnäh- men, prüften, diese aber gerade enthalte das KVKG nicht. WZ/DÄ

Früherkennung:

Bis 1977 höhere Teilnehmerzahl

Die Inanspruchnahme von Früh- erkennungsuntersuchungen auf Krebs ist keineswegs rückläufig, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung er- mittelt.

Die Inanspruchnahme ist 1977 im Vergleich zu 1976 bei den Frauen von 35,2 Prozent auf 35,7 Prozent, bei den Männern von 16,1 Prozent auf 18,1 Prozent gestiegen. Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kin- dern wurden 1976 von 74,3 Pro- zent und 1977 von 76,1 Prozent in Anspruch genommen.

Auf diesen positiven Trend machte die Bundesärztekammer anläßlich des III. Interdisziplinären Forums

„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin" in Köln aufmerksam.

Der deutliche Anstieg bei Män- nern sei, so vermutet die Bundes- ärztekammer, darauf zurückzufüh- ren, daß seit Januar 1977 die Un- tersuchung des Stuhls auf Blut Bestandteil des Früherkennungs- untersuchungsprogramms ist.

Auch die Blutdruckmessung bei jeder Krebs-Früherkennungsun- tersuchung sei, wie eine Sonder- auswertung des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versor- gung, Köln, für Nordrhein-Westfa- len ergeben hat, bei der Bevölke- rung gut angekommen und hat sich vermutlich ebenfalls auf die Inanspruchnahme positiv ausge- wirkt. EB

330 Heft 6 vom 8. Februar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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