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Archiv "Arzneiverordnungen: Weitere Einschränkungen" (17.07.2006)

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lungnahme begrüßt, dass ein neues Ver- gütungssystem eingeführt wird, die Bud- gets abgeschafft werden sollen und das Morbiditätsrisiko zukünftig bei den Krankenkassen liegen soll. „Entschei- dend werden die Detailformulierungen sein“, hatte der KBV-Vorstand aller- dings eingeschränkt. Hier fürchtet der NAV-Virchow-Bund Fallstricke im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens: „Das Be- streben von Teilen der großen Koalition, ambulant tätige Fachärzte abzuschaf- fen, ist noch nicht vom Tisch“, warnte der Bundesvorsitzende des NAV, Dr.

med. Maximilian Zollner.Auch das Ziel, eine schrittweise Gleichschaltung von privater und Gesetzlicher Krankenver- sicherung zu erreichen, sei erkennbar.

Zollner kritisierte zudem den geplanten Gesundheitsfonds, der „eine Riesen- bürokratie mit entsprechenden Folge- kosten befürchten lässt“.

Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines sol- chen Fonds hegt man auch im Regie- rungslager. Vor allem für die SPD macht ein Gesundheitsfonds nur Sinn, wenn dessen Finanzierungsbasis erweitert wird.

Gescheitert sind die Sozialdemokraten mit ihrem Ansinnen, die private Kran- kenversicherung in den Fonds einzube- ziehen und auch andere Einkommensar- ten der GKV-Versicherten zur Finanzie- rung des Gesundheitswesens heranzuzie- hen. Der überraschende Rückzieher von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wenigstens zusätzliche Steuermittel in den Fonds fließen zu lassen, sorgte auch bei den Parteispitzen für massiven Pro- test. So warf SPD-Fraktionschef Peter Struck der Bundeskanzlerin Wortbruch vor, weil sie auf Druck vor allem der uni- onsgeführten Länder von der Zusage ab- gerückt sei, das Gesundheitssystem stär- ker über Steuermittel zu finanzieren.

In vorderster Reihe wetterte jedoch der SPD-Parlamentarier und Gesund- heitsökonom Prof. Dr. med. Karl Lauter- bach gegen das Fondsmodell: Die Fi- nanzreform der GKV sei gescheitert.

„Der geplante Gesundheitsfonds ist al- lenfalls eine Scheininnovation“, sagte Lauterbach bei einer gesundheitspoliti- sche Fachtagung in Berlin. Ein Zusatz- nutzen sei nicht zu erkennen, weil mithil- fe des Fonds der Beitragseinzug für die Krankenkassen lediglich anders organi- siert werde. Lauterbach, der selbst an den Verhandlungen zwischen Union und

SPD teilgenommen hatte, sieht das zen- trale Ziel der Reform verfehlt: „Wir woll- ten die Krankenkassenbeiträge senken, nun steht fest, dass sie steigen werden.“

Auch die Opposition lässt an den Eckpunkten kein gutes Haar. „Der Ge- sundheitsfonds droht zu Hartz IV zu werden“, urteilte der gesundheitspoli- tische Sprecher der FDP-Fraktion, Da- niel Bahr. Für das Arbeitslosengeld II seien neue Verwaltungsstrukturen auf- gebaut worden, die zu deutlich höheren Kosten geführt hätten. Frank Spieth, gesundheitspolitischer Sprecher der Linkspartei, warf der SPD vor, sich end- gültig von ihren Wahlversprechen ver- abschiedet zu haben. Weder ein einheit- licher Versicherungstarif noch die Ein- beziehung aller Einkünfte zum Beispiel

aus Kapitalvermögen zur Finanzierung der GKV würden umgesetzt.

Die Debatte wird noch schärfer wer- den, wenn, wie im Bundesgesundheits- ministerium angekündigt, Ende Sep- tember/Anfang Oktober der Gesetz- entwurf vorliegen wird. Warum, das hat der Gesundheitssystem-Experte Beske so formuliert: „Vieles kann man sehr leicht als Eckpunkte formulieren, aber sehr schwer im Gesetzgebungsverfah- ren umsetzen. Und hier ist Ulla Schmidt in einem unendlichen Vorteil: Sie kann die Eckpunkte wie ein Gummiband dehnen und einen Gesetzentwurf vorle- gen, der sozialdemokratisch geprägt ist.“ Samir Rabbata, Sabine Rieser

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A1932 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 28–29⏐⏐17. Juli 2006

Wie üblich bei einer Gesundheitsre- form ist auch in diesen Eckpunkten dem Thema „Arzneimittelversorgung“

ein eigenes Kapitel gewidmet. Seit Jah- ren versuchen Politik und Selbstverwal- tung, die steigenden Arzneimittelaus- gaben in den Griff zu bekommen. Arz- neimittelvereinbarungen, Arzneimittel- richtlinien, Arzneimittelinformationen, Pharmakotherapiezirkel, Richtgrößen- prüfungen, Regresse – nichts scheint die Ausgabenzuwächse wirksam bremsen

zu können. Auch in den ersten fünf Mo- naten dieses Jahres haben die gesetzli- chen Krankenkassen 6,8 Prozent mehr für Arzneimittel ausgegeben als im sel- ben Zeitraum des Vorjahres. Allein im Mai lagen die Ausgaben bei rund zwei Milliarden Euro.

„Die Kosten für die Arzneimittelver- sorgung haben sich in den letzten Jah- ren und Jahrzehnten dynamischer als die Einnahmen der GKV und die Ko- sten anderer Leistungsbereiche ent- wickelt“, heißt es dazu in den Eckpunk- ten. Maßgeblich dafür sei unter ande- rem die zunehmende Zahl von Verord- nungen teurer Arzneimittel, deren the- rapeutischer Zusatznutzen nicht für alle

Arzneiverordnungen

Weitere

Einschränkungen

Quelle:GEK-Arzneimittelreport 2006

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Patienten erwiesen sei. Hochpreisige Spezialpräparate mit neuen Wirkstof- fen und Durchschnittskosten von 370 Euro je Verordnung verzeichneten den höchsten Ausgabenzuwachs mit jähr- lich zweistelligen Steigerungsraten. Ihr Anteil an den Verordnungen liege zwar nur bei zwei Prozent, sie verursachten aber 20 Prozent der Arzneimittelausga- ben. Dagegen will die Regierungskoali- tion nun vorgehen, indem sie die bereits mögliche Nutzenbewertung von Arz- neimitteln durch das Institut für Qua- lität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen (IQWiG) zu einer Kosten- Nutzen-Bewertung ausweitet. Mit die- sem Ansinnen war Bundesgesundheits- ministerin Ulla Schmidt bei der Ge- sundheitsreform 2004 noch am Wider- stand des jetzigen Koalitionspartners gescheitert. Künftig soll das IQWiG al- so prüfen, ob die Mehrkosten eines Präparates in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Mehr- nutzen stehen – ein Umstand, der für den Arzt häufig nicht ersichtlich sei, wie es in den Eckpunkten heißt. Über Ver- ordnungseinschränkungen oder -aus- schlüsse befindet weiterhin der Ge- meinsame Bundesausschuss. Die Ko- sten-Nutzen-Bewertung soll außerdem als Grundlage für die Festsetzung der Erstattungshöhe dieser Arzneimittel gelten, wobei neue, innovative Wirk- stoffe festbetragsfrei bleiben, wie die Koalition betont. Im Rahmen der Kosten-Nutzen-Bewertung werden die Präparate nicht nur mit anderen Arz- neimitteln verglichen, sondern auch mit anderen Behandlungsformen. Kriterien sind die Verlängerung der Lebensdau- er, die Verbesserung der Lebensqua- lität, die Verkürzung der Krankheits- dauer sowie die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft.

Das Bewertungsverfahren soll inter- nationalen Standards entsprechen und die Betroffenen – unter anderem Pati- enten und Industrie – angemessen be- teiligen. Es bleibt allerdings bei dem Prinzip, dass neue Arzneimittel nach ihrer Zulassung grundsätzlich zulasten der GKV verordnet werden dürfen.

„Die Erstattungsfähigkeit wird nicht zurückgestellt, bis eine Kosten-Nutzen- Bewertung vorliegt“, lautet die For- mulierung in den Eckpunkten, was

insbesondere die Pharmaindustrie er- freuen dürfte.

Um die unkritische Verordnung be- sonders teurer Wirkstoffe weiter einzu- schränken, soll der behandelnde Arzt diese künftig nur noch in Abstimmung mit einem fachlich besonders qualifizier- ten Kollegen verschreiben dürfen. Die Einzelheiten der Qualifikationsanfor- derungen und des Abstimmungsverfah- rens soll die gemeinsame Selbstverwal- tung von Ärzten und Krankenkassen bundeseinheitlich regeln. Nach dem Willen der Regierungskoalition bleibt aber bei diesem Verfahren die freie Arztwahl erhalten. Eine Konzentration auf wenige Schwerpunktpraxen für hoch spezialisierte Leistungen solle ver- mieden werden, damit Versorgungseng- pässe ausgeschlossen seien, heißt es.

Gestärkt werden soll außerdem die Steuerungsfunktion der Selbstverwal- tung, deren Bemühungen nach Ansicht der Koalition immer wieder durch ein Heer von Pharmaberatern unterlaufen werden. Rund 15 000 Außendienstmit- arbeiter beschäftige die Pharmaindu- strie, deren Ziel weniger die Informati- on der Ärzte als vielmehr die Absatzför- derung ihrer Produkte sei. Um diesen

„Missbrauch der Pharmaberater zur Verordnungssteuerung der Ärzte“ zu verhindern, wird den Arzneimittelher- stellern künftig die Aufbereitung und Nutzung von arzt- oder patientenbezo- genen Verordnungsdaten weitgehend untersagt.Außerdem werden besondere Anforderungen an durch Hersteller fi- nanzierte Anwendungsbeobachtungen gestellt. Unter anderem wird die Melde- pflicht der Industrie um die Angabe der

Vergütungen erweitert, die sie an die be- teiligten Vertragsärzte zahlt.

Ein Einsparvolumen von 500 Millio- nen Euro im Jahr 2007 will die Regie- rung durch größere Spielräume bei Preisvereinbarungen erreichen. Bereits seit In-Kraft-Treten des Arzneimittel- versorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes am 1. Mai ist es möglich, dass Kran- kenkassen und Arzneimittelhersteller Preisvereinbarungen treffen, die von der Arzneimittelpreisverordnung ab- weichen. Letztere wird jetzt auf Höchst- preise umgestellt, sodass auch Apothe- ker niedrigere Preise vereinbaren kön- nen. Daraus resultierende Preisvorteile müssen sie „in angemessener Höhe“ an die Versicherten beziehungsweise die Krankenkassen weitergeben. Wird das für nächstes Jahr anvisierte Einsparvo- lumen nicht erreicht, müssen die Apo- theker den Differenzbetrag durch einen entsprechend erhöhten Kassenrabatt tragen, heißt es in den Eckpunkten – ein Punkt, der den Zorn der Apotheker er- regt. Als „enteignungsgleichen Eingriff ins Privatvermögen“ bezeichnete der Präsident der ABDA – Bundesvereini- gung Deutscher Apothekerverbände, Heinz-Günter Wolf, den Versuch, die Apotheker für das Risiko der Preisver- handlungen haften zu lassen.

Abgabe von einzelnen Tabletten soll künftig erlaubt sein

Zu Einsparungen soll auch die Ab- gabe von einzelnen Tabletten durch Apotheken beitragen. Dies soll künf- tig erlaubt sein. Außerdem sollen Ge- meinschaftseinrichtungen wie Hospi- ze oder Pflegeheime, die Arzneimittel zentral bevorraten, nicht aufgebrauch- te Arzneimittel an andere Patienten abgeben dürfen.

„Erfreulich ist, dass die Politik ihrer Verantwortung für die Bürokratielast in den Arztpraxen Rechnung trägt“, kommentiert der Vorstand der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die geplante Reduzierung der Wirt- schaftlichkeitsprüfungen. Derzeit liegt die Zahl der in Prüfungen einbezoge- nen Praxen je nach Fachgruppe bei bis zu 30 Prozent. Rechtskräftige Regresse werden für drei bis fünf Prozent der Praxen mit einem durchschnittlichen

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 28–29⏐⏐17. Juli 2006 AA1933

Empörung bei ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: Die Apotheker sollen für Rabatte in Höhe von 500 Millionen Euro haften.

Foto:ABDA

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Volumen von etwa 1 500 Euro je Praxis festgesetzt. Das sind von der Koalition errechnete Schätzwerte auf Basis der Daten einer KV. Die Regressbeträge decken somit gerade einmal die Kosten des Verfahrens. In den Eckpunkten ist deshalb eine weitere Vereinfachung der Verfahrensabläufe vorgesehen. Der Anteil der Ärzte, die wegen Richt- größenüberschreitungen geprüft wer- den, wird gesetzlich auf etwa fünf Pro- zent beschränkt. Das halte die Vertrags- partner davon ab, unrealistische Werte zu vereinbaren. Außerdem würden künftig nur besonders unwirtschaftlich verordnende Ärzte geprüft.

Zeigt sich die KBV verhalten zufrie- den mit den Eckpunkten zur Arznei- mittelversorgung, reagierten Apothe- ker und Pharmaindustrie empört oder enttäuscht. „Gegen dieses absurde Vor- haben werden wir uns zur Wehr set- zen“, kündigte ABDA-Präsident Wolf mit Blick auf das Sparvolumen von 500 Millionen Euro an. Als „außerordent- lich mittelstandsfeindlich und kontra- produktiv“ bezeichnete Dr. Bernd We- gener, Vorsitzender des Bundesverban- des der Pharmazeutischen Industrie, die erzwungenen Preisverhandlungen mit den Apothekern. „Eine nachhaltige Re- form war uns versprochen worden, be- kommen werden wir ein kleines Reförm- chen“, bilanzierte die Vorsitzende des Verbandes forschender Arzneimittel- hersteller, Cornelia Yzer. Heike Korzilius

Sanierungsbeitrag

Budgetkürzungen bei Kliniken

Die Krankenhäuser zählen zu den Ver- lierern der geplanten Gesundheitsre- form. In einer Zeit, in der ohnehin je- des zweite Krankenhaus rote Zahlen schreibt, will die Bundesregierung die Krankenhausbudgets pauschal um ein Prozent kürzen und so die GKV-Ausga- ben um 500 Millionen Euro jährlich re- duzieren. Die Krankenhäuser seien der größte Ausgabenfaktor der Gesetzli- chen Krankenversicherung und müss- ten deshalb „angemessen“ an den finan- ziellen Stabilisierungsmaßnahmen be-

teiligt werden, lautet die lapidare Er- klärung für diese Budgetkürzungen.

Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft (DKG) reagierte wütend: „Die vorgesehene einprozentige Zwangsabga- be ist eine Provokation für die Träger und Mitarbeiter der Krankenhäuser“, kom- mentierte DKG-Präsident Dr. rer. pol.

Rudolf Kösters. Die Kliniken seien auch nicht der größte „Ausgabenblock“ der GKV, sondern als größter medizinischer Leistungsbereich das Rückgrat der Ge- sundheitsversorgung in Deutschland.

Dr. rer. pol. Johannes Kramer, Ge- schäftsführer der Städtischen Kliniken Bielefeld gGmbH, verwies darauf, dass die finanzielle Situation vieler Kranken- häuser „wegen fehlender Investitions- mittel und der zu erwartenden teuren Tarifabschlüsse bei den Ärzten schon jetzt dramatisch ist“. Weitere Budget- kürzungen seitens der Politik beschleu- nigten das Krankenhaussterben und ge- fährdeten kurz- und mittelfristig die Pa- tientenversorgung. Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, unterstellte der Politik in diesem Zusammenhang Absicht: „Of- fensichtlich möchte man keine flächen- deckende stationäre Versorgung für die Bevölkerung mehr planen, sondern ver- sucht – leise, still und heimlich – durch bewusst herbeigeführte Pleiten die Zahl der Kliniken zu reduzieren.“

Sehr wohl im Sinne der Krankenhäu- ser ist es, dass die Eckpunkte Planungssi- cherheit in Bezug auf die endgültige Um-

stellung des Entgeltsystems auf Fallpau- schalen (Diagnosis Related Groups = DRGs) versprechen. Demnach soll die jetzige DRG-Konvergenzphase, in der die jeweiligen krankenhausindividuellen Basisfallwerte an den landesweiten Ba- sisfallwert angepasst werden, wie geplant Ende 2008 beendet sein. Für die Gestal- tung des ordnungspolitischen Rahmens ab 2009 ist vorgesehen, dass die Gesund- heitsminister der Länder im Jahr 2007 bei einer Sonder-Gesundheitsministerkon- ferenz Vorschläge erarbeiten. Geklärt werden müsse dann unter anderem, wie innerhalb eines zu definierenden Zeit- raums der Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung durchgeführt werden kann, heißt es. Ein solcher Um- stieg auf Monistik hätte eine Übernahme der Investitionskosten durch die GKV zur Folge. Die DKG zeigte sich allerdings enttäuscht, dass die Umstellung auf eine monistische Krankenhausfinanzierung nicht jetzt schon in die Wege geleitet wur- de. Die duale Finanzierung sei heute schon obsolet, weil die Bundesländer ih- rer gesetzlichen Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten an den Kranken- häusern kaum noch nachkämen. Der In- vestitionsstau belaufe sich bereits auf mehr als 50 Milliarden Euro, betonte Kramer.

Neue Anschubfinanzierung

Neben dem einprozentigen „Sanierungs- beitrag“ müssen die Krankenhäuser weitere Budgetkürzungen in ihre Pla- nungen einkalkulieren. So soll die bis- herige Anschubfinanzierung für die In- tegrierte Versorgung (bis zu ein Prozent der Gesamtvergütung sowie ein Pro- zent der Rechnungen der einzelnen Krankenhäuser für voll- und teilsta- tionäre Leistungen) verlängert werden – und zwar„soweit und solange die Ver- gütungen in der ambulanten und sta- tionären Versorgung in Form von Bud- gets erfolgen“. Darüber hinaus ist eine eigene Anschubfinanzierung zur Förde- rung der ambulanten Erbringung hoch spezialisierter Leistungen am Kranken- haus geplant. Auch an den daraus sich ergebenden Kosten müssen sich die Krankenhäuser beteiligen: in Höhe von weiteren 0,5 Prozent der Kranken- hausbudgets (die andere Hälfte der An- A

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Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG:

Die Belastbarkeitsgrenze der Krankenhäuser ist ohnehin seit langem erreicht.

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Foto:DKG

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