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Archiv "Die Leistungsträger vor der „Konzertierten Aktion“: Die Strukturreform muß das gesamte Gesundheitswesen umfassen" (26.11.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Die Leistungsträger vor der "Konzertierten Aktion"

Die Struktur- reform muß das gesamte Gesundheits-

wesen umfassen

D

ie Leistungsträger des Ge- sundheitswesens hatten im Vorfeld der Konzertierten Aktion eigene Akzente gesetzt.

Ausgehend von der steigenden Ausgabenentwicklung haben sie dabei die Grundsätze einer Strukturreform klar anvisiert*):

Die Leistungsträger stellten fest, daß das ständig steigende Defizit in der Krankenversicherung der Rentner die Hauptursache für die jüngsten Beitragsanhebun- gen war. So betrug allein im Jah- re 1985 das Defizit 24,7 Milliar- den DM und mußte voll aus den Beiträgen der Aktiv-Versicherten finanziert werden.

Ohne diesen Finanzausgleich hätte der durchschnittliche Bei- tragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahr um 3,3 Beitragspunkte niedriger - also bei 8,8 v. H. - und damit unter dem Durch- schnittsbeitragssatz von 1975 liegen können.

Finanzierungsfragen stehen immer noch im Vordergrund aller Diskussionen

um

die Zukunft unseres Gesundheitswesens, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar haben auch Erörterungen über eine Strukturreform eingesetzt und sogar schon eingehende Sachgespräche darüber im Bun- desarbeitsministerium stattgefunden (so in der Woche vor der

"Konzertierten Aktion" u. a. mit Bundesärztekammer und Kas-

senärztlicher Bundesvereinigung), doch auch die jüngste Kon- zertierte Aktion

im

Gesundheitswesen am 17. November 1986 in Bonn war geprägt vor allem von der Sorge um die steigende Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversiche- rung, beginnend beim weiterhin wachsenden Defizit in der Krankenversicherung der Rentner

über

die Ausgabensteige- rung

im

Krankenhaussektor sowie

im

Bereich der Heil- und Hilfsmittel bis hin zu massiven Bedenken gegen eine - der- zeit noch kontrovers diskutierte- Ausweitung der Pflegefall- sicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

~ Die Leistungsträger im Ge- sundheitswesen fordern mit Blick auf die geplante Struktur- reform im Gesundheitswesen Lösungsansätze, die dieses Defi- zit abbauen, zumindest aber trotz des zunehmenden Anteils älterer sozialversicherter Perso- nen nicht größer werden lassen.

~ Die Leistungsträger im Ge- sundheitswesen erwarten des weiteren eine Strukturreform, die das gesamte Gesundheitswe- sen umfaßt, also auch Fragen der erheblichen Belastungen in der Umwelt und im Arbeitsleben

sowie der Gesundheitsvorsorge und der Prävention einbezieht.

~ Die Leistungsträger werden sich mit Entschiedenheit einer Strukturreform widersetzen, die allein vordergründige Kasten- dämpfungsmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zum Ergebnis hat.

Die Leistungsträger gehen da- von aus, daß insbesondere medi- zinische Orientierungsdaten not- wendig sind, um eine den Be- dürfnissen der Bürger entspre- chende Gesundheitspolitik zu

•) Die hier wiedergegebene Erklärung der Leistungsträger im Gesundheitswesen wurde am 16. November 1986 in Köln bei gemeinsamer Vorbereitung der Herbstsitzung der Konzer- tierten Aktion abgegeben von den Präsidenten beziehungsweise Vorsitzenden und Haupt- geschäftsführern der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer, der Bundesapo- thekerkammer, des Hartmannbundes-Verband der Arzte Deutschlands e. V., des Marbur- ger Bundes- Verband der angestellten und beamteten Arzte Deutschlands e. V., des NAV- Verband der niedergelassenen Arzte Deutschlands e. V., des BPA - Berufsverband der Praktischen Ärzte und Arzte für Allgemeinmedizin Deutschlands e. V., der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte e. V., des Verbandes Deutscher Zahnärzte e. V., der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerver- bände, des Deutschen Apothekervereins e. V., des Bundesverbandes der Pharmazeuti- schen Industrie e. V., der Medizinisch-Pharmazeutischen Studiengesellschaft e. V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 48 vom 26. November 1986 (19) 3345

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Konzertierte Aktion

gestalten, was bislang nur unter ökonomischen Gesichtspunkten versucht wurde. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und Fi- nanzierbarkeit unserer sozialen Sicherungssysteme muß sich die Gesundheitspolitik endlich an realistischen Zielen orientieren.

Die Leistungsträger im Gesund- heitswesen ihrerseits sind unver- ändert bereit, daran mitzuwir- ken, daß die gesetzliche Kran- kenversicherung wieder auf eine

In seiner Rede zur Einleitung der 19. Sitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen am 17. November im Bonner Gustav-Heinemann-Haus nahm Bundesarbeitsminister Dr. Nor- bert Blüm eingehend Stellung

„zum derzeit wichtigsten, weil problematischsten Ausgabenbe- reich — zum Krankenhaus". Das in der Frühjahrssitzung der Kon- zertierten Aktion gemeinsam ge- setzte Ziel, die Kostensteigerun- gen auf maximal 3,25 v. H. zu be- grenzen und die Ausgaben für Krankenhauspflege im Rahmen der Grundlohnentwicklung zu halten, hätten die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Kran- kenkassen „völlig verfehlt", mo- nierte der Minister. Blüm: „Mit 6,6 v. H. liegt der Ausgabenan- stieg im ersten Halbjahr 3,5 Pro- zentpunkte oberhalb der Grund- lohnentwicklung. Allein das Krankenhaus wird voraussicht- lich rund 1 Milliarde DM zum De- fizit der Krankenkassen in 1986 beitragen."

Im einzelnen ging der Arbeitsmi- nister mit den Krankenhausträ- gern, aber auch mit den Kran- kenkassen ins Gericht, von de- nen er forderte, die im neuen Krankenhausrecht für die Ver- tragsparteien geschaffenen In- strumente voll zu nutzen, um Wirtschaftlichkeitsreserven im Krankenhaus freizusetzen, Über-

gesicherte finanzielle Basis ge- stellt wird. Die Leistungsträger fordern, die Solidargemein- schaft der gesetzlichen Kranken- versicherung von Leistungen zu entlasten, die nicht der Absiche- rung der Risiken bei Krankheit dienen, also versicherungsfremd sind. Sie halten ferner eine Ein- grenzung des Umfangs der zu Lasten der gesetzlichen Kran- kenversicherung gehenden Lei- stungen für erforderlich. DÄ

versorgungen abzubauen und auf eine nachhaltige Ausgaben- stabilisierung hinzuwirken. Sei- ne Kritik galt selbstverständlich nicht den Beschäftigten, die tag- täglich mit großem Engagement ihren Dienst am kranken Men- schen leisten. Blüm: „Meine Kri- tik gilt den Institutionen, nicht den Beschäftigten."

Die nachfolgend wiedergegebe- ne Erklärung der „Konzertierten Aktion" fordert nun den Verord- nungsgeber (Bundesregierung/

Bundesrat) zum Handeln auf:

Erklärung zur

finanziellen Entwicklung im Krankenhaus 1986

Die Konzertierte Aktion hat in ih- rer Frühjahrssitzung den Betei- ligten empfohlen, den Gründen für die steigenden Krankenhaus- einweisungen nachzugehen und auf eine Entlastung des Kran- kenhausbereichs sowie auf eine Ausschöpfung der Möglich- keiten der ambulanten ärzt- lichen Versorgung einzuwirken und Krankenhauseinweisungen durch Ärzte auf den medizinisch notwendigen Umfang zu be- schränken.

Erste Ergebnisse über die Ent- wicklung der Fallzahlen des Jah- res 1986 liegen inzwischen vor.

Danach ist im Jahre 1986 mit ei- ner weiteren Zunahme der Kran- kenhausfälle zu rechnen. Trotz gleichzeitiger Senkung der Ver- weildauer wird dies neben Lei- stungssteigerungen und Kosten- steigerungen zu einem weiteren Anstieg der Ausgaben der GKV für die stationäre Versorgung führen.

Vor diesem Hintergrund besteht Einigkeit darüber, daß es not- wendig ist, die Gründe und Ursa- chen für den Anstieg der Fallzah- len möglichst bald zu untersu- chen. Die Beteiligten schlagen deshalb vor, den Bundesmini- ster für Arbeit und Sozialord- nung unter Beteiligung des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen zu bitten, diese Un- tersuchung durchzuführen. Die Beteiligten werden notwendige Erhebungen vor Ort unterstüt- zen.

Ferner schlagen die Beteiligten vor, den Bundesminister für Ar- beit und Sozialordnung unter Beteiligung des Sachverständi- genrates und der Länder zu bit- ten, gleichzeitig die Frage zu prüfen, in welchem Umfang und aus welchen Gründen „Fehlbe- legungen" insbesondere mit Pflegefällen vorliegen, und ggf.

Wege zur Entlastung der Kran- kenhäuser aufzuzeigen. Hierzu bedarf es zunächst der Aufstel- lung eines Kriterienkatalogs hin- sichtlich der Fehlbelegung. Die sich daran anschließende Erhe- bung in einzelnen Krankenhäu- sern werden die Beteiligten un- terstützen.

Die Beteiligten beabsichtigen, konkrete Vorschläge zur weite- ren Senkung der Verweildauern zu erarbeiten. Sie werden hierzu entsprechende Modellversuche und Konzepte (z. B. Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhauspflege in geeig- neten Fällen durch den Vertrau- ensärztlichen Dienst oder ande- re beauftragte Ärzte, vorstatio- näre Diagnostik und nachstatio-

Das Krankenhaus — "wichtigster, weil problematischster Ausgabenbereich"

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Konzertierte Aktion

näre Behandlung, alternative Vergütungsformen usw.) inten- siv prüfen.

• Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und die Spitzenver- bände der Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung ha- ben seit Jahren versucht, unter Beachtung der medizinischen und technischen Entwicklung gemeinsam Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Lei- stungsfähigkeit der Krankenhäu-

ser, insbesondere für den Perso-

nalbedarf und die Sachkosten, zu erarbeiten. Trotz intensiver Bemühungen ist es den Beteilig- ten nicht gelungen, gemeinsame Empfehlungen vorzulegen. Auf- grund dieser Sachlage gehen die Beteiligten gemeinsam davon

aus, daß nunmehr die Rechtsfol-

gen des § 19 Abs. 2 KHG eintre- ten.*)

Die Beteiligten stellen fest, daß eine Rahmenempfehlung nach

§ 372 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 5 RVO über die Zusammen- arbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern, insbesondere über die Einweisung in geeigne- te Krankenhäuser und die ge- genseitige Unterrichtung und Uberlassung von Krankenunter- lagen vorliegt. Die Verhandlun- gen über Rahmenempfehlungen zu § 372 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs.

4 RVO können voraussichtlich bald zum Abschluß gebracht werden. Rahmenempfehlungen nach § 372 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 2 Ziffer 3 RVO konnten nicht vereinbart werden; erste Verträge auf Landesebene lie- gen bereits vor.

Dieser Erklärung haben die Län- der Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saar- land nicht zugestimmt.

·) Nach§ 19 Absatz 2 des Krankenhausfinan- zierungsgesetzes "bestimmt die Bundesregie- rung die Maßstäbe und Grundsätze ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bun- desrates", falls eine gemeinsame Empfehlung innerhalb eines Jahres nicht zustande gekom- men ist, nachdem ein beteiligter Verband schriftlich zur Erarbeitung der Empfehlung aufgefordert hatte. Die Red.

DEUTSCHES itRZTEBLATT

Gemeinsame Anliegen der

niedergelassenen Ärzte

Die Reform des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM), die Forderung nach angemessener Kostendämpfung auch im Kran- kenhaus und nicht zuletzt die Si- cherung der Qualität der kassen- ärztlichen Versorgung auch in der Zukunft standen im Mittelpunkt ei- ner gemeinsamen Sitzung der Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des NAV - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands-, worüber die hier im Wortlaut wiedergegebene Presseerklärung informiert.

Die Bemühungen um die Reform des Einheitlichen Bewertungs- maßstabes (EBM) sollen konse- quent und zielstrebig, den verän- derten gesundheits- und berufs- politischen Erfordernissen fol- gend, fortgesetzt werden. Diese Ansicht vertraten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesver- einigung (KBV) und des NAV - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. - bei ei- nem gemeinsamen Gespräch am 13. November 1986 in Köln. Beide Vorstände sind der Überzeugung, daß die Ergebnisse des Modellver- suchs "Grundleistungen" eine gu- te Basis für die notwendigen er- gänzenden Arbeiten darstellen, um die angestrebten Ziele der Re- form des EBM hinreichend sicher zu erreichen. Diese Ziele sind:

~ Die Förderung der zuwen- dungsintensiven ärztlichen Lei- stungen bei gleichzeitiger Erhal- tung einer angemessenen Hono- rierung der ärztlichen Leistungen mit technischem Aufwand,

~ die Anpassung des EBM an den medizinischen Fortschritt mit gleichzeitiger Straffung sowie

~ die Sicherstellung einer ausge- wogenen und sachgerechten Ho- norarverteilung zwischen den ein- zelnen Arztgruppen.

PRESSEERKLÄRUNG

Beide Vorstände sind sich auch ei- nig, daß die neue kassenärztliche Gebührenordnung für die Bildung ärztlicher Kooperationsformen förderlich sein soll. Insgesamt muß die Reform dazu führen, die Leistungsfähigkeit der ambulan- ten kassenärztlichen Versorgung sowohl in der primär- als auch in der spezialärztlichen Betreuung zu stärken. Das enge Zusammen- wirken von freiberuflich in eigener Praxis tätigen Haus- und Spezial- ärzten in der ambulanten Versor- gung ist die beste Voraussetzung für eine gute, wirtschaftliche und zugleich humane Versorgung der kranken Mitbürger.

Beide Vorstände weisen daher Vorstellungen des Marburger Bundes, die spezialärztliche Ver- sorgung an das Krankenhaus zu verlagern, mit Entschiedenheit zu- rück. Angesichts der Tatsache, daß das Krankenhaus ohnehin der kostenträchtigste Ausgabensektor im Gesundheitswesen ist, würde eine solche Verlagerung das Be- mühen um Kostendämpfung gera- dezu konterkarieren. Die sich ab- zeichnenden Beitragssatzerhö- hungen in der gesetzlichen Kran- kenversicherung sind vorwiegend Folge des hohen Defizits im Kran- kenhausbereich.

KBV und NAV fordern daher den Marburger Bund auf, sich stärker für eine angemessene Kosten- dämpfung im Krankenhaus einzu- setzen.

KBV und NAV unterstreichen er- neut die Notwendigkeit, die Quali- tät der kassenärztlichen Versor- gung auch in Zukunft zu sichern.

Sie begrüßen in diesem Zusam- menhang die im Gesetz zur Ver- besserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung vorgesehene ge- nerelle Forderung nach Qualitäts- sicherung. Sie fordern, diese all- gemeine Vorschrift des Kassen- arztrechts unter anderem so um- zusetzen, daß zukünftig Kassen- arzt nur derjenige Arzt werden

kann, der über eine abgeschlosse-

ne Weiterbildung verfügt.

KBV/NAV Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 48 vom 26. November 1986 (21) 3347

Referenzen

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