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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2016 Ausgegeben am 22. Januar 2016 Nummer 2

Inhalt dieser Ausgabe:

9/2016 Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 20 10/2016 Hinweis auf eine Bekanntmachung - Satzungsänderung Zweckverband „Musikschule

der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl" 22 11/2016 Wasser- und Bodenverband "Oberer Heubach" - Ankündigung von

Unterhaltungsarbeiten 23

12/2016 Wasser- und Bodenverband "Mittlere Berkel" - Ankündigung von Unterhaltungsarbeiten 23 13/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft III Coesfeld -

Stevede-Dickte - am 23.02.2016 24

14/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Coesfeld II –

Stevede Mitte – am 25.02.2016 24

15/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft IV Coesfeld –

Stevede-Heubach – am 23.02.2016 25

16/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft I Coesfeld –

Flamschen – am 18.02.2016 25

17/2016 Einladung zur Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft V Coesfeld – Goxel –

am 25.02.2016 26

18/2016 Einladung zur Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft VIII Coesfeld –

Gaupel-Sükerhook – am 11.02.2016 27

19/2016 Einladung zur Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft VI Coesfeld –

Stockum-Sirksfeld – am 03.03.2016 27

(2)

9/2016 Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 1. Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der z. Zt. geltenden Fas- sung, hat der Rat der Stadt Coesfeld mit Beschluss vom 17.12.2015 folgende Haushaltssatzung erlas- sen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 78.332.700 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 82.302.000 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwal-

tungstätigkeit auf 72.971.100 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwal-

tungstätigkeit auf 75.014.200 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

auf 8.805.800 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

auf 17.208.500 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätig-

keit auf 4.500.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätig-

keit auf 1.175.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.500.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlun- gen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.381.300 EUR festgesetzt.

(3)

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

3.969.300 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

10.000.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 250 v. H.

1.2 für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 550 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v. H.

§ 7 (entfällt)

§ 8

Die Wertgrenze für Investitionen im Sinne der §§ 4 Abs. 4, 10 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 1 der Gemeinde- haushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) wird auf 30.000 EUR Gesamtkosten einer Maßnahme festgelegt.

Als nicht nur geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten bei Einzelmaßnahmen nach

§ 4 Abs. 4 GemHVO NRW Erhöhungen der Investitionsauszahlungen um mehr als 10 %, mindestens aber um 15.000 EUR. Erhöhungen der Investitionsauszahlungen von über 30.000 EUR sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

Der Zustimmung des Rates bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, soweit sie je Maßnahme den Betrag von 30.000 EUR überschrei- ten. Beträge bis zu höchstens 30.000 EUR gelten generell als unerheblich. Dies gilt auch für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die sich auf den inneren Verrechnungsverkehr beziehen oder zu de- ren Leistung die Stadt Coesfeld aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

§ 9

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.

Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede zweite freiwer- dende Stelle dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in eine Stelle der niedrigeren Besoldungs- bzw.

Entgeltgruppe nach dem TVöD umzuwandeln.

(4)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staat- liche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom 05.01.2016 angezeigt worden. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 18.01.2016 mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Haushaltssatzung und ihre Bekanntmachung nicht erhoben werden.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der Ver- waltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öff- nungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheri- ger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde

nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Coesfeld, 20.01.2016 Heinz Öhmann Bürgermeister

10/2016 Hinweis auf eine Bekanntmachung - Satzungsänderung Zweckverband „Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl"

Bekanntmachung

„Hinweis auf eine Bekanntmachung“

Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat in dem am 15. Januar 2016 erschienenen Amtsblatt des Kreises Coesfeld, Nr. 01/2016, die XIII. Änderungssatzung zur Satzung für den Zweck- verband „Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl“ vom 06.01.2015, veröffent- licht.

Auf diese Veröffentlichung wird hiermit gem. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemein- schaftsarbeit in der z. Zt. gültigen Fassung hingewiesen.

Coesfeld, 01.02.2016 Heinz Öhmann Bürgermeister

(5)

beiten

BEKANNTMACHUNG

Wasser- und Bodenverband „Oberer Heubach“

Der Wasser- und Bodenverband „Oberer Heubach“, Sitz Coesfeld, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch.

Gemäß § 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-), Neu- bekanntmachung vom 31.07.2009 und § 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen ( Landeswassergesetz -LWG-) vom 25.06.1995 – jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum 01.11.2016 wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß § 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 100 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Abs. 4 muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 100 cm zur oberen Böschungskante betragen.

Coesfeld, den 06.01.2016

Wasser-und Bodenverband Oberer Heubach 48653 Coesfeld

Verbandsvorsteher gez. Karl Knapp

12/2016 Wasser- und Bodenverband "Mittlere Berkel" - Ankündigung von Unterhaltungsarbei- ten

BEKANNTMACHUNG

Wasser- und Bodenverband „Mittlere Berkel“

Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Berkel“, Sitz Rosendahl, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch.

Gemäß § 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG-),Neu- bekanntmachung vom 31.07.2009 und § 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG-) vom 25.6.1995 - jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum 01.11.2016 wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß § 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 80 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Absatz 4 muß der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 80 cm zur oberen Böschungskante betragen.

Rosendahl, den 04.01.2016 Wasser- und Bodenverband „Mittlere Berkel“

48720 Rosendahl gez. Josef Rier Verbandsvorsteher

(6)

13/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft III Coesfeld - Stevede-Dickte - am 23.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft III – Stevede-Dickte – zur Jagdgenos- senschaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Dienstag, den 23. Februar 2016 um 20.00 Uhr in der Freilichtbühne, Flamschen 22, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Reinhard Elskemper

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

14/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Coesfeld II – Stevede Mitte – am 25.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft II – Stevede Mitte – zur Jagdgenossen- schaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Donnerstag, 25. Febr. 2016 um 20 Uhr

in der Gaststätte Heidehof, Goxel 37a, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

(7)

Mit freundlichen Grüßen gez. Heinrich Schulze Hillert

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

15/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft IV Coesfeld – Stevede-Heubach – am 23.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft IV – Stevede-Heubach – zur Jagdgenos- senschaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Dienstag, den 23. Februar 2016 um 20.00 Uhr in der Freilichtbühne, Flamschen 22, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Kemna

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

16/2016 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft I Coesfeld – Flamschen – am 18.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft I – Flamschen – zur Jagdgenossen- schaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Donnerstag, den 18. Februar 2016 um 20.00 Uhr in der Freilichtbühne, Flamschen 22, 48653 Coesfeld

(8)

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Bernhard Musholt

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

17/2016 Einladung zur Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft V Coesfeld – Goxel – am 25.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft V – Goxel – zur Jagdgenossenschafts- versammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Donnerstag, den 25. Febr. 2016 um 20.00 Uhr

in der Gaststätte Heidehof, Goxel 37a, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Cramer

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

(9)

pel-Sükerhook – am 11.02.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft VIII – Gaupel-Sükerhook – zur Jagdge- nossenschaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Donnerstag, den 11. Februar 2016 um 20.00 Uhr

in der Gaststätte „Zum Coesfelder Berg“ Schulte Osthoff, Bergallee 51, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Heinz Voßkamp

Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

19/2016 Einladung zur Genossenschaftssitzung der Jagdgenossenschaft VI Coesfeld – Stockum-Sirksfeld – am 03.03.2016

EINLADUNG

Hiermit werden Sie als Jagdgenosse der Jagdgenossenschaft VI – Stockum-Sirksfeld – zur Jagdgenos- senschaftsversammlung eingeladen.

Die Versammlung findet statt am:

Donnerstag, den 3. März 2016 um 20.00 Uhr

in der Gaststätte Heidehof, Goxel 37a, 48653 Coesfeld

Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit

2. Vorlesen der Niederschrift über die letzte Genossenschaftsversammlung 3. Jahresrechnung und Bericht der Kassenprüfer

4. Haushaltssatzung und Haushaltspläne 5. Wahlen

a) Jagdvorstand und Stellvertreter b) Kassenprüfer und Stellvertreter c) Geschäftsführer

(10)

6. Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Heumann Hinweis:

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der Geschäftsführung mitzuteilen. Eben- falls sollten Kontenänderungen bei Banken mitgeteilt werden.

Referenzen

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