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Juni 2009 FIN C Motion 1134 Pfister, Zweisimmen (FDP) Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am Der Regierungsrat beabsichtigt 150 Vollzeitstellen abzubauen Der Regierungsrat wird ersucht, 1

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M 328/2008 FIN 24. Juni 2009 FIN C Motion

1134 Pfister, Zweisimmen (FDP)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 27.11.2008

Der Regierungsrat beabsichtigt 150 Vollzeitstellen abzubauen Der Regierungsrat wird ersucht,

1. dem Grossen Rat aufzuzeigen in welchem Zeitrahmen er die überwiesene Motion 253/04 Pfister/ von Siebenthal umzusetzen gedenkt

2. bekannt zu geben, wie viele Stellen in den einzelnen Direktionen/Ämtern 2009/2010 abgebaut werden, damit die Regierungsrätliche Zielvorgabe von 150 Vollzeitstellen, laut Geschäftsbericht 2007, erreicht wird.

3. Eine Direktions- und Ämter bezogene Auflistung über die Anzahl Stellen, die mit den laufenden Umstrukturierungs-Prozessen, abgebaut werden, vorzulegen.

Begründung:

Im September 2004 wurde durch die GR Pfister/ von Siebenthal eine Motion eingereicht, in der ein Stellen-Abbau von sechs Prozent gefordert wurde.

In der Aprilsession 2005 wurde die Motion durch den Grossen Rat beraten und angenommen.

Argumentation des Finanzdirektors: Es sei nicht zweckmässig, den verlangten Stellenabbau in einem separaten Verfahren bis ins Jahr 2008 umzusetzen. Stattdessen sei dieser mit der Überprüfung des staatlichen Leistungsangebotes im Rahmen des Projektes

„Aufgabendialog“ vorzunehmen. Welches jedoch Mitte 2008 von der Regierung abgestoppt wurde.

Heute stellt sich für mich die Frage, wie und wann die Umsetzung der überwiesenen Motion 253/04 Pfister/ von Siebenthal erfüllt werden soll.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt vom Regierungsrat aufzuzeigen, in welchem Zeitrahmen er die überwiesene Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal «Investitionskürzungen = ungenügende Arbeitsauslastung» umzusetzen gedenkt. Weiter wird der Regierungsrat gebeten bekannt zu geben, wie viele Stellen in den einzelnen Direktionen/Ämtern in den Jahren 2009 und 2010 abgebaut werden, damit die Zielvorgabe eines Stellenabbaus von 150 Vollzeitstellen erreicht wird. In diesem Zusammenhang verlangt der Motionär eine direktions- bzw.

ämterbezogene Auflistung der Stellen, die mit den laufenden Umstrukturierungs-Prozessen abgebaut werden.

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1. Ausgangslage

Wie bereits im Motionstext erwähnt, bezieht sich der vorliegende Vorstoss auf die Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal «Investitionskürzungen = ungenügende Arbeitsauslastung»

vom 16. September 2004. Die Motion beauftragte den Regierungsrat, den Personalbestand in der so genannten «Zentralverwaltung» bis 2008 um 6 Prozent zu reduzieren. Der Grosse Rat nahm die Motion am 28. April 2005 mit 85 gegen 72 Stimmen an.

Auslöser dieser Motion war eine Reduktion der Nettoinvestitionen im Rahmen des Planungsprozesses 2004 für den Voranschlag 2005 und Aufgaben-/Finanzplan 2006-2008.

Die Motionäre begründeten damals den verlangten Stellenabbau insbesondere damit, dass durch die Reduktion der Nettoinvestitionen in der «Zentralverwaltung» auch weniger Projekte zu bearbeiten seien und dadurch die Arbeitsauslastung geringer ausfallen werde.

In der damaligen Diskussion im Grossen Rat herrschte Einigkeit darüber, dass es sachgerecht und zweckmässig sei, den verlangten Stellenabbau nicht in einem separaten Verfahren bis ins Jahr 2008 umzusetzen. Stattdessen sei dieser Stellenabbau mit der Überprüfung des staatlichen Leistungsangebotes im Rahmen des vom Regierungsrat eingeleiteten Projektes «Aufgabendialog Kanton Bern» zu verknüpfen. Der Regierungsrat hat deshalb damals beschlossen, im Rahmen des Aufgabendialogs den Abbau von 150 Vollzeitstellen (was den 6 Prozent gemäss der Definition «Zentralverwaltung» des Regierungsrates entspricht) als Zielvorgabe zu betrachten.

2. Projekt „Aufgabendialog Kanton Bern“: Umsetzung der Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal nicht realistisch

Im Verlauf des Projektes «Aufgabendialog Kanton Bern» zeigte sich, dass die Umsetzung der ursprünglichen Zielsetzungen des Projektes und damit auch der gemäss Motion geforderte Stellenabbau als unrealistisch bezeichnet werden musste. In seinem Bericht vom 29. August 2008 zum Abschluss des Projektes «Aufgabendialog Kanton Bern» wies der Regierungsrat darauf hin, dass nach den vorangegangenen neun Sanierungspaketen und der Straffung von Strukturen in der Zentralverwaltung das Potential für weitere Effizienzsteigerungen weitgehend ausgeschöpft sei. Weiter legte der Regierungsrat dar, dass die Direktionen und die Staatskanzlei seit Abschluss der strategischen Aufgabenüberprüfung SAR – unabhängig vom Aufgabendialog – zahlreiche Optimierungs- und Veränderungsprozesse mit teilweise einschneidenden Auswirkungen auf den Stellenbestand initiiert haben.1 Der Regierungsrat verwies dabei beispielsweise auf die organisatorischen Veränderungsprozesse im Amt für Landwirtschaft und Natur (z. B.

Privatisierung der Milch-Analytik des ehemaligen MIBD), auf die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung oder die Fusion von zwei Ämtern in der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Wasserwirtschaftsamt und Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft).

Im erwähnten Bericht informierte der Regierungsrat darüber hinaus auch über zahlreichen Aufgaben, welche bislang auf Bundes- oder Gemeindeebene angesiedelt waren oder welche aufgrund von Beschlüssen des Grossen Rates neu in das Aufgabenportefeuille des Kantons aufgenommen wurden. Als Beispiele hierfür wurden im Bericht die folgenden Bereiche genannt:

- die Kantonalisierung und Professionalisierung der Lebensmittelkontrolle (Verschiebung von Gemeinde- auf Kantonsebene);

- die Integration des psychiatrischen Dienstes des Inselspitals in die UPD;

- die Aufstockung von Steuerexperten in der Steuerverwaltung:

1 vgl. dazu auch «Anhang zum Bericht des Regierungsrates über das Projekt «Aufgabendialog Kanton Bern» vom 29. August 2008

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- die Internalisierung von bisher durch Externe erbrachten Leistungen im Amt für Informatik und Organisation;

- die Kantonalisierung Fachhochschul-Departement Wirtschaft, Verwaltung und Gesundheit;

- die Infrastrukturerweiterung im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt;

- die Umsetzung der NFA, insbesondere im Bereich der institutionellen Angebote für Menschen mit einer Behinderung (Wohnheime und Werkstätten für erwachsene Behinderte) und bei den individuellen Leistungen im Sonderschulbereich (Alters- und Behindertenamt GEF).

3. Überprüfung des Stellenetats von einzelnen Produktgruppen im Rahmen einer periodischen Leistungsdiskussion

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Projektes «Aufgabendialog Kanton Bern»

betonte der Regierungsrat, dass er es auch weiterhin als seine Daueraufgabe erachte, die staatliche Aufgabenerfüllung periodisch zu überprüfen und wo nötig zu optimieren. Diesen in Artikel 101 der Kantonsverfassung verankerten Auftrag will der Regierungsrat neu in einem den jährlichen Planungsprozess für den Voranschlag und Aufgaben-/Finanzplan ergänzenden Verfahren angehen. Dabei soll eine schwerpunktmässige Leistungsdiskussion in einem vorgelagerten Verfahren bereits vor Beginn des eigentlichen Planungsprozesses möglich werden.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass es als Folge der Leistungsdiskussion unter Umständen zu Optimierungsmassnahmen oder Anpassungen im Leistungsangebot einer Produktgruppe kommen wird. Dabei sind selbstverständlich auch Anpassungen im Stellenetat nicht ausgeschlossen.

4. Starker Anstieg der Nettoinvestitionen in den vergangenen Jahren

Auslöser der Motion 253/04 Pfister / von Siebenthal war wie bereits erwähnt eine Reduktion der Nettoinvestitionen im Rahmen des Planungsprozesses 2004 für den Voranschlag 2005 und Aufgaben-/Finanzplan 2006-2008. Die Motionäre begründeten den verlangten Stellenabbau insbesondere damit, dass durch die Reduktion der Nettoinvestitionen in der

«Zentralverwaltung» auch weniger Projekte zu bearbeiten seien und dadurch die Arbeitsauslastung geringer ausfallen werde.

Seit dem Planungsprozess 2004 hat sich die finanzpolitische Situation in Bezug auf die Entwicklung des Nettoinvestitionsvolumens massiv geändert. So liegen die durchschnittlichen Nettoinvestitionen der am 27. August 2008 durch den Regierungsrat verabschiedeten Planung 2009-2012 mit über CHF 700 Millionen pro Jahr rund CHF 160 Millionen über denjenigen der Planung für die Jahre 2005-2008 (CHF 550 Millionen pro Planjahr). Anlässlich einer Medienkonferenz vom 27. Oktober 2008 zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise betonte der Regierungsrat im Übrigen, dass er das hohe Investitionsvolumen gerade vor dem Hintergrund der stark verschlechterten Wirtschaftsprognosen aus konjunkturpolitischen Überlegungen wenn immer möglich umsetzen wolle.

Angesichts dieser Aussage sowie dem generell hohen Investitionsbedarf im Kanton Bern, ist zum heutigen Zeitpunkt auszuschliessen, dass das Investitionsvolumen in den kommenden Jahren wieder einen deutlichen Rückgang verzeichnen wird. Demzufolge kann die aktuelle Situation im Investitionsbereich kaum mehr mit der Situation im Jahr 2004, als die Motion 253/04 Pfister / von Siebenthal eingereicht wurde, verglichen werden.

Darüber hinaus weist der Regierungsrat darauf hin, dass ein Anstieg der Investitionen primär zu einer höheren Beschäftigung bei Dritten (z.B. Bauwirtschaft) und nicht zwingend

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zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in der Verwaltung führt. Inwiefern sich die Erhöhung des Investitionsvolumens auf den Personalbstand der Verwaltung auswirkt hängt unter anderem auch stark von der Komplexität der einzelnen Projekte ab.

5. Massnahmen zur Verhinderung einer Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010

Am 10. März 2009 informierte der Regierungsrat die Öffentlichkeit und die Medien erneut über die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Kanton Bern. Dabei zeigt er unter anderem auch auf, wie er die drohende Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 verhindern will.

Um angesichts des stark abgeschwächten Steuerertragswachstums der drohenden Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 entgegen zu wirken, hat die Regierung drei Massnahmen eingeleitet, welche möglicherweise auch zu einem Abbau von Stellen führen werden:

• Für das laufende Jahr wurden die Direktionen beauftragt aufzuzeigen, wie durch Verzichtsmassnahmen CHF 70 Millionen eingespart werden können. Ob die von den Direktionen vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden, entscheidet die Regierung im Juni 2009.

• Die Arbeiten im Rahmen des normalen Prozesses zur Erarbeitung des Budgets 2010 haben zum Ziel, die Neuverschuldung möglichst gering zu halten. Der Planungsprozess mit entsprechenden finanzpolitischen Vorgaben des Regierungsrates ist angelaufen und wird Ende August 2009 mit der Verabschiedung des Budgets 2010 zuhanden des Grossen Rates abgeschlossen. Gegenstand der finanzpolitischen Vorgaben bildet unter anderem die Fortsetzung der Verzichtsmassnahmen aus dem Jahr 2009 in den Jahren 2010 bis 2013.

• Zusätzlich zum Budgetprozess erarbeitet der Regierungsrat für das Jahr 2010 ein separates Massnahmenpaket. Ebenfalls bis Ende August 2009 werden sämtliche Produktegruppen auf mögliche Haushaltsentlastungen hin geprüft. Ziel dieses parallel zum Budgetprozess laufenden Verfahrens ist ebenfalls, im Jahr 2010 eine Neuverschuldung zu verhindern.

Inwiefern die laufenden Bemühungen des Regierungsrates zur Verhinderung einer Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 auch zu einem Stellenabbau führen werden, lässt sich derzeit noch nicht voraussagen. Die Erfahrungen aus der Strategischen Aufgabenüberprüfung SAR zeigen aber, dass bei einem Verzicht auf die Erfüllung von Aufgaben oder einem Abbau von einzelnen Leistungen ein Stellenabbau kaum zu umgehen ist.

6. Fazit des Regierungsrates

Zusammenfassend erachtet der Regierungsrat die Voraussetzungen für den gemäss der Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal geforderten Stellenabbau aus heutiger Sicht aus den folgenden Gründen als nicht mehr gegeben:

• Der Regierungsrat musste im Verlauf des Projektes Aufgabendialog feststellen, dass sich der gemäss Motion geforderte Stellenabbau nicht realisieren lässt. Dies nicht zuletzt aufgrund der in den vergangenen Jahren bereits vorgenommenen Straffung der Strukturen, der bereits laufenden Optimierungs- und Veränderungsprozessen sowie der neuen Anforderungen an die staatliche Aufgabenerfüllung. Weder die Befragung von Fachleuten noch der im Herbst 2007 durchgeführte Dialog mit der Steuerungskommission, den Präsidien der grossrätlichen Fraktionen und den

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Verbänden haben in Bezug auf Optimierungen und Effizienzsteigerungen konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt, welche einen Stellenabbau in dem gemäss Motion geforderten Umfang ermöglichen würde.

• Der Regierungsrat erachtet es jedoch als seine Daueraufgabe, die staatliche Aufgabenerfüllung periodisch zu überprüfen und wo nötig zu optimieren. Diesen in Artikel 101 der Kantonsverfassung verankerten Auftrag wird der Regierungsrat in Zukunft in einem den jährlichen Planungsprozess für den Voranschlag und Aufgaben- /Finanzplan ergänzenden Verfahren systematisch angehen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Regierungsrat jeweils auch die Entwicklung des Stellenbestandes in den einzelnen Produktgruppen vertieft analysieren.

• Das Nettoinvestitionsvolumen ist seit dem Jahr 2004 stark angestiegen. Die Argumentation der Motionäre, die Investitionskürzungen würden zu einer ungenügenden Arbeitsauslastung in einzelnen Direktionen und Ämtern führen, welche eine entsprechende Stellenreduktion rechtfertigen, muss aus heutigem Blickwinkel als «überholt» bezeichnet werden. Im Übrigen wirkt sich ein Anstieg der Investitionen primär bei Dritten (z.B. Bauwirtschaft) beschäftigungswirksam aus und führt nicht zwingend zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in der Verwaltung.

Inwiefern die Erhöhung des Investitionsvolumens auch zu einem höheren Personalbstand in der Verwaltung führt hängt unter anderem auch stark von der Komplexität der einzelnen Projekte ab.

• Die bislang vom Regierungsrat eingeleiteten Massnahmen zur Verhinderung einer Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 werden möglicherweise auch zu einem Abbau von Stellen führen. Der Regierungsrat wird den Grossen Rat im Rahmen der Berichterstattung zum Voranschlag 2010 und Aufgaben-/Finanzplan 2011-2013 über die Massnahmen und die allfälligen Auswirkungen auf den Personalbestand informieren.

Abschliessend weist der Regierungsrat darauf hin, dass er keine neuen Stellen «auf Vorrat» bewilligt. Gerade im diesjährigen Planungsprozess wird er aufgrund der stark verschlechterten finanzpolitischen Ausgangslage keine der insgesamt rund 60 von den Direktionen und der Staatskanzlei für das Jahr 2010 beantragten neuen unbefristeten Stellen mit Kostenfolgen bewilligen.

Der vorliegende Vorstoss verlangt Auskunft über die Umsetzung der vom Grossen Rat am 28. April 2005 überwiesenen Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal «Investitionskürzungen

= ungenügende Arbeitsauslastung». Mit den vorstehenden Ausführungen erachtet der Regierungsrat dieses Anliegen als erfüllt. Er beantragt dem Grossen Rat deshalb, die vorliegende Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

In Bezug auf die Motion 253/04 Pfister/von Siebenthal wird der Regierungsrat im Geschäftsbericht 2009 aus den dargelegten Gründen die Abschreibung beantragen.

Antrag: Annahme und Abschreibung

An den Grossen Rat

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