Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Beispiel Hessen:
Zuschlag zur eingehenden Untersuchung
Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat am 12. Juni 1982, ge- stützt auf ihre Honorarverteilungs- hoheit, mit großer Mehrheit be- schlossen, eine Zuschlagsrege- lung zu den eingehenden Untersu- chungen nach den Nrn. 65 und 65 a einzuführen. Danach erhält der Kassenarzt in Hessen ab 1. Juli dieses Jahres bei der eingehenden Untersuchung mehrerer Organsy- steme von Versicherten der Orts-, Betriebs-, Innungs- sowie land- wirtschaftlichen Krankenkassen zusätzlich 50 Punkte, die mit dem vertraglich geltenden Punktwert (rund 0,10 DM) bewertet werden.
Das notwendige Honorarvolumen wird durch Kürzung der soge-
nannten rationalisierungsfähigen Laborleistungen gewonnen. Im Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen wird dazu bestimmt, daß die rationalisierungsfähigen La- borleistungen abgestaffelt wer- den: Lediglich die erste anfallende Laborleistung dieser Art wird voll vergütet, die zweite um 15 Pro- zent, die dritte um 30 Prozent und die vierte sowie alle folgenden Lei- stungen im Quartal werden um 45 Prozent gekürzt. Durch die Abstaf- felung werden jahresdurchschnitt- lich etwa 16 Millionen DM aus dem Laborsektor abgezogen, die der Höherbewertung der eingehenden Untersuchungen bei Erfüllung ge- wisser Voraussetzungen dienen.
Die Abgeordnetenversammlung der KV Hessen folgt mit diesem Beschluß bemerkenswert schnell der Empfehlung der Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11. Mai 1982. Angesichts knapper Ho- norarzuwachsraten und überpro- portionaler Praxiskosten hatte die KBV-Vertreterversammlung in Münster einhellig die Auffassung vertreten, Gewinne aus dem La- borsektor müßten bei den Kassen-
ärzten verbleiben. Um dies abzusi- chern, wurde den Kassenärztli- chen Vereinigungen empfohlen, die Laborumstrukturierung in ei- gener Kompetenz durchzuführen, also in den Honorarverteilungs- maßstäben zu verankern (dazu Be- richt Heft 20 vom 21. Mai 1982).
Die von der KBV empfohlene und von der Kassenärztlichen Vereini- gung Hessen jetzt umgesetzte Zu- schlagsregelung zur eingehenden Untersuchung soll zu einem späte- ren Zeitpunkt — gedacht ist an den 1. Januar 1985 — Bundesrecht wer- den. Damit der Bewertungsaus- schuß aber einen entsprechenden Beschluß fassen kann, werden weitere kassenärztliche Vereini- gungen, dem Beispiel Hessen fol- gend, die KBV-Empfehlung umset- zen müssen. Denn erst gesicherte Kenntnisse über die finanziellen Auswirkungen einer solchen Zu- schlagsregelung lassen eine Be- schlußfassung auf Bundesebene zu.
Im Vorfeld der Sitzung der hessi- schen Abgeordnetenversammlung fanden (selbstverständlich) Ge- spräche zwischen Vertretern der Landesverbände der Krankenkas- sen und der Kassenärztlichen Ver- einigung Hessen über die ange- strebte Regelung statt. Aus grund- sätzlichen Erwägungen und we- gen der Bedeutung der Angele- genheit sahen sich die Kranken- kassen zwar nicht in der Lage, das gewünschte „Benehmen" als her- gestellt anzusehen; aber sie be- zeugten der Kassenärztlichen Ver- einigung Hessen in einer schriftli- chen Erklärung „die positiven Ab- sichten". Die Diskussion machte zusätzlich deutlich: eine in enger vertragspartnerschaftlicher Zu- sammenarbeit entwickelte und den Kassenärzten empfohlene in- tensivierte ambulante kassenärzt- liche Versorgung, auch zum Zwek- ke der Einsparung in anderen Aus- gabenbereichen, läßt sich nicht verwirklichen, wenn gleichzeitig benötigte Rationalisierungsgewin- ne durch die Krankenkassen zu- rückgefordert werden. Hoffentlich macht diese Einsicht Schule. EB
1,6 Milliarden DM
für Forschung und Lizenzen
Die Unternehmen der pharmazeu- tischen Industrie in der Bundesre- publik Deutschland gaben 1980 insgesamt 1,4 Milliarden DM für Forschung und Entwicklung aus, weitere 270 Millionen DM für Li- zenzgebühren und 570 Millionen DM für Werbungsausgaben im en- geren Sinne, wie der Bundesver- band der Pharmazeutischen Indu- strie (BPI) in Berlin mitteilte. EB
Krankenhaus- Informationen per
„Video-Tapes"
Nach US-amerikanischem Vorbild hat jetzt die in Düsseldorf (Achil- lesstraße 17) ansässige Firma Dr.
K. Ferdinand Jeute, Hospital Ser- vice, ein für das bundesdeutsche Gesundheitswesen neuartiges Filmkassetten-Informationssystem („Video-Tapes") auf den Markt ge- bracht, das einem breiteren Publi- kum anläßlich der Fachausstel- lung für Krankenhausbedarf (FAB) in Hannover vorgestellt worden ist.
Ziel dieser in Amerika lizenzierten und dort erprobten Filmkassetten ist es, die Krankenhauspatienten über dosierte, fachmännisch auf- bereitete, standardisierte verbale und visuelle Informationen mit dem sonst für sie unbekannten Krankenhausalltag vertraut zu ma- chen. Nach einer Selbstdarstel- lung der Hospital Service sollen die Kassetten dazu beitragen, Krankenhausleitung, ärztliches wie pflegerisches Personal zu ent- lasten und möglichst einheitlich und zuverlässig Hinweise, Aufklä- rungen und Vorschläge an den Mann oder die Frau zu bringen.
Hospital Service bietet zunächst ein Paket von 130 „Video-Tapes"
an. Die Filmkassetten sind vom Englischen ins Deutsche, Türki- sche, Jugoslawische, Spanische und auch ins Italienische über- setzt worden. EB 26 Heft 25 vom 25. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A/B