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Archiv "Hessen: 25 Jahre Landesärztekammer" (08.01.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen KURZBERICHTE

der Berliner Strafrechtler Prof. Dr.

Klaus Geppert. Aufgrund der Aus- sage der Ärzte über die Gefähr- lichkeit der Zwangsernährung ge- gen den körperlichen Widerstand des Gefangenen kam er zu dem Ergebnis, daß die jetzige gesetzli- che Regelung die Zwangsernäh- rung nur scheinbar in umfassen- dem Maße gestattet. Da schon nach geltendem Recht die Zwangsernährung nicht mit er- heblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen ver- bunden sein darf, läuft die gesetz- liche Regelung nach Ansicht Gep- perts weitgehend leer. Die Ärzte könnten daher, so meinte er, mit dieser Regelung durchaus leben.

Auch Geppert plädierte jedoch für eine Änderung, da die jetzige Re- gelung unehrlich sei.

Aufgrund der Erfahrungen bei frü- heren sogenannten Hungerstreiks wurden auch die Schweigepflicht von Anstaltsärzten, das Einsichts- recht der Gefangenen in die Kran- kenunterlagen sowie die Abord- nung von Ärzten in Haftanstalten diskutiert.

Regelungen und Erfahrungen im westlichen Ausland, insbesondere in Großbritannien, über die Dr.

Thomas Weigend vom Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (Breisgau) berichtete, bieten für die Lösung der deut- schen Probleme keine Hilfe.

Entgegen verbreiteter Auffassung gibt es auch keine einheitliche

„englische Lösung". Dort ist die Entscheidung bei unklarer rechtli- cher Regelung letztlich in die Hand des Anstaltsarztes gelegt.

Die Konferenz der Länderjustizmi- nister ist sich nach Mitteilung des Senatsdirektors in der Berliner Ju- stizverwaltung, Alexander von Stahl, darin einig, daß eine gesetz- liche Neuregelung im Einverneh- men mit den ärztlichen Organisa- tionen anzustreben ist. Ins einzel- ne gehende Überlegungen seien jedoch noch nicht akut. JK

Hessen: 25 Jahre Landesärztekammer

In einer Feierstunde gedachte die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen An- fang Dezember 1981 des 25jähri- gen Bestehens der Landesärzte- kammer als Körperschaft des öf- fentlichen Rechts.

In Anwesenheit von Sozialminister Armin Clauss erinnerte der Präsi- dent der Landesärztekammer, Dr.

Wolfgang Bechtoldt, an die schwierigen Anfänge in Hessen, wo sich zwar schon kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrie- ges in Frankfurt, Kassel, Marburg, Gießen, Darmstadt und Wiesba- den Ärztekammern gebildet hat- ten; die bereits Anfang 1946 ge- plante Gründung einer „Ärztekam- mer Großhessen" scheiterte aber an innerärztlichen Meinungsver- schiedenheiten über die Frage, ob das neue Gebilde hoheitliche Auf- gaben ausführen und den ganzen ärztlichen Berufsstand repräsen- tieren sollte oder nicht.

So kam es, daß sich – ebenfalls auf hessischem Boden – bereits An- fang 1947 die Bildung der „Ar- beitsgemeinschaft der westdeut- schen Ärztekammern" (der heuti- gen Bundesärztekammer) an- bahnte, während die sechs hessi- schen Ärztekammern erst im De- zember 1949 zur „Landesärzte- kammer Hessen e. V." zusammen- fanden. Körperschaft des öffentli- chen Rechts wurde sie dann erst 1956.

Kammerpräsident Dr. Bechtoldt zeichnete in seiner Festrede diese Geschichte nach und stellte dabei unter anderem auch die Leistun- gen seiner Amtsvorgänger sowie aller ärztlichen Kollegen heraus, die in den letzten 25 Jahren daran mitwirkten, daß die Landesärzte- kammer Hessen ihre Aufgaben für die hessische Ärzteschaft, aber auch ihre gesellschaftlichen und sozialen Verpflichtungen gegen- über dem Land und seinen Bür- gern erfüllen konnte. lnsbesonde-

re dankte Dr. Bechtoldt dem Hauptgeschäftsführer Dr. Horst Joachim Rheindorf, der seit mehr als 28 Jahren „dabei" ist und auf dessen Initiative weitgehend die Gründung der Akademie für ärztli- che Fortbildung und Weiterbil- dung der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim zurückzu- führen sei.

Staatsminister Clauss erkannte in seiner Rede an, „daß trotz unter- schiedlicher Meinungen in einzel- nen gesundheitspolitischen Fra- gen bei den entscheidenden Pro- blemen der Volksgesundheit keine grundsätzlichen Differenzen in der Auffassung bestanden und be- stehen".

Die öffentlich-rechtlichen Körper- schaften hätten auch für die Zu- kunft, sagte Clauss, die ganz be- sondere Verpflichtung, sich bei al- lem Verständnis für legitime Stan- desinteressen auch der Gesamt- verantwortung im Staat bewußt zu sein. Dies werde sich auch in der nahen Zukunft zeigen, in der auch das Gesundheitswesen sich den veränderten Rahmenbedingungen durch den Strukturwandel der Volkswirtschaft werde anpassen müssen.

Zur Kostendiskussion meinte Clauss, man könne heute in eini- gen Bereichen bereits eine über das Notwendige hinausgehende Überversorgung feststellen. Daher gebe es keinen Anlaß, irgendeinen Bereich bei der Kostendiskussion auszunehmen. Man werde sich auch wieder daran erinnern müs- sen, erklärte Clauss, „daß gleiche Erfolge in der Medizin auch ohne überhöhten technischen Aufwand und ohne einen so hohen Arznei- mittelverbrauch möglich sind." EB

BLÜTENLESE

Tarifpolitik

„Ein Amt ohne guten Sold macht Diebe."

(Altes chinesisches Sprich- wort)

66 Heft 1 vom 8. Januar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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