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Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Fingolimod

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Aktie "Archiv "Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Fingolimod "

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A 104 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 3

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16. Januar 2015

Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses

über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß

§ 135 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):

Katheterbasierte sympathische renale Denervation zur Behandlung der schweren und resistenten Hypertonie

Vom 27. November 2014

Anmerkung der KBV: Fristbeginn ist 12.12.2014 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung

am 20. November 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fas- sung in Anlage XII um den Wirkstoff Elosulfase alfa zu ergän- zen. Der Beschluss trat am 20. November 2014 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/in formationen/beschluesse/2100/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:

Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach

§ 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Elosulfase alfa

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Ver- ordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der am Beschlusstag geltenden Fas- sung in Anlage XII um den Wirkstoff Fingolimod (neues Anwen- dungsgebiet) zu ergänzen. Der Beschluss trat am 18. Dezember 2014 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2129/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Beschluss des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:

Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach

§ 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Fingolimod (neues Anwendungsgebiet)

Der Beschluss trat am 20. November 2014 in Kraft. Er ist auf der Website des G-BA abrufbar unter https://www.g-ba.de/informa tionen/beschluesse/2099/.

Redaktionelle Anmerkung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV): Weitere Informationen zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter www.arzneimittel- infoservice.de.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß ge- setzlichem Auftrag nach § 135 Absatz 1 SGB V neue ärztliche Behandlungsmethoden daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergeb- nisses dieser Überprüfung entscheidet der G-BA darüber, ob eine neue Methode ambulant zu Lasten der Gesetzlichen Krankenver- sicherung erbracht bzw. verordnet werden darf.

Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die ak- tuell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 24. November 2011 wird das folgende Thema be- raten:

„Katheterbasierte sympathische renale Denervation zur Behandlung der schweren und resistenten Hypertonie“

Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Her- steller von Medizinprodukten und -geräten und den gegebenen- falls betroffenen Herstellern von Medizinprodukten Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand ab- zugeben.

Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand des Fragebogens innerhalb einer Frist von sechs Wo- chen nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

KSR-Denervation@g-ba.de

Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter: https://www.g-ba.de/informationen/

beschluesse/1496/

Berlin, den den 27. November 2014

Gemeinsamer Bundesausschuss Unterausschuss Methodenbewertung

Der Vorsitzende Deisler

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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