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Archiv "Baden-Württemberg: Für Verbesserung der Facharztversorgung durch „Unterzentren“" (20.03.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BADEN-WÜRTTEMBERG

Vorstandswahlen bei Bezirksärztekammern

Bei den vier Bezirksärztekammern im Bereich der Landesärztekam- mer Baden-Württemberg sind An- fang des Jahres die Vorstände neu gewählt worden.

Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden wurde Dr. Heino Ital, Mannheim; zum Vizepräsidenten wurde gewählt Prof. Dr. Stefan Wy- socki, Heidelberg. Ferner gehören dem Vorstand an: Dr. Hubertus Werner, Mannheim; Dr. Felix Fröh- lich, Mannheim; Dr. Hans Helwing, Karlsruhe; Dr. Wolfgang Hissen, Heidelberg; Dr. Erich Jäckle, Freu- denstadt; Dr. Wilfried König, Ra- statt; Dr. Dietrich Maiwald, Neckar- hausen; Dr. Albert Rotzler, Heidel- berg; Dr. Otto Spohr, Pforzheim;

Dr. Friedrich Zimmermann, Sins- heim-Hoffenheim.

Bei der Bezirksärztekammer Süd- baden wurden Dr. Hans Schüly, Freiburg, zum Präsidenten und Prof. Hugo Steim, Freiburg, zum Vizepräsidenten gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind: Dr. Rai- mund Op gen Oorth, Freiburg; Dr.

Robert Ehret, Singen; Prof. Roland Gaedeke, Staufen; Dr. Rolf Geiger, Offenburg; Dr. Franz Grosse-Ruy- ken, Freiburg; Dr. Franz Haas, Vil- lingen; Dr. Karl Kress, Tuttlingen;

Dr. Dieter Schareck, Lörrach; Prof.

Wilhelm Wolfart, Freiburg.

Bei der Bezirksärztekammer Nord- württemberg wurde Dr. Hugo Schad, Backnang, Präsident und Dr. Wolfgang Krais, Stuttgart, Vizepräsident. Weitere Vorstands- mitglieder sind: Dr. Hermann Mühl- häuser, Geislingen; Dr. Ulrich Ste- chele, Heilbronn; Dr. Peter Boeckh, Heidenheim; Frau Dr. Roswitha Doch, Stuttgart; Dr. Albert Grießha- ber, Leonberg; Dr. Wulf-Dieter Schramm, Heilbronn.

Zum Präsidenten der Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg ist Dr.

Ernst Schmid, Albstadt-Ebingen,

und zum Vizepräsidenten Dr. Franz Aichinger, Weingarten, gewählt worden. Dem Vorstand gehören außerdem an: Dr. Werner Beck, Ulm/Donau; Dr. Winfried Roos, Tü- bingen; Dr. Ernst Unger, Überlin- gen; Dr. Bruno Friedel, Tübingen;

Dr. Peter Kroschel, Ochsenhausen;

Dr. Jürgen Aschoff, Ulm/Donau. DÄ

Für Verbesserung der Facharztversorgung durch „Unterzentren"

Das Problem der ortsnahen fach- ärztlichen Versorgung in ländli- chen Gebieten ist nach Meinung des baden-württembergischen So- zialministers Annemarie Griesinger weniger durch Errichtung von Zweigpraxen von in einem Mittel- zentrum niedergelassenen Fach- ärzten, sondern durch vermehrte Niederlassung von Fachärzten in

„Unterzentren" zu lösen. Dabei soll- te in Unterzentren die Einrichtung einer Belegarztpraxis ermöglicht werden, um Fachärzten einen An- reiz zur Niederlassung zu bieten.

Außerdem könnte, sagte Mini- ster Griesinger, die Niederlassung von Fachärzten in unterversorgten Gebieten mit den Darlehenspro- grammen der Kassenärztlichen Ver- einigung beziehungsweise der Landeskreditbank gefördert wer- den. DÄ-BW

BERLIN

Erste Klinik

für drogenabhängige Straffällige

Mit einem Kostenaufwand von 5,7 Millionen DM wird als Außenstel- le der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Berlin-Frohnau eine Klinik für drogenabhängige Straffällige mit einer Kapazität von 56 Betten er- richtet. Für den Ausbau auf die in Berlin erforderliche Größe von 300 bis 400 Betten besteht jedoch nach Ansicht des Senats in absehbarer

Zeit keine Aussicht; außerdem steht hierfür nicht genügend Pfle- gepersonal zur Verfügung.

Eine vor zwei Jahren eingesetzte Kommission hatte Vorschläge für den Vollzug der vom Gericht ange- ordneten Unterbringung von Sucht- und Geisteskranken ausgearbeitet.

Dabei mußten Meinungsverschie- denheiten und Zuständigkeitsfra- gen zwischen den Senatsverwal- tungen für Justiz sowie für Ge- sundheit und Umweltschutz geklärt werden. Von ärztlicher Seite gab es Bedenken dagegen, diese Straf- fälligen in psychiatrischen Kliniken mit strengen Sicherheitsvorkehrun- gen unterzubringen. Erfahrungen

mit den zur Zeit in der Karl-Bon- hoeffer-Klinik untergebrachten dro- genabhängigen Straffälligen hätten gezeigt, daß die vorhandenen Si- cherheitseinrichtungen nicht aus- reichten. Deshalb hatten die zur Kommission gehörenden Ärzte vor- geschlagen, diese Straffälligen in Einrichtungen des Strafvollzugs unterzubringen und dort ärztlich behandeln zu lassen. zel

Kassen zahlen nur für jeden

dritten „Chroniker"

Eine Überprüfung von 15 der insge- samt 57 städtischen, privaten und gemeinnützigen Kliniken für chro- nisch und Alterskranke hat erge- ben, daß sie personell und appara- tiv für eine krankenhausmäßige Be- handlung der Patienten ausrei- chend ausgestattet sind. In diesen Kliniken ist für drei von jeweils vier Patienten bei den Krankenkassen die Kostenübernahme beantragt worden. Die Kassen haben jedoch nur in jedem dritten Fall die Not- wendigkeit der Krankenhausunter- bringung, ärztlichen Behandlung und fachlichen Pflege anerkannt.

Gesundheitssenator Erich Pätzold erklärte dazu vor dem Parlaments- ausschuß für Gesundheit und Um- weltschutz, die Kostenübernahme sei fast ausschließlich abgelehnt worden mit dem Hinweis auf die Bestimmung der RVO, für Rentner

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 12 vom 20. März 1975 797

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

bestehe kein Anspruch auf Kran- kenhilfe, solange sie „dauernd zur Pflege in einer Anstalt" unterge- bracht seien. Dieses Problem kön- ne nur durch ein höchstrichterli- ches Urteil gelöst werden. zel

HESSEN

Bildungsurlaub auf hessisch

Anfang 1975 ist das hessische Ge- setz über den Bildungsurlaub in Kraft getreten. Im Gegensatz zu der Regelung in einigen anderen Bundesländern ist in Hessen der Rechtsanspruuch auf bezahlten Bildungsurlaub auf Auszubildende und Arbeitnehmer bis zum vollen- deten 25. Lebensjahr beschränkt worden. Das Ausbildungs- bezie- hungsweise Arbeitsverhältnis muß seit mindestens 6 Monaten beste- hen. Der Bildungsurlaub beträgt mindestens jährlich fünf Arbeitsta- ge, und er muß an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen ge- nommen werden.

Der hessische Sozialminister, Dr.

Horst Schmidt, teilte dazu mit, die praktischen Vorarbeiten für die Durchführung des Gesetzes seien weitgehend abgeschlossen. Fast allen im Hessischen Jugendring zusammengeschlossenen Organi- sationen ist die Eignung zuerkannt worden, Bildungsveranstaltungen im Sinne des Gesetzes durchzufüh- ren. Minister Dr. Schmidt rief die Jugendlichen dazu auf, die vom Land Hessen eröffnete Chance zur

„politischen Bildung und berufli- chen Weiterbildung" zu nutzen.

Bemerkenswert ist dazu ein Falt- blatt, das der Hessische Jugend- ring zur Information jugendlicher Arbeitnehmer herausgebracht hat.

Es enthält die Anschriften der Ver- bände im Hessischen Jugendring, die Lehrgänge für den Bildungsur- laub durchführen. Den Jugendli- chen wird in diesem Faltblatt erläu- tert, daß sie im Bildungsurlaub al- les erfahren können, worüber sie in Schule und Betrieb wenig erfahren, was sie über die Gesellschaft wis-

sen müssen und was mit der Ge- staltung der Freizeit zu tun hat.

Aber kurz und bündig heißt es am Anfang des Faltblattes: „Bildungs- urlaub bekommt man für die politi- sche Bildung". Von der vom So- zialminister erwähnten „berufli- chen Weiterbildung" ist also kaum die Rede. Dies zeigt sich noch deutlicher in einer Aufzählung des- sen, was Jugendliche zum Beispiel in ihrem Bildungsurlaub machen können. Sie lautet: „Filme machen, diskutieren, photographieren, Thea- ter spielen, malen, Musik machen, Filme sehen, Spiele spielen, druk- ken und Zeitung machen." gb

SAARLAND

Umsatzgarantien und Darlehen

Mit Zustimmung der Vertreterver- sammlung hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland einen Katalog von Maß- nahmen beschlossen, mit dem die Niederlassung von Kassenärzten in ihrem Bereich unterstützt werden soll. Für als dringlich zu besetzen ausgeschriebene Kassenarztsitze wird für das erste Jahr der kassen- ärztlichen Tätigkeit eine Umsatzga- rantie von 150 000 DM gewährt. Der Bewerber muß sich verpflichten, den ausgeschriebenen Kassenarzt- sitz für mindestens fünf Jahre zu besetzen. In besonders begründe- ten Fällen kann der Vorstand der KV ein Praxiseinrichtungsdarlehen bis zu 50 000 DM zu drei Prozent Zinsen gewähren. Es ist innerhalb von fünf Jahren rückzahlbar.

Darüber hinaus können für dring- lich zu besetzende Kassenarztsitze zinslose Darlehen bis zu 80 000 DM gewährt werden. Schließlich ge- währt die KV für Darlehen bis zu 80 000 DM, die anderweitig durch die KV beschafft werden, für eine Laufzeit von fünf Jahren Zinszu- schüsse in Höhe von fünf Prozent.

Die Finanzierung dieser Maßnah- men erfolgt aus den überschüssi- gen Verwaltungsgebühren des Ge- schäftsjahres 1973. KV-S

AUS EUROPA

GROSSBRITANNIEN

Unterhaus debattiert wieder Schwanger- schaftsabbruch

Das Unterhaus hat zur Überra- schung vieler politischer Beobach- ter in zweiter Lesung einen Gesetz- entwurf gebilligt, durch den die Re- gelung des Schwangerschaftsab- bruchs nach dem Gesetz von 1967 eingeschränkt werden würde.

Es handelt sich um einen Initiativ- gesetzentwurf des schottischen La- bour-Abgeordneten James White, der darauf abzielt, die Mißbräuche unter der bestehenden Regelung einzudämmen. Der Entwurf wurde unterstützt von dem einflußreichen Labour-Abgeordneten Leo Abse.

Im einzelnen geht es unter ande- rem darum, Mißbräuche bei Schwangerschaftsabbrüchen durch Privatärzte, also außerhalb des Staatlichen Gesundheitsdienstes, einzudämmen. Zum Beispiel soll versucht werden, das Unwesen der Vermittler von Adressen und ihrer Gebühren abzuschaffen. Mit diesen Absichten stimmt die Regierung voll und ganz überein, wie auch der Staatssekretär für Gesund- heitswesen im Sozialministerium, Dr. David Owen, in der Debatte er- klärte. Die Regierung habe sogar schon daran gedacht, die Gebüh- ren für Schwangerschaftsabbrüche in Privatkliniken genehmigungs- pflichtig zu machen. Außerdem sind in der letzten Zeit Privatklini- ken bei der Verlängerung der unter dem bestehenden Gesetz notwen- digen Lizenzen strenger kontrol- liert worden.

Entgegen den ursprünglichen Er- wartungen läßt der Gesetzentwurf weiterhin zu, daß bei der medizini- schen Indikation auch die sozialen Lebensumstände der Mutter und bereits vorhandener Kinder be- rücksichtigt werden dürfen. Jedoch sollen die Kriterien eingeschränkt werden, nach denen ein Schwan- gerschaftsabbruch aus medizini- schen Gründen befürwortet werden

798 Heft 12 vom 20. März 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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