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in den ersten fünf Jahren aus dem Beruf aussteigen

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I 236/2007 ERZ 6. Februar 2008 ERZ C Interpellation

0170 Baltensperger, Zollikofen (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.09.2007

Welche Bedeutung wird der Berufseinführung bei den Lehrpersonen beigemessen?

Die PH Bern ist laut Informationen auf ihrer Homepage daran, ihr Berufseinführungskonzept zu überarbeiten. Mit Berufseinführung wird die erste Phase der Berufstätigkeit bezeichnet, konkret die ersten beiden Praxisjahre nach Abschluss der Ausbildung.

Verschiedene Gründe sprechen dafür, dass die Berufseinführung einen hohen Stellenwert hat:

- Vergleichende Studien zeigen, dass junge Lehrpersonen mit grosser Wahrscheinlichkeit (über 50%!) in den ersten fünf Jahren aus dem Beruf aussteigen.

- Berufseinsteigende, die eine Berufseinführung erfahren haben, bleiben länger im Beruf und verfügen über differenziertere professionelle Kompetenzen.

- Erfahrene Lehrpersonen steigern als schulinterne Begleitpersonen durch die Arbeit mit Berufeinsteigenden ihr Engagement, ihre Freude am Beruf sowie die Bereitschaft zur eigenen beruflichen Weiterentwicklung, was sich positiv auf das Schulklima insgesamt auswirkt. Eine Berufseinführungskultur in einem Schulhaus hilft, eine Lerngemeinschaft zu formen und zu fördern: Sie bringt Neueinsteiger/innen, Erfahrene und Schulleitungen zusammen in einem motivierenden Setting, um eine Kultur des lebenslangen und professionellen Lernens zu schaffen.

Dazu kommt der Kostenfaktor. Eine Berufseinführung zahlt sich aus. In den USA haben Untersuchungen ergeben, dass jeder in die Berufseinführung investierte Dollar einen monetären Nutzen von 1.37 Dollar erbringt, dank weniger Fluktuation, aber auch dank höherer Professionalität der Lehrpersonen.

Trotz dieser eindeutig für die professionelle Berufseinführung sprechenden Gründe, ist diese im Kanton Bern freiwillig. Und: Sie findet in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

1. Wie sieht die Situation im Kanton Bern aus? Wie viele Studienabgänger/innen steigen in den ersten zwei bis fünf Jahren aus dem Beruf aus? Welche Kosten verursachen die damit verbundenen Fluktuationen?

2. Welche Gründe werden für den Ausstieg zu einem solch frühen Zeitpunkt genannt?

3. Wenn die Zahlen betr. Aussteiger/innen für den Kanton Bern vergleichbar sind: Welche Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Berufseinsteiger/innen sind vom Regierungsrat allenfalls geplant?

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4. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation seitens der Schulleitungen und/oder Lehrpersonen ein, die die Betreuung der Berufseinsteiger/innen übernehmen oder begleiten sollen? Sind die Entlastungen angemessen?

5. Gibt es Vergleichszahlen, wie gut freiwillige gegenüber obligatorischen Angeboten genutzt werden?

6. Welchen Stellenwert gibt der Regierungsrat angesichts der Studienergebnisse einem verbindlichen, sprich obligatorischen Einführungsangebot, das in den ersten beiden Berufsjahren während der Unterrichtszeit stattfindet? (Den Berufseinsteiger/innen könnte z. B. eine Entlastung von zwei Lektionen zugebilligt werden.)

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass der Berufseinführung im Lehrberuf grosse Beachtung zu schenken sei. Die Berufseinführung erfüllt als Übergang von der Grundausbildung zur eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit eine Schlüsselfunktion für die berufliche Entwicklung. Studien haben gezeigt, dass insbesondere der Erfahrungsaustausch mit anderen Berufsanfängern und die kollegiale Beratung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen als hilfreich beurteilt werden.

Der Kanton Bern stellt demzufolge bereits seit vielen Jahren umfangreiche Unterstützungsangebote (Kurse, Beratungen etc.) für Lehrpersonen, welche in den Beruf einsteigen, zur Verfügung. Vor 2005 wurden die entsprechenden Veranstaltungen von der ehemaligen Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (ZS LLFB) angeboten.

Seit 2005 wird das Angebot durch das Institut für Weiterbildung (IWB) der Pädagogischen Hochschule Bern (PH Bern) bereitgestellt.

Bereits das frühere Berufseinführungskonzept der ZS LLFB umfasste 5 Angebotstypen:

Starthilfen, Berufseinführung am Schulort, Praxisreflexion, Spezifische Weiterbildung und Beratung sowie Rückkoppelung und Weiterentwicklung (letztere blieb in der Planungsphase). Die ZS LLFB erklärte die Praxisbegleitgruppen und die Rückkoppelung als obligatorisch.

Der Regierungsrat hat im Jahr 2005 den Auftrag der Berufseinführung an die PH Bern erteilt (Vorgabe 29 der Ziele und Vorgaben des Regierungsrates an die PH Bern vom 31. August 2005). Das IWB der PH Bern erfüllt diesen Auftrag in Zusammenarbeit mit den Instituten der Grundausbildung der PH Bern, den Schulen (Schulleitungen) und den Schulinspektoraten.

Die Verabschiedung des Berufseinführungskonzeptes des IWB durch die Schulleitung der PH Bern steht bevor. Das Konzept übernimmt im Wesentlichen die bisherigen Angebotstypen. Im Jahr 2005 wurden die oben erwähnten Obligatorien aus organisatorischen, juristischen und finanziellen Gründen aufgehoben.

Das zur Verfügung stehende Berufseinführungsangebot wird von Berufseinsteigenden und Schulen individuell nach ihren Bedürfnissen genutzt. Die Qualität der Angebote wird als gut beurteilt, und die Angebote werden unter Berücksichtigung der Rückmeldungen ständig weiter entwickelt.

Der Regierungsrat verfügt über keine Angaben, welche die von der Interpellantin genannte 50-%-Ausstiegsquote in den ersten fünf Berufsjahren bestätigen oder widerlegen. Solche Zahlen sind jedoch in Relation zur generellen Fluktuationsrate der Lehrpersonen zu

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setzen. Diese ist relativ gering und hat sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert. Im Rahmen der Datenerhebung zur Berechnung der Fluktuationsrate hat die Erziehungsdirektion auch die entsprechenden Austrittsgründe erhoben. Es sind dies insbesondere das Auslaufen einer befristeten Anstellung, die Pensionierung oder der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber.

Frage 1

Es liegen keine gesicherten, detaillierten Daten vor, welche belegen, wie viele Studienabgänger/-innen in den ersten zwei bis fünf Jahren aus dem Beruf aussteigen und welche Kosten damit verbunden sind. Die Erziehungsdirektion wird der PH Bern einen Forschungsauftrag zum Thema „Nutzen der Berufseinführung“ erteilen, in welchem seitens der PH Bern u. a. jene Daten zu erheben sein werden.

Frage 2

Aus Rückmeldungen von Teilnehmenden an Berufseinführungsangeboten des IWB ist zu schliessen, dass die Art und Weise der Einführung und Unterstützung am Arbeitsort ein zentraler Faktor für das Gelingen des Berufseinstiegs ist.

Gesicherte Angaben über Ausstiegsmotive in den ersten fünf Jahren seit dem Berufseinstieg liegen dem Regierungsrat jedoch zurzeit nicht vor. Z. B. im Rahmen der sog. Aargauer Studie von Bieri (2006) nannten Lehrpersonen, die zum Zeitpunkt der Kündigung zwischen 21 und 29 Jahre alt waren, als Gründe für den Ausstieg aus dem Lehrerberuf vor allem fehlende Perspektiven und Weiterbildungsabsichten.

Allfällige Informationen werden allenfalls auch aus der von Erziehungsdirektion lancierten Analyse der strategischen Handlungsfelder in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II gewonnen werden können. Jene strebt an, Motivatoren, und Problembereiche bei den Arbeits- und Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen zu erfassen. Die gewonnenen Informationen sollen zur Gestaltung der Personalpolitik genutzt werden. Die Ergebnisse der Studie liegen voraussichtlich Ende August 2008 vor.

Frage 3

Ziel ist es, dass alle neu in den Beruf einsteigenden Lehrpersonen die für sie notwendige Unterstützung und Begleitung erhalten. Sowohl die Berufseinsteigenden als auch ihr Umfeld (Schulleitungen, Kollegien, Schulkommissionen) sollen die Unterstützungsmöglichkeiten kennen bzw. anbieten.

Dieses Ziel soll einerseits durch die Beibehaltung des bereits bestehenden umfassenden Angebots des IWB und andererseits durch folgende Massnahmen erreicht werden:

• Die Schulen werden verpflichtet, einen schulinternen Leitfaden für die Berufseinführung am Schulort (Personaleinführung, schulinterne Begleitung/Mentorat) zu erstellen.

• Das Teamteaching zwischen Berufseinsteigenden und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen wird gefördert.

• Die Berufseinführung ist Thema in den Controlling-Gesprächen der Schulinspektorate mit den Schulleitungen.

• Das IWB führt in Zusammenarbeit mit den Schulinspektoraten zu Beginn jedes Schuljahres Einführungsveranstaltungen (Inhalte: Informationen zu Berufseinführungs- und übrigen Weiterbildungsangeboten, Kontaktaufnahme mit dem IWB und dem zuständigen Schulinspektorat) durch, zu welchen die Berufseinsteigenden durch ihre Schulleitungen entsandt werden.

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Falls die Forschungsergebnisse der PH Bern zum Thema „Nutzen der Berufseinführung“

die von der Interpellantin genannten Daten stützen, würde die Erziehungsdirektion prüfen, ob und auf welche Art gewisse Angebote als obligatorisch erklärt werden sollten (vgl.

Antwort zu Frage 6).

Frage 4

Das Berufseinführungskonzept des IWB sieht betreffend schulinterne Betreuung vor, dass eine Personaleinführung durch die Schulleitung und zudem eine schulinterne Begleitung durch Mentorinnen bzw. Mentoren erfolgt. Für Letztere bietet das IWB bereits einen freiwilligen 30-stündigen Einführungskurs an. Da die Erziehungsdirektion die Wichtigkeit dieser Aufgaben erkennt, sollen entsprechende Massnahmen gefördert werden.

Die Personalführung, und damit auch die Personaleinführung, gehört jedoch zum Berufsauftrag einer Schulleitung. Die Ressourcen für die Schulleitungen sind in den vergangenen Jahren erhöht worden. Weitere Erhöhungen sind zurzeit – vor allem aus finanziellen Gründen – nicht möglich. Ob die über die Personaleinführung hinausgehende Arbeitsplatzeinführung durch Mentoratspersonen mit zusätzlichen Ressourcen vergütet werden soll, ist nach Abschluss des an die PH Bern gerichteten Forschungsauftrags zum Thema „Nutzen der Berufseinführung“ zu prüfen. Zudem wird die bereits erwähnte, von der Erziehungsdirektion lancierte Analyse der strategischen Handlungsfelder in der Volksschule und auf der Sekundarstufe II allenfalls auch Aussagen zur Thematik der Entlastung liefern.

Frage 5

Es bestehen Vergleichszahlen für das Angebot des IWB im Bereich Praxisbegleitgruppen.

Während derjenigen zwei Schuljahre (2003/2004 und 2004/2005), in denen der Besuch der Praxisbegleitgruppen durch die ehemalige ZS LLFB als obligatorisch erklärt worden war, wurden diese Veranstaltungen von 180 bzw. 203 Teilnehmenden besucht. Nachdem das Angebot nicht mehr als obligatorisch erklärt wurde, waren es in den folgenden zwei Schuljahren – in welchen die Berufseinsteigendenzahlen in etwa gleich blieben – 66 bzw.

55 Teilnehmende.

Frage 6

Eine Verbesserung der Situation der Berufseinsteigenden ist nicht durch einzelne Massnahmen und durch Obligatorien zu erreichen, zumal nicht alle Berufseinsteigenden die gleichen Bedürfnisse haben und die gleiche Unterstützung brauchen und obligatorische Veranstaltungen teilweise negative Auswirkungen auf die Motivation der Teilnehmenden haben. Obligatorien sind zudem in diesem Bereich nur schwer durchsetzbar. Einerseits ist die entsprechende Kontrolle schwierig und andererseits fehlen Möglichkeiten der Sanktionierung bei Nichteinhalten der Obligatorien. Aus diesen Gründen müssen Berufseinstiegsangebote wie andere Weiterbildungsangebote im Rahmen der für Lehrpersonen bestehenden Weiterbildungsverpflichtung besucht werden.

Aus Sicht des Regierungsrates ist anstelle von Obligatorien vielmehr ein aufeinander abgestimmtes Netz von Unterstützungsangeboten und eine optimale Zusammenarbeit der vielen an der Berufseinführung beteiligten Partner (Berufseinsteigende, Schulleitungen und -kollegien, Schulkommissionen, Schulinspektorate, Institute der PH Bern, Erziehungsdirektion) notwendig.

Das Pflichtpensum der Berufseinsteigenden gemäss Vorschlag der Interpellantin in den ersten zwei Berufsjahren um zwei Lektionen zu reduzieren, ist insbesondere aus

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finanziellen Gründen nicht möglich. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme sind hoch; die Wirkung jedoch eher diejenige einer Gehaltserhöhung als einer effektiven zeitlichen Entlastung (ähnlich der bestehenden Altersentlastung für ältere Lehrpersonen).

Der Regierungsrat ist jedoch bereit, finanziell tragbare Entlastungsmöglichkeiten (z. B.

Übernahme der Stellvertretungskosten beim Besuch einer Berufseinführungsveranstaltung oder Verbuchung in der sog. Individuellen Pensenbuchhaltung) zu prüfen, wenn die Forschungsergebnisse der PH Bern zum Thema „Nutzen der Berufseinführung“ die Aussagen der Interpellantin stützen.

An den Grossen Rat

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