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Archiv "Als Assistenzarzt nach Frankreich" (26.10.1989)

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Probleme in der Krankenpflege. Al- lerdings könnten damit allein die vielschichtigen Probleme in diesem Bereich nicht gelöst werden. Bedeut- sam seien die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (vom 6. März dieses Jahres) an die Krankenhäuser, um die Personallage im Pflegedienst der Krankenhäuser zu verbessern, heißt es im Beschluß der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Diese Empfehlungen müßten schrittweise und zügig inner- betrieblich umgesetzt werden. Die Selbstverwaltungen — Krankenhaus- gesellschaft und Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche- rung — sollten ihre „Gestaltungsspiel- räume" nutzen und die längst über- fälligen Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf entwickeln und die „Schularbeiten" für eine verordnungsfähige Vorlage er- ledigen.

• Wegen der noch anhaltenden Verhandlungen empfiehlt die Län- derkonferenz eine „Übergangslö- sung für den Pflegedienst". Danach sollen Verweildauerverkürzungen und krankenhausindividuelle Aus- fallzeiten bei der Festlegung des Stellenplan-Solls für den Pflege- dienst berücksichtigt werden. Die Pflegesatzparteien sollten sich da- nach richten. Sie könnten dazu bei- tragen, die Situation in der Kran- kenpflege weiter zu entspannen.

Die vom Bundesarbeitsministe- rium in Angriff genommene Rechts- verordnung für den Personalbedarf im Bereich der Psychiatrie sollte zü- gig bearbeitet werden, so daß die neuen Bedarfskriterien bereits 1991 in den Pflegesatzrunden erstmals zum Zuge kommen können.

Die neuen Personalschlüssel für den allgemeinen Pflegedienst sollen ebenfalls 1991 zur Verfügung stehen.

Um die berufliche Weiterbil- dung in der Krankenpflege zu ver- bessern und das Berufsbild anzuhe- ben, empfiehlt die Gesundheitsmi- nisterkonferenz verstärkte betriebs- individuelle Weiterbildungsmaßnah- men. Pflegekräfte müßten umfas- send in Managementaufgaben im Bereich der Stations- und Pflegelei- tung eingebunden werden.

Darüber hinaus seien folgende Maßnahmen vordringlich:

I> Berufliche Wiedereingliede- rung von Krankenschwestern nach der „Familienphase";

I> Verstärkung der Zusammen- arbeit der Gesundheitsministerien mit den in der Krankenpflege tätigen Berufsgruppen;

I> Änderung der Organisa- tionsstrukturen und des innerbe- trieblichen Ablaufs, so daß die Ak- zeptanz und die Motivation der Pfle- gekräfte angehoben wird.

Dr. Harald Clade

Streit

um die Gentechnik

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Gen- technik ist bei seiner ersten Beratung im Bundesrat mit 254 Änderungsan- trägen attackiert worden — das ist Rekord in der Geschichte des Bun- desrates. In dem Katalog der Ände- rungsanträge heißt es, der Gesetz- entwurf sei „inhaltlich und verfah- rensrechtlich unausgereift".

Der hessische Umweltminister Karlheinz Weimar (CDU) billigte der Bundesregierung zu, in der schwierigen Frage der Regelung der Gentechnik zügig einen Gesetzent- wurf vorgelegt zu haben. Allerdings sei den acht beteiligten Ausschüssen in sechs Wochen nur wenig Zeit der Beratung geblieben. Deshalb sei es nicht gelungen, die unterschied- lichen Entwürfe zu einem einheit- lichen Konzept zusammenzufassen.

Daher hätten sich die Unionsländer entschlossen, einen Entschließungs- antrag vorzulegen.

Als Schwerpunkte des Unions- antrages nannte Umweltminister Weimar die erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auf ein- zelne Anlagen bezogene Konzentra- tion des Verfahrens auf ein einheit- liches Gentechnik-Genehmigungs- verfahren.

Auch die Umweltminister der Europäischen Gemeinschaft haben sich nur mit Mühe auf eine gemein- same Richtlinie zur Gentechnik ge- einigt. Es ist nur ein winziger Fort- schritt, daß die Forschung mit gen- technisch veränderten Organismen in der freien Natur und der Vertrieb

daraus entwickelter Produkte künf- tig einem strikten Zulassungsverfah- ren durch die Europäische Gemein- schaft unterstehen soll. Die EG-Um- weltminister einigten sich prinzipiell auf ein EG-weites System zur An- meldung und Genehmigung von Landversuchen und der Kommerzia- lisierung von Organismen oder Pro- dukten, deren Erbgut manipuliert wurde. Umweltschutzverbände und das Europäische Parlament hatten zuvor ein fünfjähriges Moratorium gefordert, um die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt genauer ab- zuwägen.

Der Brüsseler Umweltkommis- sar Carlo Ripa di Meana räumte dann auch ein, daß ein Mittelweg zwischen den „Drohungen" der In- dustrie, „unsere Länder zu verlas- sen", und dem Schutz vor möglichen Risiken gefunden werden mußte, um eine Gesetzeslücke zu schließen.

Der französische Umweltminister Brice Lalond, der gegenwärtig den Vorsitz im Ministerrat hat, sagte la- konisch: „Eine Grundsatzdebatte hat nicht stattgefunden." Die Richt- linie ziele darauf, unerlaubte Freiset- zungen zu verhindern.

So heißt es in der Richtlinie der EG-Umweltminister denn auch: „Die Entwicklung von Produkten, in denen genetisch veränderte Organismen an- gewendet werden und die für Mensch und Tier keine Gefahr darstellen, muß gesichert werden. Die neue Bio- technologie verspricht Verbesserun- gen im Gesundheits- und Umweltbe- reich durch die Entwicklung präzise- rer landwirtschaftlicher Schutzmittel . . . sowie durch eine wirksamere Ab- fallbewirtschaftung." afp/DÄ

Als Assistenzarzt nach Frankreich

Eine Tätigkeit als Arzt/Ärztin in Frankreich ist für Angehörige von EG-Staaten laut Direktive 75-362/

CEE grundsätzlich möglich. Die Be- rufserlaubnis, mit denselben Rech- ten und Pflichten wie die eines fran- zösischen Arztes, wird direkt erteilt.

Aufgrund des unterschiedlichen Ausbildungsganges in den beiden Ländern gibt es jedoch Schwierig- Dt. Ärztebl. 86, Heft 43, 26. Oktober 1989 (27) A-3163

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keiten bei der Zuordnung eines deutschen Assistenzarztes ohne Facharztausbildung zu einem Arzt- status in französischen Krankenhäu- sern.

In Frankreich wird die fachärzt- liche Weiterbildung als 3. Zyklus des Medizinstudiums betrachtet. Erst im Anschluß daran und nach Abschluß der Doktorarbeit folgt das „Diplöme d'Etat de Docteur en Medicine".

Daraus ergeben sich für den deut- schen Assistenzarzt theoretisch drei Möglichkeiten:

Die Arbeit als „Attache vacatai- re" setzt die Einrichtung einer Praxis in Frankreich voraus, da sich die Arbeit im Krankenhaus auf wenige Tage (1 bis 2) pro Woche be- schränkt. Sie dient der sozialen Ab- sicherung, bringt jedoch kein für den Lebensunterhalt ausreichendes Ein- kommen.

Die Grundlagen für den Status des „Assistant d'höpital" wurden erst im letzten Jahr (1988) geschaf- fen. Die Einrichtung solcher Stellen hat daher gerade erst begonnen, ihre Zahl wird in Zukunft wachsen. Sie erhalten eine ausreichende Bezah- lung (ca. 10 000 Französische Franc [FF] im Monat), die Anforderungen hinsichtlich der Examina und der Berufserfahrung müssen individuell mit dem Krankenhaus abgeklärt wer- den.

In der Regel wird ein deutscher Assistenzarzt ohne Facharztausbil- dung am ehesten als „Faisant Fonc- tions d'Internes (FFI)" eingestellt, das heißt mehr oder wengiger als

„Student in Weiterbildung", im Sta- tus und Aufgabenbereich mit dem Arzt im Praktikum vergleichbar. Das Gehalt beträgt in peripheren Kran- kenhäusern monatlich etwa 5200 FF netto plus 320 FF für jeden Bereit- schaftsdienst. In großen Kliniken und Großstädten liegt es jedoch dar- unter.

Die Unterkunft (ein Zimmer) in einem Wohnheim mit Gemein- schaftsküche und -bad wird gestellt.

Für Ausländer stehen jene Stellen zur Verfügung, die von den französi- schen Medizinern in Weiterbildung bei ihrem halbjährlichen Rotations- Wahl-Verfahren nicht besetzt wer- den. Das bedeutet, daß die Arbeits- verträge jeweils maximal sechs Mo-

nate laufen, vom 1. Mai bis 31. Okto- ber eines Jahres und vom 1. Novem- ber bis 30. April des nächsten Jahres.

Die günstigsten Zeiten für die Stel- lensuche sind also Ende April und Ende Oktober.

Es ist empfehlenswert, sich ent- weder per Telefon oder durch per- sönliches Erscheinen in den Kran- kenhäusern zu erkundigen.

Die Adressen der öffentlichen Krankenhäuser (Höpitaux) und Pri- vatkliniken (Cliniques et Etablisse- ments Prives) findet man im: Guide Rosenwald, Annuaire du Corps Me- dical Francais, 10, rue Vineuse, 75116 Paris, Tel.: (1) 45.20.93.36, Te- lecopie: (1) 45.20.81.74, 1989 = 102.

edition.

Die Chancen, in einer Privatkli- nik unterzukommen, sind geringer, da dort in der Mehrzahl Belegärzte tätig sind oder, in Vollzeit, Fachärzte der Chirurgie, Anästhesie oder Or- thopädie.

Stellenanzeigen sind in der Montagsausgabe der Zeitschrift „Le Quotidien du Medecin", 2, rue An- celle, 92521 Neuilly-sur-Seine Cedex, Tel.: 47.47.12.32, zu finden.

Informationen über das franzö- sische Ausbildungssystem zum Arzt und über den beruflichen Werde- gang bietet der fünfbändige „Guide Therxplix des etudes medicales", sie ist kostenlos erhältlich an jeder me- dizinischen Fakultät oder unter fol- gender Adresse: 46-52, rue Albert, 75640 Paris Cedex 13, Tel.: (1) 40.77.33.76.

Weitere Auskünfte sind erhält- lich bei der französischen Ärztekam- mer: Conseil National De L'Ordre des Medecins, 60, rue Latour Mau- bourg, 75007 Paris, oder ihren Ver- tretungen in den Departements so- wie beim Gesundheitsministerium:

Ministre de la Solidarite, de la San- te et de la Protection Sociale, Direc- tion Generale de la Sante, 1, place de Fontenoy, 75007 Paris, und seinen Abteilungen in den Departements, den sogenannten DDASS = Direc- tion Departementale des Affaires Sanitaires et Sociales.

Anschrift der Verfasserin:

Dr. Monika Gaffga Steinbacher Straße 60 7570 Baden-Baden 11

Ausgaben für Gesundheit:

Spitzenreiter Schweiz

Pro Einwohner gibt kein europä- isches Land mehr Geld für die Ge- sundheitsversorgung aus als die Schweiz: 1988 waren es 2186 Dollar.

An zweiter Stelle lag Schweden mit 1956 Dollar. Diese Schätzungen stammen vom englischen Institut Worldwide Market Intelligence und beruhen auf OECD-Statistiken. Auf den weiteren Rängen folgen Island, die Bundesrepublik (1607 Dollar), Finnland, Norwegen, Frankreich, (1453 Dollar), Österreich (1403 Dol- lar), die Niederlande und Däne- mark.

Im Durchschnitt der erfaßten 18 Länder betragen die Pro-Kopf-Aus- gaben 1204 Dollar. Unter diesem Durchschnitt liegen Luxemburg, Bel- gien, Italien (966), Großbritannien (865), Irland und Spanien (521). Die geringsten Ausgaben verzeichnen Portugal (229) und Griechenland (212).

Wie die Schweizerische Gesell- schaft für Gesundheitspolitik mitteilt, wurde in diesen Schätzungen die un- terschiedliche Kaufkraft in den ein- zelnen Ländern nicht berücksichtigt.

Die Zahlen für 1988 bestätigen aber frühere Erhebungen, wonach in Euro- pa die Schweiz und Schweden die höchsten Werte aufweisen. Gemäß dem englischen Institut beliefen sich 1988 die Pro-Kopf-Ausgaben in den USA auf 2200 Dollar.

Die Gesellschaft weist in diesem Zusammenhang auf das Phänomen des „abnehmenden Grenznutzens"

hin: Danach bringt eine Erhöhung der Gesundheitsausgaben heute kei- ne entsprechend deutliche Verbesse- rung der Volksgesundheit mehr.

Zehn Prozent mehr Ausgaben für die Medizin bewirken nicht zehn Prozent mehr Gesundheit. Der Nutzenzuwachs ist unterproportio- nal — in Einzelfällen könnten noch höhere Ausgaben für das Gesund- heitswesen sogar kontraproduktiv sein, also mehr schaden als nützen.

Beispiele seien überflüssige Opera- tionen, unnötigerweise wiederholte Röntgenaufnahmen und andere Un- tersuchungen sowie Medikamenten- mißbrauch. Rolf Combach A-3164 (28) Dt. Ärztebl. 86, Heft 43, 26. Oktober 1989

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