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Archiv "WIdO errechnet hohe Einsparungen durch Reimporte" (02.10.1992)

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steht in engem Zusammenhang mit der Arzneimittelverordnung. Die Hausärzte, die immerhin rund 80 Prozent des gesamten Arzneimittel- volumens durch ihre Verordnungen veranlassen, sind besonders gefor- dert, wenn es um Arzneimittelein- sparungen geht Eine darauf gerich- tete Beratungstätigkeit muß nach Auffassung der KBV auch angemes- sen vergütet werden.

All dies ist jedoch unter dem Deckel eines starren Budgets nicht machbar. Darum drängt die KBV darauf, die Budgets durchlässiger zu machen. Eine schlichte Umvertei- lung der Gesamtvergütung würde überdies die fachärztliche Versor- gung in unzumutbarer Weise bela- sten. Dies will die KBV nicht, und sie ist zugleich der Überzeugung, daß auch die Hausärzte selbst dies nicht wollen.

Während nach übereinstimmen- der Auffassung von KBV und Kas- sen die Präventionsleistungen ohne- hin außerhalb des Budgets honoriert werden müssen, läuft der Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung darauf hinaus, die für die haus- ärztliche Versorgung vorgesehenen Leistungskomplexe aus dem Budget herauszulösen und über zu erwarten- de Einsparungen in anderen Ausga- benbereichen zu finanzieren. In Fra- ge kommen dafür Einsparungen im Arzneimittelbereich.

Wie auch immer Um solche zu- sätzlichen Vergütungen außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Ausga- benbudgets für die ambulante Ver- sorgung zu eröffnen, sind zwei Vor- aussetzungen notwendig. Zunächst müssen die Leistungsbereiche, für die eine Sonderregelung getroffen werden soll, eindeutig definiert wer- den. Schließlich ist es erforderlich, getrennte Vergütungsformen für die hausärztliche und fachärztliche Ver- sorgung gesetzlich zu ermöglichen.

Die Krankenkassen stehen jedenfalls auf dem Standpunkt, daß die haus- ärztliche Versorgung ohne derartige gesetzliche Regelungen nicht finan- ziell gezielt gefördert werden kann.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung wiederum ist fest davon überzeugt, daß das Konzept zur Si- cherung und Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung beiden

Leistungsbereichen dient. Die Fach- ärzte müßten danach ein eigenes In- teresse daran haben, daß unter einer starren und strengen Budgetierung der leidige Verteilungskampf nicht noch schärfer wird, als er dies zur Zeit schon ist.

Die Bereitschaft der Hausärzte, Patienten an niedergelassene Fach- ärzte zu überweisen, wird aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung mit einem solchen Hausarztsy- stem keineswegs geringer. Im Ge- genteil: Getrennte Vergütungsrege- lungen für Hausärzte und Fachärzte gewährleisten die Höhe der haus- ärztlichen Versorgung unabhängig von der Zahl der Überweisungen und vermeiden zugleich Fehlsteue- rungen bei den Krankenhauseinwei- sungen.

II

Freie Arztwahl unberührt

Fazit: Das Hausarztkonzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt sicher, daß die freie Arztwahl des Versicherten und damit auch der direkte Zugang zum Facharzt ge- wahrt bleibt. Weil die hausärztliche Versorgung über zusätzliche Vergü- tungen gezielt gefördert werden soll, bleibt die fachärztliche Honorierung davon unberührt. Und: Die Möglich- keit, mit den Krankenkassen geson- derte Vergütungsregelungen für die hausärztliche und fachärztliche Ver- sorgung vereinbaren zu können, ist keine Verpflichtung, dies auch tun zu müssen. Sie wird nach Überzeu- gung der KBV auch nicht zu ge- trennten Gebührenordnungen füh- ren.

Das Konzept berücksichtigt überdies die Probleme, die mit der Einführung einer Bedarfszulassung ab 1999 auf die dann zulassungswilli- gen Ärtze zukommen wird. Hinter all dem steht schließlich die Frage:

Wartet die ärztliche Selbstverwal- tung ab, bis der Gesetzgeber Fakten schafft, oder versucht sie aus eigener Kraft, rechtzeitig die Weichen zu sinnvollen Strukturverbesserungen zu stellen? Mit dem Hausarztkon- zept in Abstimmung mit den Kran- kenkassen hat sich die KBV für letz- teres entschieden. Bleibt die Frage, was Bundesgesundheitsminister See- hofer dazu sagt. JM

WIdO errechnet hohe Einsparungen durch Reimporte

Nach einer Modellrechnung des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) könnten rund 560 Millionen Mark bei den Ausgaben für Arzneimittel einge- spart werden, wenn anstelle der di- rekt vom Originalhersteller angebo- tenen Präparate die deutlich preis- werteren Reimporte in der Apothe- ke abgegeben würden. Die ausgewie- sene Summe entspricht exakt dem, was Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer durch ein Arzneimit- telbudget für das kommende Jahr einsparen möchte.

Laut WIdO weist der Arzneimit- telindex für die Gesetzliche Kran- kenversicherung (GKV) für das Jahr 1991 insgesamt 84,7 Millionen ver- ordnete Packungen aus, die ohne weiteres als Reimporte hätten abge- geben werden können. Für diese Arzneimittel, deren Anteil an allen GKV-Verordnungen bei elf Prozent liegt, mußten die gesetzlichen Kran- kenkassen 3,5 Milliarden Mark auf- wenden. Lediglich 160 Millionen Mark davon entfielen auf die Abga- be von Reimporten. „Das noch be- stehende Einsparvolumen von 560 Millionen Mark beträgt also rund 16 Prozent der gesamten Ausgaben in diesem Teilmarkt", heißt es dazu in einer Erklärung des WIdO.

Die möglichen Einsparungen seien sogar noch höher, wenn alle Hindernisse für Reimporteure abge- baut würden. Erste Schritte in diese Richtung habe das Bundeskartellamt bereits unternommen Das Ziel sei, den pharmazeutischen Großhandel zu verpflichten, reimportierte Pro- dukte flächendeckend zu vertreiben.

Qualitative Unterschiede zwi- schen den jeweiligen Präparaten be- stehen nach Ansicht des WIdO nicht: „Sie sind vollkommen iden- tisch. Die Reimporteure nutzen le- diglich die Unterschiede im Preisni- veau der einzelnen europäischen Länder. Trotz zusätzlichem Auf- wand durch Neuverpackung und Transport werden sie zu einem nied- rigeren Preis angeboten." JM A1-3194 (18) Dt. Ärztebl. 89, Heft 40, 2. Oktober 1992

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