Lärmschwerhörigkeit
immer noch auf Rang 1
Das Krankheitsrisiko durch Einwirkung ge- sundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Lärm oder andere Belastungen am Arbeitsplatz wächst, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit — im statistischen Schnitt mehr als zwei Jahre — einer Gefährdungsquelle ausge- setzt war. So treten z. B. Hauterkrankungen nach über zwei Jahren vermehrt in Erschei- nung. Bei Lärmschwerhörigkeit — dies ist mit Abstand die Berufskrankheit Nr. 1 — häuft sich das Krankheitsrisiko nach einer über 20jährigen gefährdenden Tätigkeit.
Die verstärkten Maßnahmen der Berufsge- nossenschaften und der Betriebe zur Aus- schaltung vermeidbarer Lärmquellen, ver- bunden mit regelmäßigen Vorsorgeunter- suchungen zeigen allerdings einige Erfol- ge: Die mittlere Gefährdungsdauer, also der Zeitraum, bis eine Erkrankung medizi- nisch in Erscheinung tritt, ist im Falle der Lärmschädigung von 23,6 Jahren (1978) auf 24,9 Jahre (1981) spürbar gestiegen. iwd
Berufs- krankheiten (ohne Lärm)
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• 8 bis zu 6 Monaten
I 1 011011111110111111111 32 über 6 Monate bis zu 1 Jahr 11111111111118111111110051111 58
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Berufskrankheiten: Der Zeit-Faktor
Berufskrankheiten werden überwiegend durch Langzeiteinwirkung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Lärm
oder andere Belastungen verursacht.
Lärmschwerhörigkeit
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Berufskrankheitsfälle
1
Von je 1000 Berufskrankheitsfällen sind so viele nach einer Gefährdungsdauer von ... festgestellt worden:
über 1 Jahr bis zu 2 Jahren 3
über 2 Jahre bis zu 5 Jahren 18
einer Arbeitsschicht
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Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
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NACHRICHTEN
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Schweigepflicht im Sanitätsdienst
BONN. Nachdem während der Affäre um General Kießling in der Presse ver- schiedentlich Zweifel an der Einhaltung der ärzt- lichen Schweigepflicht in der Bundeswehr aufge- kommen waren, hat der In- spekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens, Generaloberstabsarzt Dr.
Hansjoachim Linde, dazu eine Erklärung herausge- geben.
Darin heißt es, Admiralarzt Dr. Friedrich Albert Ri- charz — der in der Presse mit für General Kießlings Sicherheitsbescheid even- tuell relevanten Beobach- tungen in Verbindung ge- bracht wurde — habe dazu festgestellt, die in Rede stehende Begegnung ha- be außerhalb der ärzt- lichen Sprechstunden stattgefunden. Er, Admiral- arzt Dr. Richarz (damals Leiter des Bundeswehrsa- nitätszentrums Bonn), ha- be mit dem damaligen stellvertretenden Leiter der Personalabteilung im
Bundesverteidigungsmini- sterium — General Dr. Gün- ter Kießling — eine Perso- nalangelegenheit bespro- chen.
Der Sanitätsinspekteur weist darauf hin, daß die ärztliche Schweigepflicht in der Bundeswehr in glei- cher Weise einzuhalten ist wie im zivilen Bereich.
Gesonderte Bestimmun- gen enthalten die bereits 1961 erlassenen, im Okto- ber 1979 überarbeiteten
„Richtlinien über die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht bei der Untersuchung, Behand- lung oder Begutachtung von Soldaten der Bundes- wehr". Man könne mit Ge- wißheit davon ausgehen, erklärt Dr. Linde, daß eine Nichteinhaltung dieser Richtlinien unnachsichtig geahndet wird.
Unabhängig davon hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Altenburg, be- stätigt, daß es einen in der Presse vielfach zitierten Brief des Admiralarztes nicht gibt. Damit seien auch Vorwürfe der Denun- ziation nicht haltbar. gb
Ausland
Einsparungen für Medicare geplant
WASHINGTON. Nach er- sten Vorplanungen von Präsident Reagan für das im Oktober 1984 beginnen- de Haushaltsjahr 1985 sol- len die Ausgaben des Bun- des für das Medicare-Pro- gramm durch Änderungen der Regelungen über die Selbstbeteiligung um 3 Prozent gesenkt werden.
Ohne diese Änderungen würden nach Hochrech- nungen der Haushaltsex- perten die Aufwendungen für die ambulante und sta- tionäre Betreuung von 26
Millionen Rentnern und 3 Millionen Behinderten im nächsten Jahr 68,4 Milliar- den Dollar erreichen. Seit 1970 stiegen die Bundes- ausgaben für Medicare jährlich um 18 Prozent.
Sollte diese Steigerungs- rate anhalten, dann wäre Medicare ab 1990 pleite.
Zur Zeit erhebt Medicare für den ersten Tag einer stationären Behandlung ei-
ne Selbstbeteiligung von 356 Dollar. Für die folgen- den 59 Tage übernimmt Medicare die Kosten ganz;
für den 61. bis 90. Kranken- haustag muß der Patient täglich ein Viertel, bis zum 150. Tag mindestens die Hälfte dieser Selbstbeteili- gung und danach die ge- samten Kosten tragen. Das ergibt bei einem fünfmo- natigen Krankenhausauf- enthalt eine Eigenbeteili- gung von 13 500 Dollar.
In Reagans Vorschlägen steckt eine höhere Eigen- beteiligung bei kurzen
Krankenhausaufenthalten.
Die Selbstbeteiligung für den 1. Krankenhaustag soll unverändert 356 Dollar be- tragen, für den 2. bis 15.
Krankenhaustag je acht Prozent, dann bis zum 60.
Tag je fünf Prozent der Ersttagsbeteiligung; da- nach würde Medicare die Kosten voll übernehmen.
Bei einem fünfmonatigen Krankenhausaufenthalt würde der Patient nur noch 1570 Dollar selbst tragen müssen. (Parallel dazu wird die Abrechnung für Medicare Patienten geän- dert; vgl. DÄ 6/1984). gb Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 7 vom 17. Februar 1984 (23) 409