Ärzte-Versorgung: Das EG-Spektrum
In der Versorgung der einzelnen EG-Länder mit Ärzten gibt es erhebliche Unterschiede.
So ist die Arzt-Dichte in Italien und der Bundesrepublik 1975 fast doppelt so hoch wie in Luxemburg.
1960 161
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
iwd
41—
31 28
9
LJ MIM
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C111
) NeeGesundheitliche Betreuung in der EG
Apotheker
je 100 000 Einwohner
78 —
1(7)
69 — 63 — 58 — 49 —
r- Krankenhausbetten
je 10 000 Einwohner')
Die EG-Länder sind mit Apothekern und Krankenhausbetten
gut versorgt EG- Durchschnitt
(Stand vom Jahresende 1975)
') Einschließlich Kliniken, Psychiatrische Krankenanstalten, Sanatorien,
Heil- und Pflegeanstalten;
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
iwd
—118
—114
—110
—106 --102
—101
—97
90
—89 121
160 122
Ärzte je 100 000 Einwohner in:
114
„ee ae
EG-Durchschnitt
104 148
Die ärztliche Versorgung in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist immer noch sehr unterschiedlich, wie ein Vergleich der Arztdichte- Zahlen zeigt. So ist die „Arztdichte" in der Bundesrepublik Deutschland und in Italien fast doppelt so hoch wie im EG-Land Luxemburg. Während die Zahl der im britischen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte zwischen 1960 und 1975 (hier endet der jetzt veröffentlichte internationale Vergleich der EG-Kommis- sion) nur geringfügig zunahm (von 114 auf 134 Ärzte je 100 000 Einwohner), verzeichnete Frankreich eine überdurchschnittliche Zunahme, und zwar von 98 auf 154 Ärzte je 100 000 Einwohner. Mit 118 Betten je 10 000 Einwohner liegt die Bundesrepublik Deutschland weit über dem europäischen Durch- schnitt (102 Planbetten je 10 000 Einwohner). Wie eine Auswertung des EG- Kommissionsberichts durch das Institut der deutschen Wirtschaft (iw), Köln, weiter feststellt, müssen die Niederländer mit neun Apothekern je 100 000 Einwohner auskommen; die Belgier haben die größte Auswahl im europä- ischen Raum. Sie können unter 78 Apothekern je 100 000 Einwohner wählen.
Ähnlich hoch ist die Apothekenkonzentration in der Bundesrepublik: Die Zahl der Apotheken hat sich hierzulande von 1959 bis Ende 1977 auf 14 500 erhöht, mithin mehr als verdoppelt iwd/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung AUS EUROPA
BELGIEN
Weiterbildung wird honoriert
Zu Beginn des Jahres 1979 hat die belgische Regierung die ärztliche Gebührenordnung um im Durch- schnitt 3,8153 Prozent erhöht — dies ist exakt die Inflationsrate des vergangenen Jahres. In diesem Fall handelt es sich um eine Emp- fehlungs-Gebührenordnung, da eine Vertrags-Gebührenordnung wegen der seit Jahren anhalten- den Streitigkeiten unter den ver- schiedenen Ärzteorganisationen über die Sitzverteilung in der Ver- tragskommission mit den Kran- kenkassen nicht zustande kam. Al- lerdings richten sich die Rücker- stattingssätze der Krankenversi- cherungen nach der Empfeh- luncs-Gebührenordnung der Re- gier ing.
Wie im vergangenen Jahr unter- scheidet auch die neue Gebüh- renordnung der Regierung bei den allgemeinärztlichen Leistungen zwei Gebührenklassen: Allge- meinärzte, die mindestens 200 Stunden anerkannte Weiterbil- dung nachweisen können und in der Gebührenordnung dann als
„omnipraticien graduö" bezeich- net werden, erhalten für die Bera- tung und für den einfachen Haus- besuch 15 bis 20 Prozent mehr als Allgemeinärzte, die die Weiterbil- dung nicht nachweisen können.
Für die Patienten macht das kei- nen Unterschied — die Rückerstat- tung ist so berechnet, daß der Selbstbeteiligungsbetrag gleich ist. Gleich ist für alle Ärzte aller- dings die Bezahlung für den Abend-, den Nacht-, den Wochen- end- oder Feiertagsbesuch beim Patienten. Die Honorare hierfür sind, abweichend vom Durch- schnitt, um 18 bis 22 Prozent er- höht worden.
Die größte belgische Ärzteorgani- sation hat ihren Mitgliedern die Anwendung der Gebührenord- nung empfohlen; wahrscheinlich wird sie allgemein akzeptiert. gn
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 8 vom 22. Februar 1979 479