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Archiv "Bundesregierung will Einsparungen sehen" (12.02.1999)

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Wegen der durchschnittlich kür- zeren Genesungszeit und häufig auch, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, entscheidet sich eine große Zahl von Patienten für die am- bulante Durchführung einer anste- henden Operation. Voraussetzung ist, daß für sie entsprechende häusliche Rahmenbedingungen gegeben sind.

Nach den Befunden scheint es keinen Zweifel zu geben, daß die mit dem endoskopischen Verfahren in Arztpraxen durchgeführten Opera- tionen nicht nur kostengünstiger, son- dern auch komfortabler für Patienten sind. Es stellt sich aber die Frage nach der Sicherheit für den Patienten und nach den medizinischen Risiken sol- cher bildgeführten Eingriffe „durchs Schlüsselloch“. Gemessen an der Art und Zahl intraoperativer Komplika- tionen, die die vorliegende Studie do- kumentierte, ist das Risiko für den Pa- tienten weniger vom Ort der Operati- onsdurchführung abhängig als viel- mehr von der Art der Operation, der er sich unterzieht. Von den fünf unter- suchten Operationstracern waren in- traoperative Komplikationen am häu- figsten bei der Cholezystektomie und bei der Entfernung von Adnextumo- ren vorgekommen.

Über das Auftreten von post- operativen Komplikationen im Ver- gleich ambulant – stationär kann die Studie nur unzureichend allgemeine Aussagen treffen, da die ambulanten Operateure darüber häufig nicht in- formiert waren. So findet die Weiter- behandlung nach ambulant durchge- führten gynäkologischen Operatio- nen im Regelfall nicht beim Opera- teur, sondern beim zuweisenden Arzt statt. Im Vergleich zum stationären Bereich wurden aber bei der Menisk- ektomie höhere Komplikationsraten in Arztpraxen ermittelt.

Nur geringe Unterschiede beim

Outcome für Patienten

Wie stellt sich das Befinden der Patienten nach dem Eingriff dar? Wie erleben sie Schmerzen im Zusammen- hang mit der Operation? Werden ihre Erwartungen, zum Beispiel an den Heilungsverlauf, bestätigt oder ent- täuscht? In den ersten Tagen nach der

Operation werden von den ambulant operierten Patienten Einschränkun- gen bei den täglichen Verrichtungen stärker wahrgenommen. Postopera- tive Befindlichkeitsstörungen (Un- wohlsein, Kreislaufprobleme, Appe- tit- und Schlaflosigkeit) werden von den Praxispatienten eher seltener an- gegeben. Aus der Nachbefragung im Abstand von acht Wochen nach Ope- ration ergeben sich zwischen den Ein- schätzungen der Praxispatienten und der Krankenhauspatienten nur gerin- ge Unterschiede. In der Tendenz ur- teilen die Praxispatienten geringfügig positiver.

Der begrenzte Zeitrahmen der Studie erlaubte lediglich, das Ope- rationsergebnis über eine Spanne von

acht Wochen zu verfolgen. Sofern man am langfristigen Patientennutzen einer Operation interessiert ist, wäre eine längere Beobachtungszeit erfor- derlich, um diesbezüglich zu aussage- kräftigen Ergebnissen zu kommen.

Bei Wertung aller erhobenen Out- come-Indikatoren läßt sich im An- schluß an die Studie sagen, daß die operative Behandlung in der Arztpra- xis nicht nur kostengünstiger, sondern im Ergebnis für den Patienten minde- stens ebenso vorteilhaft ist wie im Krankenhaus.

Dr. phil. Ingbert Weber Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Köln

A-331 Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 6, 12. Februar 1999 (23)

T H E M E N D E R Z E I T BERICHTE

Bundesregierung will Einsparungen sehen

Eine abgestimmte Meinung zur Zukunft des ambulanten Operierens gibt es derzeit bei der Bundesregierung noch nicht. Wie die Parlamen- tarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Christa Nickels, im Bundestag erklärte, wolle die Regierung das ambulante Ope- rieren im Rahmen der anstehenden Strukturreform überdenken. Dabei sei es von Bedeutung, sagte Nickels auf Anfrage des Unionsabgeordneten Gerald Weiß, inwieweit ambulante Operationen tatsächlich zu einer Ent- lastung des stationären Sektors führten. Eine Studie des BMG aus dem Jahr 1994 sei zu dem Ergebnis gekommen, daß nur ein geringer Substitu- tionseffekt bei ausgewählten Operationen erreicht worden sei.

Weiteren Klärungsbedarf sieht Christa Nickels in bezug auf die Indi- kationsausweitung für ambulante Operationen. Selbst ambulante Opera- teure, so die Staatssekretärin, würden nicht bestreiten, daß das verstärkte Angebot auch zu einer stärkeren Inanspruchnahme führe. Nickels ver- wies auf die athroskopischen Knieoperationen. In Gebieten, in denen das ambulante Operieren stärker ermöglicht würde, seien deutlich mehr der- artige Operationen zu verzeichnen als im Bundesdurchschnitt – mehr auch, als früher im Krankenhaus durchgeführt worden seien.

Schließlich wolle die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Strukturreform prüfen, wie das kostengünstigere ambulante Operieren tatsächlich zu Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung beitragen könne, statt „wie bisher nur zu einer Ausweitung des Mittelbe- darfs im ambulanten Bereich ohne Absenkung des Mittelbedarfs im sta- tionären Bereich zu führen“.

„Wohlgemerkt“, sagte Christa Nickels abschließend, „eine stärkere Verzahnung von ambulant und stationär ist erwünscht; das ist auch eine Vorgabe der Strukturreform. Überall dort, wo es sinnvoll ist, sollen am- bulante Leistungen ermöglicht werden. Aber es darf nicht dazu kommen, daß unter der Überschrift des ambulanten Operierens reine Vergütungs- verträge geschlossen werden.“

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsmini- sterium hatte zuvor darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber nie die Ab- sicht verfolgt habe, durch Strukturverträge Sonderbudgets für ambulante Operationen einzuführen, welche die Krankenkassen zusätzlich zu der von ihnen gezahlten Gesamtvergütung belasten. JM

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