Recht bekommen kann teuer sein – bei hohen Streitwerten häufig zu teuer. Bei einem Streit- wert von 100 000 DM beträgt das Kostenrisiko in der ersten Instanz 17 700 DM, in erster und zweiter Instanz bereits 41 400 DM. Gerade in Fällen, in denen es um hohe Streitwerte geht, verweigert die Gegenseite häu- fig die Erfüllung von berechtig- ten Forderungen. Und dies ge- schieht oft in dem Bewusstsein, dass der Gang durch weitere ge- richtliche Instanzen teuer ist.
Der Gegner hofft, dass man nicht in der Lage oder nicht ge- willt ist, die schon vor Prozessbe- ginn fälligen Vorschüsse für An- walt und Gericht zu zahlen oder dass man die Folgen eines ver- lorenen Prozesses nicht tragen kann und stattdessen die An- sprüche auf sich beruhen lässt.
Hier soll die neue Idee der D.A.S. Rechtsschutzversiche- rung greifen. Sie gründete kürz- lich die D.A.S. ProFi AG. Sie übernimmt sämtliche Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse für die Klage sowie Kosten für Sachverständigengutachten so- wie Gebühren für Zeugen. Dies können Klage auf Zahlung ei- nes Geldbetrages oder auch auf
Herausgabe eines geldwerten Gegenstandes sein. Die Rechts- gebiete sind dabei breit gestreut und umfassen auch solche, die normalerweise von der Rechts- schutzversicherung nicht abge- deckt werden.
Hierzu zählen das Baurecht, das Familien- und das Erbrecht.
Auch das Scheidungsrecht ist inbegriffen. Geht der Prozess trotz guter Erfolgsaussichten letztlich doch verloren, steht die D.A.S. ProFi AG für die ge- samten Kosten des Verfahrens gerade. Diese Prozessfinanzie- rung stellt keine Konkurrenz zum Rechtsschutz dar. Wird der
Prozess gewonnen, so erhält die D.A.S. ProFi AG eine Erfolgs- beteiligung von 50 Prozent. rco
Poststempel entscheidet
Bei Beitragserhöhungen hat der Versicherungskunde gemäß den Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen ein außerordentli- ches Kündigungsrecht, das er innerhalb von vier Wochen gel- tend machen muss. Die Versi- cherung endet zu dem Zeit- punkt, an dem die Prämiener- höhung wirksam werden würde.
Ausschlaggebend für die Frist ist allerdings nicht das Ausstel- lungsdatum der Prämienrech- nung beim Versicherer, sondern das Datum des Poststempels.
Brief und Kuvert des Ver- sicherungsunternehmens sollte man deshalb sorgfältig aufbe- wahren, um bei auftretenden Schwierigkeiten die Einhal- tung der Frist nachweisen zu
können. rco
Rückkauf: Hinweis
Die Lebensversicherer genügen ihrer Informationspflicht ge- genüber den Versicherten dadurch, dass sie durch eine Aufli- stung der Rückkaufwerte deutlich machen, dass „in den ersten Jahren die Prämien nicht ausreichen, um die Kosten für den Abschluss der Versicherung sowie die Risikoabdeckung auszu- gleichen“. Deshalb brauchen sie keine detaillierten Angaben zur Überschussermittlung und -beteiligung zu machen. (Ober- landesgericht Nürnberg, Az.: 3 U 3127/99) WB
Hohe Streitwerte
Rechtlicher Beistand gegen Erfolgsbeteiligung
Versicherungen