• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Einkommen: Unsachlich und aggressiv" (24.11.1995)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Einkommen: Unsachlich und aggressiv" (24.11.1995)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SPEKTRUM

LESERBRIEFE

Einkommen

Zu dem Leserbrief „Sozialneid" von Dr. König in Heft 38/1995, der sich auf den Leserbrief „Millionenverlust gegenüber Kollegen" von Dr. Stahlke in Heft 34-35/1995 bezog:

Unsachlich und aggressiv

Es ist sicher traurig, daß die Diskussion um die Hono- rierung und die Verteilung des vorhandenen Geldes von vielen Seiten unsachlich ge- führt wird.

. . . Der Inhalt seines Schreibens geht absolut an den Realitäten vorbei und stellt eine ignorante Verzer- rung der Fakten dar. Unab- hängig vom Umsatz geht es bei der Diskussion, wie sie aus der Sicht der Nervenärzte und der Kinderärzte geführt wird, vor allen Dingen um das Einkommen vor Steuern.

Und hier scheint es so, daß König entweder nicht des Le- sens fähig ist oder aber das Gelesene mental nicht verste- hen kann, weil in allen vom ZI veröffentlichten Statisti- ken die Radiologen und La- borärzte — vor Steuern!

an der Spitze stehen. Das hat al-

so überhaupt nichts mit So- zialneid oder mit dem Um- fang der Praxis zu tun.

Im übrigen ist es ein Zy- nismus, von 3 500 DM monat- lichen Kosten zu sprechen (er benutzt das Wort Unkosten, was ebenfalls absolute Igno- ranz in wirtschaftlichen Fra- gen zeigt), weil bei den mei- sten Kollegen, selbst denen, die eine kleinere Praxis mit 80 m2 Fläche haben, die Miet- preise mindestens in dieser Höhe liegen; oft deutlich höher. Die reinen Kosten für eine normale Einmannpraxis mit qualifiziertem Personal, EEG und Elektrodiagno- stik belaufen sich per anno im Bundesdurchschnitt zwi- schen 180 000 und 350 000 DM.

Wie gesagt, sind diese Re- chenspiele bei der hier von Stahlke und anderen betrach- teten Situation völlig irrele- vant, weil tatsächlich nur die Einkommen vor Steuern rechnen, und da ist es nach wie vor nicht einzusehen, warum ausgerechnet zwei Arztgruppen, die besonders verantwortlich und zeitinten- siv und persönlich alle Lei- stungen erbringen müssen, fi- nanziell am Ende der Ein- kommensskala stehen . . .

Abschließend sei noch einmal in Erinnerung ge- bracht, daß das ZI vor einiger Zeit versucht hat, anonymi- sierte Umsatz- und Einkom- menszahlen von Ärzten zu bekommen, und daß dabei praktisch kein wesentlicher Rücklauf — gerade von dieser hier diskutierten Arztgruppe

— zu erreichen war. Es bleibt also bei der von Stahlke und anderen kritisierten Diskre- panz, die, das zeichnet sich schon jetzt ab, auch durch die neue EBM-Reform nicht be- seitigt werden dürfte.

Dr. med. Eberhard Hirsch- berg, Breite Straße 49, 13597 Berlin

Glosse

Zu dem Beitrag „Ein modernes Schauspiel in fünf Akten: Der Rechts- anwalt, sein Morbus Fröhlich und ein Rollstuhl" von Dr. Detlev Gudemann in Heft 38/1995:

Gleiche Erfahrungen Was hier aus ironischer Distanz als „modernes Schauspiel in fünf Akten"

vorgestellt wird, deckt sich mit den Erfahrungen unserer schwerstbehinderten Patien-

ten aus unserer Klinik. Dabei braucht es sich keineswegs um einen teuren Elektroroll- stuhl zu handeln. Ein ganz einfaches Hilfsmittel kann bereits den Amtsschimmel in Trab setzen. Dabei ist nichts einzuwenden gegen die Not- wendigkeit einer Kontrolle von Verordnungen für Hilfs- mittel durch den Kostenträ- ger. Die dafür erforderliche Infrastruktur ist jedoch völlig ungenügend. Sachbearbeiter und Kollegen sind restlos überfordert. Der Rechtsan- walt kann aber von Glück re- den, daß bei ihm ein einziger Kostenträger für die Finan- zierung seines Hilfsmittels zuständig war. Wehe etwa dem amputierten Kriegsver- sehrten, wenn ihn Jahre spä- ter der Schlag trifft und er we- gen der kombinierten Folgen der Kriegsverletzung und der späteren Erkrankung einen Rollstuhl benötigt. Der Rechtsanwalt hätte sein Schauspiel um einige Akte erweitern müssen.

Prof. Dr. med. R. Baumgart- ner, Klinik und Poliklinik für Technische Orthopädie und Rehabilitation der Westfäli- schen Wilhelms-Universität, Robert-Koch-Straße 30, 48149 Münster

Gabrilen® Gel. Wirkstoff: Ketoprofen. Zusammensetzung des Arzneimittels 1 g Gel enthält als: Arzneilich wirksamen Bestandteil 25 mg Ketoprofen. Andere Bestandteile Ethanol 96%, 2-Propanol (Isopropylalkohol), Carbomer, Ammoniak - Lösung 10 %, Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete Zur äußerlichen Behandlung bei: - schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen der gelenknahen Weichteile (z.B. Sehnen, Sehnenscheiden, Bänder und Gelenkkapsel), insbesondere im Bereich der Schulter und des Ellenbogens - Sport- und Unfallverletzungen wie Prellungen,Verstauchungen, Zerrungen. Gegenanzeigen Gabrilen Gel darf nicht angewendet werden - bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Bestand- teile Ketoprofen oder 2-Propanol (Isopropylalkohol) - im letzten Drittel der Schwangerschaft über längere Zeit und großflächig - während der Stillzeit - bei Kindern unter 6 Jahren.

Gabrilen Gel darf ebenfalls nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Acetylsalicylsäure oder anderen nichtsteroidalen Antiphlogistika. Patienten mit Asthma, chronischen bronchienverengenden (obstruktiven) Atemwegserkrankungen, Heuschnupfen oder Nasenschleimhautschwellung (sog. Nasenpolypen) reagieren häufiger als andere Kranke auf nichtsteroidale Antirheumatika mit Asthmaanfällen, örtlicher Haut- oder Schleimhautschwellung (Quincke-Ödem) oder Nesselsucht (Urtikaria). Bei diesen Patienten darf Gabrilen Gel nur mit Vorsicht angewendet werden. Schwangerschaft und Stillzeit Im letzten Schwangerschaftsdrittel darf Gabrilen Gel nicht großflächig und über längere Zeit angewendet werden, da es zu einer Hemmung der Wehentätigkeit, vorzeitigem Verschluß eines lebenswichtigen fetalen Blutgefäßes (des Ductus arteriosus Botalli), verstärkter Blutungsneigung bei Mutter und Kind und verstärkter Einlagerung von Wasser in das Gewebe (Odembildung) bei der Mutter kommen kann, wenn der Wirkstoff Ketoprofen in zu großer Menge in den Blutkreislauf gelangtWährend der Stillzeit darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden, da keine Erfahrungen zum Übergang von Ketoprofen in die Muttermilch und zu möglichen Schädigungen im Säuglingsalter vorliegen. Obwohl bisher keine Hinweise auf teratogene Wirkungen (Mißbildungen) vorliegen, sollte das Präparat wegen seiner Wirkung auf die Bildung wichtiger körpereigener chemischer Signalstoffe (Prostaglandine) auch während der ersten beiden Drittel der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Kinder und Altere Bei Kindern unter 6 Jahren darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren wird die Anwendung von Gabrilen Gel nicht empfohlen, da für diese Altersgruppe keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Für die Anwendung bei älteren Menschen bestehen keine altersspezifischen Einschränkungen. Nebenwirkungen Gelegentlich können, insbesondere zu Behandlungsbeginn, Uberempfindlichkeitsreaktionen wie Juckreiz, Rötungen, Hautausschlag oder Brennen der Haut vorkommen. In seltenen Fällen kann es nach Anwendung von Gabrilen Gel zu einer allgemeinen Überempfindlichkeitsreaktion (zentralnervöse Beschwerden mit Schwäche- und Schwindelgefühl, örtliche Haut- oder Schleimhautschwellung, Asthmaanfälle) kommen.

In Einzelfällen ist nach mehrtägiger Anwendung von Ketoprofen-haltigen Zubereitungen zur äußerlichen Behandlung das Auftreten einer Kontaktdermatitis (Entzündung der Haut durch Kontakt mit dem Wirkstoff Ketoprofen) oder einer Photodermatitis (Entzündung der Haut durch starke Einwirkung von Sonnenlicht oder Ultraviolett (UV) - Licht) mit Hautrötung, Hautschwellung, Hautausschlag und Bläschenbildung beobachtet worden. Verschreibungsstatus verschreibungspflichtig Packungsgröße und Apothekenverkaufspreis Tube zu 100 g Gel (N2) DM 12,86 Stand der Information Mai 1995 Hersteller Kreussler Pharma, Chemische Fabrik Kreussler + Co. GmbH, Rheingaustraße 87-93, D-65203 Wiesbaden

A-3280 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 47, 24. November 1995

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gegenanzeigen Gabrilen Gel darf nicht angewendet werden - bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Bestand- teile Ketoprofen oder 2-Propanol (Isopropylalkohol) - im letzten

Gegenanzeigen Gabrilen Gel darf nicht angewendet werden - bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Bestand- teile Ketoprofen oder 2-Propanol (Isopropylalkohol) - im letzten

Wir erlauben uns hiermit, zur ordentlichen Vertreterversammlung einzula- den, die am Freitag, dem 17. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 1993 2. Bericht über die gesetzliche

Wir suchen: Ab sofort für eine regelmä- ßig stattfindene Europatour einen Fahrer in Teilzeit. Gute Englischkenntisse und Spass am Fahren vorausgesetzt. Fargo Express

Gegenanzeigen: Voltaren Schmerzgel darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirk- stoff Diclofenac, einen der sonstigen Bestandteile des

Da es nachfolgend zu Blutungsepisoden aus Ösophagus-Varizen kommen kann, besteht ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus oder für

In einem Nicht-Standardtest bei Ratten wurden fötale Anomalien beobachtet, aber nur nach so hohen subkutanen Dosen, dass eine Toxizität bei der Mutter bewirkt wurde.. Die

Königsberger Bürgerbrief - Anfang Juli ver- senden wir unseren Königsberger Bürgerbrief. Die Erfahrung hat gezeigt, daß eine große Anzahl wegen Unzustellbarkeit zurückkommt, weil der