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Archiv "Stundenlohn: Es hubert ganz besonders intensiv" (13.10.1995)

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SPEK VR LESERBRIEFE

Ich möchte hiermit allen Beteiligten kundtun, daß ich gerne bereit bin, mich für ei- nen Stundenlohn zwischen 350 und 650 DM eine Stunde lang mit einem Patienten zu unterhalten (Reden kostet nichts, also werden meine Be- triebskosten halbiert — ein weiterer zu versteuernder Gewinn).

Bitte leiten Sie meinen Vorschlag an Herrn Dr. med.

Ellis Huber weiter. Sollte er es fertigbringen, daß auch wir Ärzte den gleichen Stunden- lohn beziehen können wie die Heilpraktiker, werden wir dafür sorgen, daß er den al- ternativen Medizinnobel- preis erhält.

Priv.-Doz. Dr. Dr. med. Bau- er, Freischützstraße 55, 81927 München

Es hubert ganz besonders intensiv

Das könnte Herrn Kolle- gen Huber so passen, seine Stunden abzusitzen und mehr oder weniger sinnvolle Ge- spräche im Sinne der soge- nannten „sprechenden Medi- zin" zu führen. Und dies natürlich ohne Erbringung ir- gendwelcher besonderer Lei- stungen, aber auch mit einem Minimum an Personal, und

durch die dann auch nicht not- wendigen Investitionen auch praktisch keine Unkosten.

Man hat ja von Herrn Kol- legen Huber schon des öfte- ren erstaunliche Dinge gehört, aber diesmal hubert es schon auf ganz besonders intensive Art.

Dr. Werner Stark, NAV- Virchow-Bund e.V., Blanke Straße 15, 31028 Gronau

Sterbebegleitung

Zur Berichterstattung über den 98.

Deutschen Ärztetag „Richtlinien der Bundesärztekammer für die Sterbe- begleitung" in Heft 23/1995:

Patientenverfügung kein Selbstzweck

Mit Interesse verfolge ich die Diskussion um die Rolle der sogenannten „Patienten- testamente", welche bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens eines Patienten laut den geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer für ärzt- liche Sterbebegleitung „ledig- lich ebenso Anhaltspunkt"

seien wie „religiöse Einstel- lung, Schmerzen und Lebens- erwartung". Der 98. Deutsche Ärztetag hat nun den Vor- stand der Bundesärztekam-

mer gebeten, diese Richtlini- en unter dem Eindruck des am 13. September 1994 er- gangenen BGH-Urteils neu anzupassen. In der Begrün- dung wird angeführt, daß

„ein gesunder Mensch in gu- ten Zeiten eine ganz andere Meinung . . . haben kann als einer, der unmittelbar . . . be- troffen ist". Daher seien Pati- ententestamente „von uns Ärzten . . . mit größter Skep- sis" zu betrachten.

Dieser Meinung schließe ich mich voll an, wenn es um die derzeit fast ausschließlich verbreiteten „Patiententesta- mente" geht, in denen ein Gesunder meist vage und un- spezifische Vorformulierun- gen unterschreibt. Nun möchte ich jedoch zu beden- ken geben, daß wir Ärzte in Zukunft wahrscheinlich ver- mehrt mit spezifischen Pati- entenverfügungen konfron- tiert werden, in denen ein Pa- tient bei voller Kenntnis sei- ner Erkrankung und Progno- se konkrete Vorausentschei- dungen trifft und diese schriftlich festhält. Diese spe- zifischen Patientenverfügun- gen werden in der englisch- sprachigen Literatur und bei uns verstärkt empfohlen. Da- bei sollte meiner Meinung nach eine solche Patienten-

verfügung nicht als Selbst- zweck angesehen werden, sondern integriert in einen Behandlungsplan, welcher in bestimmten Situationen hel- fen kann, die Kommunikati- on zwischen Arzt, Patient und Angehörigen zu unter- stützen.

Vielleicht wäre es mög- lich, bei der Modifizierung der Richtlinien dieser Ent- wicklung Rechnung zu tra- gen, zum Beispiel durch eine Differenzierung des Begriffs

„Patiententestament" und

„spezifische" und „unspezifi- sche Patientenverfügung".

Außerdem ist vielleicht eine Auflistung von Bedingungen sinnvoll, unter denen spezifi- sche Patientenverfügungen von uns Ärzten mit etwas we- niger Skepsis betrachtet wer- den könnten. Eine legal voll- ständig bindende Wirkung — auch von spezifischen Patien- tenverfügungen — halte ich je- doch für äußerst problema- tisch, da manche Patienten ihren Ärzten trotz einmal verfaßter spezifischer Verfü- gung freie Hand in der kon- kreten Entscheidung einräu- men würden.

Dr. Raymond Voltz, Klini- kum Großhadern, NRO, Marchioninistraße 15, 81377 München

Gabrilen® Gel. Wirkstoff: Ketoprofen. Zusammensetzung des Arzneimittels I g Gel enthält als: Arzneilich wirksamen Bestandteil 25 mg Ketoprofen. Andere Bestandteile Ethanol 96%, 2-Propanol (Isopropylalkohol), Carbomer, Ammoniak - Lösung 10 %, Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete Zur äußerlichen Behandlung bei: - schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen der gelenknahen Weichteile (z.B. Sehnen, Sehnenscheiden, Bänder und Gelenkkapsel), insbesondere im Bereich der Schulter und des Ellenbogens - Sport- und Unfallverletzungen wie Prellungen,Verstauchungen, Zerrungen. Gegenanzeigen Gabrilen Gel darf nicht angewendet werden - bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Bestand- teile Ketoprofen oder 2-Propanol (Isopropylalkohol) - im letzten Drittel der Schwangerschaft über längere Zeit und großflächig - während der Stillzeit - bei Kindern unter 6 Jahren.

Gabrilen Gel darf ebenfalls nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Acetylsalicylsäure oder anderen nichtsteroidalen Antiphlogistika. Patienten mit Asthma, chronischen bronchienverengenden (obstruktiven) Atemwegserkrankungen, Heuschnupfen oder Nasenschleimhautschwellung (sog. Nasenpolypen) reagieren häufiger als andere Kranke auf nichtsteroidale Antirheumatika mit Asthmaanfällen, örtlicher Haut- oder Schleimhautschwellung (Quincke-Ödem) oder Nesselsucht (Urtikaria). Bei diesen Patienten darf Gabrilen Gel nur mit Vorsicht angewendet werden. Schwangerschaft und Stillzeit Im letzten Schwangerschaftsdrittel darf Gabrilen Gel nicht großflächig und über längere Zeit angewendet werden, da es zu einer Hemmung der Wehentätigkeit, vorzeitigem Verschluß eines lebenswichtigen fetalen Blutgefäßes (des Ductus arteriosus Botalli), verstärkter Blutungsneigung bei Mutter und Kind und verstärkter Einlagerung von Wasser in das Gewebe (Ödembildung) bei der Mutter kommen kann, wenn der Wirkstoff Ketoprofen in zu großer Menge in den Blutkreislauf gelangt. Während der Stillzeit darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden, da keine Erfahrungen zum Übergang von Ketoprofen in die Muttermilch und zu möglichen Schädigungen im Säuglingsalter vorliegen. Obwohl bisher keine Hinweise auf teratogene Wirkungen (Mißbildungen) vorliegen, sollte das Präparat wegen seiner Wirkung auf die Bildung wichtiger körpereigener chemischer Signalstoffe (Prostaglandine) auch während der ersten beiden Drittel der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Kinder und Ältere Bei Kindern unter 6 Jahren darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren wird die Anwendung von Gabrilen Gel nicht empfohlen, da für diese Altersgruppe keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Für die Anwendung bei älteren Menschen bestehen keine altersspezifischen Einschränkungen. Nebenwirkungen Gelegentlich können, insbesondere zu Behandlungsbeginn, Überempfindlichkeitsreaktionen wie Juckreiz, Rötungen, Hautausschlag oder Brennen der Haut vorkommen. In seltenen Fällen kann es nach Anwendung von Gabrilen Gel zu einer allgemeinen Überempfindlichkeitsreaktion (zentralnervöse Beschwerden mit Schwäche- und Schwindelgefühl, örtliche Haut- oder Schleimhautschwellung, Asthmaanfälle) kommen.

In Einzelfällen ist nach mehrtägiger Anwendung von Ketoprofen-haltigen Zubereitungen zur äußerlichen Behandlung das Auftreten einer Kontaktdermatitis (Entzündung der Haut durch Kontakt mit dem Wirkstoff Ketoprofen) oder einer Photodermatitis (Entzündung der Haut durch starke Einwirkung von Sonnenlicht oder Ultraviolett (UV) - Licht) mit Hautrötung, Hautschwellung, Hautausschlag und Bläschenbildung beobachtet worden. Verschreibungsstatus verschreibungspflichtig Packungsgröße und Apothekenverkaufspreis Tube zu

100 g Gel (N2) DM 12,86 Stand der Information Mai 1995 Hersteller Kreussler Pharma, Chemische Fabrik Kreussler + Co. GmbH, Rheingaustraße 87-93, D-65203 Wiesbaden

A-2694 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 41, 13. Oktober 1995

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