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Archiv "Politik: Gemeinsam kämpfen" (13.10.1995)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Politik

Meinung zur Budgetierung und dem Punktwertsystem:

Gemeinsam kämpfen Es ist geradezu abartig, wer alles in unserer Gesell- schaft und Politik glaubt, in medizinischen Sachfragen mitreden zu müssen.

Schlimm genug, wenn unsere Politiker sach- und fach- fremd sind. Nein, auch unse- re Kollegen aus den Amtssit- zen, die vorwiegend theore- tisch arbeiten, glauben, sich über die Medizin im nieder- gelassenen Bereich äußern zu müssen. Herr Huber ver- leumdet seine Kollegen als Maximalabsahner offenbar in völliger Unkenntnis der Gebührenordnung, über die Betriebswirte nur lächeln können. Typisch ist es, daß er Arbeitszeiten vergütet ha- ben will, da ihm offensicht- lich nicht bekannt ist, daß Leistung Arbeit pro Zeit ist.

Ein hochaktiver Arzt kann sicher Qualitatives leisten.

Das Arbeitstempo ist keine Meßgröße über den Erfolg der Arbeit.

Wir niedergelassenen, überarbeiteten Kollegen müssen uns dringend wehren und die Öffentlichkeit auf die großen Gefahren für die Volksgesundheit hinweisen.

Es ist unerträglich geworden, mit Liebe und Einsatz Patien- ten richtig behandeln zu wol- len, wenn gleichzeitig als Strafe dafür mit Budgets und Punktverfall an existentiellen Säulen genagt wird. Würde ein Seehofer eine Woche in meine Praxis kommen, wäre er sofort der Meinung, daß ambulant bereits zuviel ge- spart wird. Die Folgen sehen wir bereits: die Krankenhaus- kosten haben wieder zuge- nommen. Budgets sind Me- thoden, Ärzte gegen ihren Eid entscheiden zu lassen, um die eigene Haut zu retten.

Punktsysteme sind Metho- den, Leistungen durch die Hintertüre zu kürzen. Wie in allen Bereichen Deutsch- lands muß die Gebührenord- nung DM-Preise enthalten,

da wir als Unternehmer heute wissen müssen, was unsere Leistung wert ist, und nicht acht Monate nach Quartals- beginn, wenn alle Unkosten bereits hoch bezahlt worden sind. Umweltbewußtsein, ärztliche Ethik, individuelles Handeln und moralische Ver- antwortung müssen wieder Berufsinhalt werden, nicht der Taschenrechner.

Laßt uns endlich gemein- sam kämpfen um klare juri- stisch abgesicherte Arbeits- bedingungen. Wer ist bereit, mit mir für klare Definitionen zu kämpfen?

Dr. H. Voigt, Leininger Straße 1, 67098 Bad Dürk- heim

Stundenlohn

Zu dem Vorschlag des Präsidenten der Berliner Ärztekammer, Dr. Ellis Huber, einen Stundenlohn für Ärzte einzu- führen, und seiner Äußerung, „das jetzige Honorarsystem korrumpiere die Ärzte und produziere ein lukrati- ves Schmarotzergefüge — mäßige Versorgung zu maximalen Preisen":

Angebot

Ich — Augenärztin in Weddings heißestem Kiez — mache Herrn Huber ein at- traktives Angebot: 50 Pro- zent Teilhabe an einer Schmarotzer-Praxis in einer der reichsten Gegenden Ber- lins mit interessanter Patien-

tenstruktur, die sich weidlich ausnehmen läßt, vorwiegend AOK-versichert. Weiterhin:

60-Stunden-Woche (bezahlt werden 30), keine Einnah- men bei Krankheit und Ur- laub, Kostenbeteiligung an Miete, Personal, Krediten und Abschreibungen für Geräte, die ab sofort nicht mehr benutzt werden.

Selbstverständlich sind die Alters- und Krankenversor- gung und der Ärztekammer- beitrag selbst zu tragen. Und dafür gibt es 100 DM (hun- dert) brutto pro Stunde, 30mal in der Woche.

Voraussetzungen an Herrn Huber: Keine Kennt- nisse der Medizin, insbeson- dere der Augenheilkunde, da Augenkrankheiten nur durch Handauflegen und intensive Gespräche geheilt werden und Brillen bei Woolworth im Erdgeschoß ohne Rezept für 20 DM zu haben sind.

Weitere Voraussetzung:

Aufgabe des Postens als Prä- sident der „Schmarotzer- Kammer Berlin".

Dr. med. Maria Mandok, Badstraße 16, 13357 Berlin

Wahr gesprochen

Interessant sind die An- sichten des hochgeschätzten Kollegen Dr. med Ellis Hu- ber, die in der Aussage gip- feln, der Arzt müsse primär dafür bezahlt werden, daß er Zeit aufwende.

Wie wahr gesprochen! Ich kenne viele Patienten, die be- geistert sind von ihrem Heil- praktiker. Dieser hat unheim- lich viel Zeit für die Patien- ten, in der Regel ist es so, daß der Patient zirka 30 bis 60 Mi- nuten lang mit „seinem"

Heilpraktiker reden kann, sich behandeln lassen kann usw. Auf die Frage, wieviel denn der Patient dem Heil- praktiker bezahlt, werden un- terschiedliche Beträge ange- geben, in der Regel sind es 300 DM pro Stunde. Mir ist eine Münchner Heilpraktike- rin bekannt, die für die Erst- konsultation 650 DM ver- langt. Die Patienten zahlen diese Preise, ohne mit der Wimper zu zucken.

Präventionswoche

Gesundheit ist das höchste Gut, meinen viele. Demge- genüber wird gesagt, Gesundheit ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Gesundheit. Auch darüber läßt sich kritisch nachdenken. Auf jeden Fall ist Gesundheit kein Zustand, sondern eine lebenslängliche Aufgabe. Dies ist der Beweg- grund für die Ärzteschaft, der Bevölkerung fachkundig beizustehen bei der Erhaltung der Gesundheit. Zu diesem Zwecke haben aber weit über die Entscheidungsmöglich- keiten der Ärzteschaft hinaus das Parlament und die Kran- kenkassen ein auf der Welt einzigartiges Angebot geschaf- fen zur freiwilligen Inanspruchnahme von sogenannten Vorsorgeleistungen. Diese umspannen das Leben des ein- zelnen von der Geburt bis zum Tod.

Solche Angebote sind für alle Bürger in unserer Repu- blik kostenfrei, das heißt, die Allgemeinheit, welche in ir- gendeiner Form Abgaben leistet an die Krankenkassen, ist bereit, daß diese Mittel für diesen Zweck verwendet wer- den können. Eine großartige Sache, aber wie steht es mit der Inanspruchnahme? Es wird zu wenig genutzt, und des- halb hat sich die deutsche Ärzteschaft entschlossen, in der Woche zwischen dem 21. und 28. Oktober über alle Medi- en die Bevölkerung an die Gesunderhaltung zu erinnern, weil Krankheit kein individueller Vorgang ist, sondern ein zwischenmenschliches Geschehen, und das bedeutet, daß bei jedem Krankheitsfall auch andere Menschen mit hin- eingezogen werden in die Bemühungen der Wiederher- stellung. Dies zeigt, daß wir Krankheit nicht als einen rei- nen Störfall der individuellen Natur begreifen dürfen, son- dern als ein soziales Geschehen. Deshalb ist das erstre- benswerte und ideale Ziel, daß sich möglichst viele Men- schen in einer guten natürlichen, zwischenmenschlichen und umweltbezogenen Verfassung befinden, denn das ist Gesundheit. Ich möchte schließen mit einem Gedanken des deutschen Philosophen Immanuel Kant, welcher schreibt: „Es kommt nicht auf das an, was die Natur aus dem Menschen macht, sondern was dieser aus sich selbst macht!" Also letztendlich ist die Gesundheit im weitesten Sinne des Wortes eine Komponente menschlicher Kultur.

Dr. med. Albrecht Bihl, Ruhe-Christi-Straße 22, 78628 Rott- weil

A-2692 (6) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 41, 13. Oktober 1995

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SPEK VR LESERBRIEFE

Ich möchte hiermit allen Beteiligten kundtun, daß ich gerne bereit bin, mich für ei- nen Stundenlohn zwischen 350 und 650 DM eine Stunde lang mit einem Patienten zu unterhalten (Reden kostet nichts, also werden meine Be- triebskosten halbiert — ein weiterer zu versteuernder Gewinn).

Bitte leiten Sie meinen Vorschlag an Herrn Dr. med.

Ellis Huber weiter. Sollte er es fertigbringen, daß auch wir Ärzte den gleichen Stunden- lohn beziehen können wie die Heilpraktiker, werden wir dafür sorgen, daß er den al- ternativen Medizinnobel- preis erhält.

Priv.-Doz. Dr. Dr. med. Bau- er, Freischützstraße 55, 81927 München

Es hubert ganz besonders intensiv

Das könnte Herrn Kolle- gen Huber so passen, seine Stunden abzusitzen und mehr oder weniger sinnvolle Ge- spräche im Sinne der soge- nannten „sprechenden Medi- zin" zu führen. Und dies natürlich ohne Erbringung ir- gendwelcher besonderer Lei- stungen, aber auch mit einem Minimum an Personal, und

durch die dann auch nicht not- wendigen Investitionen auch praktisch keine Unkosten.

Man hat ja von Herrn Kol- legen Huber schon des öfte- ren erstaunliche Dinge gehört, aber diesmal hubert es schon auf ganz besonders intensive Art.

Dr. Werner Stark, NAV- Virchow-Bund e.V., Blanke Straße 15, 31028 Gronau

Sterbebegleitung

Zur Berichterstattung über den 98.

Deutschen Ärztetag „Richtlinien der Bundesärztekammer für die Sterbe- begleitung" in Heft 23/1995:

Patientenverfügung kein Selbstzweck

Mit Interesse verfolge ich die Diskussion um die Rolle der sogenannten „Patienten- testamente", welche bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens eines Patienten laut den geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer für ärzt- liche Sterbebegleitung „ledig- lich ebenso Anhaltspunkt"

seien wie „religiöse Einstel- lung, Schmerzen und Lebens- erwartung". Der 98. Deutsche Ärztetag hat nun den Vor- stand der Bundesärztekam-

mer gebeten, diese Richtlini- en unter dem Eindruck des am 13. September 1994 er- gangenen BGH-Urteils neu anzupassen. In der Begrün- dung wird angeführt, daß

„ein gesunder Mensch in gu- ten Zeiten eine ganz andere Meinung . . . haben kann als einer, der unmittelbar . . . be- troffen ist". Daher seien Pati- ententestamente „von uns Ärzten . . . mit größter Skep- sis" zu betrachten.

Dieser Meinung schließe ich mich voll an, wenn es um die derzeit fast ausschließlich verbreiteten „Patiententesta- mente" geht, in denen ein Gesunder meist vage und un- spezifische Vorformulierun- gen unterschreibt. Nun möchte ich jedoch zu beden- ken geben, daß wir Ärzte in Zukunft wahrscheinlich ver- mehrt mit spezifischen Pati- entenverfügungen konfron- tiert werden, in denen ein Pa- tient bei voller Kenntnis sei- ner Erkrankung und Progno- se konkrete Vorausentschei- dungen trifft und diese schriftlich festhält. Diese spe- zifischen Patientenverfügun- gen werden in der englisch- sprachigen Literatur und bei uns verstärkt empfohlen. Da- bei sollte meiner Meinung nach eine solche Patienten-

verfügung nicht als Selbst- zweck angesehen werden, sondern integriert in einen Behandlungsplan, welcher in bestimmten Situationen hel- fen kann, die Kommunikati- on zwischen Arzt, Patient und Angehörigen zu unter- stützen.

Vielleicht wäre es mög- lich, bei der Modifizierung der Richtlinien dieser Ent- wicklung Rechnung zu tra- gen, zum Beispiel durch eine Differenzierung des Begriffs

„Patiententestament" und

„spezifische" und „unspezifi- sche Patientenverfügung".

Außerdem ist vielleicht eine Auflistung von Bedingungen sinnvoll, unter denen spezifi- sche Patientenverfügungen von uns Ärzten mit etwas we- niger Skepsis betrachtet wer- den könnten. Eine legal voll- ständig bindende Wirkung — auch von spezifischen Patien- tenverfügungen — halte ich je- doch für äußerst problema- tisch, da manche Patienten ihren Ärzten trotz einmal verfaßter spezifischer Verfü- gung freie Hand in der kon- kreten Entscheidung einräu- men würden.

Dr. Raymond Voltz, Klini- kum Großhadern, NRO, Marchioninistraße 15, 81377 München

Gabrilen® Gel. Wirkstoff: Ketoprofen. Zusammensetzung des Arzneimittels I g Gel enthält als: Arzneilich wirksamen Bestandteil 25 mg Ketoprofen. Andere Bestandteile Ethanol 96%, 2-Propanol (Isopropylalkohol), Carbomer, Ammoniak - Lösung 10 %, Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete Zur äußerlichen Behandlung bei: - schmerzhaften Schwellungen und Entzündungen der gelenknahen Weichteile (z.B. Sehnen, Sehnenscheiden, Bänder und Gelenkkapsel), insbesondere im Bereich der Schulter und des Ellenbogens - Sport- und Unfallverletzungen wie Prellungen,Verstauchungen, Zerrungen. Gegenanzeigen Gabrilen Gel darf nicht angewendet werden - bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Bestand- teile Ketoprofen oder 2-Propanol (Isopropylalkohol) - im letzten Drittel der Schwangerschaft über längere Zeit und großflächig - während der Stillzeit - bei Kindern unter 6 Jahren.

Gabrilen Gel darf ebenfalls nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Acetylsalicylsäure oder anderen nichtsteroidalen Antiphlogistika. Patienten mit Asthma, chronischen bronchienverengenden (obstruktiven) Atemwegserkrankungen, Heuschnupfen oder Nasenschleimhautschwellung (sog. Nasenpolypen) reagieren häufiger als andere Kranke auf nichtsteroidale Antirheumatika mit Asthmaanfällen, örtlicher Haut- oder Schleimhautschwellung (Quincke-Ödem) oder Nesselsucht (Urtikaria). Bei diesen Patienten darf Gabrilen Gel nur mit Vorsicht angewendet werden. Schwangerschaft und Stillzeit Im letzten Schwangerschaftsdrittel darf Gabrilen Gel nicht großflächig und über längere Zeit angewendet werden, da es zu einer Hemmung der Wehentätigkeit, vorzeitigem Verschluß eines lebenswichtigen fetalen Blutgefäßes (des Ductus arteriosus Botalli), verstärkter Blutungsneigung bei Mutter und Kind und verstärkter Einlagerung von Wasser in das Gewebe (Ödembildung) bei der Mutter kommen kann, wenn der Wirkstoff Ketoprofen in zu großer Menge in den Blutkreislauf gelangt. Während der Stillzeit darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden, da keine Erfahrungen zum Übergang von Ketoprofen in die Muttermilch und zu möglichen Schädigungen im Säuglingsalter vorliegen. Obwohl bisher keine Hinweise auf teratogene Wirkungen (Mißbildungen) vorliegen, sollte das Präparat wegen seiner Wirkung auf die Bildung wichtiger körpereigener chemischer Signalstoffe (Prostaglandine) auch während der ersten beiden Drittel der Schwangerschaft nicht angewendet werden. Kinder und Ältere Bei Kindern unter 6 Jahren darf Gabrilen Gel nicht angewendet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren wird die Anwendung von Gabrilen Gel nicht empfohlen, da für diese Altersgruppe keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.

Für die Anwendung bei älteren Menschen bestehen keine altersspezifischen Einschränkungen. Nebenwirkungen Gelegentlich können, insbesondere zu Behandlungsbeginn, Überempfindlichkeitsreaktionen wie Juckreiz, Rötungen, Hautausschlag oder Brennen der Haut vorkommen. In seltenen Fällen kann es nach Anwendung von Gabrilen Gel zu einer allgemeinen Überempfindlichkeitsreaktion (zentralnervöse Beschwerden mit Schwäche- und Schwindelgefühl, örtliche Haut- oder Schleimhautschwellung, Asthmaanfälle) kommen.

In Einzelfällen ist nach mehrtägiger Anwendung von Ketoprofen-haltigen Zubereitungen zur äußerlichen Behandlung das Auftreten einer Kontaktdermatitis (Entzündung der Haut durch Kontakt mit dem Wirkstoff Ketoprofen) oder einer Photodermatitis (Entzündung der Haut durch starke Einwirkung von Sonnenlicht oder Ultraviolett (UV) - Licht) mit Hautrötung, Hautschwellung, Hautausschlag und Bläschenbildung beobachtet worden. Verschreibungsstatus verschreibungspflichtig Packungsgröße und Apothekenverkaufspreis Tube zu

100 g Gel (N2) DM 12,86 Stand der Information Mai 1995 Hersteller Kreussler Pharma, Chemische Fabrik Kreussler + Co. GmbH, Rheingaustraße 87-93, D-65203 Wiesbaden

A-2694 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 41, 13. Oktober 1995

Referenzen

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