Aus Bund und Ländern
Gemeinschaftspraxis:
Beide Ärzte haften
KARLSRUHE. Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis gleichartige Leistungen auf ei- nem Fachgebiet erbringen, haften gemeinsam für Fehler, die einem von ihnen bei der Behandlung eines Patienten unterlaufen. Das hat der Bun- desgerichtshof (BGH) ent- schieden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt in einer Gemein- schaftspraxis für Geburtshilfe und Gynäkologie die Schwan- gerschaft einer 47jährigen Frau zunächst nicht erkannt.
Sie gebar eine Tochter mit Down-Syndrom und verklagte den Arzt und dessen Kollegen auf Unterhaltszahlungen für das Kind. Diese wurden ihr vom Oberlandesgericht Düs- seldorf (Az.: VI ZR 24/98) zu- gesprochen, dessen Urteil nun der BGH bestätigte.
Nach Ansicht des BGH überläßt es ein Patient, der sich an eine Gemeinschafts- praxis wendet, zwar nicht der praxisinternen Organisation, von welchem Arzt er sich be- handeln lassen will. Es müsse aber davon ausgegangen wer- den, daß der Patient zu allen Ärzten der Praxis in eine ver- tragliche Beziehung treten möchte. Denn er profitiere ja auch von den Vorteilen einer Gemeinschaftspraxis, etwa der umfassenden personellen und apparativen Ausstattung.
Der BGH entschied außer- dem zur Haftung für Fehler von hinzugezogenen Fachärz- ten. Beauftragt der behan- delnde Arzt demnach einen Facharzt mit Leistungen, die er selbst nicht erbringen kann oder darf, ist er für dessen Feh- ler nicht verantwortlich. afp
BKK: Höhere Ausgaben im ersten Halbjahr
BONN. Die Leistungsaus- gaben der Betriebskranken- kassen (BKK) haben im er- sten Halbjahr 1999 in den westlichen Bundesländern um 0,9 Prozent je Mitglied zu-
genommen. Demgegenüber kletterten die beitragspflichti- gen Einnahmen um 3,5 Pro- zent. Aufgrund der günstigen Finanzentwicklung im ersten Halbjahr rechnen die BKK für 1999 mit stabilen Beitrags- sätzen (derzeit durchschnitt- lich 12,7 Prozent). Der durch- schnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversi- cherung insgesamt lag am 1. Juli bei 13,6 Prozent. EB
Gericht spricht Psychotherapeuten Mindesthonorar zu
KASSEL. Das Bundesso- zialgericht (BSG) hat erstmals einer Arztgruppe ein Min- desthonorar zugesprochen.
Aufgrund zweier Grundsatz- urteile erhalten Psychothera- peuten für eine Therapiestun- de mindestens 145 DM, sofern sie fast ausschließlich psycho- therapeutische oder andere zeitgebundene Leistungen er- bringen. (Az.: B 6 KA 14/98 R und 17/98 R)
Mit den Urteilen verpflich- tete das BSG die Kassenärztli- che Vereinigung Hessen, zu- gunsten der Therapeuten in das Honorargefüge einzugrei- fen, wenn der Punktwert für ärztliche Leistungen länger als ein Quartal unter zehn Pfen-
nig sinkt. Die KV Hessen hat- te bislang eine Untergrenze von 8,5 Pfennig zugesagt, das entspricht 123 DM je Thera- piestunde.
Das Gericht wich damit von seinem Grundsatz ab, daß Ärzte für einzelne Lei- stungen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Honorar ha- ben. Die Ausnahme begrün- dete das BSG damit, daß Psy- chotherapien von den Kran- kenkassen genehmigt werden müssen und die Therapeuten ihre Leistungen wegen der Abrechnung nach Stunden nicht beliebig ausweiten kön- nen. Demgegenüber gelinge es anderen Arztgruppen in der Regel, einen sinkenden Punktwert durch Mengenstei- gerungen aufzufangen. afp
Tarifverhandlungen für Arzthelferinnen: drei Prozent mehr Gehalt
KÖLN. Drei Prozent mehr Gehalt bekommen die rund 400 000 Arzthelferinnen in Deutschland ab 1. September.
Darauf einigten sich die ärzt- lichen Arbeitgeber (Arbeits- gemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen) und die Ver- treterinnen der Arbeitnehmer- organisationen (BdA, DAG,
VWA und ÖTV) am 20. Au- gust in Frankfurt in der drit- ten Verhandlungsrunde.
Im Osten erhöhen sich die Tarifgehälter von 80 Prozent auf 81,5 Prozent des Westni- veaus. Die Auszubildenden im Westen erhalten 30 DM mehr im ersten und zweiten Ausbil- dungsjahr und 35 DM mehr im dritten. Die Auszubilden- den im Osten erhalten 50 DM mehr im ersten, 30 DM im zweiten und 35 DM mehr im dritten Ausbildungsjahr.
Der neue Gehaltstarifver- trag hat eine Laufzeit von 13 Monaten, also bis zum 30. Sep- tember 2000. Die Einspruchs- frist läuft bis zum 10. Sep- tember 1999. Der komplette Gehaltstariftext erscheint im Deutschen Ärzteblatt voraus- sichtlich in Ausgabe 38. EB
DKG führt „Gespräche an der Eiswand“
DÜSSELDORF. Aus Pro- test gegen die Reformpläne der Bundesregierung startet die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft (DKG) eine bun- desweite Informationskam- pagne unter dem Motto „Der Mensch ist der Maßstab“. In 130 Städten werden ab dem 18. September Krankenhaus- mitarbeiter Passanten anspre- chen und über die Gefahren der Gesundheitsreform 2000 informieren.
Zum Auftakt der dezen- tralen Aktionen errichtet die DKG am 8. September in der Nähe des Berliner Reichsta- ges, wo am selben Tag die Anhörung der Verbände vor dem Bundesausschuß für Ge- sundheit beginnt, eine sechs Meter breite und zweieinhalb Meter hohe Wand aus Eis.
Der Eisblock soll versinnbild- lichen, daß für einen kon- struktiven Dialog zwischen Krankenhäusern und Politik zunächst das Eis gebrochen werden muß.
Während des Abschmel- zens der Skulptur (drei bis fünf Tage) sind Bundestags- abgeordnete eingeladen, mit Krankenhaussprechern „Ge- spräche an der Eiswand“ zu
führen. JF
A-2192 (20) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 36, 10. September 1999
P O L I T I K NACHRICHTEN
Etwa 20 Prozent der Bundesbürger halten den Erwerb von Arzneimitteln über das Internet für attraktiv. Doch Vorsicht ist geboten: Anbieter gefälschter Pro- dukte können meist nicht festgestellt und somit im Fall von Gesundheitsschäden beim Endverbraucher auch nicht haftbar gemacht werden. Zudem bewerben vie- le Internet-Händler rezeptpflichtige Medikamente mit falschen oder unseriösen Angaben und gefährden damit die Gesundheit der Verbraucher. N