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Archiv "Österreich: Zulassung der „Abtreibungspille“" (12.02.1999)

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A-328 (20) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 6, 12. Februar 1999

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Ergotherapeuten begrüßen Novellierung des Berufsgesetzes

KARLSBAD. Seit An- fang des Jahres dürfen sich Beschäftigungs- und Arbeits- therapeuten als Ergothera- peuten bezeichnen. Nach An- gaben des Deutschen Verban- des der Ergotherapeuten (DVE) wird dies durch eine Novellierung des Berufsgeset- zes möglich. Der Verband hatte jahrelang um die Na- mensänderung gekämpft. Seit der Einführung der Beschäfti- gungs- und Arbeitstherapie während des Zweiten Welt- krieges habe sich das Berufs- bild der Therapeuten geän- dert, begründet der DVE.

Während es früher um die Beschäftigung von überwiegend kriegs- verletzten Patienten gegangen sei, stehe heute im Mittelpunkt der Behandlung, daß Menschen mit kör- perlichen und geisti- gen Handicaps Selb- ständigkeit im alltägli- chen Leben wiederer- langen. SG

Brandverletzte:

Bettenliste neu erschienen

HAMBURG. In der Bundesrepublik gibt es 179 Betten für Schwerbrandverletz- te; 127 für Erwachsene und 52 für Kinder. Das geht aus dem Ver- zeichnis „Betten für Schwerbrandverletzte in der Bundesrepublik Deutschland“ (Stand:

August 1998) hervor, das die Freie und Hansestadt Ham- burg herausgibt.

Wo sich das nächstgelege- ne Krankenhaus mit geeigne- ten freien Betten befindet, kann im Notfall telefonisch bei der „Zentralen Anlauf- stelle für die Vermittlung von Betten für Schwerbrandver- letzte“ der Hamburger Stadt-

verwaltung erfragt werden.

Ihre Mitarbeiter sind täglich rund um die Uhr unter Tel 0 40/28 82-39 98, -39 99 sowie unter Fax 0 40/24 86 56 47 zu erreichen. Das Verzeichnis

„Betten für Schwerbrandver- letzte“ ist zu bestellen bei der Behörde für Arbeit, Gesund- heit und Soziales, Referat Versorgungsplanung im Ge- sundheitswesen – G 2411 –, Postfach 76 01 06, 22051 Ham- burg, Tel 0 40/29 88-37 59, Fax -43 36 oder -46 19. AE

Pflegebedürftige für Studie gesucht

WITTEN. Das Institut für Pflegewissenschaft der Uni- versität Witten/Herdecke hat vom Bundessozialministeri- um für Nordrhein-Westfalen den Auftrag erhalten, die

Richtzeiten bei der Pflege, wie sie die Pflegeversiche- rung zugrunde legt, zu über- prüfen. Dazu werden Pflege- bedürftige gesucht, die be- reit sind, einer ausgebildeten Krankenschwester oder ei- nem Krankenpfleger Fragen zu beantworten. Vorausset- zung ist, daß sie etwa einein- halb Stunden Zeit haben, für

mindestens eine „Verrich- tung“ (SGB XI) eine voll- ständige Hilfe benötigen so- wie überwiegend von ihren Angehörigen gepflegt wer- den. Wer an der Erhebung teilnehmen möchte, kann sich melden unter: Tel 0 23 02/6 69-3 81. WZ

Spritzen nicht in blaue Müllsäcke

BRAUNSCHWEIG.

Wenn sich Krankenhausmit- arbeiter an gebrauchten Spritzen und Kanülen verlet- zen, die mit dem Hausmüll in einfache blaue Abfallsäcke geworfen werden, verstößt die Klinik gegen ihre Fürsor- gepflicht. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsge- richts Braunschweig hervor, mit dem die Richter einer

Klage gegen ein örtliches Krankenhaus stattgegeben haben (Az.: 7 A 7466/97).

Ein Zivildienstleistender, der einen Müllsack entsorgen sollte, hatte sich an einer ge- brauchten Spritze gestochen, die sich darin befand. Vor- beugend ließ er sich gegen Hepatitis B impfen. Das Bun- desamt für den Zivildienst

übernahm zunächst die Ko- sten in Höhe von fast 1 500 DM, forderte den Betrag aber von der Braunschweiger Klinik zurück, weil diese mit der Art der Spritzenentsor- gung gegen ihre Fürsorge- und Verkehrssicherheits- pflicht verstoßen habe.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt, weil das Krankenhaus „keine hinrei- chende Vorsorge gegen Un- fälle der eingetretenen Art“

getroffen habe. Ein einfaches Schreiben, in dem die Mitar- beiter zur Vorsicht aufgefor- dert werden, sei nicht aus- reichend. Da medizinische Gerätschaften eine hohe In- fektionsgefahr bergen, hätte die Klinik Behältnisse für die Entsorgung der Spritzen be- reitstellen und für den Müll statt dünner Plastiksäcke feste Abfallbehälter verwen-

den sollen. pid

Ausland

Österreich: Zulassung der „Abtreibungspille“

WIEN. Die sogenannte Abtreibungspille ist erstmals in Österreich zugelassen wor- den. Wie die Gemeindever- waltung von Korneuburg in der Nähe von Wien Ende Ja- nuar mitteilte, ist das Medika- ment unter dem Markenna- men Mifegyne ab sofort im städtischen Krankenhaus ver- fügbar. „Wir sind das erste Krankenhaus in Österreich, das Mifegyne anbieten kann“, bestätigte einer der Ärzte der Klinik auf Anfrage. Die offizi- elle Genehmigung sei erteilt worden und das Präparat im Krankenhaus eingetroffen.

Die Anwendung erfolge in Absprache mit dem Gesund- heitsministerium und der französischen Herstellerfir- ma. Die grundsätzliche Zu- lassung der Pille hat in Öster- reich die Abtreibungsdebatte neu entfacht.

Die Abtreibungspille ist allgemein bekannt unter der Bezeichnung RU 486. Sie ist seit 1988 in Frankreich, seit 1991 in Großbritannien und seit 1992 in Schweden zuge-

lassen. afp

Die Verteilung der berufstätigen Ärzte hat sich im Laufe der letzten 45 Jahre verschoben.

Dominierten in den fünfziger bis siebziger Jahren noch die Ärzte im ambulanten Sektor, so verschoben sich ab 1975 die Anteile stetig zugunsten der Klinikärzte. Die Zahl der leiten- den Krankenhausärzte nahm von 1960 bis 1975 stetig ab, wohingegen die Zahl der Oberärzte seit 1975 gegenüber den Chefärzten dominiert.

Quelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer, Statistik der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

Verteilung zwischen Ärzten im Krankenhaus und in der Praxis

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