Die Information:
Bericht und Meinung
maßstab für Ärzte 1978 (BMÄ) oder in einer Ersatzkassen-Gebühren- ordnung (E-GO) enthalten sind. Es wird ausdrücklich darauf hinge- wiesen, daß BMÄ und E-GO nur für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkas- sen gelten. Liquidationen für Pri- vatpatienten müssen nach der Amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) erstellt werden, es sei denn, daß sich der Patient schriftlich mit einem anderen Abrechnungsmo- dus (z. B. Privat-Adgo) einverstan- den erklärt hat. Die Berechnung einer Beihilfe kann nur auf der Grundlage der GOÄ einschließlich der Analogen Bewertungen als ge- setzlicher Basis für die Liquidation von Ärzten erfolgen. Jede andere Honorarabrechnung erschwert die Beihilfeberechnung beträchtlich und führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Ärzte, die Liquidationen für beihilfeberech- tigte Patienten erstellen, werden daher im Interesse der Beihilfebe- rechtigten gebeten, ihre Liquida- tionen, wenn irgend möglich auf der Basis der seit 1965 geltenden Gebührenordnung für Ärzte als einziger Amtlichen Gebührenord- nung zu erstellen. uer/BÄK
Vermittlung von Betten für Querschnittgelähmte:
Neue Adresse
Die von den Berufsgenossen- schaften eingerichtete Anlaufstel- le für die Vermittlung von Betten für Querschnittgelähmte, die sich bislang beim Berufsgenossen- schaftlichen Forschungsinstitut für Traumatologie in Frankfurt/
Main befand, ist verlegt worden.
Sie wird weitergeführt beim Be- rufsgenossenschaftlichen Unfall- krankenhaus Hamburg, Bergedor- fer Straße 10, 2050 Hamburg 80.
Die Anlaufstelle ist rund um die Uhr telefonisch zu erreichen unter der Nummer 0 40/7 39 11, und zwar montags bis freitags von 7.45 bis 16.15 Uhr unter dem Nebenan- schluß 5 30, in der übrigen Zeit un- ter dem Nebenanschluß 3 45. WZ
BREMEN
Die Heilpraktiker
erhalten keine Kammer
Die Deputation für Gesundheit und Umweltschutz hat sich ein- stimmig gegen die Errichtung ei- ner Heilpraktikerkammer im Land Bremen ausgesprochen. Ein ent- sprechender Bericht der Deputa- tion ist vom Senat zur Kenntnis genommen und an die Bürger- schaft weitergeleitet worden.
Grundlage der Beratungen in der Deputation war ein Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion von Anfang 1978, der Senat möge dar- auf hinwirken, daß bundesweit
„bessere Gesetzesgrundlagen für den Heilpraktikerberuf" geschaf- fen werden. Es ging dabei im we- sentlichen darum, ob eine Ausbil- dungs- und Prüfungsordnung für Heilpraktiker sowie eine Heilprak- tikerkammer geschaffen werden sollten, die dann eine Berufsord- nung erlassen könnte. Nach dem Bericht der Deputation habe sich auch der Senator für Gesundheit und Umweltschutz, Herbert Brück- ner, darum bemüht, durch eine Änderung des Heilpraktikergeset- zes die Schaffung einer Ausbil- dungs- und Prüfungsordnung für Heilpraktiker zu ermöglichen. Die- se Bemühungerr seien jedoch auf Grund der ablehnenden Haltung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit sowie der übrigen Bundesländer ohne Erfolg geblieben. So habe der Bundesmi- nister im Juli 1978 dem Senator mitgeteilt, die Bundesregierung beabsichtige keine Novellierung des Heilpraktikergesetzes. An die- ser Ansicht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesund- heit habe sich auch nichts geän- dert, als im Juli 1978 der Entwurf eines Psychotherapeutengesetzes vorgelegt wurde, der — wie es in dem Bericht der Deputation heißt
— „in engem Zusammenhang mit der Heilpraktikerfrage steht und der nach überwiegender Ansicht der Länder eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes bedingt".
Zur Begründung ihres ablehnen- den Beschlusses erklärt die Depu- tation für Gesundheit und Umwelt- schutz, ein Heilpraktikerkammer- gesetz würde zwar eine Berufsord- nung und damit auch Vorschriften über die Berufsgerichtsbarkeit er- möglichen, mit deren Hilfe man ei- ne gewisse Disziplinierung der Heilpraktiker erreichen könnte.
Dem stünden jedoch eine Reihe von Bedenken entgegen, zum Bei- spiel das Fehlen strenger Berufs- zulassungskriterien wie bei ande- ren Kammerberufen, das Fehlen eines einheitlichen Berufsbildes des Heilpraktikers, die fehlenden sachlichen Kriterien für die Über- wachung von Berufspflichten und Berufsausübung. Weiter heißt es, die Schaffung einer Heilpraktiker- kammer würde eine erhebliche Aufwertung der Heilpraktiker zur Folge haben, deren Arbeitsmetho- den „teilweiSe einer wissenschaft- lichen Fundierung entbehren und sich in Einzelfällen am Rande der Unseriosität bewegen". Schließ- lich sollte, wenn überhaupt, die Einrichtung einer Heilpraktiker- kammer ländereinheitlich und erst nach Erlaß einer bundesrechtli- chen Ausbildungs- und Prüfungs- ordnung erfolgen. gb
NORDRHEIN-WESTFALEN
Ärzte für die Hilfsaktion
„Ein Schiff für Vietnam"
Drei Ärzte und eine Krankengym- nastin der Westfälischen Landes- kinderklinik Bochum (Träger:
Landschaftsverband Westfalen- Lippe) beteiligen sich freiwillig für jeweils vier Wochen an der Hilfs- aktion „Ein Schiff für Vietnam".
Ende August ging Dr. Gisela Sper- ling in Singapur an Bord des Hilfs- schiffes „Cap Anamur", inzwi- schen folgten ihr Dr. Dieter F. Wut- schel und Dr. Wolfgang Sowislo.
Während des Hilfseinsatzes der Ärzte übernehmen deren Aufga- ben in der Landeskinderklinik ihre dort tätigen Kollegen. DÄ-WL AUS DEN BUNDESLÄNDERN NACHRICHTEN
DEUTSCHES ARZTEBL ATT Heft 39 vom 27. September 1979 2467