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Archiv "Fallpauschalen: Sachverstand miteinbeziehen" (17.01.2003)

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„Genfood“

Einheitlicher Nachweis

Netzwerk sorgt für europaweite Standards.

D

as Bundesinstitut für Ri- sikobewertung (BfR) hat sich mit Labors aus allen europäischen Mitgliedstaaten zu einem Netzwerk zusam-

mengeschlossen. Es wird künf- tig für die Entwicklung und Evaluierung von Nachweisme- thoden für gentechnisch verän- derte Organismen in Lebens- mitteln verantwortlich sein.

Mithilfe solcher Verfahren kann die Einhaltung der Kenn- zeichnungsregelungen europa- weit einheitlich kon- trolliert werden.

Lebens- und Fut- termittel, die gentech- nisch veränderte Orga- nismen enthalten, müs- sen künftig ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent gekennzeich- net werden. Auf diesen Kompromiss hat sich Ende letzten Jahres der EU-Agrarministerrat geeinigt.

Die Mitarbeiter des BfR haben bereits 1995 mit der Entwicklung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Le- bensmittel begonnen. Heute reichen wenige DNA-Mole- küle für den Beleg aus.

D

er Auslandsdienst der Bun- desärztekammer empfiehlt Hilfsorganisationen, die Hilfe für die palästinensische Be- völkerung leisten wollen, sich vorab mit der Israel Medical Association (IMA) in Verbin- dung zu setzen, die nach einer Vereinbarung mit dem israe- lischen Innenministerium als Vermittlerin für ärztliche Hilfsorganisationen auftritt.

Dazu müssen die Organisa- tionen der IMA eine Selbst-

beschreibung und einen Ein- satzplan schicken. In der Re- gel rät die IMA dem Innen- ministerium, die Tätigkeit zu erlauben. Voraussetzung: Ziel und Besuch der Organisation sind ärztlich/humanitär und nicht politisch begründet.

Kontakt: Israel Medical Asso- ciation, Foreign Relations Department, 2 Twin Towers, 35 Jabotinsky Street P.O.B.

3566, Ramat Gan 52136, Isra- el, E-Mail: tammy@ima.org.il.

Max-Planck-Gesellschaft

Nullrunde für die Forschung

Sparsamkeit des Bundes trifft auch die Medizin.

W

egen der angespannten finanziellen Lage müs- sen mittelfristig möglicher- weise mehr als 20 Institutsab- teilungen der Max-Planck-Ge- sellschaft geschlossen werden.

Darauf hat deren Präsident, Prof. Peter Gruss, bei der Vor- stellung des Jahrbuchs 2002 in Berlin hingewiesen. Betroffen sind auch Vorhaben wie die

„Neuen Programme“, zu de- nen unter anderem Projekte zur Stärkung der klinischen Forschung zählen. Unklar ist, in welchem Umfang noch neue Forschungsgebiete aus-

gebaut werden können. So war bislang ein „Max-Planck- Institut für Gerontologie“ ge- plant. Dessen Mitarbeiter sollten sich interdisziplinär da- mit auseinander setzen, welche Anforderungen in einer al- ternden Gesellschaft an die Medizin, aber auch an Sozial- und Rentensysteme gestellt werden.

Ursprünglich war der Max- Planck-Gesellschaft ein Bud- getzuwachs von drei Prozent versprochen worden. Ende November 2002 hatte Bundes- forschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) dem Verein eröffnet, dass die Bundesregie- rung diese verbindlich zuge- sagte Steigerung streichen wer- de. Das entspricht einem Ein- nahmeausfall von 28 Millionen Euro. Die Max-Planck-Gesell- schaft finanziert sich zu 95 Pro- zent aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern.

Fallpauschalen

Sachverstand miteinbeziehen

Selbstverwaltung will

Entgeltsystem weiterentwickeln.

D

ie Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenver- bände der Krankenkassen und der Verband der priva- ten Krankenversicherung wollen externen Sachverstand bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Klassifikationssy- stems miteinbeziehen. Die Selbstverwaltung hat daher das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), Siegburg, damit beauftragt, einen strukturierten Dialog zur Einbindung des medizinischen und wissenschaftlichen Sachverstandes durch ein regelhaftes Verfahren durchzu- führen. Der Appell richtet sich vor allem an Organisatio- nen und Institutionen des Gesundheitswesens. Noch bis zum 31. März 2003 können Änderungsvorschläge zum Fallpauschalensystem im Krankenhaus beim InEK einge- reicht werden

Für die Dokumentation der Vorschläge stehen im Internet auf den Seiten www.g-drg.de Formulare zur Verfü- gung, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können.

Die Vorschläge können entweder per Post an die Adresse InEK gGmbH, Auf dem Seidenweg 3, 53721 Siegburg ge- schickt oder per E-Mail an Verfahren2004@inek-drg.de ge- sendet werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, online am Bildschirm Vorschläge einzugeben.

A K T U E L L

A

A68 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 317. Januar 2003

Gentechnisch veränderte Nahrungsmit- tel müssen gekennzeichnet werden.

Hilfe für Palästina

Ärztebund vermittelt

Hilfsorganisationen benötigen

Genehmigung des israelischen Innenministeriums.

Humanitäre Hilfe leistet der palä- stinensischen Be- völkerung unter anderem das In- ternationale Ko- mitee vom Roten Kreuz. Foto: dpa

Foto:Grabowsky

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