gestritten“, betonte er. Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen im Rahmen der Organisationsreform hatte Richter- Reichhelm zu Beginn der Sitzung aller- dings ein klares Bekenntnis der Kandi- daten für oder gegen die KVen in ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur gefor- dert. „Die Wähler müssen vor der Wahl die Ziele ihrer Kandidaten kennen“, so der KBV-Vorsitzende.
Die Rücktritte von Baumgärtner und Munte nahmen der Versammlung gleichsam den Wind aus den Segeln.
Eine gesundheitspolitische Diskussion wollte nicht mehr aufkommen, was eini- ge der 110 Delegierten heftig kritisier- ten. „Schmutzige Wäsche muss nicht in dieser erbärmlichen Form gewaschen werden“, schimpfte Dr. med. Dierk Abel, KV Hamburg, während der Vor- sitzende der KV Hessen, Dr. med. Horst Rebscher-Seitz, an die Anwesenden ap- pellierte: „Der Feind sitzt in der Politik.
Tragen Sie Ihrem Mandat in verant- wortlicher Sacharbeit Rechnung.“
Ob man die Rücktritte ein halbes Jahr vor dem Ende der Wahlperiode un- ter der Rubrik Wahlkampf abbuchen kann und ob das mehrheitliche Schwei- gen der Delegierten bereits ersten Auf- lösungserscheinungen im Zuge der Or- ganisationsreform geschuldet war, dar- über darf spekuliert werden. Zumindest war die Sitzung am 17. Mai eine der letz- ten Vertreterversammlungen in der al- ten Struktur und Zusammensetzung.
Sie wird erheblich verkleinert werden
und künftig einen hauptamtlichen Vor- stand kontrollieren, der aus bis zu drei Mitgliedern besteht. Eine Sondervertre- terversammlung am 11. Juni in Köln wird über die neue Satzung abstimmen. Sie wird auch darüber entscheiden, ob der neue KBV-Vorstand – wie vom Länder- ausschuss gewünscht – neben den beiden Mitgliedern für die Ressorts „hausärztli- che Versorgung“ und „fachärztliche Ver- sorgung“ noch ein drittes für das Ressort
„Verwaltung“ erhalten wird.
Kritiker der Organisationsreform se- hen dadurch die bisherigen basisdemo- kratischen Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung gefährdet. Doch wenn die beabsichtigte Verschlankung und Professionalisierung dabei hilft, lange Entscheidungswege der Selbst-
verwaltung zu verkürzen oder Zick- zackkurse zu verhindern, sieht Richter- Reichhelm darin durchaus eine Chance.
Die Vertragsärzte interessiere es nicht, wie viele in der Vertreterversammlung und im Vorstand sitzen. „Die Basis will eine erfolgreiche Arbeit der KVen und der KBV“, betonte Richter-Reichhelm.
„Sie will gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung und dass die Rahmenbedingungen stimmen.“ Auch mancher Delegierte erkannte Vorteile des Modells. Mit Blick auf die jüngsten Querelen sagte der Vorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Hans-Jürgen Hom- mel: „Ich freue mich auf den dreiköpfi- gen Vorstand.“
Die Bilanz, die der KBV-Vorsitzende nach drei Monaten Gesundheitsreform P O L I T I K
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A1462 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004
Konsterniert über die Rücktritte der KBV-Vorstandsmitglieder: Einige Delegierte forderten vehement die Rückkehr zur Sacharbeit.
Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat die geplante Novelle der (Muster-)Berufsordnung grundsätzlich begrüßt – allerdings mit Einschrän- kungen. Rechtsanwältin Ulrike Wollersheim von der Rechtsabteilung der KBV und Bundesärztekammer stellte die Novellierung vor. Danach sollen Ärzte die Möglichkeit haben, in verschiedenen Kooperations- formen tätig zu sein. Dass dies von nicht unbe- trächtlicher Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte sein wird, verdeutlichte auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe, bei der Eröffnungsveranstaltung zum 107. Deutschen Ärztetag. „Die Berufsordnung soll dazu beitragen, die Chancen von niedergelassenen Ärzten gegenüber institutionalisierten Formen der Versorgung zu verbessern.“ Außerdem sind erwei-
terte Kooperationsformen mit anderen Leistungser- bringern sowie die Zulassung einer eigenen Gesell- schaftsform vorgesehen, der so genannten Ärztege- sellschaft. Die neue Berufsordnung ist jedoch teil- weise nicht kompatibel mit dem SGB V, so Wollers- heim. Die VV beschloss, den Gesetzgeber aufzufor- dern, „durch Änderung der maßgeblichen Vorschrif- ten im SGB V und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte die Ungleichbehandlung von Medizi- nischen Versorgungszentren einerseits und nieder- gelassenen Vertragsärzten andererseits hinsichtlich der Möglichkeiten der Anstellung von Ärzten so- wohl in offenen als auch in gesperrten Planungsbe- reichen zu beseitigen“. Die Novellierung der Berufs- ordnung wird vom Vorstand der Bundesärztekam- mer auf dem Ärztetag zur Abstimmung gestellt.Kli