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Archiv "Randnotiz: Ganz im Sinne des Erfinders" (27.07.2007)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 3027. Juli 2007 A2085

A K T U E L L

Der Marburger Bund und der Deut- sche Hochschulverband wollen ge- meinsam für eine vergütungsrechtli- che Gleichbehandlung von Wissen- schaftlern an Universitätskliniken streiten. Das erklärten der Vorsit- zende des Marburger Bundes, Dr.

Frank Ulrich Montgomery, und der Präsident des Deutschen Hoch- schulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, am 11. Juli in Berlin.

Hintergrund: Der zum 1. Novem- ber 2006 in Kraft getretene Tarifver- trag für Ärzte an Universitätsklini- ken (TV-Ä) gilt nur für überwiegend in der Patientenversorgung tätige Ärzte. Ärzte mit Aufgaben in der kli- nischen Forschung werden hingegen weiterhin nach dem ungünstigeren Tarifvertrag der Länder (TV-L) ver- gütet. Gleiches gilt für die vorklini- schen und naturwissenschaftlichen Mitarbeiter an den Unikliniken.

„Wer über die ärztliche Tätigkeit hinaus wissenschaftliche Forschung betreibt, wird vergütungsrechtlich dafür bestraft“, erläuterte Kempen.

Mit der Einführung des TV-Ä ha- ben zudem auch klinische W-2-Pro- fessuren ihre Attraktivität einge- büßt. W-2-Stelleninhaber sind in der

Klinik vielfach auch als Oberarzt tätig, werden jedoch trotz zusätzli- cher Dienstaufgaben in Forschung und Lehre schlechter vergütet als Oberärzte ohne akademische Auf- gaben. „Der Erstruf auf eine Profes- sur ist in der klinischen Medizin zurzeit ein Abstieg“, kommentierte Montgomery. Während ein über- wiegend in der Patientenversorgung tätiger Oberarzt mit einem Gehalt nach Maßgabe des TV-Ä in Höhe von 5 950 Euro im Westen (Osten:

5 300 Euro) anfange, müsse sich ein W-2-Professor im Grundgehalt mit 3 890 Euro (Osten: 3 600 Euro) be-

gnügen. JF

Dagegen stellten der BÄK-Präsi- dent, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, und der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, klar: „Die Behandlung von Patienten und die Heilung von Krankheiten sind origi- näre Aufgaben der Ärzte. Leistungen, die unter Arztvorbehalt stehen, kön- nen und dürfen nicht von anderen ausgeführt werden. Arztvorbehalt und ein hoher ärztlicher Standard sichern maßgeblich die gute Qualität in der Patientenversorgung.“ Dabei gehe es nicht um machtpolitische Struktur- hoheiten, sondern einzig um die Frage, wie die bestmögliche Versor- gung der Patienten gewährleistet werden könne. „Wer originäre ärzt- liche Tätigkeit auf die Pflegeberufe verlagern will, der gefährdet die Sicherheit der Patienten“, kritisierte auch der MB-Bundesvorsitzende, Dr. Frank Ulrich Montgomery. JF Die Bundesärztekammer (BÄK), die

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) haben davor gewarnt, eine

„Medizin light“ einführen zu wollen.

Vertreter des Deutschen Pflegerats hatten – unterstützt vom Bundesge- sundheitsministerium – zuvor kriti- siert, „die Arztorientierung und die damit einhergehende Strukturhoheit der Ärzte auf allen Gebieten des Ver- sorgungssystems“ seien nicht geeig- net, die neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen.

Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in seinem jüngsten Gutachten eine „sinnvollere Arbeitsteilung“ zwischen den Ge- sundheitsberufen angemahnt.

DELEGATION ÄRZTLICHER LEISTUNGEN

Ärzte warnen vor „Medizin light“

WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG

Vorstoß für eine höhere Vergütung

Wer über die ärztliche Tä- tigkeit hinaus wissenschaftli- che Forschung betreibt, wird

dafür bestraft. Foto:Mauritius Images

Kurz vor seinem Ende ist der Natio- nale Ethikrat zu seinen Ursprüngen zurückgekehrt und hat sich für einen großzügigeren Umgang mit embryo- nalen Stammzellen ausgesprochen.

Über allerlei gedankenreichen Papie- ren, etwa zu Patientenverfügung oder Organspende, war fast in Vergessen- heit geraten, dass der Ethikrat 2001

vom damaligen Bundeskanzler Schröder installiert worden war, auf dass biomedizinische Forschung, insbesondere die mit embryonalen Stammzellen, nicht durch Gedöns, um einen schröderschen Ausdruck zu gebrauchen, behindert werde. Ein bisschen Ethik durfte zwar sein, aber am Ende sollten die Forschungsin- teressen obsiegen. Entsprechend hatte Schröder das 24-köpfige Gre- mium besetzen lassen. Prompt hat sich der Ethikrat bei seiner ersten Stellungnahme 2001 denn auch mit 15 Stimmen für den befristeten Im- port embryonaler Stammzellen aus- gesprochen. Jetzt, 2007, stellt er mehrheitlich, diesmal mit 14 Stim- men, auch die Befristung infrage (Bericht dazu in diesem Heft). Zwei weitere Beispiele für knallharte Inter- essenpolitik unter ethischer Bemän- telung: 2003 plädierte der Ethikrat, wiederum mit 15 Stimmen, für eine begrenzte Zulassung der PID. Ein Jahr später sprach er sich zugunsten des Klonens zu Forschungszwecken aus: zwölf Mitglieder waren für eine unverzügliche, wenn auch begrenzte Zulassung, fünf weiteren erschien lediglich der Zeitpunkt noch nicht reif.

Der Ethikrat leitete vom Exkanzler seine Legitimation her. Gleichwohl agierte er noch über seine Amtszeit hinaus – die endete am 30. Juni – im Sinne seines Erfinders. Der neue, nunmehr gesetzlich legitimierte

„Deutsche Ethikrat“ sollte die Stel- lungnahme seines Vorgängers über- prüfen und notfalls kassieren.

RANDNOTIZ

Norbert Jachertz

Ganz im Sinne

des Erfinders

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