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2. Nennen Sie mindestens fünf Pflanzen, die bisher zu Forschungszwecken in Deutschland freigesetzt worden sind.

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Academic year: 2021

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Arbeits- und Frageblätter: Freisetzung und kommerzieller Anbau

1. Was ist der Unterschied zwischen der Freisetzung und dem kommerziellen Anbau im EU- Recht?

Freisetzung ist der Anbau transgener Pflanzen zu Forschungszwecken. Kommerzieller Anbau ist die Nutzung transgener Pflanzen durch Landwirte nach erfolgter EU-Zulassung.

2. Nennen Sie mindestens fünf Pflanzen, die bisher zu Forschungszwecken in Deutschland freigesetzt worden sind.

Mais, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben, Winterweizen, Sommerweizen, Gerste, Erbsen, Sojabohne, Pappeln und Petunien.

3. Welche gentechnisch veränderten Pflanzen wurden in der EU bisher zum kommerziellen Anbau zugelassen?

Der insektengift-produzierende Mais MON810 der Firma Monsanto sowie die Industriekartoffel Amflora der Firma BASF Plant Science (Stand April 2016). Die Anbauzulassung von Amflora wurde jedoch 2013 vom EU-Gericht für ungültig erklärt.

4. In welchen Ländern ist der Anbau von Mais MON810 verboten, obwohl ihn die EU zugelassen hat? Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben Anbauverbote verhängt, darunter Deutschland, Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen. Außerdem haben 17 EU-Staaten, darunter Deutschland, im Rahmen eines sogenannten "Opt-Out" von Monsanto bestätigt bekommen, dass der Konzern den MON810-Mais nicht bei ihnen anbauen möchte. Dies wurde EU-rechtlich verankert, der Anbau kann dort zurzeit also nicht stattfinden (Stand April 2016).

5. Wer gilt als Verursacher, wenn in Deutschland ein Feld mit gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert wird? Wer haftet für die Schäden?

In Deutschland regelt das Gentechnikrecht die Haftung für einen durch Gentechnik entstandenen Schaden. In Deutschland (ebenso wie in der EU) ist grundsätzlich der Eigentümer oder Pächter des Feldes, auf dem die gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut worden sind, in der Verantwortung. Gibt es mehrere Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und ist unter ihnen der Verursacher der Kontamination nicht eindeutig auszumachen, gilt nach deutschem Recht die „gesamtschuldnerische Haftung“

aller Landwirte, die für die Kontamination verantwortlich sein könnten. Sie umfasst somit alle Landwirte einer Region, welche die betreffende gv-Pflanze anbauen und als mögliche Verursacher in Betracht kommen. Vorsorgende Untersuchungen, ob ein Befall vorliegt,

Stand: 03.05.16 www.schule-und-gentechnik.de

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werden normalerweise nicht vom Verursacher getragen. Das ist ein großes Problem für Nachbarn und die Lebensmittelwirtschaft.

6. Welches sind weltweit die wichtigsten Anbauländer für GVO-Pflanzen?

Ein Großteil der Gentechnik-Pflanzen werden in fünf Ländern USA (39,5%), Brasilien (24,6%), Argentinien (13,6%), Indien (6,5%) sowie Kanada (6,1%) angepflanzt. Allerdings werden 87,2% der weltweit verfügbaren Ackerfläche gentechikfrei bewirtschaftet (Stand April 2016).

7. Welche gentechnisch veränderten Pflanzen sind a) weltweit am meisten verbreitet,

b) wofür werden sie genutzt und

c) wer vertreibt vorwiegend das Saatgut dafür?

a) Die weltweit am meisten verbreiteten gentechnisch veränderten Pflanzen sind Soja, Mais, Raps und Baumwolle.

b) Sie werden fast ausschließlich für die Herstellung von Tierfutter, für die Produktion von Agro-Energie ("Biosprit") und Textilien (Baumwolle) genutzt.

c) Der Großteil des gentechnisch veränderten Saatguts stammt vom Chemie- und Saatgutkonzern Monsanto aus den USA.

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