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Archiv "Finanzierung der Hochschulmedizin: „Es ist fünf vor zwölf“" (25.10.2013)

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A 2000 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 43

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25. Oktober 2013

FINANZIERUNG DER HOCHSCHULMEDIZIN

„Es ist fünf vor zwölf“

Der Verband der Universitätsklinika und der Medizinische Fakultätentag erneuern ihre Forderung nach einem Systemzuschlag für die Hochschulmedizin.

D

ie finanzielle Situation der 32 Universitätsklinika in Deutschland hat sich seit Beginn des Jahres weiter verschlechtert.

Nach Umfragen des Verbands der Universitätsklinika (VUD) werden in diesem Jahr nur noch einige we- nige Uniklinika ein positives Er- gebnis erzielen. Unter denen, die Verluste schreiben, seien auch sehr angesehene Einrichtungen, berich- tete der VUD-Vorsitzende Prof. Dr.

med. Michael Albrecht am 15. Ok- tober beim Herbstforum der Deut- schen Hochschulmedizin in Berlin:

Insgesamt kumulierten sich die Ver- luste in den betroffenen Häusern im Jahr 2013 auf bis zu 100 Millionen Euro. Albrecht: „Mit Management- fehlern lässt sich diese Entwicklung in der Fläche sicher nicht erklären.“

Der Medizinische Vorstand des Universitätsklinikums Dresden sieht die Uniklinika vielmehr syste- matisch unterfinanziert. Ein Sys- temzuschlag für die Hochschulme- dizin sei deshalb überfällig: „Neben

den Erlösen aus dem DRG-System und der Finanzierung von Investi- tionen durch die Länder muss eine dritte Säule aus Bundesmitteln und einem Zuschlag die Sonderaufga- ben der Universitätsmedizin abde- cken.“ Andere Länder hätten schon lange eine solche Zusatzfinanzie- rung für die besonderen Aufgaben ihrer Universitätskrankenhäuser. Zu diesen zählten neben der Ausbil- dung künftiger Ärztegenerationen vor allem die Versorgung besonders schwerer Erkrankungen und der Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

Albrecht zog ein positives Fazit der vergangenen Monate, in denen sich die Hochschulmedizin konse- quent für einen pauschalen Zu- schlag eingesetzt hat: „Vorher ha- ben wir auf Arbeitsebene eher kleinteilig diskutiert und wenig Ge- hör gefunden. Das ist jetzt anders.“

Den Auftakt machte im Januar ein Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt (Heft 3/2013).

„Der Wissenschaftsrat, die Deut- sche Forschungsgemeinschaft und zentrale Akteure der Politik haben vor der Bundestagswahl festge- stellt, dass wichtige Sonderaufga- ben der Hochschulmedizin nicht ausreichend finanziert sind“, er- gänzte Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Präsident des Medizini- schen Fakultätentages (MFT). Nach der Wahl seien nun die Politiker in Bund und Ländern aufgerufen, über konkrete Lösungen zu sprechen.

Das Gesundheitssystem sei auf eine funktionsfähige Hochschulmedizin angewiesen. Die „außerordentlich dramatische“ Finanzsituation ge- fährde aber diese Funktionsfähig- keit. „In unseren Einrichtungen ist es wirklich fünf vor zwölf“, sagte der Sprecher des Vorstands der Uni- versitätsmedizin Göttingen: „Wenn wir noch bis 2019 diskutieren, wer- den wir eine Schadenssituation er- reichen, die irreversibel ist.“

Das 2006 mit der Föderalismus- reform verankerte Kooperations- verbot von Bund und Ländern müs- se wieder fallen, forderte Kroemer:

„Denn eine direkte strukturelle För- derung einzelner Einrichtungen der Hochschulmedizin durch den Bund ist seither ausgeschlossen.“ Viele Bundesländer kämen ihren Zah- lungsverpflichtungen aber nicht ausreichend nach. Wenn dann noch die Schuldenbremse greife, ab 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder, werde das Geld für die Hochschulmedizin richtig knapp.

Der MFT-Präsident sprach sich da- für aus, das im Grundgesetz (Arti- kel 91 b) verankerte Verbot der Hochschulfinanzierung durch den Bund wieder zu streichen. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Da ist es ei- ne gute Nachricht, dass Union und SPD nun Koalitionsverhandlungen miteinander führen wollen.

Jens Flintrop Extreme Kosten:

Als Letztversorger von schwierigen und komplizierten Fällen haben Universitätsklinika einen signifikant höheren Anteil an den Extremkosten-

fällen.

Foto: laif

P O L I T I K

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