M 234/2007 POM 19. Dezember 2007 POM C Motion
2189 SVP (Schori, Bern)
Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 10.09.2007
Wiedereinführung des Bettelverbots und konsequentes Vorgehen gegen bandenmässige Strukturen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein kantonales Bettelverbot auf Gesetzesstufe auszu- arbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.
Begründung
In der Schweiz besteht für niemanden die Notwendigkeit zu betteln, um zu überleben. Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Not auf der Basis der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe (SKOS) und sorgt dafür, dass in unserem Land für alle ein menschwürdiges Dasein möglich ist. Die Sozialhilfe ist eine Möglichkeit, die von allen in Anspruch genommen werden kann, die Hilfe benötigen. Das Netz ist im Kanton Bern gut ausgebaut, leicht zugänglich und sozial. Wer dennoch bettelt, diffamiert die Sozialdienste des Kantons Bern.
Antwort des Regierungsrates
Das Betteln insbesondere an stark frequentierten Orten wird gegenwärtig wiederum breit diskutiert. So hat beispielsweise der Stadtrat von Bern kürzlich entschieden, ein Bettelver- bot in und um den Bahnhof Bern einzuführen und ein Bettelverbot für die ganze Innenstadt zu prüfen.
Im Kanton Bern wurde ein Bettelverbot für den gesamten Kanton im Jahr 1991 aufgehoben.
Seitdem ist es den Gemeinden überlassen, auf kommunaler Ebene Bettelverbote einzufüh- ren. Aus Sicht des Regierungsrates ist diese liberale Lösung nach wie vor richtig. Die Be- dürfnisse der Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sind bei diesem Thema sehr unterschiedlich. Wichtig ist, dass den Gemeinden die Möglichkeit zur Einführung eines Bettelverbots offen steht.
Die Diskussion um eine Wiedereinführung eines kantonales Bettelverbots ist durch zwei Phänomene geprägt: Einerseits durch die Auswirkungen der Randständigen-Problematik mit den Verbindungen zur Drogenszene, anderseits durch das Auftreten organisierter Bett- lerbanden, welche insbesondere in Städten eingesetzt werden. Das Betteln, insbesondere das Betteln mehrerer Personen auf engem Raum, wird von Passantinnen und Passanten nicht nur als störend, sondern zunehmend als Beeinträchtigung der Sicherheit und der öf- fentlichen Ordnung empfunden. Dieser Problematik soll aus Sicht des Regierungsrats nicht flächendeckend, sondern individuell auf kommunaler Ebene entgegengetreten werden.
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Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das Betteln nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern ein Aspekt des Umgangs der Gesellschaft mit Randständigen darstellt. Repressive Massnahmen können ein Mittel sein, um ihnen zu begegnen, reichen alleine aber nicht aus, die Probleme zu beheben und sind letztlich nur Symptombekämpfung.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die heutige Regelung, die den Gemeinden die Einführung eines Bettelverbots ermöglicht, richtig ist. Er lehnt deshalb die Motion ab.
Antrag: Ablehnung
An den Grossen Rat