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Antwort des Regierungsrates Der Motionär verlangt, dass der Entscheid des Bundesgerichts vom 20

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M 158/2006 FIN 6. Dezember 2006 FIN C Motion

2131 Meyer, Roggwil (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 08.06.2006

Bernisches Steuerwesen: Alleinerziehende werden bundeswidrig veranlagt

Für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, muss die Steuer im Vergleich zu allein stehenden Steuerpflichtigen angemessen ermässigt werden. Die gleiche Ermässigung gilt auch für verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen gemeinsam leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten (Art. 11 Abs. 1, des Bundesgesetzes vom 14. 12. 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden).

Wie das Bernische Verwaltungs- und anschliessend das Schweizerische Bundesgericht im Falle einer steuerpflichtigen Mutter, die mit ihrem Sohn und einem Partner in einem Haushalt lebte, feststellte, wir dieser auf Verfassungs- und Gesetzesrecht des Bundes ruhende Grundsatz im Kanton Bern nicht verfolgt (Berichterstattung Wochenzeitung WOZ).

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit in der Steuerveranlagung diesbezüglich der rechtmässige Zustand hergestellt wird.

Antwort des Regierungsrates

Der Motionär verlangt, dass der Entscheid des Bundesgerichts vom 20. April 2006 betreffend die Besteuerung von Alleinerziehenden durch die Steuerverwaltung umgesetzt wird.

Die Motion wurde am 8. Juni 2006 eingereicht. Schon am 2. Mai 2006 hatte die Steuerverwaltung auf Ihrer Homepage über den Entscheid des Bundesgerichts informiert und mitgeteilt, dass der Entscheid des Bundesgerichts umgesetzt wird. Bereits im Herbst 2005 wurde informiert, dass zur Sicherstellung einer rechtmässigen Veranlagung alle noch nicht rechtskräftigen Fälle bis zum Entscheid des Bundesgerichts sistiert bleiben. Der rechtmässige Zustand ist somit hergestellt.

Der Entscheid des Bundesgerichts soll im Übrigen auch zu einer Anpassung des Steuergesetzes des Kantons Bern vom 21. Mai 2000 (StG; BSG 661.11) führen. Die Beratungen im Grossen Rat beginnen im Januar 2007.

Antrag: Annahme und gleichzeitige Abschreibung An den Grossen Rat

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