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Archiv "Börsebius: Druck mit dem Kleingedruckten" (11.02.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 6

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11. Februar 2011 A 289 BÖRSEBIUS

Druck mit dem Kleingedruckten

D

ie Deutsche Bank hat mögli- cherweise Druck mit dem (eigenen) Kleingedruckten aus ver- gangenen Zeiten. Die Nummer eins des deutschem Geldgewerbes sam- melte 2006 für den Fonds „Global View“ rund 160 Millionen Euro an.

Mit dieser Kohle sollte im wahrsten Sinne des Wortes ein Riesenrad ge- dreht werden, genauer gesagt, derer sogar drei. Geplant war also, in Pe- king, Berlin und Orlando als touris- tische Attraktion jeweils ein Rie- senrad hinzustellen.

Die weltumspannende Idee blieb allerdings in den Wirren der Fi- nanzmarktkrise hängen, und der Fonds bekam Finanzierungsproble- me mit der Folge, dass es mit den Riesenrädern nichts wurde, sich da- für aber Riesenverluste durch die Auflösung des Fonds auftürmten, die Rede ist von circa 40 Prozent.

Etliche frustrierte Anleger sollen auch schon die Deutsche Bank ver- klagt haben.

Der Vorwurf: Für den Verkauf der Fonds habe die Deutsche Bank nicht nur zehn Prozent (hoppla!) Provision eingestrichen, sondern es seien weitere zwei Prozent laut Pro- spekt, also dem Kleingedruckten, an das Institut geflossen, angeblich für Beratungsleistungen. Das mo- niert zumindest die Anlegeranwäl- tin Katja Fohrer. Im Grunde seien hier faktisch zusätzliche Provisio- nen geflossen. Herrjeh, hätten die zehn Prozent nicht ausgereicht, das ist doch eigentlich auch schon jede Menge Geld und im Grunde schon zu viel des Guten oder des Schlech- ten, halt ganz so, wie es dem Be- trachter beliebt. Wo macht Gier halt?

Der sorglose Umgang mit dem Kleingedruckten gehört in einigen Fällen schon fast zum schlechten Ton. Gerichtsnotorisch wurde die- ser Umstand auch schon vom Bun- desgerichtshof im Juli 2010 fest - gestellt, und zwar im Fall der mitt- lerweile pleitegegangenen Investor-

Treuhand. Die hatte für den Verkauf von Filmfonds nicht nur zwölf Pro- zent Provision (nochmal hoppla!) kassiert, sondern auch noch zusätz- lich einen Werbekostenzuschuss von acht Prozent im Prospekt unter- gebracht. Das sei, so der BGH, auch eine Provision gewesen, über die der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, der Fondstreuhän- der sei hier entsprechend in der Pflicht gewesen.

Fazit: Am Ende ist es immer noch von immenser Bedeutung, dass sich der Anleger auch und erst recht mit dem Kleingedruckten be- schäftigt, so mühsam das auch im- mer sein mag. Alle Kosten auf ei- nen Zettel schreiben, Bierdeckel geht natürlich auch, gehört zu den unverzichtbaren Schulaufgaben ei- nes jeden Investors.

Nur wer sich hier auskennt, kann selbst Druck mit dem Kleingedruck- ten ausüben. Im Zweifel allein da- durch, dass seine Anlageentschei- dung in ein Nichtengagement mün- det. Reifliche Überlegung bedarf eben auch einer fundierten Wissens- basis. Die alleine schützt vor bösen Kosten-Überraschungen. Und vor unseriösen Anbietern sowieso. ■

G E L D A N L A G E

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