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Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

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I 058/2009 FIN 29. April 2009 FIN C Interpellation

0723 Vaquin, Moutier (CVP)

Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.01.2009

Steuerstatut der internationalen Sportverbände mit Sitz im Kanton Bern

Gemäss einer Pressemitteilung vom 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat auf Ersuchen einiger Kantone hin beschlossen, die Steuerbefreiung für internationale Sportverbände mit Sitz in der Schweiz gutzuheissen und die Steuerverwaltungen anzuweisen, diese Steuerbefreiung gesamtschweizerisch gleichermassen anzuwenden.

Internationale Sportverbände sind für die direkte Bundessteuer grundsätzlich steuerpflichtig. Gestützt auf ihre Auslegung von Art. 56 lit. g DBG (wonach juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Steuerpflicht befreit sind) haben verschiedene kantonale Steuerbehörden die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der direkten Bundessteuer befreit. Der Bundesrat heisst also diese während vielen Jahren entwickelte Praxis der Kantone gut. Auf Bundesebene betrifft diese Befreiung von der Steuerpflicht nur die direkte Bundessteuer, die übrigen Steuern und Abgaben des Bundes (z.B. Mehrwertsteuer) sind davon nicht betroffen.

Der Bundesrat begründet seinen Beschluss damit, dass er sich «für attraktive Rahmenbedingungen der internationalen Sportverbände einsetzen will».

Der Kanton Bern war vor nicht allzu langer Zeit mit diesem Thema konfrontiert. Es ging dabei um den Internationalen Turnverband (FIG), der seinen Sitz aus steuerlichen Gründen von Moutier nach Lausanne verlegte, nachdem es in Neuenburg nicht geklappt hatte.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie viele internationale Sportverbände haben derzeit ihren Sitz im Kanton Bern? Um welche handelt es sich dabei?

2. Profitieren diese Sportverbände von Steuervergünstigungen? Wenn ja, welche?

3. Verfolgt der Regierungsrat diesbezüglich eine bestimmte Politik? Wenn ja, wie sieht diese aus? Oder handelt er von Fall zu Fall?

4. Stellt der Bundesratsbeschluss vom vergangenen Dezember die Praxis des Kantons Bern in Frage? Hat der Kanton Bern im Lichte dieses Bundesbeschlusses gegebenenfalls vor, solche Dossiers in Zukunft anders zu behandeln?

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Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant nimmt Bezug auf den Beschluss des Bundesrates vom 5. Dezember 2008, die Steuerbefreiung internationaler Sportverbände mit Sitz in der Schweiz gutzuheissen, und möchte wissen, was dies für die internationalen Sportverbände mit Sitz im Kanton Bern bedeutet.

Von den in der Schweiz ansässigen internationalen Sportverbänden haben nur die Fédération Internationale de Ski (FIS) und die Union Internationale des Associations d’Alpinisme (UIAA) ihren Sitz im Kanton Bern. Die Fédération Internationale de Gymnastique (FIG) hat ihren Sitz im Jahr 2005 vom Kanton Bern in den Kanton Waadt verlegt.

Sowohl die FIS wie auch die UIAA sind im Kanton Bern wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11; Art. 56 Bst. g) und im bernischen Steuergesetz vom 21. Mai 2000 (StG;

BSG 661.11; Art. 83 Abs. 1 Bst. g) bzw. in der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV; BSG 661.261). Auch das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG; SR 642.14; Art. 23 Abs. 1 Bst. f) regelt die Frage der Steuerbefreiung juristischer Personen.

Eine möglichst einheitliche Anwendung der Steuerbefreiungsbestimmungen in der ganzen Schweiz dient der Rechtssicherheit und schafft eine rechtsgleiche Behandlung aller betroffenen Institutionen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die massgeblichen Bestimmungen des Bundesrechts in den Kantonen leider unterschiedlich angewendet wurden. Mit Bezug auf die FIG hat dies dazu geführt, dass die FIG, nachdem der Kanton Bern die Befreiung von der Steuerpflicht verweigerte, ihren Sitz in den Kanton Waadt verlegte und dort die gewünschte Steuerbefreiung erhalten hat.

Die Regierung des Kantons Bern hat sich deshalb mit Schreiben vom 15. Oktober 2008 an den Bundesrat gewandt und diesen um eine formelle Ansichtsäusserung zur Frage der Unterstellung der internationalen Sportverbände unter die schweizerische Steuerpflicht ersucht. Ziel dieser gewünschten Ansichtsäusserung war eine praxisbildende Wirkung, welche die Ungleichbehandlung in den verschiedenen Kantonen beseitigt.

Die im Bundesratsbeschluss vom 5. Dezember 2008 manifestierte Ansichtsäusserung beseitigt nun die in den Kantonen bisher bestehende Unsicherheit und die damit verbundene Ungleichbehandlung. Aus der Optik des Kantons Bern wäre es allerdings wünschenswert gewesen, wenn die Ansichtsäusserung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt wäre. Der Wegzug der FIG in den Kanton Waadt hätte damit vielleicht verhindert werden können.

Die einzelnen Fragen können deshalb wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1:

Von den in der Schweiz ansässigen internationalen Sportverbänden haben nur die FIS und die UIAA ihren Sitz im Kanton Bern.

Zu Frage 2:

Sowohl FIS als auch UIAA sind im Kanton Bern wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit.

Zu Frage 3:

Nach der Ansichtsäusserung des Bundesrates ist die Frage der Steuerbefreiung internationaler Sportverbände geklärt. Die Steuerbefreiung von FIS und UIAA bleiben bestehen.

Zu Frage 4:

Vgl. Antwort zu Frage 3.

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An den Grossen Rat

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