Sitzungstitel7 2013.1510 1
Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Nachmittag), 22. Januar 2014
Juradelegation
31 2013.1510 Interpellation 313-2013 Zuber (Moutier, PSA)
Irreführende Propaganda gefährdet Gültigkeit der Abstimmung vom 24. November
Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 313-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2013.1510 Eingereicht am: 15.11.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein
Eingereicht von: Zuber (Moutier, PSA) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja
Dringlichkeit gewährt: Ja 21.11.2013
RRB-Nr.: 1698/2013 vom 20. Januar 2014 Direktion: Staatskanzlei
Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Irreführende Propaganda gefährdet Gültigkeit der Abstimmung vom 24. November
In einem irreführenden, nicht unterzeichneten ganzseitigen Inserat, das heute im «Journal du Jura» erschienen ist, behaupten die Verfechter eines NEIN, dass der Berner Jura am Ende des Verfahrens, das mit einer allfälligen JA-Mehrheit am 24. November eingeleitet würde, nie mehr allein und innerhalb seiner Grenzen abstimmen würde.
Die Urheber dieser Propaganda wollen die Stimmberechtigten bewusst täuschen. Die Vertreter des Komitees «Notre Jura bernois», insbesondere dessen Präsident Jean-Pierre Graber und dessen Vizepräsident Francis Dätwyler, haben im Laufe der Debatten, an denen sie teilgenom- men haben, in der Tat bereits versucht, einem diese Lüge aufzutischen, obwohl ihnen ihre Ab- stimmungsgegner die Einzelheiten des institutionellen Dispositivs im Falle eines JA in Erinnerung gerufen haben.
Dass Stimmberechtigte auf diese Art getäuscht werden können, ist Grund genug, die Gültigkeit der Abstimmung vom 24. November in Frage zu stellen. Sollte die Regierung nicht unverzüglich Klarheit schaffen, sind Stimmrechtsbeschwerden oder Klagen nicht auszuschliessen.
Ich bitte daher die Regierung um sofortige Beantwortung folgender Fragen:
1. Kann die Regierung diese Propaganda inhaltlich bestätigen?
2. Wenn nein: Wie will die Regierung verhindern, dass die Stimmberechtigten irregeführt wer- den?
3. Die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrates spricht von «gleichzeitigen Volksabstimmun- gen im Kanton Jura und im Berner Jura über den Verfassungsentwurf». Ausserdem wird prä- zisiert, dass «ein neuer Kanton erst dann entsteht, wenn die betroffenen Bevölkerungen dem Verfassungsentwurf in einer Volksabstimmung zustimmen». Ist der Inhalt dieser offiziellen Ab-
Kanton Bern
Letzte Bearbeitung: 04.12.2013 / Version: 12 / Dok.-Nr.: 75279 / Geschäftsnummer: 2013.1510??Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert
stimmungsbotschaft nach wie vor gültig?
Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat nimmt in aller Regel nicht Stellung zu Inseraten oder Plakaten von Abstim- mungskomitees und gibt auch keine Beurteilung über deren Inhalt ab.
Er nimmt deshalb nicht im Einzelnen Stellung zu den Fragen des Interpellanten. Er hält aber ins- gesamt fest, dass im Falle eines Ja der Bevölkerungen des Berner Juras und des Kantons Jura in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 die Gemeinden des Berner Juras die Gele- genheit gehabt hätten, innert zweier Jahre ihren Verbleib im Kanton Bern zu wünschen (Art. 9 der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012). Es ist davon auszugehen, dass Gemeinden, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, sich anschliessend auch nicht an einer verfas- sungsgebenden Versammlung für den neuen Kanton beteiligt hätten. Angesichts des Abstim- mungsergebnisses vom 24. November 2013 muss diese Frage aber nicht abschliessend beant- wortet werden.
Béatrice Struchen, Epsach (SVP), Vizepräsidentin. M. Zuber est satisfait et ne fait pas de déclara- tion.